Antwortschreiben auf Antwort Verfassungssprecher Gerstl – Missstand in unserer Strafjustiz – fehlende Gewaltentrennung

Wenn Justizminister treuherzig beteuern, es gäbe „keine schriftlichen Weisungen“…. „stimmt das irgendwie“ denn es benötigt nicht immer die Schriftlichkeit.

 

Die Schriftlichkeit braucht´s nicht, da diese Angelegenheiten auf andere Arten in Österreich, eben auf „österreichisch“, geregelt werden: Manchmal telefonisch, meist freundschaftlich und vertraulich, sogar manchmal unter dem „Tuchen“, unter 4-Augen, hinter verschlossenen Türen, in einer Bar, usw. etc…. Aber auch…

Das Weisungsrecht des Justizministeriums, welches ja im Akt protokolliert werden muss, funktioniert im Falle des Falles (und der soll oft vorkommen) folgendermaßen:

 

Der Staatsanwalt schickt z.B.: Einen Vorhabensbericht an das Ministerium, und wenn der nicht genehm ist, kommt er mit dem Vermerk „Bericht nicht zur Kenntnis genommen“ zurück und der StaAw muss ihn erneut verfassen – diesmal jedoch mit anderem Inhalt; und so gibt es auch keinen Aktenvermerk. Usw. usw. etc. etc.

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