Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-03-28
Liebe BlogleserIn,
aus dieser Quelle entnommen weil es wirklich wichtig ist, bitte verbreiten:
http://www.transparenzgesetz.at/gemeinsam-zum-transparenzgesetz
|
|||
|
Die „Qualitäts“presse dazu:
http://derstandard.at/1395363154968/Neues-Transparenzgesetz-Viele-Hintertueren-eingebaut
Neues Transparenzgesetz: „Viele Hintertüren eingebaut“
Katrin Burgstaller, 25. März 2014, 15:43
foto: apa/jaeger robert
Geht es nach der Regierung, bleibt das Amtsgeheimnis unter bestimmten Umständen weiterhin bestehen.
Die geplante Gesetzesnovelle zum Download.
Grüne und Josef Barth von Transparenzgesetz.at kritisieren Ostermayers Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz
Vor den Nationalratswahlen hatte die Bundesregierung die Lockerung des Amtsgeheimnisses auf die nächste Legislaturperiode verschoben, mit der Begründung, weitere Expertisen in den Gesetzesentwurf einfließen lassen zu wollen. Nun hat Minister Josef Ostermayer die Gesetzesnovelle zur „Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Schaffung einer Informationsverpflichtung sowie eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen“ in Begutachtung geschickt.
Zweidrittelmehrheit nötig
Noch vor dem Sommer erhofft sich die Regierung einen Beschluss im Nationalrat, vorausgesetzt, die Opposition liefert die Stimmen zur Zweidrittelmehrheit. FPÖ und das Team Stronach zeigten sich in einer ersten Reaktion durchaus angetan. Beide Klubs betonten, dass sie grundsätzlich hinter dem Ansinnen nach mehr Transparenz stünden. Dies tun auch die Neos, wollen sich vor einer Bewertung den Begutachtungsentwurf aber noch genau anschauen.
Grüne: Nicht beschlussreif
Auch die Grünen begrüßten prinzipiell Ostermayers Vorstoß. „Wenn es die Regierung mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses ernst meint, können wir sofort mit Parteienverhandlungen unter Einbindung der aktiven Zivilgesellschaft beginnen“, sagte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. Das Gesetz müsse allerdings präzise formuliert werden, „damit es nicht durch ständige Ausnahmen unterlaufen wird“. In der derzeitigen Variante sei es jedoch nicht „beschlussreif“.
Josef Barth, Vorstand des Forums Informationsfreiheit und Initator der Initiative Transparenzgesetz.at, sieht im Entwurf nach einer ersten Durchsicht „keinen Fortschritt, im Gegenteil“. Das Kanzleramt habe „in den letzten 14 Monaten kaum einen der internationalen Mindeststandards in das Gesetz eingearbeitet, die Experten vorschlagen – und die nötig sind, damit das Amtsgeheimnis auch wirklich fällt“.
Allgemeines Interesse
Grundsätzlich sollen laut Entwurf Informationen von „allgemeinem Interesse“ für jedermann zugänglich werden. Angedacht ist eine im Internet abrufbare Datenbank, in der beispielsweise allgemeine Weisungen, Statistiken, Gutachten und Studien, die von den informationspflichtigen Organen erstellt oder in Auftrag gegeben wurden, veröffentlicht werden. Allerdings sieht das Gesetz auch viele Ausnahmen vor, aufgrund derer der Zugang zu den Informationen verwehrt werden kann. Etwa aus „zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen, zur Vorbereitung einer Entscheidung im wirtschaftlichen oder finanziellen Interesse“ oder aufgrund der „überwiegend berechtigten Interesse von Dritten“.
Steinhauser: „Sämtliche Ausnahmen möglich“
Steinhauser kritisiert, dass die Formulierungen „sehr allgemein“ gehalten werden. Diese könnten Tür und Tor öffnen, „dass sämtliche Ausnahmen möglich werden“. Steinhauser fordert im Gespräch mit derStandard.at eine präzise Formulierung der Ausnahmen, etwa im Bereich des persönlichen Datenschutzes. Diese Ansicht teilt auch Barth: „In diesen Entwurf wurden so viele Hintertüren eingebaut, um das eigene neue Gesetz im Fall des Falles problemlos komplett aushebeln zu können. In jedes neue Bundesgesetz, in jedes Landesgesetz könnte man neue Ausnahmen einarbeiten. Dem Erfindungsreichtum für Auskunftsverweigerungsgründe wären damit keine Grenzen mehr gesetzt.“
Unterschiedliche Standards in Bundesländern
Auch Steinhauser befürchtet, dass es von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Standards kommen könnte. Der Bund definiere die Informationsfreiheit nur in der Grundsatzgesetzgebung, „den Rest dürfen die Länder selbst regeln“. Steinhauser stößt sich etwa an der Formulierung, das „andere gleich wichtige Geheimhaltungsinteressen“ auf Landesebene festgelegt werden können. Laut Regierung sollen allerding lediglich begleitend notwendige Regelungen von den Ländern gestaltet werden können, die sich etwa aufgrund unterschiedlicher Verwaltungsabläufe ergeben.
Kein Ombudsstelle
Warum im Gesetzesentwurf nun doch keine eigene Ombudsstelle vorgesehen ist, welche etwa bei Informationsverweigerung angerufen werden kann, begründete Ostermayer mit dem Sparwillen der Regierung: „Wir wollen nicht gleichzeitig die Verwaltung aufblähen.“ Vorgesehen ist stattdessen, dass sich Bürger an den Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof wenden. Steinhauser sieht darin ebenfalls wie Barth einen erheblichen Mangel. Zum fehlenden Informationsfreiheitsbeauftragten sagt Barth: „Wenn man hier angesichts von Milliardenkosten in der Hypo-Causa gerade den einzigen Beamten Österreichs einsparen will, der die Interessen der Bürger auf Aufklärung schnell, effektiv und kostenlos durchsetzen könnte, spricht das für sich.“ (Katrin Burgstaller, 25.3.2014)
—————————————————————————————————————–und diese Quelle:
Bläht die Verwaltung auf! Bei Bürgerrechten
Der Ombudsmann für Fragen an das Amt kommt nicht. Ein Fehler.
von Philipp Aichinger (Die Presse)
Studien, die mit Steuergeld finanziert wurden, müssen künftig automatisch von Behörden veröffentlicht werden. So will es der Regierungsentwurf, der das Amtsgeheimnis ab 2016 zur Ausnahme statt wie bisher zur Regel erklärt. Das ist lobenswert.
Doch Bürger, die von sich aus Fragen stellen, haben es weiterhin nicht leicht. Auch künftig werden die Behörden entscheiden, wann jemand aus wichtigen Gründen (etwa zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe) keine Akten erhält. Wem das nicht passt, der kann vor Gericht gehen – wenn er genug Zeit, Nerven und Geld hat. Ein echtes Manko ist es daher, dass die Regierung keinen „Informationsbeauftragten“ will, der im Streitfall entscheidet, ob Behörden einen Akt herausgegeben müssen. Solche Ombudsmänner würden die „Verwaltung aufblähen“, sagt die Regierung. Na und? Bürgerrechte kann man aufblähen. Und Sparpotenzial gäbe es dafür an anderer Stelle genug. Stichwort: Doppelgleisigkeiten von Bund und Ländern.
Apropos: Laut Entwurf soll jedes Bundesland eigene Themen für geheimhaltungswürdig erklären können. Neun Länder, neun Gesetze? Man darf gespannt darauf sein, welcher Landeshauptmann was geheim halten will.
Der Entwurf ist ein Fortschritt, aber er ist auch eine vergebene Chance für einen wirklich transparenten Staat.
E-Mails an:
philipp.aichinger@diepresse.com
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 27.03.2014)
——————————————————————————————————–
Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
Be part of the solution. Don´t be part of the problem! Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!