Aus der Serie: Dein Kreuzerl bitte – zum Nachdenken und ankreuzerln :) UND neue Möglichkeit in Tirol MITZUWIRKEN – Petitionen in den Tiroler Landtag seit 01.09.13 möglich!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck 2014-01-12

Liebe BlogleserIn,

selbstständiges denken und handeln, erlaubt und erwünscht? Wird gelebt?

Aus der Nachdenk- und Auswahlserie “ Dein Kreuzerl bitte“ stellt sich die Frage:

Sind wir zu Stillhaltern und Schweigern erzogen, oder ist dies von uns frei gewählt?

Hier nachfolgend ganz leicht übertrieben, denn manche Mitmenschen machen ja was … die berühmten Ausnahmen. Für alle übrigen gilt die Ausnahme- oder Unschuldsvermutung?

Gibt es bei uns in Österreich gemeindeweit:

O ein Schweigegebot oder gar eine Schweigevereinbarung gegenüber den Politikern?

O ein Schreibeverbot an die verantwortlichen Politiker?

O ein Beschwerdeverbot an die Parteivertreter?

O eine menschliche Stillhaltevereinbarung mit Weiterarbeitsgarantie als „Systemling“ (Steuerzahler, Systemknecht, Arbeitssklave, Mietsklave, …?

O ein bürgerliches Redeverbot?

O ein Forderungsverbot?

O eine selbstgewählte Meinungsfreiheitsverweigerung?

O was anderes, was mir nicht bekannt ist?

O wir haben keine Mittel? (Email, Briefmarke, Telefon, …)

O wir haben für Wichtiges leider keine Zeit zur Verfügung? Lieber schauen wir fern oder weg und schweigen
weiter …)

O „politisch kenn i mi nit aus“?

O wir sind nur etwas bequem, faul, politikverdrossen oder haben einen anderen Ausredegrund parat?

Wenn nicht, dann müssten unsere verantwortlichen Politiker ja mit Briefen, Emails, Telefaxen, SMS´s sowie Telefonanrufen, … von Forderungen und Meinungen überhäuft sein, und wissen was zu tun ist?

Sollten wir „Demokraten“ so BEQUEM und handlungsunwillig sein, dass uns alles wurscht ist? Auch die sorglosen unverantwortlichen Steuergeldwetten, die zahlreichen Steuergeld-Verschwendungen im Staatsbereich, die ausufernde Korruption und die Freunderlwirtschaft, …

Dann sind wir meiner Meinung nach zu Steuerzahlern und Kuschern verkommen. Ohne Provokation. Viel Spaß beim Arbeiten für die Steuergeld- und Volksvermögenverschwender!

Bei uns in Tirol, kann man seit 01.09.13 Petitionen in den Landtag einbringen! Keine Ausreden mehr! https://www.tirol.gv.at/landtag/petitionen/

Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuchen offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner




Hier noch INFO´s über die neue Möglichkeit in Tirol:

https://www.tirol.gv.at/landtag/petitionen/

Petitionen

Einbringung und Erledigung von Petitionen bzw. Bürgerinitiativen

Jeder Bürger hat in Tirol das Recht, Petitionen im Tiroler Landtag einzubringen. Dies erfolgt entweder schriftlich per Post oder durch persönliche Abgabe in der Landtagsdirektion bzw. ist eine Übermittlung auch mittels E-Mail an die Adresse der Landtagsdirektion ( landtag.direktion@tirol.gv.at) möglich. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Einbringung nicht anonym erfolgen darf und die Eingabe ein Begehren erkennen lassen muss. Die Petition wird dann vom Präsidenten an die Mitglieder des Petitionsausschusses und Klubs weitergeleitet. Der Ausschuss berät in der Folge, wie das Anliegen am besten umgesetzt werden kann, lädt dazu – falls notwendig – Auskunftspersonen und/oder den Einbringer, um diesen persönlich zu hören. Erledigungen gibt es in verschiedenen Formen – Weiterleitung an die Volksanwaltschaft oder an ein Regierungsmitglied, aber auch die direkte Weiterleitung an den Tiroler Landtag in Form eines Antrages.

Übersicht über die eingelangten Petitionen

Unter dem Link  Petitionsübersicht finden Sie eine Aufstellung der an den Tiroler Landtag gerichteten Petitionen, die man auch elektronisch unterstützen kann. Der genaue Vorgang wird in den folgenden Absätzen noch näher erklärt.

Elektronische Zustimmung zu Petitionen bzw. Bürgerinitiativen

Mit der seit 1. September 2013 neu geschaffenen elektronischen Zustimmungserklärung zu Petitionen und zu Bürgerinitiativen bietet das Webportal des Tiroler Landtages eine Möglichkeit direkter BürgerInnenbeteiligung.

Neue Möglichkeit der BürgerInnenbeteiligung

BürgerInnen können nun dem Anliegen einer im Landtag rechtsgültig eingebrachten Petition oder Bürgerinitiative elektronisch zustimmen. Dies dient der Abbildung der politischen Interessenlage und hat für die Beratungen im Ausschuss und Landtag informativen Charakter.

Online zustimmen

Die elektronische Zustimmungsmöglichkeit ist in der Liste der Petitionen bzw. Bürgerinitiativen durch den Link  Online-Petitionen erreichbar. Durch Anklicken dieses Links wird das entsprechende Formular aufgerufen.

Wer kann zustimmen?

Eine elektronische Zustimmungserklärung kann von allen BürgerInnen abgeben werden.

Wie erfolgt die Zustimmung?

Bei Abgabe der Zustimmungserklärung ist die Erfüllung dieser Voraussetzungen durch Ankreuzen auf dem elektronischen Formular zu bestätigen. Anzugeben sind ferner: Zu- und Vorname, Postleitzahl, Ort sowie eine funktionsfähige E-Mail-Adresse, an die ein Link zur Bestätigung der Zustimmung übermittelt wird.
Die Staatsangehörigkeit ist kein Pflichtfeld.

Zustimmende Personen, die ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Daten erklären, werden unter dem Link „Zustimmungserklärungen“ gelistet. Darüber hinaus ist es möglich, jeweils die Gesamtzahl der bislang zu einer Bürgerinitiative/Petition abgegebenen Zustimmungserklärungen (inkl. die Anzahl der Erklärungen von nicht veröffentlichten Personen) abzurufen.

Bis zum Abschluss der Beratungen im Ausschuss für Petitionen steht die elektronische Zustimmungsmöglichkeit offen.

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Be part of the solution!


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