Aktivistinnentipps vom Experten – Was darf die Polizei? Hr. DDr. Martin Balluch – Tierrechtsexperte

Innsbruck, 2013-12-10

Liebe BlogleserIn,

hier sehr nützliche rechtliche Tipps im Umgang mit den Freunden und Helfern (hier Polizei)! Irgendwer (ein Anwalt aus der USA) hat mal gesagt: „Don´t speak with the police!“ Unsere Rechte auf Meinungsfreiheit sowie unser Grundrecht auf (angemeldete) Versammlungen sind unverletzlich! Eine Verweigerung und nachherige Maßnahmenbeschwerde ist sinnvoll und hilft unseren Freunden und Helfern unsere Rechte einzuhalten und sich unsere Rechte genauer anzusehen! 

Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuchen offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Hier bekommt man Tierschutzinfos:

http://vgt.at/service/newsletter/subscribe.php

http://vgt.at/verein/kontakt1.php

dort (VGT.at) kann man auch Tierrechtsverletzungen melden!

Sehr zu empfehlen sind auf jeden Fall: ALW Veranstaltungen. (Animal Liberation Workshop)

Verein Gegen Tierfabriken - www.vgt.at

 

 

 

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