Österreichische Präsidentschaftskanzlei
BürgerInnenservice
z. Hd. Hr. Dr. Heinz Fischer,
z. Hd. Fr. Barbara Reininger
Hofburg, Ballhausplatz
A 1014 Wien
OFFENER BRIEF Innsbruck, 2012-10-02
Sehr geehrter Hr. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer,
sehr geehrte Frau Mag. Barbara Reininger,
ich möchte mich nochmals auf mein Schreiben vom 27.09.12 beziehen und dies wie folgt erweitern um Verständigungsirrtümer bei dem Punkt des aufrechten Unrechtes bei den Tiroler Gemeindegutsagrargemeinschaften (Eigentum der Gemeinden 20% der Landesfläche – größer als Vorarlberg….dies sind keine Kleinigkeiten und haben UNGLEICHHEITEN und zwei Klassen von Bürgern geschaffen!!!) auszuschließen. Kennen Sie den Inhalt vom Sachbuch über die Tiroler Agrargemeinschaften?
Meiner Ansicht nach, welche sich aus Informationen der Website der Hofburg des Bundespräsidenten, der Wikipedia, einer Tiroler Oppositionspartei und diversen Fachbüchern, Zeitungsberichten, Gesprächen, etc. gebildet hat, habe ich noch ein paar offene mir sehr wichtige aber nicht verständliche Gegebenheiten und ersuche höflichst um Stellungnahme.
Unter Punkt Stellung des Bundespräsidenten steht auf der hompage unter anderem folgendes:
Der Bundespräsident ist – zum Unterschied vor allem von den Richtern – ein direkt demokratisch legitimiertes politisches Organ. Seine Funktion wird in Teilen der Öffentlichkeit immer wieder als die eines „Ersatzkaisers“ gesehen, der „geheiligt und unverletzlich“ über den „politischen Niederungen“ schwebt.
Eine sachgerechte Betrachtung der Bundesverfassung gibt demgegenüber ein differenziertes Bild. Der Bundespräsident muss sich um Objektivität und Unparteilichkeit überall dort bemühen, wo seine Aufgaben von Verfassung und Recht eindeutig vorgezeichnet sind. In politischen Konfliktsituationen aber kann und muss der Bundespräsident so handeln, wie Gewissen und Überzeugung es ihm vorgeben. Er kann hier durchaus seine eigene persönliche Meinung haben. Dass dabei auch realpolitische Überlegungen eine Rolle spielen, wie etwa die Bedachtnahme auf die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat, muss nicht eigens betont werden.….
Man könnte sich fragen, wo denn die Kompetenz des Bundespräsidenten in der Verfassung festgelegt ist, öffentlich zu aktuellen politischen oder sonst grundsätzlichen Fragen Stellung zu nehmen. Eine solche Verfassungsbestimmung gibt es nicht. Daraus darf aber nicht der Schluss gezogen werden, dass eine derartige Befugnis des Bundespräsidenten überhaupt nicht bestünde. Sie ist ohne Zweifel in der Verfassung vorausgesetzt.
Unter Punkt Kompetenz des Bundespräsidenten steht auf der hompage unter anderem folgendes:
37) Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 146 Abs. 2 B-VG) (laut Wikipedia auch ohne Gegenzeichnung der Bundesregierung….)
Frage 1: Wer kann/sollte einen Antrag auf Exekution der Umsetzung der Verfassungsgerichtshoferkenntnisse beim Verfassungsgerichtshof einbringen, damit Sie direkte Weisungen an die Organe des Tiroler Landtages geben können?
Unter dem Punkt Aufgaben und Rechte des Bundespräsidenten steht auf der homepage unter anderem folgendes: Politische Balance
Neben diesen verfassungsmäßig garantierten Rechten hat der Bundespräsident dem Land einen moralischen Rückhalt zu geben. Hierbei steht der Ausgleich zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen, die Einbeziehung von Minderheiten in den politischen Prozess und die Beachtung des demokratischen Systems im Vordergrund. Lange politische Erfahrung, eine feste Verankerung in der Bevölkerung, Kompetenz in allen Lebens- bzw. Politikbereichen und Überparteilichkeit sind hierfür die wesentlichsten Erfordernisse. Durch diese Kombination von verfassungsrechtlich verankerten Rechten bzw. Befugnissen und der eben beschriebenen Realkompetenzen wird dem Staat die notwendige Balance zwischen den jeweiligen Staatsgewalten gegeben…..
Bei solch wichtigen Fragen der Bürgerrechte, welche von der Tiroler Landesregierung negiert und nicht verfassungsgemäß umgesetzt werden, sollte doch kein Rollenverzicht des Bundespräsidenten die Lage in Tirol noch verschlimmern. Ich verlange ja nicht die Auflösung des Tiroler Landtages in einem bundesexekutiven Verfahren, sondern nur die Eigentumsrechte, welche vom Verfassungsgerichtshof 1982 und 2008 rechtmäßig anerkannt wurden, umzusetzen. Also die Rückübereignung des zu unrecht übertragenen Gemeindegrundes an die Gemeinden! Unrecht darf nicht aufrecht erhalten werden!
Wie Sie (hoffentlich) wissen, wurden diese unrechten Enteignungen des Bürgerbodens durch die Nazis begonnen und durch die Tiroler Politiker in den 50er, 60er Jahren weiter durchgeführt (Amtsmissbräuche und unrechte Enteignungen)!!! Diese Umsetzung der Erkenntnisse des obersten Gerichtshofes, unserem Verfassungsgerichtshofes wurde seit 30 Jahren nicht durchgeführt!!! Irgendwann reicht es auch uns Tirolern! Haben wir keine Bürgerrechte und gilt die Verfassung für unsere Politiker nicht?
Frage 2: Hr. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, auf welcher Seite stehen Sie? Auf der Seite des Verfassungsgerichtshofes und der Tiroler Bürger, welche Sie vertreten oder auf der Seite der Tiroler Politiker, welche weiterhin vom UNRECHT profitieren wollen? Mit freundlichen Grüßen aus Tirol
Klaus Schreiner
PS.: Hr. Dr. Heinz Fischer, ich habe Ihnen zu dem Thema FEHLENDE Gewaltenteilung und Gewaltentrennung (eben notwendige Balance) noch eine Parlamentarische Anfrage vom 01.04.2011 Nr. 8211/J samt Beantwortung angehängt, um Ihnen aufzuzeigen, dass selbst im Korruptionsbereich im Strafgesetz unsere Staatsanwaltschaften/Justiz die Einstellungen, Abbrüche, Diversionen wirklich über 80% hinausgehen und die Verurteilungen äußerst gering sind!!! (Uneffizienz oder …) Es hat sich also gegenüber den Jahren 2001 und 2002 nichts verändert, sondern leider aufgrund der Regierung von Schüssel/Haider/Grasser nur noch verschlimmert!!!! Auch das Transparenzpaket 2012 ist sehr lückenhaft!!!
PSS: Ich bin überzeugt und vertraue Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenz, unserem Recht zur rechtmäßigen Umsetzung zu verhelfen. Vielen Dank im Voraus von uns Tiroler Bürger. (Ich nehme an von 99,9% Anteil der Bevölkerung gebührt Ihnen dann der Dank…)