Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-03-18
Liebe BlogleserIn,
hier ein Beitrag aus dem Hohen Haus über die Hypo: HYPO wird historische Fehlentscheidung
Gabi Moser auf FB
Bei der Hypo versagte die Bankenkontrolle völlig, dem Rechnungshof wurde die Prüfung verweigert.
Ein Untersuchungsausschuss muss her!
Erst nach 2 Jahren können wir am Donnerstag im Rechnungshofausschuss das Bankenpaket behandeln. Liebscher kommt, Pröll und Fekter verweigern, Wala entschuldigt sich. Also Hypo auf Umwegen und nur geheim.
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Werner Kogler hier: Parlamentsgebäude
40.600 haben es schon getan – und du? Hast du auch schon für einen#Hypo Untersuchungsausschuss unterschrieben?
An dieser Stelle auch einmal ein ganz dickes Danke an alle, die 1. bis jetzt unterschrieben haben und 2. jene, die unermüdlich den Link bewerben und teilen – ich bin wirklich sehr beeindruckt von eurem Engagement und Einsatz – DANKE!!!!
PS: Nächstes Ziel: 50.000 – wir werden das schaffen! Genauso wie ich weiterhin überzeugt bin, dass es einen U-Ausschuss geben wird! (Unten ist ein Link zur Petition sowie der Text).
HYPO: Retten, was zu retten ist. Untersuchen, was zu untersuchen ist.
Der HYPO Krimi – Werner Kogler erklärt.
Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
Be part of the solution. Don´t be part of the problem! Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!
Hier nochmals die Info zur Parlamentarische Online-Petition unterschreiben – 30 sec für die Aufklärung des Milliarden-Euro-Debakels. Danke
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/PET/PET_00010/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung
Hier die Petition im Wortlaut:
Petition an den Nationalrat
betreffend umfassende Aufklärung des Hypo-Alpe-Adria-Finanzdebakels und Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses
Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo Alpe Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik.
Die Unterzeichner dieser Petition verlangen daher
• die umfassende Mitwirkung der Bundesregierung an der lückenlosen Aufklärung des Hypo-Alpe-Adria-Finanzdebakels,
• die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, um in Zukunft derartige
Fehlentwicklungen zu verhindern,
• zur Klärung der politischen Verantwortung die umgehende Einsetzung eines
parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschusses entlang der Inhalte des im Anhang dargestellten Antrages.
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Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)
Zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Group Alpe-Adria wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 18 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 5, ÖVP 5, FPÖ 4, Grüne 2, TS 1, NEOS 1 besteht.
Gegenstand der Untersuchung
I. Aufsichtswesen und Veranlassungen sowie Unterlassungen der Aufsicht bzw. des Finanzministeriums
1. Aufklärung über die wahrgenommenen Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten aller mit der Bankenaufsicht betrauten Behörden und öffentlichen Einrichtungen sowie der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt hinsichtlich der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014, insbesondere welche Prüfberichte in welcher Form vorgelegt, welche Mängel festgestellt und welche Aktivitäten daraufhin gesetzt wurden.
2. Klärung der Verantwortung der Organe der Republik Österreich, insbesondere der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, der Finanzprokuratur, des Finanzministeriums, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der zunehmenden Schwierigkeiten der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.
3. Prüfung der Auswahl, der Tätigkeit und der Beaufsichtigung der vom Finanzministerium bestellten Staatskommissäre in der Hypo Group Alpe-Adria und damit verbundenen Unternehmen inklusive deren Berichte, das Zustandekommen und Verwertung derselben sowie allfällige Veranlassungen durch die zuständigen Aufsichtsorgane und das Finanzministerium im Zeitraum 2000 bis 2014.
4. Aufklärung über die Tätigkeiten der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur im Rahmen der Finanzierung des Bundeslandes Kärnten, insbesondere vor dem Hintergrund der Haftungssituation des Bundeslandes, ab Beginn dieser Tätigkeiten bis 2014.
5. Aufklärung über die Kontaktnahme und den Austausch der zuständigen österreichischen Bankaufsichtsbehörden und der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt mit und durch die/den entsprechenden ausländischen Aufsichtsorgane/n und Geldwäschestellen im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2000-2014.
6. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der aus dem möglichen Versagen der Bankenaufsicht resultierte.
II. Phase vor der öffentlichen Hilfe
7. Aufklärung über den Stand der möglichen Verfahren nach dem Finanzstrafgesetz im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria, insbesondere jene im Zusammenhang mit den Gewinnen der kurzzeitigen Eigentümer der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen vor dem Einstieg der BayernLB.
8. Aufklärung über den Stand der Strafverfahren im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe Adria.
III. Partizipationskapital im Jahr 2008
9. Aufklärung über die Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge und Hintergründe der Gewährung von Partizipationskapital durch den Bund an die Hypo Group Alpe-Adria im Jahr 2008, sowie der Feststellung der angeblichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.
10. Klärung der Frage, ob direkte oder indirekte Einflussnahmen auf die Österreichische Nationalbank, auf die FMA oder auf sonstige Stellen im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Hypo Group Alpe-Adria getätigt wurden, insbesondere bei der Erstellung einer “Stellungnahme der OeNB zum Antrag auf Zeichnung von Partizipationskapital der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich” durch die OeNB.
11. Aufklärung über die Frage, wie der Austausch der Bundesregierung, des Finanzministeriums, der Bankaufsichtsbehörden oder anderer Stellen mit der EU-Kommission als Wettbewerbsbehörde erfolgte und über die nach diesem Austausch inhaltlich abweichende Stellungnahme der OeNB im Vergleich zur ursprünglichen Stellungnahme der OeNB.
IV. Verstaatlichung im Jahr 2009
12. Untersuchung über die Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge und Hintergründe sowie den Ablauf des Erwerbs der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich im Jahr 2009, sowie der Feststellung der angeblichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.
13. Untersuchung etwaiger Verfehlungen seitens österreichischer Verantwortungsträger hinsichtlich der Verhandlungsführung im Rahmen der Verstaatlichung mit den Alteigentümern BayernLB, Grazer Wechselseitige Versicherung und Land Kärnten.
14. Aufklärung über das Zusammenspiel österreichischer, bayerischer und deutscher politischer Funktionsträger und Bankverantwortlicher im zeitlichen mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich.
15. Aufklärung über die konkreten Tätigkeiten und Verhandlungsstrategien der Verantwortungsträger der Republik Österreich, insbesondere seitens des Finanzministers bzw. des Finanzministeriums, der Finanzprokuratur, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria.
16. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch den Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich entstand.
V. Handlungen und Unterlassungen ab der Verstaatlichung
17. Untersuchung der Verantwortung für die jahrelange Verschleppung einer Entscheidung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria.
18. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Bundesregierung, des Finanzministeriums und anderer Stellen mit der Europäischen Kommission insbesondere im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Bescheides der EU-Wettbewerbsbehörde zur Hypo Group Alpe-Adria.
19. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Organe der Hypo Group Alpe-Adria sowie des Finanzministeriums bzw. der Finanzprokuratur mit Vertretern der BayernLB und des Freistaats Bayern im Zusammenhang mit der Frage der Bewertung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens und sonstiger gerichtlicher Verfahren.
20. Aufklärung über den Kenntnisstand von Bundesbehörden, insbesondere OeNB, FMA über die Gläubigerstruktur der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.
21. Klärung der Frage, welche Bundesbehörden wann und mit welchem Ergebnis welche nationalen und internationalen Clearingstellen – insbesondere die Central Counterparty Austria bei der Wiener Börse und als deren Abwicklungsbank die Kontrollbank – kontaktiert und bezüglich der Struktur der Anleihegläubiger der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen befragt haben.
22. Aufklärung über die Einsetzung, die Zusammensetzung, die Tätigkeit, die Ergebnisse und die Ergebnisverwertung der “CSI Hypo” und der “SOKO Hypo” und die Zusammenarbeit dieser beider Einrichtungen mit anderen Stellen der Republik, insbesondere mit den Strafverfolgungsbehörden.
23. Aufklärung über die mögliche Einflussnahme von Bundesregierung, Finanzministerium, OeNB und FMA auf die Organe der Hypo Group Alpe-Adria und über mögliche aktienrechtliche Umgehungen der Organe durch das Finanzministerium oder andere Organe des Bundes.
24. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch das Verschleppen einer Entscheidung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria entstanden ist.
25. Aufklärung über den Stand der Vorbereitungen im Finanzministerium hinsichtlich einer Irrtumsanfechtung bezüglich der Verstaatlichung der Hypo Group Alpe-Adria.
VI. Taskforce und Finanzmarktbeteiligungs-AG
26. Untersuchung über die vom Finanzministerium und den dazugehörigen Beratern, insbesondere der Taskforce und internationalen Beratungsunternehmen im Auftrag des Finanzministeriums, analysierten möglichen Szenarien zur Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria samt Klärung der dazugehörigen Entscheidungsfindungsprozesse.
27. Aufklärung über die Wahrnehmungen, Tätigkeiten und die Remuneration der nach § 3 FinStaG errichteten staatlichen Finanzmarktbeteiligungs-AG FIMBAG im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014.
VII. Beraterverträge und -kosten
28. Aufklärung über die Wahrnehmung der Eigentümerrechte des Bundes hinsichtlich Grund, Inhalt, Umfang, Auswahl und Kosten der von der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014 beauftragten Berater.
29. Aufklärung über die Beauftragung und Kosten von Beratern seitens des Finanzministeriums für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria.
VIII. Verflechtungen von öffentlichen Stellen mit Banken und Finanzinstitutionen
30. Aufklärung über die Einflussnahmen auf die Geschäftsführung der Bundesregierung sowie auf die Aufsichts- und Entscheidungsorgane Finanzministerium, Kabinette des Finanzministeriums, FMA, OeNB und die Stelle der Geldwäschebekämpfung im Bundeskriminalamt aufgrund von Verflechtungen und Netzwerken mit Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzinstitutionen.
IX. Spenden an politische Entscheidungsträger
31. Aufklärung darüber, von welchen Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzinstitutionen es im Zeitraum 2000-2014 Spenden oder andere Zuwendungen in welcher Höhe an politische Entscheidungsträger in Bundesangelegenheiten gab und ob diese dem Rechnungshof gesetzeskonform gemeldet wurden.
32. Aufklärung darüber, ob diese Vorgänge mit möglichen direkt oder indirekt in Aussicht gestellten oder tatsächlichen Leistungen der politischen Entscheidungsträger verbunden waren.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von sämtlichen Akten, Berichten, Protokollen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Verträgen, Steuerakten, E-mails und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien für Finanzen, für Inneres, für Justiz, für Wirtschaft, Familie und Jugend, des BKA, deren nachgelagerter Dienststellen, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Finanzprokuratur, der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, der FIMBAG, der “Task Force” Hypo
Alpe Adria, der Organe (teil-) verstaatlichter Banken, der Statistik Austria, des Rechnungshofes, der Finanz- und Justizbehörden, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt betreffend den Untersuchungsgegenstand sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln und die politische Verantwortung prüfen.
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