Mit Herz, Verstand und vollem Einsatz für Tiere ohne Stimmen, seit sehr vielen Jahren! DDr. Martin Balluch (und viele andere!) ! Dieses OLG-Urteil, ist eine sehr fragwürdige (nicht!?) „unabhängige“ Entscheidung!!!

Widerstandsberichterstattung

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-03-05 

Liebe BlogleserIn, 

hier von Herrn DDr. Martin Balluch, von mir einen sehr geschätzten Menschen, mit Herz, Verstand und Einsatz für Tiere ohne Stimmen! 

Durch dieses Urteil (lese unten) beschneidet man unsere demokratischen Rechte! GELD REGIERT?! 

Die Quelle: http://www.martinballuch.com/das-olg-urteil-ein-fass-ohne-boden/

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Das OLG-Urteil (Anm: Über angebliche Nötigung im Tierschutzprozess II) – ein Fass ohne Boden!

26. Juni 2013AllgemeinTierschutzprozess

Immer öfter fragen mich Menschen, was eigentlich noch erlaubt ist und was nicht, wenn man das neue OLG-Urteil zum Tierschutzprozess ernst nimmt. Dazu muss man zunächst einmal fragen: soll man das überhaupt öffentlich diskutieren? Es gibt und gab nämlich immer wieder verrückte Höchstgerichtsurteile in Österreich, und alte erfahrene AnwältInnen sagen mir, oft ist es am besten bei solchen Urteilen so zu tun, als gäbe es sie gar nicht und dann verschwinden sie in der Versenkung und geraten in Vergessenheit. Die Praxis kommt ohne sie aus und sie haben keine Auswirkung. Das sollten wir auch mit diesem Urteil tun, wird mir empfohlen.

Das fällt mir aus mehreren Gründen schwer. Erstens gibt es einen Prozess, der auf der Basis dieses Urteil zu führen sein wird. Da können wir nicht so tun, als gäbe es dieses Urteil nicht. Dann wären die Angeklagten das „Bauernopfer“. Zweitens aber ist dieses Urteil brandgefährlich, es kann immer wieder aus dem Hut gezaubert werden, will man sich lästige KritikerInnen vom Hals schaffen. Ein Beispiel dafür ist die Anwendung von § 54 des steiermärkischen Landesstraßenverwaltungsgesetzes gegen Demos. Niemand berücksichtigt dieses Gesetz bei seinen Demoanmeldungen in der Steiermark, aber wenn der Behörde gewisse Menschen und ihre Demos zu lästig fallen, können sie dieses Gesetz heraus zaubern, um ihnen Strafen aufzubrummen und wie in unserem Fall sogar monatelang jede Demo untersagen, siehe http://www.martinballuch.com/?p=1624. Solche Gesetze und solche OLG-Urteile sind also Gift für jede Demokratie, weil sie den Mächtigen ein weiteres Machtmittel in die Hand geben, das sie willkürlich jederzeit gegen ihnen unliebsame Personen einsetzen können.

Also analysieren wir dieses Urteil und versuchen es auszuhebeln. Von berufener Seite wurde mir mitgeteilt, das Urteil sei so zu lesen, dass die Nötigung darin liege, dass die wirtschaftliche Vernichtung durch die legalen Kampagnen angedroht werde. Es sei nach dieser Sicht legal, eine Forderung aufzustellen und eine Kampagne durchzuführen, man dürfe aber nicht sagen, dass man diese Kampagne so lange weiterführen werde, bis das Unternehmen aufgrund der Umsatzeinbußen zusperren müsse. Das Urteil wäre dann nicht so dramatisch. Allein, diese Interpretation ist mit den Fakten laut Urteil nicht vereinbar.

Auf den Seiten 5-9 des Urteils ist wortwörtlich jedes Email von Felix Hnat an Fürnkranz nachzulesen, das nun eine Nötigung darstellen soll. Und niemals wird dabei auch nur ansatzweise mit der wirtschaftlichen Vernichtung gedroht. Vielmehr wird gesagt:

  • andere Modehäuser sind aus dem Pelzhandel gestiegen (ohne Kampagne)
  • ein Pelzhändler hat zugesperrt (ohne Kampagne)
  • es gibt eine starke Stimmung gegen Pelz in der Bevölkerung
  • es gibt Positivlisten von pelzfreien Geschäften, Fürnkranz könnte durch einen Pelzausstieg imagemäßig gewinnen
  • Fürnkranz ist in der engeren Auswahl für eine legale Kampagne
  • durch eine rechtzeitige Ausstiegserklärung könnte Fürnkranz mit einem „blauen Auge“ (imagemäßig) davonkommen
  • eine Option wäre ein imagefördernder Ausstieg aus dem Pelzhandel
  • die Entscheidung von Fürnkranz gegen Pelz ist respektabel und erfreulich
  • Fürnkranz wird bei VGT-SympathisantInnen imagemäßig stark dazugewinnen

Außer diesen Formulierungen findet sich keine weitere in den zitierten Emails. Das, bitte schön, ist also eine Nötigung, die mit 5 Jahren (!) Gefängnis zu bestrafen ist! Kann es da nicht jedeN treffen?

Es bedarf nicht einmal der Ankündigung einer Kampagne für dieses Delikt, gibt es doch das Konstrukt einer sogenannten „konkludenten“ Drohung. D.h. wenn eine Kampagne oder auch nur eine Demo, gegen eine Firma so angelegt ist, dass die Firma annehmen muss, es werde weiter demonstriert, bis sie ihre Geschäftspolitik ändert, dann ist das bereits ebenfalls eine Nötigung ohne einen direkten Kontakt zur Firmenleitung.

Erstrichterin Sonja Arleth sprach frei, weil sie meinte der Zweck sei der Tierschutz gewesen, und das Mittel zu seiner Erreichung Kundgebungen. Tierschutz sei nicht gegen die guten Sitten, auf das Mittel hatten die Angeklagten sogar ein Recht durch die verfassungsmäßig garantierte Demonstrationsfreiheit. Die OLG-Richterinnen sahen den Zweck aber nicht im Tierschutz sondern in der Einflussnahme auf die Firmenpolitik und das Mittel dazu in Umsatzeinbußen. Deshalb erwähnten sie das Demonstrationsrecht gar nicht mehr, weil das für sie keine Rolle spielt. Niemand habe das Recht, anderen Umsatzeinbußen zuzufügen und in deren autonome Firmenpolitik einzugreifen und deshalb sei das Vorgehen sittenwidrig und eine Nötigung.

Und das ist ein Fass ohne Boden. Mit dieser Argumentation wird jede Kundgebung, die etwas erreichen will, zur Nötigung. Tödlich für das Funktionieren einer Demokratie!

Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Gemeinsam sind wir stark! Wir sind der Souverän! Die 99 %! Be part of the solution! Be active!


Verein Gegen Tierfabriken - www.vgt.at

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