EU-Parlament winkt Sonderrechte für Großkonzerne durch zu geplanten Freihandelsabkommen TTIP

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-05-01

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Geplantes Freihandelsabkommen TTIP

EU-Parlament winkt Sonderrechte für Großkonzerne durch

 
 

Das EU-Parlament hat den umstrittenen Investorenschutz kurz vor Ostern abgesegnet

Sie sind umstritten – die Investorenschutzrechte im geplanten Freihandelsabkommen zwischen EU und USA. Trotzdem hat das EU-Parlament die Sonderrechte für Konzerne abgesegnet. Nur die nationalen Regierungen könnten die Regelung noch stoppen. Deutschlands Position ist deutlich.

Von Silvia Liebrich

Gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA, kurz TTIP, regt sich großer Widerstand. Das umstrittene Thema spielt vor der Europawahl Ende Mai eine wichtige Rolle. Was viele Bürger vor allem erzürnt, sind die geplanten Sonderrechte für internationale Großkonzerne – nichts anderes sind die sogenannten Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren, die sowohl die USA als auch die EU-Regierung gern in dem Abkommen verankern wollen. Investoren bekommen so die Möglichkeit, fernab nationaler Gerichte Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn die etwa schärfere Umwelt- und Sozialgesetze zum Schutz ihrer Bürger einführen.

Die Erfahrung mit bereits abgeschlossenen Wirtschaftsabkommen zeigt, dass die undurchsichtigen Sonderrechte von Konzernen immer häufiger missbraucht werden, etwa um unternehmerische Risiken auf die Allgemeinheit, also die Steuerzahler, abzuwälzen. Selbst die Bundesregierung hält die umstrittenen Schutzklauseln für überflüssig: „Zwischen den USA und der EU ist das nicht erforderlich, da beide Partner hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewähren“, heißt es im Berliner Wirtschaftsministerium.

Die EU-Regierung lässt sich davon nicht beeindrucken. Inzwischen zeichnet sich ein regelrechter Machtkampf zwischen Brüssel und Mitgliedsstaaten wie Deutschland ab. Sie pochen auf ihre Mitspracherechte bei TTIP und auch bei Ceta, dem bereits ausgehandelten, aber noch nicht ratifizierten Abkommen mit Kanada.

Das EU-Parlament hat trotz der Kritik schon Fakten geschaffen

Handelskommissar Karel De Gucht will nun den Europäischen Gerichtshof einschalten, weil er befürchten muss, dass nationale Parlamente beide Abkommen kippen könnten, wenn sie gesondert darüber bestimmen können. An den umstrittenen Investorschutzklauseln hält De Gucht weiter fest. Zwar hat er auf die massive Kritik reagiert und will sich bis 6. Juli die Bedenken der Gegner anhören. Wer jedoch auf einen Kurswechsel hofft, dürfte sich enttäuscht sehen.

„Hier geht es nicht um die Frage, ob und warum es den Investitionsschutz in einem EU-USA-Abkommen überhaupt braucht, sondern allein darum, wie er ausgestaltet sein soll“, stellt Pia Eberhardt von der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observator (CEO) klar. Das Ziel dahinter ist für sie eindeutig: „Die Konsultation ist eine PR-Offensive der Kommission, um den Kritikern vor der EU-Wahl den Wind aus den Segeln zu nehmen.“

Während die Konsultationen zum Investorenschutz noch laufen, hat das EU-Parlament bereits Fakten geschaffen mit einer Abstimmung kurz vor Ostern. Trotz aller Bedenken winkte die Mehrheit der Abgeordneten eine Verfahrensverordnung für Investorenschutzregeln durch, gegen die Stimmen von Grünen und Linken.

„Scheinheiliger Wahlkampf der SPD“

„Das war die letzte Chance für das Parlament, über das Ob und Wie der zukünftigen Investorenrechte mitzureden. Ab jetzt bleibt ihm nur noch das Ja oder Nein zu fertig ausgehandelten Verträgen“, sagt Eberhardt. „Das offenbart, wie scheinheilig der Wahlkampf von einigen Abgeordneten geführt wird, vor allem von der SPD“, sagt sie. „Im Wahlkampf machen sie gegen die Investor-Staat-Klagerechte mobil, und in Straßburg winken sie dann heimlich das Gesetz durch, das solche Klagen überhaupt erst ermöglicht.“

Dieser Beschluss des EU-Parlaments hat weitreichende Folgen nicht nur für TTIP. Damit wird auch der Weg für den Vertrag mit Kanada frei, der fast fertig ist, aber vor allem wegen des Streits über die Investorenrechte in der Warteschleife hing. Die Einigung über den Ceta-Vertrag sollte eigentlich nach SZ-Informationen in der ersten Mai-Woche verkündet werden. Doch der Termin wackelt, auch weil De Gucht klären will, ob der Bundestag und andere Länderparlamente bei dem Vertrag ein Mitspracherecht haben, oder ob er bereits in Kraft treten kann, wenn das EU-Parlament zustimmt.

 

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirolvom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

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