EINSCHREIBEN: An den UVS Tirol z. Hd. Fr. Mag. ZZZ, Michael Gaismayrstraße 1, Innsbruck, Obernberg, 2013-05-18
O f f e n e r B ü r g e r b r i e f
Betrifft: GZ. UVS 2013/28/0177-1, Ladungsbescheid als Zeuge am 15.05.13 um 10.00 Uhr
Stellungsnahme zur unrechten Beurteilung und unrechten Strafe meines Geschäftspartners
Sehr geehrte Frau Mag. ZZZ,
Sie finden doch auch, dass es politisch legitim ist seine freie Meinung zu vertreten obwohl man kein Jurist ist, keinen Informationsvorsprung besitzt und auch nicht am juridischen Thron, der Richterbank weilt. Wir einfachen Bürger, die Steuern zahlen und den Staat erhalten finden:
„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ B. Brecht.
(beim ASVG und die NICHTanwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei verschiedenen Wirtschaftsteilnehmern!)
Ich bin ja als sozialversicherungsrechtlich verursachender Geschäftspartner im Fall involviert und wurde ja auch umsonst als Zeuge geladen. Nachdem ich bei der Verhandlung bzw. bei dem ausgefallenen Ermittlungsverfahren, vom UVS keine Gelegenheit bekam, mich zu meiner frei gewählten Selbstständigkeit und zu der Zusammenarbeit mit Hr. XXX zu äußern, es mir aber existenziell sehr wichtig ist und es dabei, um meine und vieler anderer, beruflicher Existenzen geht, möchte ich Ihnen hiermit noch kurz, meine persönliche Ansicht über meine „Selbstständigkeit“ und die, von mir übernommenen Auftragsarbeiten schildern. Außerdem ersuche ich Sie höflichst um eine verbindlich rechtliche Auskunft, damit ich und alle Bühnenbauer hier in Österreich endlich eine Rechtssicherheit in unserer beruflichen Existenz erhalten. Falls ich, und sehr viele andere Bühnenbauer auch, uns hier sozialversicherungsrechtlich nicht richtig verhalten, ersuche ich
1. um diesbezügliche Mitteilung.
2. ersuche ich höflichst, der österreichischen Wirtschaftskammer der betreffenden Sparte behördlich den Auftrag zu erteilen, alle Bühnenbauer in ganz Österreich über die Rechtslage per Aussendung schriftlich aufzuklären, und die selbstständige Arbeit als Bühnenbauer sofort auf zu geben und
3. den Finanzämtern und Krankenkassen in ganz Österreich die diesbezüglichen Informationen weiterzuleiten, damit alle Bühnenbaufirmen in ganz Österreich (auch ausländische Bühnenbauunternehmen, die in Österreich Bühnen bauen) ordentlich sozialversicherungstechnisch geprüft werden, um GLEICHHEIT am wirtschaftlichen Markt und vor dem RECHT zwischen den verschiedenen Teilnehmern herzustellen. Die Gleichheit vor dem Gesetz steht wohl in unserer Verfassung, welches das Grundgerüst unseres Rechtstaates und aller übrigen Gesetze bildet! Sollte die Justitia die Augenbinde wegschmeißen, da es keine Gleichheit vor dem Gesetz gibt? Also alle österreichischen Bühnenbaufirmen sollten dann Prüfungen und Strafen für vorenthaltene Lohnabgaben zahlen, aufgrund arbeitnehmerähnlicher Beschäftigung aller selbstständigen Bühnenbauunternehmer innerhalb der letzten sieben Jahre! (Oder kann es finanztechnisch und SV-technisch länger zurückgefordert werden?) Weiters sollten dann auch auf meine SV-Nr. die ASVG-Beiträge einbezahlt werden, und ebenfalls die Lohnsteuer unter meiner Steuernummer verbucht werden, und nicht nur Strafen ohne ZUBUCHUNG auf meine SV-Nr. eingetrieben werden! (Bisher ist dies anders!) Diese sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten betreffen nämlich beinahe alle Bühnenbaugewerbescheininhaber und größere Bühnenbaufirmen in ganz Österreich (und Europa, sogar auf der ganzen Welt!) und nicht nur Hr. XXX allein!
Eigentlich ist die mir nicht verständliche Einstufung nach dem ASVG als Unselbstständiger eine Selbstständigenbleidigung! Das bisherige Ermittlungsverfahren des einfachen Gesetzgebers eine bürgerliche Zumutung. Herr XXX hat keine Aufforderung zur Rechtfertigung durch den Strafsenat erhalten! Er wurde durch das Strafamt aufgrund Nichtanwort auf die nichtübersendete Aufforderung zur Rechtfertigung sogleich vor- und abgeurteilt. Seiner Berufung und Beschwerde auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz (im ASVG und verfassungsmäßiger Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den Wirtschaftsteilnehmern) ist dem UVS bei seiner Erkenntnis unbedeutet, wird ausgeblendet und der Fall sehr einseitig angesehen. Eine Gesamtschau durch das Finanzamt fand nicht statt! Die einseitigen (suggestiven) Fragestellungen der Beamten in SOZIALVERSICHERUNGSTECHNISCHEN Ausdrücken kann von vielen Unternehmern nicht richtig beantwortet werden!!! Nachdem ich annehme, dass Sie den Sinn und Inhalt der Berufung von Hr. XXX erfasst haben und ihn bei der Verhandlung unter vier Augen dazu bewegt haben eine Schuldanerkenntnis zu machen behalte ich mir mein eigenes Urteil über die Vorgehensweise unserer Behörden vor. Wo waren eigentlich die Vertreter der Strafanzeige, die normalerweise ja im Rudel auftreten. Bei der Aufforderung zur Ladung der Verhandlung stand am Aufforderungsschreiben NICHT, dass man sich von einem Anwalt vertreten lassen kann (und sollte!) sondern lediglich dass man persönlich erscheinen muss! Sehr geehrte Frau Mag. ZZZ, hiermit lade ich Sie herzlich zu einer VOR ORT Besichtigung bei dem nächsten größeren Bühnenbau bzw. Event ein, um einen sozialversicherungsrechtliche TATORTBESICHTIGUNG durchführen zu können. Sie werden erkennen, dass die allermeisten Bühnenbauer ihrer Ansicht (ohne Gesamtschau!) nach unselbstständig tätig sind.
Wenn die sozialversicherungsrechtliche Einschätzung so steht und bleibt, dann verspreche ich Ihnen, dass die allermeisten österreichischen Bühnenbaufirmen, ordentliche Strafen zahlen werden müssen und die meisten, sogar ZUSPERREN müssen. Auch dass künftig nur mehr wenige Personen dieses Gewerbe ausüben wollen und Bühnen bauen können! Auch dass viele Veranstaltungen dann gar nicht mehr stattfinden werden, und sich alle zukünftigen Großveranstaltungen sich enorm verteuern werden! Hunderte, wenn nicht mehr als tausend Bühnenbauer in Österreich wie ich, dürften dann am Markt nicht mehr arbeiten, da nahezu sämtliche Bühnen, so wie nachfolgend weiter unten beschrieben, gebaut werden! Wir würden mit unserer Bühnenbau – „Selbstständigkeit“ jedem Geschäftspartner und Auftraggeber (nicht Arbeitgeber!) große, sozialversicherungsrechtliche Probleme verursachen! JEDEM! Also durch die Ausübung unseres Gewerbes, ein sozialversicherungsrechtliches UNRECHT darstellen und betreiben! Dann sollte doch seitens der Behörde und der Exekutive eine sozialversicherungsrechtliche und volkswirtschaftliche Schadensverhütung durchgeführt werden, um dadurch den Bühnenbau in unserer Wirtschaft ordentlich zu verteuern oder gar zu verhindern?! Bei verstärkter Prüfung durch die Finanzpolizei und den Krankenkassen beim Aufbau von Veranstaltungen würden die allermeisten großen Veranstaltungen gar nicht mehr stattfinden – fest versprochen.
Wenn die sozialversicherungsrechtliche Einschätzung so ist (bleibt), wie meinem Geschäftspartner, Hr. XXX vorgehalten und angelastet wird, sollte (muss) doch der Gesetzgeber, endlich klare Regelungen und Gesetze verabschieden, um der notleidenden unzureichenden Gesetzeslage und der am Markt gelebten Wirklichkeit entgegenzutreten! Auch für eine ordentliche UNTERNEHMERAUFKLÄRUNG über diese Scheinselbstständigkeit SORGEN! Auch für fachliche Definition und Klarstellung der verwendeten Begriffe ist dringend anzuraten – BITTE SEHR – keine vagen und mehrdeutigen Formulierungen in den Gesetzestexten mehr, auch keine Lücken!
Wir sprechen hier von allen größeren Veranstaltungen in Österreich. Ob auf der Donauinsel, in Wien, Linz, Graz und sonst wo, aber auch beim Air & Style in Innsbruck und bei vielen Hallen-Veranstaltungen in ganz Europa und weltweit! Veranstaltungen für Conteste, Olympiaden, Musikevents und Touren, auch für Veranstaltungen für die Privatwirtschaft und vieles mehr.
Zu meiner „Gesamtschau“ über meine Selbstständigkeit als „Bühnenbauunternehmer“ im Kleinunternehmer u. Einzelunternehmertum: Ich habe mich vor 7 Jahren entschlossen, mich als Bühnenbauer selbstständig zu machen. So wie viele andere Bühnenbauer vor und nach mir auch. Ich war bei der Gewerbebehörde und habe einen Gewerbeschein mit folgendem Wortlaut erhalten: die Montage von vorgefertigten Teilen ohne die Zuhilfenahme von ….und ohne Statik…“..Weiters habe ich mich vor 7 Jahren bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft für die Sozialversicherung angemeldet, und seither meine Beiträge der Sozialversicherung selbst bezahlt. Außerdem habe ich das Finanzamt über meine Gewerbetätigkeit informiert und jahrelang Erklärungen über meine Gewerbetätigkeit und dem Einkommen daraus abgegeben. Weiters habe ich damals eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ich habe auch in den Betrieb investiert und mir eigene Betriebsmittel angeschafft! Wie z. B.: KFZ, Lap Top, Arbeitsschutzausrüstungen, Seile, Karabiner, Kleinwerkzeuge, etc.. Ich habe mir auch einen gewerblichen Buchhalter gesucht. Weiters habe ich mir Visitenkarten drucken lassen und versucht Geschäftskontakte zu knüpfen, um Aufträge am Markt zu akquirieren. Und vieles unternehmerische Handeln mehr! Wie Neil Young und andere Bühnenbauer auch! Übrigens haben 99 von 100 Bühnenbauern kein eigenes Personal! Weiters kann ich jeden Auftrag ablehnen, mich auch von Subunternehmern vertreten lassen. Weiters habe ich einige Geschäftspartner (Auftraggeber) jedes Jahr und bin wirtschaftlich nicht abhängig von Hr. XXX!
Nachdem ich annehme, dass Sie als Juristin für Verwaltungsverfahren, über relativ wenig Erfahrung mit der Praxis im Bühnenbau verfügen, möchte ich kurz über meine Selbstständigkeit“ und die, aller Bühnenbauer berichten sowie Sie herzlich wie geschrieben zu einem Aufbau einladen.
Im Bühnenbau gibt es z. B. die Firma Stage Co (ist eine der größten Bühnenbaufirmen der Welt) und einige andere mehr. Kurz zum Ablauf vom Bühnenbau: Ein Veranstalter entschließt sich, ein open air oder indoor event zu organisieren. Er bucht über eine Künstlervermittlung einen Künstler oder Gruppe. Es werden auch eine Bühnenbaufirma, Ton und Lichtfirma, Security und einige andere Unternehmen mehr beauftragt.
Diese Bühnenbaufirma plant gemeinsam mit dem Veranstalter und der Künstleragentur die Größe und das Aussehen der Bühne. Nachdem events nicht am laufenden Band passieren, ist es für die involvierten Unternehmen nicht leicht Personal zu halten. (meist nur ein event im Monatsschnitt und ca. 3 – 5 Tage Arbeit pro Monat….und Region…)
Die unsichtbare Hand des „freien“ Marktes hat das bereits vor X-Jahren (vor einigen Jahrzehnten!) in ganz Europa so geregelt: Die Bühnenbaufirma, hier Stage & Co, nimmt ihr Material und fährt an den Veranstaltungsort. Dort bucht man im Voraus ca. 15 – 20 selbstständige Bühnenbauer (wie mich!) und zusätzlich noch Hilfspersonal über eine Crewingfirma. Der Bauleiter der Bühne, meist auch der Planer der Bühne, erteilt JEDEM Arbeitsanweisungen, da er weiß, wie die Bühne gebaut werden muss und nicht alle Bühnenbauer den Plan kennen. Alle selbstständigen, fachlichen Bühnenbau-Unternehmer und alle Hilfskräfte, sowie der WEISUNGSCHEF arbeiten alle zusammen an einem nicht teilbaren Werk, der Bühne (oder Rampe für Air & Style). Ja, man wird sogar als selbstständiger Bühnenbau-Unternehmer meist auch in den Betrieb des Bühnenbauers eingebunden. Vor allem bei Touren, also wenn eine Bühne auf Tournee geht und man z. B. mit dem Tourbus und der restlichen Crew mitfährt. Aber auch sonst auf Einzelevents, wenn man als Bühnenbauer z. B. den Stapler der Bühnenbauunternehmen fährt, im Cateringbereich gemeinsam die Speisen entgegennimmt, und in vielen anderen Bereichen auch. Wir arbeiten alle zusammen in einem Team.
Es kann doch nicht sein, dass die Behörde (Gewerbebehörde) in diesem Fachbereich, freie Gewerbe vergibt, und es anscheinend im ASV Gesetz völlig klar ist, dass jede Geschäftsabwicklung von Bühnenbauern, einen sozialversicherungsrechtlichen Konflikt für den beauftragenden Unternehmer darstellt! Werden hier etwa freie Gewerbe von der Behörde leichtfertig vergeben, um diese später sozialversicherungsrechtlich ABSTRAFEN zu können?
Es kann doch nicht sein, dass bei sämtlichen Prüfungen an Veranstaltungsorten in ganz Österreich durch die Exekutive, die Finanzpolizei und Verwaltung (GKK-Prüfer) und, dass bei den doch zahlreich durchgeführten Betriebs- und Lohnabgabenprüfungen von den Bühnenbauunternehmen durch die Finanz oder GKK, in den letzten Jahrzehnten diese sozialversicherungsrechtlich bedenklichen Umstände nicht erkannt wurden? Die Beamten und Verwaltungsangestellten sind doch nicht blind, ahnungslos und handeln doch auch nicht WILLKÜRLICH?!
Könnte es sein, dass im Bereich der Veranstaltungen (Unterhaltung und Tourismus!) ein öffentliches Interesse besteht, und dabei wird das ASV-Gesetz von sämtlichen Finanzpolizisten ausgeblendet oder muss ausgeblendet werden?
Sehr geehrte Frau Mag. ZZZ, am besten kann man sich UNRECHT vorstellen, wenn man sich in die Lage des Betroffenen versetzt und sich vorstellt, wie es sich anfühlt, wenn man SELBST ca. € 10.000,– an Strafen für Nichtanmeldungen von Selbstständigen und Lohnabgaben für Selbstständige!!! auch für eine wirtschaftliche und sozialversicherungsrechtliche UNGLEICHBEHANDLUNG zahlen muss!!! Sämtliche Bühnenbauarbeiter in Österreich arbeiten jahrzehntelang weisungsgebunden, im Bühnenbauauftraggeberbetrieb eingebunden, zusammen mit Arbeitnehmern vom Bühnenbauunternehmen an einem Bühnenbauwerk. Auch die Garantie des Werkes (mobilen Bauwerkes) wird seitens des beauftragten Bühnenbauunternehmens und von einem beauftragten örtlichen Statiker, und nicht seitens der selbstständigen Bühnenbaufacharbeiter übernommen!
Sehr geehrte Frau Mag. ZZZ, stellen Sie sich mal vor, Sie sind kein Juristin! Sie sind ein Unternehmer in der Privatwirtschaft und beauftragen einen anderen Unternehmer. Zahlen dem anderen Unternehmer einen gerechten Unternehmerlohn – € 30 die Stunde und arbeiten gemeinsam ein Projekt oder Auftrag ab. (Kein Arbeitnehmer im Schlossergewerbe verdient mehr als € 12,50 BRUTTO) In der Wirtschaft arbeitet man miteinander und nicht gegeneinander. Auch im allgemeinen Baugewerbe bei Hochbaustellen werden sehr viele Weisungen gegeben. Vom Bauleiter. Vom Polier – an sämtlich beteiligte Subunternehmer und auch ans eigene Baustellenpersonal! Oft werden auch Weisungen von der örtlichen Bauaufsicht an alle involvierten Personen u. Unternehmen gegeben. Manchmal sogar vom Eigentümer.
Nachdem es in unserer Wirtschaft nicht immer leicht ist, ab 40 oder später einen Job zu bekommen, werden Sie mit dieser sozialversicherungsrechtlichen Entscheidung, hunderte von EX-Bühnenbauarbeitslose samt Familien in Österreich schaffen. Viel juridischen Spaß dabei. Kann ich dann eigentlich als sozialversicherungsrechtlich „Geschädigter?“ von der SVA mir, sämtliche von mir bezahlten SVA-Beiträge zurückfordern und rückerstatten lassen, da ich seit Beginn meiner Selbstständigkeit eigentlich -Ihrer Einschätzung nach- als unselbstständig gelte? Oder eine sozialversicherungsrechtliche Klage gegen sämtliche ehemalige Geschäftspartner der letzten drei Jahre einbringen, da diese mich falsch beschäftigt haben und keine ASVG Beiträge geleistet haben? (diese ASVG Gelder betrifft ja meine SV Nr. und meine künftige Pension! Meinen Arbeitslosenbeitrag! Meine Krankenversicherungsbeiträge! Meine Unfallversicherung! Mein Wohnbauförderbeitrag! Meine Kammerumlage! Meine Mitarbeitervorsorge! Etc.) Ich könnte dann auch anstatt meiner abgegebenen Einkommensteuererklärungen, meine letzten fünf Arbeitnehmerveranlagungen, vom Finanzamt nochmals aufrollen lassen, und mir dann die verbuchte Lohnsteuer zurückholen; mir also noch staatliche Gelder, die höchstwahrscheinlich meist über den Insolvenzfonds, der in Konkurs getriebenen Bühnenbauunternehmungen an das Finanzamt lohnsteuerlich noch abgeführt werden müssen, zurückholen?!.
Kann es sein, dass ich zwar gewerberechtlich und steuerlich selbstständig bin und war, allerdings derzeit nach dem ASVG Bestimmungen bzw. einseitigen Auslegung/Ansicht, sozialversicherungsrechtlich unselbstständig bin? Kann es sein, dass alle Prüfer der GKK und Finanzämter in ganz Österreich Ihrer Ansicht gegenüber bisher eine entgegen gesetzte Meinungen vertreten haben, oder bloß, jahrelang ihre eigene Arbeit bei den Prüfungen von Bühnenbauunternehmen, welche selbstständige Bühnenbauer beschäftigen und beschäftigten, schleißig verrichtet haben?
Weiters: Die Zusammenarbeit mit meinem Auftraggeber, Hr. XXX war von der Zusammenarbeit her, die gleiche wie mit allen meinen bisherigen, jahrelangen, verschiedenen Bühnenbauauftraggebern (eine Bühne gemeinsam), Messestandaufbauauftraggebern (ein Messestand gemeinsam!), Zeltbauauftraggeber (ein Zelt gemeinsam!) und manchmal auch von Gerüstbauauftraggebern (ein Gerüst gemeinsam!) Gibt es im ASVGESETZ etwa Unterschiede, wenn ich ein Stahlteil im Bühnenbau oder, wenn ich ein Stahlteil sonst wo montiere? Werden im ASVGESETZ verschiedene Wirtschaftsteilnehmer (Bühnenbauauftraggeber und alle ANDEREN) UNGLEICH behandelt?
Darf man eigentlich einen freien Menschen in frei gewählter Selbstständigkeit in ein unselbstständiges Arbeitsverhältnis pressen, also zum Arbeits- und Systemsklaven machen? Meiner freien bürgerlichen selbstständigen Meinung nach: N E I N!
Sehr geehrte Frau ZZZ bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber:
Sie können mir vorwerfen, dass ich mich als Bühnenbauer selbst ausbeute, bzw. dass ich mich ausbeuten lasse, da die Tagespauschalen für Bühnenbau meist um die € 200,– für ca. 10 – 12 Stunden harter Stahlbauarbeit betragen. Ich mache diese Arbeit allerdings freiwillig und leider gibt der Markt, aufgrund vieler ungelernter und billiger Studenteneinsätze im Bühnenbau aber auch durch das Vordrängen von ungarischen Bühnenbauarbeitern etc. nicht mehr allzu viel her.
Frau ZZZ, Sie kennen das Gesetz für die Koordination am Bau und der daraus folgenden Weisungen?
ICH, und viele andere Bühnenbauer in Österreich und Europa wollen weiterhin SELBST-STÄNDIG SEIN und bleiben!!! Unsere unternehmerische und menschliche Freiheit frei leben!
Vielen Dank dafür im Voraus. Die Gesetze des ASVG sollten doch der gelebten und realen Wirtschaft angepasst werden, um solche Missstände und Ungleichbehandlungen zu verhindern. Selbstständige nach dem ASVG anmelden zu müssen ist sehr fragwürdig und unlogisch???????????!!!!!!! Die Krankenkassen brauchen nur noch mehr GELD und, was sagt eigentlich die GSVG (SVA) dazu? Ich will weiterhin GSVG-versichert sein!!! Ich bin SELBSTSTÄNDIG tätig!! Muss ich etwa dafür noch in den SELBSTSTÄNDIGENFREIHEITSKAMPF treten? Also bitte – keine Vorurteile und Vorverurteilungen sondern eine genaue Prüfung der Sachlage und Abwägung auf Übereinstimmung mit unserer Verfassung (Gleichbehandlung) und der FAIRNESS (Gerechtigkeit) aller Wirtschaftsteilnehmer und Bürger halber. Alle Juristen (auch Arbeitsjuristen) mit denen ich bisher darüber gesprochen habe empfinden dies ebenfalls als wirtschaftlich und gleichbehandlungsungerecht Hr. XXX gegenüber, seitens unserer Rechtsprechung!
Übrigens, stimme ich dem Schuldeingeständnis von Hr. XXX NICHT zu! Es sollte doch für die Bürger auch die Unschuldsvermutung ohne Vorurteile gelten. Grundsätzlich lag von keiner der beiden Seiten ein VORSATZ vor! Es sollte doch im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden? Auch Angemessen?
Logischer Schluss, meiner eigenen Selbsteinschätzung: Ich bin selbstständig für meine Geschäftspartner tätig! Aufgrund meiner Selbstständigkeit GIBT es auch keine ANMELDEVERPFLICHTUNG über die ASVG bei der TGKK und demnach auch keine STRAFE für Hr. XXX!!!
Unsere Rechtssprechung und Rechtsfindung wird doch zumindest unter logischen Gesichtspunkten erfolgen der Gleichbehandlung und der gelebten Wirtschaftsrealität entspricht und daher auch bürgerverständlich sein. Gibt es eigentlich einen Vorlageantrag für den Verfassungsdienst dieses Falles bzw. einen Rechtsbeistand für relativ mittellose Bürger? Für working poor Selbstständige? Für Selbstausbeuter?
Also nochmals zur Erläuterung meiner selbstständigen Zusammenarbeit mit Hr XXX. Mit einem Stundepreis von € 30,– gibt es in ganz Österreich keine andere unselbstständige Entlohnung für derartige Arbeiten! Wo lebt man eigentlich finanziell als Verwaltungsangestellter (im Finanzamt, im Strafamt, UVS) bei höheren Stundensätzen als alle anderen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft im Bereich von € 7,20 bis € 13,00 die Stunde, zu Ihrer geschätzten Information und hoffentlich zweckdienlich zu einer logischen Erkenntnisfindung ohne Wegblendung meiner SelbstständigenMERKMALE!
Mit bürgerlichen, wirtschaftlichen, nachdenklichen, verständnislosen Grüßen über die LOGIK im ASVG und im Verwaltungsstrafverfahren. auch in diesem dazugehörigen Ermittlungsverfahren, sowie mit noch zu klärenden Fragen über die GLEICHBEHANDLUNG vor dem „RECHT„, verbleibe ich freundlich angespannt, Ihrer geschätzten Äußerung und juridischen Einschätzung entgegensehend, da ich juridisches Schweigen über diese Begebenheiten als Zustimmung meiner nichtjuridischen Ansicht werten müsste.
Mit Selbstständigen Bürgergrüßen, XXX ein Bühnenbauer
Könnten Sie bitte noch im Verteiler den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof samt Verfassungssprecher im Parlament (Wolfgang Gerstl & Co) und die Finanzpolizei übernehmen?
PS.: Wie viel kostet uns Bürgern eigentlich jedes „kostenlose“ JUS-Studium in der normalen Zeit? € 80.000,– pro Studenten noch ohne Familienbeihilfe? Da sollten wir doch juridische Spitzenfachkräfte und eine gerechte Behandlung aller Bürger erwarten können.
Können Sie sich vorstellen, warum die Bevölkerung das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in unsere Justiz, in die Medien und in unsere Politiker verloren haben?
Ist dieser Bühnenbauerfall etwa ein Fall für den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof oder gar für den Menschengerichtshof aufgrund fehlender Freiheitsrechte der Menschen?
Bitte falls der Inhalt dieses Briefes teilweise unverständlich für Sie sein sollte, scheuen Sie sich bitte nicht mich schriftlich zu kontaktieren. Gerne werde ich dann letzte Unklarheiten versuchen auszuräumen.
Kopie des Schreibens ergeht an:
XXX, WKO Tirol und Wien, BM für Finanzen, Wien, BM für Wirtschaft, Wien
BM für Justiz, Wien, Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, WGKK, TGKK
und den größten Medien im Lande sowie Veröffentlichung unter www.aktivist4you.at
Kennen Sie und die Finanzpolizisten den aktuellen Bericht über Sozialbetrug durch Ausländer, von der Johannes Keppler Universität, die aussagt, dass das Vorurteil widerlegt ist, dass Ausländer mehr Sozialbetrug machen als Österreicher?