IWF bestätigt positive Wirkungen der Vollgeldreform – 7. JUNI: VOLLSTART DER VOLLGELD-INITIATIVE Vollgeld-Initiative – Krisensicheres Geld im Interesse aller: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! KRISENPRÄVENTION STATT BANKENSUBVENTION! Kommt zum kulturellen Lancierungs-Fest nach Zürich!www.Vollgeld-initiative.ch Geldschöpfung weg von den Privatbanken!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-05-25

Liebe BlogleserIn,

aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung gesprudelt:

http://www.vollgeld-initiative.ch/

Vollgeld-Initiative Teil 1: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank from Vollgeld-Initiative on Vimeo.

VOLLGELD-INITIATIVE (IN 15 SEKUNDEN – Lesezeit)

Eine der Hauptursachen der Finanzkrise ist den meisten Menschen gar nicht bewusst – die eigenmächtige Herstellung von elektronischem Geld auf unseren Konten durch die Banken. Die Vollgeld-Initiative will erreichen, dass nur die Nationalbank Geld herstellt, so wie es die Bundesverfassung eigentlich vorsieht. Vor über hundert Jahren verbot das Stimmvolk den Banken, Papiergeld zu drucken, weil die Gelderzeugung der Obhut des Bundes entglitten war und die Geldmenge aus dem Ruder lief. Aus denselben Gründen muss heute der praktisch unbegrenzten Herstellung von elektronischem Geld durch die Banken ein Ende gesetzt werden. Vollgeld hat große Vorteile: der Schweizer Franken wird das sicherste Geld der Welt, Finanzblasen und Inflation werden verhindert und die Geldschöpfung kommt wieder uns Bürgerinnen und Bürger zugute, jährlich um einige Milliarden. Vollgeld ist genial und swiss!

DIE SCHWEIZ VOR ZUKÜNFTIGEN
FINANZKRISEN SCHÜTZEN!

Kann man das? Ja, man kann! Indem wir die wesentliche Ursache der Finanzkrisen beseitigen:

Die Banken erzeugen 90 Prozent unseres Geldes – nämlich sämtliches elektronische Geld auf unseren Konten. Das tun sie übermässig, weil sie davon profitieren. Damit heizen sie Finanzblasen an.

Lasst uns das ändern! Gewinne aus Gelderzeugung stehen dem Bund, Kantonen und uns Bürgerinnen und Bürgern zu und nicht den Banken.
Führen wir ein, wovon viele denken, dass es schon so sei:
• Allein die Nationalbank soll künftig elektronisches Geld erzeugen.
• Dann können Banken kein eigenes Geld mehr schaffen, sondern nur noch Geld verleihen, das sie zur Verfügung gestellt bekommen haben.
• Die Finanzbranche soll in den Dienst der Realwirtschaft und der Gesellschaft gestellt werden.

Unterstützen Sie jetzt die Vollgeld-Initiative!

Wir Schweizer haben 1891 den Banken das Drucken von Banknoten verboten. Jetzt müssen wir der Nationalbank auch das Erzeugen von unserem elektronischen Geld übertragen.

Ja zu einem fairen und sicheren Geld- und Bankensystem!

WAS WILL DIE VOLLGELD-INITIATIVE?

Nur die Nationalbank soll künftig elektronisches Geld erzeugen (= Geldschöpfung). Sie soll die Geldmenge bestimmen und damit Sicherheit schaffen, besonders auch bei Krisengefahr.
Ist das nicht jetzt schon so?
Nein, schon lange nicht mehr. Die Nationalbank erzeugt und kontrolliert heute nur noch 10 Prozent unseres Geldes, nur die Münzen und Banknoten. 90 Prozent ist elektronisches Geld auf unseren Bankkonten. Das erzeugen die Banken selbst. So entsteht viel zu viel Geld für Spekulationen, denen dann Wirtschaft und Staat ausgeliefert sind. Das lässt sich ändern, wenn die Banken nicht mehr selbst eigenes Geld nach Belieben erzeugen können. Dazu braucht es die Vollgeld-Initiative, und die gelingt nur, wenn auch Sie uns dabei unterstützen.

WIE ERZEUGEN BANKEN ELEKTRONISCHES GELD?

Ganz einfach, indem sie einen Kredit vergeben oder Finanzanlagen kaufen. Dabei reichen sie großteils nicht das Geld der Sparer weiter, sondern erzeugen neues Geld sozusagen aus dem ”Nichts”, das heißt ohne dass dieses Geld vorher vorhanden war. Ein gutes Geschäft, denn sie kassieren Zinsen für Geld, das sie selbst erzeugt haben.
Für alle, die es nicht glauben können: Die kaufkräftige Geldmenge betrug laut Nationalbank in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt 340 Milliarden Franken. Von der Nationalbank kamen die 40 Milliarden Bargeld, die Banken erzeugten die anderen 300 Milliarden als elektronisches Geld.

UND WAS IST SCHLIMM DARAN?

Dass die Banken ungerechtfertigt an der Gelderzeugung verdienen und nicht die Bürgerinnen und Bürger. Und weil viele Banken vor allem Gewinn machen wollen, nimmt die Geldmenge übermäßig zu. Banken profitieren, wenn sie Finanzblasen anheizen. Dann wird viel Geld in die Finanzindustrie investiert, spekuliert und gehofft, dass die Blase nicht platzt. Das klappt meistens nicht und der Staat muss einspringen.

WIE WAR ES EIGENTLICH FRÜHER?

Über Jahrhunderte wurde Münzgeld allein von den Kantonen hergestellt und in Umlauf gebracht. 1848 übernahm der Bund die Münzprägung für die gesamte Eidgenossenschaft und der Schweizer Franken entstand. Banknoten wurden parallel dazu von privaten Banken herausgegeben. Das führte in der Folge zu einem wahrhaften Wildwuchs von Bankengeld. Das Schweizer Stimmvolk reagierte damals konsequent: Per Volksentscheid wurde 1891 den Banken das Drucken von Geldscheinen verboten. Vom heutigen Wildwuchs des elektronischen Geldes konnte man damals noch nichts ahnen.

UND KÖNNEN WIR DAS ÄNDERN?

Ja, wir können. Wie die Stimmbürger vor 100 Jahren der Nationalbank das Banknotenmonopol übergaben, so sollten wir heute das Gleiche mit dem elektronischen Geld machen. Vermögensverwaltung, Zahlungsverkehr und Kreditvergabe bleiben auch mit Vollgeld bei den Banken, wenn nötig bekommen sie von der Nationalbank weiterhin Darlehen.

WELCHE VORTEILE HAT VOLLGELD?

• Finanzblasen werden verhindert: Weil Banken nicht mehr durch übermäßige eigene Geldherstellung Finanzblasen und Spekulationen aufblähen können, werden die Finanzmärkte stabiler und so auch die Realwirtschaft.

• Keine Bankenrettung mehr durch Steuergelder: Wenn Banken in Konkurs gehen, dann gehen die Franken auf den Privatkonten nicht mehr verloren. Denn diese gehören nun dem Geldbesitzer wie das Bargeld im Portemonnaie oder Tresor. Deshalb haben auch die großen Banken uns nicht mehr in der Hand und müssen vom Staat nicht mehr gerettet werden. Das ist ein Riesengewinn an Sicherheit für unser Land und auch für Sie und Ihr Geld.

• Gelderzeugung kommt uns Bürgerinnen und Bürgern zugute: 
Zusätzliches Geld kommt durch Zuteilung an den Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger in Umlauf, ähnlich wie heute die Münzen.

• Fairer Wettbewerb: Banken haben gegenüber anderen Finanzunternehmen keinen unfairen Vorteil mehr,  da sie das Geld nicht mehr selbst erzeugen können.

• Wachstumsdruck wird reduziert: Da die Geldmenge nicht mehr unkontrolliert wächst, wird der Wachstumsdruck auf die Wirtschaft verringert. Mensch und Natur werden geschont.

• Leicht einzuführen: Vollgeld könnte eingeführt werden, ohne dass die Kunden im In- und Ausland überhaupt etwas davon mitbekommen. Denn man sieht es den Zahlen auf dem Kontoauszug nicht an, ob es Vollgeld oder Bankengeld ist.

• Sicherstes Geld der Welt

Das passt gut zur Schweiz: ein Geld- und Bankensystem, das bei Bankenpleiten und Finanzcrashs nicht ins Wanken kommt.

VOLLGELD IST GENIAL UND SWISS!

ERLÄUTERUNGEN ZUM INITIATIVTEXT

Vollgeld-Initiative – Krisensicheres Geld im Interesse aller: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank!

Verfassungstext-Entwurf vom 8.1.2014

„Art. 99 Geld- und Finanzmarktverfassung (neu)
(1) Der Bund gewährleistet die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen. Er kann dabei vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.“

– Damit bekommt der Bund das Recht, Gesetze zu verabschieden, die notwendig sind, um schädliche Auswüchse des Finanzmarktes zu verhindern. Bislang konnte der Bund zwar „polizeiliche Regeln“ beschließen, hatte ansonsten aber wenig Einfluss auf die Finanzmärkte. Doch die Sicherheit des Geldes muss in jedem Falle gewährleistet sein. Das Geldwesen ist eine Grundlage der gesamten Wirtschaft genauso wie zum Beispiel das Straßen- und Bahnnetz. Aber einige Banken beriefen sich auf die „Wirtschaftsfreiheit“ und gingen große Risiken ein, in der Erwartung zur Not vom Steuerzahler gerettet zu werden. Solches Verhalten kann in Zukunft per Gesetz verhindert werden.
– „Gewährleisten“ heißt nicht verstaatlichen, sondern die Gesamtverantwortung dafür tragen, dass die Dienstleistung von der Finanzbranche in einer Weise erbracht wird, die dem Gesamtinteresse der Gesellschaft dient. Der Bund erhält mit der Verantwortung für die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen auch die Kompetenz, alle Eingriffe in den Finanzmarkt vorzunehmen, die zur Wahrnehmung seiner Gewährleistungsverantwortung notwendig sind. Deshalb darf er in dieser Aufgabe auch nicht an die Wirtschaftsfreiheit gebunden sein. Dies bedeutet, dass der Markt ausgeschaltet werden darf. Der Bund soll seine Kompetenz aber nur subsidiär ausüben, also so weit wie die Finanzdienstleister den Service nicht im öffentlichen Interesse zu erfüllen vermögen oder dazu nicht bereit sind. Die konkrete Ausgestaltung des Service Public wird Sache des Gesetzgebers sein.

„(2) Der Bund allein schafft Münzen, Banknoten und Buchgeld als gesetzliches Zahlungsmittel.“

– Dieser Satz formuliert das erste Kernanliegen der Vollgeldreform. Als 1891 das Schweizer Stimmvolk dem Bund das alleinige Recht zur Herausgabe von Münzen und Papiergeld übertrug, spielte Buchgeld auf Girokonten kaum eine Rolle. Doch heute macht von Banken erzeugtes Giralgeld 90 Prozent allen Geldes aus! Deshalb muss das Geldschöpfungsmonopol des Staates auf das elektronische Giralgeld ausgeweitet werden. Genauso wie 1891 den Banken verboten wurde, Papiergeld zu drucken, soll ihnen jetzt verboten werden, Giralgeld zu erzeugen.
– Die Banken dürfen dann nur noch Geld verleihen, das sie dafür zur Verfügung gestellt bekommen haben, sei es von Sparern, Unternehmen, Versicherungen, anderen Banken oder der SNB. Damit  werden die Banken allen anderen Unternehmen und Privatpersonen gleichgestellt, welche für die Ausgabe von Darlehen das Geld auch zuerst selber haben müssen. Banken können die Geldmenge der Volkswirtschaft nicht mehr über jenes Volumen hinaus erhöhen, welches die SNB festgesetzt hat. Das beendet den bisherigen Wildwuchs der Geldentstehung und die Geldmenge wird wieder steuerbar.
– Giralgeld bekommt ähnliche Eigenschaften wie Münzen oder Papiergeld und wird damit zu „Vollgeld“. Alles Geld auf Geldkonten gehört ausschließlich dem Kontoinhaber und ist keine Forderung mehr gegenüber einer Bank. Diese Konten werden außerhalb der Bankbilanz geführt und selbst wenn eine Bank Konkurs geht, wird das Vollgeld davon nicht berührt, so wenig wie die Franken im Geldbeutel. Anders verhält es sich mit Spargeldern auf Anlagekonten, die – genauso wie heute – einem gewissen Risiko ausgesetzt bleiben. Dafür gibt es einen gesetzlichen Einlageschutz bis 100’000 Franken und man erhält Zinsen.
– Wie auf Bargeld gibt es auf Vollgeld keinen Zins. Wer aus Geld einen Ertrag erwirtschaften will, muss sein Geld auf Anlagekonten deponieren oder Wertpapiere kaufen oder einer Bank oder anderen Unternehmen ein Darlehen geben. Daraus entsteht ein klarer Unterschied zwischen Kredit und Geld. Anlagen sind mit mehr oder weniger Risiken behaftete Schuldverhältnisse, Vollgeld ist sicheres, reines Zahlungsmittel.

„(3) Die Schaffung und Verwendung anderer Zahlungsmittel ist zulässig, soweit sie mit dem gesetzlichen Auftrag der Schweizerischen Nationalbank vereinbar sind.“

– Private Zahlungsmittel sollen weiterhin möglich sein und erhalten verfassungsrechtliche Rechtssicherheit. Dazu gehören zum Beispiel WIR, Handelswechsel, Rabattgutscheine, Tauschringe, LETS, Bartersysteme, Bonusmeilen, Internetgeld, etc. Diese Zahlungsmittel haben gemeinsam, dass sie von einem begrenzten Nutzerkreis verwendet werden und nur privatrechtlich vereinbart wurden.

„(4) Das Gesetz ordnet den Finanzmarkt insbesondere nach folgenden Grundsätzen:
a) Treuhandpflichten der Finanzdienstleister
b) Aufsicht über die Geschäftsbedingungen der Finanzdienstleister
c) Bewilligung und Beaufsichtigung von Finanzprodukten
d) Hinreichende Eigenmittel
e) Begrenzung des Eigenhandels.“

– Hier wird beispielhaft aufgezählt, was der Gesetzgeber entsprechend der Ermächtigung in Abs. 1 alles regeln kann und soll. Diese Grundsätze legitimieren allfällige Finanzmarktregulierungen.

„(5) Die Finanzdienstleister führen Zahlungsverkehrskonten der Kunden außerhalb ihrer Bilanz. Diese fallen nicht in die Konkursmasse.“

– Die bisherigen Girokonten (Geldmenge M1) werden zu Treuhandkonten, welche die Banken außerhalb ihrer Bilanz führen. Gegenüber der SNB saldieren die Banken die Gesamtheit ihrer Buchgeldkonten, da die Nationalbank nur die Gesamtgeldmenge zu steuern hat und so der Datenschutz der Kunden gewahrt bleibt. Die Buchgeldkonten sind zukünftig Vollgeld der Kunden und fallen bei einem Konkurs der kontenführenden Bank nicht in deren Konkursmasse.

„Art. 99a Schweizerische Nationalbank
(1) Die schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie steuert die Geldmenge und gewährleistet das Funktionieren des Zahlungsverkehrs sowie die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister.“

– Der erste Satz entspricht dem alten Art. 99 Abs. 2. Das „Gesamtinteresse des Landes“ umfasst auch alle in der Bundesverfassung definierten Ziele, zum Beispiel die Nachhaltigkeit in Art. 73.
– Die Mittel, um diese Ziele zu erreichen, bestehen für die SNB darin, dass sie die „Geldmenge steuert“ sowie den „Zahlungsverkehr“ und die „Kreditversorgung der Wirtschaft“ gewährleistet. Dass dies „durch die Finanzdienstleister“ erfolgen soll, bedeutet, dass diese Aufgaben nicht von der SNB, sondern durch Private ausgeübt werden sollen. Dies ist die Grundlage des Service Public, der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch Private.

– Im Nationalbankgesetz in Art. 5 werden weitere Ziele der Geldpolitik der SNB beschrieben: „Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung.“ Unter Preisstabilität versteht die SNB selbst, gemäß ihren Verlautbarungen der letzten Jahre, auch die Verhinderung von Finanzblasen bei Immobilien und sonstigen Vermögensgütern. Weitere oder konkretere Ziele der Geldpolitik können auch in Zukunft im Nationalbankgesetz festgelegt werden, sinnvollerweise also auf Gesetzesebene und nicht auf Verfassungsebene.

„(2) Die Schweizerische Nationalbank kann Mindesthaltefristen für Finanzanlagen setzen.“

– Diese Regelung schafft eine klare Trennung zwischen Geld und Sparanlagen, zwischen Zahlungsmittel und Schuld. Dadurch verhindert sie die Umgehung der Vollgeldreform. Sonst könnten die Banken den Zahlungsverkehr mit kurzfristig abrufbaren Sparkonten erfüllen. Daher müssen Mindestfristen für Ausleihungen an Kreditinstitute festgelegt werden, mit denen diese klar von Zahlungsmitteln abgegrenzt werden. Durch Ausleihungen im Sekundentakt bestünde die Gefahr, dass die Geldmenge wie bisher durch Bankkredite erweitert wird. Die SNB kann durch Veränderungen der Mindesthaltefristen solche Umgehungen verhindern und die Geldmenge feinsteuern.

„(3) Die Schweizerische Nationalbank bringt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages neu geschaffenes Geld schuldfrei durch den Bund, die Kantone oder die direkte Zuteilung an die Bürgerinnen und Bürger in Umlauf. Sie kann den Banken befristete Darlehen gewähren.“

– Dieser Absatz formuliert das zweite Kernanliegen der Vollgeldreform. Geld soll nicht mehr durch verzinsliche Schulden in Umlauf kommen, sondern als positiver und schuldfreier Wert der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für die Umwandlung des schon bestehenden Giralgeldes, was in den Übergangsbestimmungen geregelt wird, sowie für eventuelle zukünftige Erhöhungen der Geldmenge.
– Wenn ein Wirtschaftswachstum von einem Prozent erwartet und angestrebt wird, erhöht die SNB die Geldmenge, zum Beispiel um ein Prozent, also etwa fünf Milliarden CHF. Dieses neue Geld überweist sie an Bund und die Kantone, die es in ihrem laufenden Haushalt verwenden. Die Aufteilung zwischen Bund, Kantonen und Bürgerinnen und Bürgern wird vom Gesetzgeber bei der Überarbeitung des Nationalbankgesetzes festgelegt oder jeweils an das Parlament delegiert. In den jährlichen Budgetplanungen beschließen das Parlament oder das Volk inwieweit diese Mehreinnahmen jeweils für Schuldentilgung, zusätzliche öffentliche Projekte oder Steuersenkungen verwendet werden. Neu geschaffenes Geld kann auch direkt als Bürgergeld an die Bevölkerung verteilt werden. Pro Jahr und pro Kopf der Bevölkerung dürfte dies in der Größenordnung von einigen hundert Franken liegen.

– Damit soll in Zukunft alles Geld ähnlich in Umlauf kommen wie bislang die Münzen. Der Bund verleiht neu geprägte Münzen nicht gegen Zinsen, sondern verkauft sie der SNB, welche die Münzen via Banken in Umlauf bringt. 2011 betrug der Münzgewinn im Schweizer Bundeshaushalt 54 Millionen CHF, 2012 sogar 87 Millionen CHF. Wenn mit Papier- und Giralgeld ähnlich umgegangen wird, entstehen hohe Geldschöpfungsgewinne.
– Die Höhe des neu geschaffenen Geldes wird von der SNB allein nach geldpolitischen Überlegungen und aufgrund ihres verfassungsmäßigen Auftrages festgelegt. Die beispielhaft erwähnten fünf Milliarden CHF entsprechen etwa drei Prozent der Budgets des Bundes und der Kantone. Dies unterstreicht, dass eine Staatsfinanzierung über die Geldschöpfung weder ausreichend noch angestrebt ist, so wie es bereits heute im Artikel 11 Abs. 2 des Nationalbankgesetzes geregelt ist.
– Wie bisher kann die SNB den Banken auch verzinsliche Darlehen gewähren. Diese Darlehen werden das zentrale Feinsteuerungsinstrument in der Geldpolitik bleiben. Auf diesem Weg könnte die SNB das Geldvolumen auch wieder verkleinern.
– Da in einer zumutbaren Übergangsphase von zum Beispiel fünfzehn Jahren die Darlehen der SNB an die Banken, die bei der Einführung des Vollgeldes notwendig waren, abgebaut werden sollen, erhält die SNB die Möglichkeit, im Umfang der früheren Giralgeldmenge neues Vollgeld auszugeben. Dadurch entstehen einmalig öffentliche Mehreinnahmen von etwa 300 Milliarden CHF. Das ist ein echter Zuwachs an „Volksvermögen“ ohne Steuererhöhungen, Sparpakete oder Inflation. Damit werden zum Beispiel der Abbau der Staatsschulden, Steuersenkungen, zusätzliche öffentliche Infrastruktur oder Beiträge an Sozialwerke möglich. Eine gestaffelte Auszahlung pro Kopf der Bevölkerung von einigen tausend Franken ist denkbar.

„(4) Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten.
(5) Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.“

– Diese Absätze entsprechen den alten Art. 99 Abs. 3 und Abs. 4. Bei dem Reingewinn handelt es sich nicht um neu geschöpftes Geld, sondern um Zinsen aus Krediten an Banken oder Erträge aus Devisengeschäften. Der Reingewinn entsteht nur aus der normalen Geschäftstätigkeit der Nationalbank und nicht aus die Geldschöpfung gemäß dem neuen Artikel 99a Absatz 3.

„(6) Die Schweizerische Nationalbank ist in der Erfüllung ihrer Aufgaben nur dem Gesetz verpflichtet.“

– Damit wird die Unabhängigkeit der SNB vor Einflussnahme des Bundesrates, der Politik und der Wirtschaft geregelt. Die SNB bekommt so einen ähnlichen Status wie das Bundesgericht. Zum Beispiel hat der Bundesrat keine Möglichkeit, die SNB zu einer Erhöhung der Geldmenge zu veranlassen.

– Um der SNB eine höhere demokratische Legitimation zu verschaffen und eine möglichst hohe Unabhängigkeit zu gewährleisten, wird zu prüfen sein, ob die Rechtsform der SNB geändert und Bankrat und Direktorium anders zusammengesetzt und allenfalls durch das Parlament gewählt werden müssen.

„Übergangsbestimmungen zu Art. 99 und Art. 99a
(1) Die Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass am Stichtag des Inkrafttretens alles Buchgeld der Geldmenge M1 zu gesetzlichen Zahlungsmitteln wird und entsprechende Verbindlichkeiten der Finanzdienstleister gegenüber der Schweizerischen Nationalbank begründet. Diese sorgt dafür, dass die Verbindlichkeiten aus der Buchgeld-Umstellung innerhalb zumutbarer Frist getilgt werden. Bestehende Kreditverträge bleiben unberührt.“

– Alle Giroguthaben (Geldmenge M1) werden am Stichtag zu Vollgeld und müssen auf Treuhandkonten außerhalb der Bankbilanz übertragen werden. Das ist nur möglich, in dem die Banken von der SNB Darlehen in gleicher Höhe bekommen. So entstehen die Verbindlichkeiten der Banken gegenüber der SNB aus der Buchgeld-Umstellung. Alles Giralgeld wird zu gesetzlichem Zahlungsmittel und wird neu von der SNB garantiert. Die bisherigen Verpflichtungen der Banken, die Guthaben der Kontoinhabern auf Wunsch auszuzahlen, wandeln sich zu Verpflichtungen gegenüber der SNB. Für die Banken ändert sich bloß der Gläubiger und sie haben den Vorteil, dass täglich fällige Kundenverbindlichkeiten in längerfristigen SNB-Verbindlichkeiten umgewandelt werden.

– Durch diese SNB-Darlehen in Höhe der Geldmenge M1 wird die SNB der größte Gläubiger der Banken. Die SNB wird die Darlehen großteils ohne oder nur mit schlechter Besicherung vergeben müssen, da die Banken nicht in dieser Höhe die üblichen Sicherheiten in Form von Wertpapieren stellen können. Um das Risiko der SNB zu reduzieren ist deshalb eine Rückführung der Umstellungskredite notwendig, sonst würde eine neue „Geiselhaft des Staates“ durch die Banken entstehen. Eine Rückführung dieser hohen SNB-Umstellungskredite entspricht auch der liberalen Grundausrichtung der Schweiz, die einen möglichst geringen Einfluss des Staates auf die Wirtschaft anstrebt. Deshalb sollen die Banken möglichst unabhängig von der SNB werden und sich hauptsächlich bei Sparern, Versicherungen, Unternehmen und anderen Banken finanzieren.

– Eine Tilgung der Umstellungskredite der SNB an die Banken ist zudem geboten, da Vollgeld keine Schuld mehr sein soll, sondern reines Zahlungsmittel. Während die Kunden bereits vom Umstellungstag an Vollgeld haben, das keine Schuld der Banken mehr darstellt, bleibt die Schuld der Banken (nun gegenüber der SNB) in gleichem Umfang erhalten. Damit alles Geld Vollgeld wird, muss diese Schuld abgetragen werden. Für die Tilgung der Umstellungskredite gewährt die SNB – entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages – einen ausreichend langen Zeitraum, damit für die Banken und die Wirtschaft keine Umstellungsprobleme entstehen. Da mit jeder Kredittilgung die Geldmenge sinkt, zahlt die SNB entsprechend viel neues Geld schuldfrei an den Bund, Kantone und Bevölkerung aus, womit die Geldmenge konstant bleibt und eine mögliche Deflation vermieden wird. So entstehen öffentliche Mehreinnahmen von vielen Milliarden Franken. Die SNB kann neues Geld aber auch über neue und hinreichend besicherte Darlehen an Banken in Umlauf bringen, wenn dies im Rahmen ihrer geldpolitischen Steuerung geboten erscheint. Sie wird dies insbesondere machen, um kurz- und mittelfristige Schwankungen der Geldmenge zu ermöglichen. Es ist nur sinnvoll, die langfristig benötigte Geldmenge schuldfrei in Umlauf zu bringen. Angesichts der vor der Finanzkrise 2008 benötigten Geldmenge ist eine schuldfreie Auszahlung innerhalb von 15 Jahren von etwa 300 Milliarden wahrscheinlich – eine erfreuliche Folgewirkung der Vollgeldreform.
– Durch die Umstellung auf Vollgeld laufen alle Kreditverträge unberührt weiter, das heißt, es bleiben alle Forderungen und Schulden unverändert erhalten.

„(2) Insbesondere in der Übergangsphase sorgt die Schweizerische Nationalbank dafür, dass weder Geldknappheit noch Geldschwemme entsteht. Während dieser Zeit kann sie den Finanzdienstleistern erleichterten Zugang zu Darlehen gewähren.“

– Damit wird die SNB gesondert beauftragt, Umstellungsschwankungen auszugleichen. Es könnte zum Beispiel sein, dass in der Übergangsperiode überraschend viele Spargelder gekündigt und auf sichere Treuhandkonten übertragen werden. Dadurch könnte ein Engpass an Sparanlagen, welche die Grundlage der Kreditvergabe sind, entstehen. Die SNB kann solche Schwankungen durch Darlehen an die Banken ausgleichen und eine allfällige Kreditklemme verhindern.

„(3) Tritt die Bundesgesetzgebung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Annahme von Art. 99 und Art. 99a in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen innerhalb eines Jahres auf dem Verordnungsweg.“

– Damit wird sichergestellt, dass eine vom Volk beschlossene Umstellung auf Vollgeld innerhalb angemessener Frist tatsächlich umgesetzt wird.

Eine Juristische Beurteilung der Vollgeldinitiative von Prof. em. Dr. Philippe Mastronardi finden Sie hier.

weiter zu den Vorteilen des Vollgeldes …

VORTEILE DES VOLLGELDES

Geldherstellung der Banken wird beendet

Nachteile des Schuldgeldsystems werden vermieden

Vollgeld ist einfach und verständlich


Sicherstes Geld der Welt


Krisenprävention statt Bankensubvention


Staat aus Geiselhaft befreit


Fairer Wettbewerb


Wachstumsdruck reduziert


Milliarden für Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger


IWF bestätigt positive Wirkungen der Vollgeldreform

GELDHERSTELLUNG DER BANKEN WIRD BEENDET

Der Ökonom Richard Werner, der an der Universität von Southhampton Internationales Bankgeschäft lehrt, hatte 2012 in Frankfurt eine Umfrage mit tausend Bürgern durchführen lassen. Es wurde die Frage gestellt: „Wer macht und verteilt Geld?“ 84% der Befragten dachten, dass entweder die Zentralbank oder die Regierung das Geld in Umlauf bringe und darüber entschiede, wer es bekäme. Auf die Frage „Würden Sie einem System zustimmen, in dem die Mehrheit der Geldmenge durch meist private, auch profitorientierte Unternehmen produziert und verteilt wird und nicht durch staatliche Organe?“ antworteten 90 Prozent der Befragten mit: „Nein, das wollen wir nicht.“ (1)

Leider funktioniert unser heutiges Geldsystem aber genau so! Die Zentralbanken erzeugen das Papiergeld, die Münzen werden von der Regierung hergestellt. Doch 90 Prozent des existierenden Geldes produzieren die Banken, nämlich alles elektronische Giralgeld auf unseren Girokonten. Hier die offiziellen Zahlen: In der Schweiz gab es von 2003 bis 2012 im Durchschnitt 340 Milliarden CHF (Geldmenge M1). Von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) kamen 40 Milliarden Bargeld, die Banken erzeugten 300 Milliarden Giralgeld, also etwa 90 Prozent aller CHF.

Die Geldherstellung der Banken geht einfach. Sie buchen mit Computern Zahlen auf Konten. In der Fachsprache heißt das Bilanzverlängerung. Genau so erklärte es die SNB auf der iconomix-Fachtagung 2013. Hier können Sie die Präsentation nachlesen. (2) Von der Deutschen Bundesbank wird die Giralgeldschöpfung der Banken in einer Broschüre allgemeinverständlich beschrieben. (3)

Die FAZ hat dazu eine schöne Graphik erstellt. Auf dieser sieht man, wie das von Banken erzeugte elektronische Giralgeld durch die Wirtschaft zirkuliert, wobei nur wenig Geld der Zentralbank benötigt wird.

Mit der Vollgeldreform wird die Herstellung von Schweizer Franken durch private, profitorientierte Unternehmen beendet.

NACHTEILE DES SCHULDGELDSYSTEMS WERDEN VERMIEDEN

Es gibt zwei Möglichkeiten, neues Geld in Zirkulation zu bringen.
1. Schuldfreie Ausgabe: Die Bezahlung von öffentlichen Ausgaben durch neues Vollgeld war immer üblich. Über Jahrtausende bezahlten Könige, Fürsten, Kantone und Städte mit neu geprägten Münzen ihre Aktivitäten. Danach wanderten diese Münzen von einem zum anderen. (Vollgeldsystem)
2. Bankkredite: Heute haben Bankkredite das schuldfrei ausgegebene Vollgeld weitgehend verdrängt. Mit jedem Kredit oder Kauf von Wertpapieren erzeugen Banken neues Geld und bringen es so in Umlauf. (Schuldgeldsystem)

Sir Mervyn King, der Präsident der Bank of England von 2003-2013 sagte: „Von allen Möglichkeiten das Bankwesen zu organisieren, ist die Schlechteste die, die wir heute haben.“ (4) Dazu gehört auch das Schuldgeldsystem mit seinen großen Nachteilen.

Schuldenzwang: Es gibt keine Guthaben ohne Schuldner und keine Entschuldung ohne Vermögensabbau. 
Da heute Geld fast ausschließlich durch Kredite der Banken entsteht, gibt es Schulden und Guthaben in gleicher Höhe. All das Geld, das wir benützen ist in Wirklichkeit eine Kreditforderung, doch das steht nicht auf den Banknoten und Kontoauszügen. Wir meinen, dass das Geld für sich da sei, doch das ist falsch! Jedem Guthaben steht ein Schuldner gegenüber. Wenn Sie 100 CHF in Ihrem Geldbeutel oder auf dem Girokonto haben, hat irgendjemand 100 CHF Schulden. Deshalb bleiben Schulden immer notwendig, auch wenn sie nicht sinnvoll sind. Denn würden alle Schulden getilgt, gäbe es keine Guthaben und somit auch kein Geld mehr, womit die Wirtschaft zusammenbrechen würde. Deshalb geht eine Staatsentschuldung im heutigen Geldsystem nur, wenn entweder Private oder Unternehmen sich noch mehr verschulden oder Geldvermögen abgebaut werden.

Mit der Vollgeldreform kommt das Geld wieder überwiegend durch öffentliche Ausgaben schuldfrei in Umlauf. Damit wird das Geld ein positiver und schuldfreier Wert und es gibt Geldvermögen ohne Verschuldung.

Gigantische Steuerverschwendung: Neu geschaffenes Geld steht nicht für öffentliche Ausgaben zur Verfügung.
Wenn das Geld durch Bankkredite in Umlauf kommt, steht es dem Staat und die Bürgerinnen und Bürger nicht für Ausgaben zur Verfügung. Diese verlieren bis zu 300 Milliarden CHF und müssen stattdessen sogar noch Zinsen dafür bezahlen, damit überhaupt ausreichend Geld in Umlauf kommt! Das ist eine arge Verbrennung öffentlichen Reichtums und widerspricht dem staatlichen Sparsamkeitsgebot.

Mit Vollgeld profitiert die Allgemeinheit an der Geldschöpfung und niemand muss dafür bezahlen, dass Geld in Umlauf ist.

Umverteilung: Allein die Bereitstellung des für die Wirtschaft notwendigen Geldes führt zu leistungslosen Kapitaleinkommen in Milliardenhöhe und zu stetig wachsenden Geldvermögen. 
Bei angenommener Verzinsung von 2% und durchschnittlich 340 Milliarden CHF Geldmenge werden die Bürgerinnen und Bürger jährlich mit sieben Milliarden CHF belastet. Diese Zinsen fließen vorrangig zu schon bestehenden Geldvermögen, womit sich die Kluft zwischen Arm und Reich vergrössert.

Mit Vollgeld wird diese leistungslose Umverteilung beendet.

Schuldenfalle: Wachsende Geldvermögen führen notwendigerweise zu mehr aussichtslosen Schuldnern. 
Je mehr Geldvermögen, umso mehr Verschuldung in der Gesellschaft ist notwendig. Es wird immer schwieriger, schuldenfrei zu bleiben, denn das Geld für die Schuldentilgung kann nicht verdient werden. Damit genügend Geld im Umlauf bleibt, muss auch der Staat einspringen und wird so in die Verschuldung gedrängt.

Mit Vollgeld sind weniger Schulden in der Gesellschaft nötig.

Unordnung: Nationalbank kann Geldmenge kaum steuern.
Allein die Banken entscheiden durch ihre Kreditvergabe, wieviel Geld im Umlauf ist. Die Nationalbank kann die Geldmenge nicht direkt steuern, sondern versucht durch die Höhe des Leitzinses darauf Einfluss zu nehmen. Das funktioniert nur schlecht, denn die Zinshöhe ist nur ein Faktor unter vielen bei Kreditentscheidungen. Meistens produzieren die Banken zuviel Geld, was zu Inflation und Finanzblasen führt. In der Schweiz stieg die Geldmenge M1 von 1990 bis 2012 jährlich um 7,8 Prozent an, obwohl die Wirtschaft nur um 1,4 Prozent wuchs.

Mit Vollgeld kann die Nationalbank die Geldmenge genau steuern, denn nur sie entscheidet, wieviel Geld in Umlauf kommt.

Finanzblasen: Neues Geld fließt mehr in spekulative Finanzmärkte als in die Realwirtschaft.
Bankkredite bekommen vor allem reiche Menschen und Unternehmen und auch nur, wenn sie damit Finanz- oder Sachanlagen kaufen, die als Kreditsicherheiten benötigt werden. Das ist ein grosses Problem für alle Zentralbanken. Wenn diese den Leitzins senken und die Banken deshalb mehr Kredit ausreichen können, landet dieses Geld nur wenig in der Realwirtschaft. Anstatt dass die Wirtschaft in Schwung kommt und die Arbeitslosenzahl sinkt, werden Finanzblasen gefüttert.

Mit Vollgeld kommt Geld überwiegend schuldfrei durch Staatsausgaben oder durch Zuteilung an die Bürgerinnen und Bürger in Umlauf und stärkt so vor allem die Realwirtschaft.

Konjunkturzyklen: Die Geldmenge ist ständig instabil und Wirtschaftskrisen drohen.

Bei übermäßiger Kreditvergabe oder Auflösung von Ansparungen explodiert heute die Geldmenge und es gibt Finanzblasen und Inflation. Mit übermäßigen Kredittilgungen oder Ansparungen verschwindet das kaufkräftige Geld und Rezession und Deflation entstehen. Da die Zentralbanken die Geldmenge kaum steuern können, schwankt die Weltwirtschaft manisch-depressiv zwischen Spekulationsblasen und Rezession hin und her. In vielen Eurostaaten verdoppelten sich vor 2008 die Immobilienpreise innerhalb weniger Jahre, dann platze die Blase und es entstand in vielen Ländern eine Jugendarbeitslosigkeit von über 50 Prozent! Seit der Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre versuchen die Staaten die Schwankungen der Geldmenge durch Konjunkturpolitik auszugleichen, was viele Staaten in die Überschuldung drängte.

Mit Vollgeld bleibt die Geldmenge stabil, das dämpft die Konjunkturzyklen, hält die Wirtschaft in ruhigem Fahrwasser und die Staaten müssen weniger Konjunkturpolitik machen.

Haltlosigkeit: Das Schuldgeldsystem verstärkt mit einem Multiplikatoreffekt den Aufschwung und den Abschwung. 
Das Schuldgeldsystem drängt von sich aus in die Extreme und aus dem Gleichgewicht. Übermäßige Schwankungen der Geldmenge sind systemimmanent. Rolf Gocht war im deutschen Wirtschaftsministerium Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik und dann bis 1975 acht Jahre Direktor der Deutschen Bundesbank. „Ich erlebte Glanz und Elend monetärer (und anderer) Konjunkturpolitik aus der Nähe, mitgestaltend und miterleidend.“ Er veröffentlichte 1975 eine weitsichtige Studie, in der er für Vollgeld plädiert (5). Darin kommt er zu dem Ergebnis, dass ein natürliches gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht nicht möglich ist, solange das Geld durch Kredite geschöpft wird. Unsere Geldordnung führt zur „Unstabilität im Wirtschaftsablauf“. Die Regierungen versuchen das mit Konjunkturpolitik und staatlichen Ausgabenprogrammen auszugleichen, was aber nur „mühsam und unvollkommen“ gelingt. Die Unstabilität tatsächlich auszuschalten „verlangt eine neue Geldordnung“, in der das Geld durch direkte Ausgaben des Staates in Umlauf kommt.
Rolf Gocht beschreibt, dass im Schuldgeldsystem jede Änderung der Geldmenge eine sich selbst verstärkende Wirkung hat. Bei einer Erhöhung oder Reduzierung der Geldmenge wird „ein kumulativer Prozess eingeleitet, der vom Gleichgewicht des Kreislaufs immer weiter wegführt.“

Mit Vollgeld gibt es keine Auf- oder Abschwungverstärkung, sondern die ruhige Mitte wird gestärkt.

Wachstumsdruck: Von Unternehmen geht der Geldkreislauf aus, das führt zu einer angebotsorientierten Wirtschaft auf Kosten der Umwelt. Überschießende Geldproduktion erzeugt zusätzlichen Wachstumszwang.
Nur wenn Unternehmen Kredite aufnehmen und produzieren, ist heute Geld für den Konsum vorhanden. Damit Unternehmen Kredite bekommen, müssen sie sich von Investoren abhängig machen, die hohe Gewinnerwartungen haben und zu einem ewigen Wirtschaftswachstum antreiben – was aber in einer endlichen Welt nicht möglich ist. Da die Banken die Geldmenge durchschnittlich um jährlich acht Prozent vergrößerten, entstand ein stetiger Überdruck in der Wirtschaft.

Mit schuldfrei ausgegebenem Vollgeld werden die Bedürfnisse der Menschen wieder zum Ausgangspunkt des Geldkreislaufes. Unternehmen können leichter Eigenkapital bilden und sind weniger von fremden Investoren abhängig. Da mit Vollgeld das Geldwachstum dem Wirtschaftswachstum angepasst werden kann, ist auch eine Wirtschaft ohne Wachstum stabil.

VOLLGELD IST EINFACH UND VERSTÄNDLICH

Mit der Umstellung des Giralgeldes in Vollgeld bekommen wir das, was die meisten meinen, was wir schon hätten. Denn Münzen und Papiergeld sind schon vollwertiges Nationalbankgeld und das prägt das allgemeine Geldverständnis. Jedes Kind begreift Vollgeld. Wer den folgenden Satz versteht, weiß was Vollgeld ist: „Die Nationalbank schöpft Vollgeld in Form von Münzen, Papiergeld und elektronischem Buchgeld und bringt es über die Staatsausgaben oder Zuteilung an uns Bürgerinnen und Bürger in Umlauf, so dass wir alle es benützen können.“

Dagegen versteht unser heutiges Bankengeld fast niemand. Es ist unmöglich unser bestehendes Geldsystem in einem Satz zu erklären. Wir erhalten von den Banken geschöpftes Giralgeld, das über Kreditvergabe, also durch Forderungen und Verpflichtungen, entsteht. Dieses Bankengeld ist nicht vollwertig, denn es ist nur eine Forderung gegenüber der Bank und es ist nicht vollständig, denn zu jedem Guthaben gehört immer eine Schuld. Jede Bank hat ihr eigenes Geldterritorium, es gibt UBS-CHF, CS-CHF, Raiffeisen-CHF, usw. Das Papiergeld der Nationalbank vermischt sich mit diesem Banken-Giralgeld. Die Nationalbank schöpft auch Buchgeld, doch das bleibt bei den Banken und wir bekommen es nie zu sehen.
Wenn Sie das jetzt nicht verstehen, macht das überhaupt nichts, denn die meisten Politiker, Journalisten und auch viele Ökonomen verstehen es bislang auch nicht. Durch seine Undurchschaubarkeit ist das heutige Geldsystem vor allem für eine professionelle Finanzoligarchie geeignet, die die Unwissenheit der anderen ausnützen können.

Das Vollgeld-System ist durch seine Einfachheit demokratietauglich. Das ist sehr wichtig, denn das Geldsystem gehört uns Bürgerinnen und Bürgern.

SICHERSTES GELD DER WELT

Unser heutiges elektronische Giralgeld auf unseren Bankkonten ist immer von Bankenpleiten bedroht. Das Problem dabei ist, dass jeder der am Zahlungsverkehr teilnehmen will, notgedrungen einer Bank einen Kredit geben muss, ob er will oder nicht. Wenn die Bank Pleite geht, kann das Geld weg sein.
In der Schweiz gibt es per Gesetz den Einlagensicherungsverein esisuisse, der bis zu 100.000,- CHF bürgt. Er hat insgesamt nur 6 Mrd. CHF zu Verfügung. Das ist bei 870 Mrd. Giro- und Sparguthaben unzureichend und im Falle einer Krise schnell aufgebraucht.

Mit Vollgeld hört diese Unsicherheit auf. Vollgeld ist Nationalbankgeld und damit das sicherste Geld der Welt. Der Zahlungsverkehr wird von den Bankbilanzen getrennt. Die Banken verwalten Girokonten dann genauso wie Wertpapierdepots. Alles Giralgeld gehört nur noch dem Kontoinhaber selbst, wie die Geldscheine und Münzen im Geldbeutel. Selbst wenn eine Bank Konkurs geht, würde das überhaupt nichts ausmachen, denn das Geld gehört nicht mehr zur Konkursmasse. Die Kunden könnten wählen, zu welcher Bank sie wechseln wollen und die Konten werden übertragen, so wie wir das heute bei Wertpapierdepots kennen. Das ist alles.
Anders ist es mit langfristig angelegtem Geld und Bankanleihen. Hier ändert Vollgeld nichts. Hier wurden der Bank bewusst Kredite gegeben und diese stehen im Falle einer Insolvenz im Risiko, soweit dies von esisuisse nicht abgesichert wird. Zum Ausgleich für dieses Risiko erhielt man Zinsen. Wer kein Risiko haben will, kann sein Geld auf dem sicheren Girokonto lassen, erhält aber keinen Zins. Langfristig verliehene Gelder müssen also bei einer Bankinsolvenz mit Verlusten rechnen, genauso wie jeder Gläubiger beim Konkurs eines Unternehmens.

KRISENPRÄVENTION STATT BANKENSUBVENTION

Finanzblasen entstanden immer durch ein Aufblähen der Geldmenge durch Bankkredite. Die Banken richteten ihre Geldproduktion nicht an der Realwirtschaft aus, sondern produzierten meistens zu viel Geld.
In der Schweiz wuchs die Geldmenge M1 von 1990 bis 2012 jährlich um 7,8 Prozent. Dieses zusätzliche Geld führte zu 1,4 Prozent realem Wirtschaftswachstum und 1,5 Prozent Inflation der Verbrauchsgüter. Für die Inflation der Vermögensgüter standen jährlich 5 Prozent zusätzliches Geld zur Verfügung. Die Spekulation mit Aktien, Immobilien, Edelmetallen, Unternehmensübernahmen, Währungen und Derivaten bekam also viel Futter. Wenn Spekulationsblasen bis zum Platzen gefüttert wurden, folgte eine Finanzkrise und ein Tal der Tränen.

Mit der Vollgeldreform ist das nicht mehr möglich, denn die Banken können kein Giralgeld mehr erzeugen, sondern nur noch Geld weiter verleihen, das es schon gibt. Da nur die Nationalbank Geld produziert, kann diese die Geldmenge genau steuern und an die Realwirtschaft anpassen. Die Nationalbank hat den gesetzlichen Auftrag die „Preisstabilität zu gewährleisten“ und versteht darunter auch die Verhinderung von Finanzblasen. So geht den Märkten für spekulative Immobilien- und Aktienblasen auf Kredit bald der verfügbare Geldtreibstoff aus. Wenn die Spekulationskassen leer sind, ist die Party vorbei. Unser heutiges Geldsystem hat vor allem Gaspedale, mit Vollgeld bekommen wir endlich eine Bremse und ein funktionierendes Steuerrad. Konjunktur- und Börsenzyklen verlaufen dann moderater. Stabilere Finanzmärkte und eine stabilere Realwirtschaft werden möglich.

STAAT AUS GEISELHAFT BEFREIT

Die Banken gingen vor der Finanzkrise große Risiken ein, da sie damit rechnen konnten, vom Staat gerettet zu werden. „Too big to fail!“ war ihre Trumphkarte. Kein Staat kann sich den Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs leisten, denn damit würde das wirtschaftliche Chaos ausbrechen. Wenn die Konten einer großen Bank wegen Insolvenz gesperrt werden, könnten Millionen Kunden und Unternehmen keine Rechnungen mehr bezahlen und müssten Jahre bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens darauf warten, wieviel sie von ihren Guthaben noch ausbezahlt bekommen. Die Folgen: verweifelte Menschenschlangen vor den Bankschaltern, eine unübersehbare Kettenreaktion von weiteren Insolvenzen, Schockwellen, wirtschaftliche Stagnation und Verarmung …. Also nahmen die Staaten, und auch die Schweiz, lieber ungeheure Lasten auf sich, um Banken zu retten.

Das ändert sich mit Vollgeld! Es wird möglich, größere Banken Konkurs gehen zu lassen, anstatt sie mit Milliarden Steuergeldern zu retten

Die Befreiung des Staates aus der Geiselhaft erfolgt über vier Wege:

Zahlungsverkehr wird unabhängig von Bankbilanzen.
Vollgeld ist eine Art Trennbankensystem. Der Zahlungsverkehr und alle heutigen Giro- und Tagesgeldkonten werden vom sonstigen Bankengeschäft getrennt. Die Kontoführung findet außerhalb der Bankbilanzen statt. Damit fällt das größte Erpressungspotential der Banken gegenüber dem Staat weg, da der Zahlungsverkehr auch im Konkursfall gewährleistet ist.

Vollgeld entflechtet die Banken, es gibt weniger Dominoeffekte.
Die Interbankenkredite machen ca. 25% der Bilanzen der Schweizer Banken aus. (6) Die größten Kunden der Banken sind andere Banken. Diese extrem hohe Verflechtung zwischen den Banken ist eine Folge des Zahlungsverkehrs im heutigen Bankengeldsystems. Denn jede Überweisung zu einem Konto bei einer anderen Bank müssen die Banken untereinander mit gegenseitigen Krediten ausgleichen, soweit sie dafür kein Nationalbankgeld verwenden wollen. Das ist mit Vollgeld nicht mehr notwendig. Wir schätzen, dass mindestens zwei Drittel der Interbankenkredite durch Vollgeld wegfallen. Es gibt dann Interbankenkredite nicht mehr aufgrund des Zahlungsverkehrs, sondern nur noch, wenn eine Bank tatsächlich mehr Geld zur Verfügung hat als sie selbst an Krediten vergeben kann. Damit entflechten sich die Banken weitgehend und wenn eine Bank Konkurs geht, trifft das andere Banken höchstens nur noch punktuell. Weniger Dominoeffekte heißt weniger Notwendigkeit für eine Bankenrettung durch den Staat.

Stabilisierte Finanzmärkte machen Bankenpleiten unwahrscheinlicher.
Da mit Vollgeld die Geldmenge nicht mehr zu spekulativen Zwecken aufgebläht werden kann, werden die Finanzmärkte ausgeglichener und müssen nicht mehr so stark zwischen Manie und Depression hin- und herschwanken. Damit gibt es weniger Möglichkeiten für Banken sich zu verspekulieren.

Weniger Eigenhandel bedeutet weniger Spekulation und weniger Risiko.
Da die Banken das Geld für ihren Eigenhandel mit Aktien, Wertpapieren und Derivaten selbst erzeugen können, sind sie gegenüber Nichtbanken, die das nicht können, stark im Vorteil. Deshalb haben die Banken den Eigenhandel in den letzten Jahrzehnten stark ausgebaut. Das ändert sich mit Vollgeld. Banken und Nichtbanken bekommen gleich lange Spieße und für die Banken rentiert der Eigenhandel weniger, so dass sie diesen reduzieren werden. Weniger Eigenhandel bedeutet weniger Risiko. Beim Eigenhandel haftet immer nur die Bank selbst, dagegen haftet bei Krediten immer zuerst der Gläubiger mit seinen Sicherheiten bevor die Bank Verluste schreibt.

FAIRER WETTBEWERB

Vollgeld bietet nicht nur sozial und ökologisch gesinnten Menschen gute Argumente, sondern auch allen, die gegen staatliche Subventionen und für einen funktionierenden Wettbewerb in der Wirtschaft sind. Denn unser heutiges Geldsystem stört den freien Wettbewerb aus drei Gründen beträchtlich.

Banken sind gegenüber allen anderen Unternehmen im Vorteil
Banken können Geld erzeugen, Unternehmen und Privatpersonen nicht. Übernimmt eine Bank beispielsweise eine Immobilie von einem Verkäufer, dessen Konto sie führt, braucht sie nicht mit verdientem Geld zu bezahlen. Sie kann den Kaufpreis einfach aus dem Nichts auf das Konto des Verkäufers schreiben und benötigt dafür bloß wenige Prozent gesetzliche Zahlungsmittel. Damit verfügen die Banken auf dem Markt der Vermögensgüter über ungleich längere Spiesse als die Nicht-Banken, also Firmen und natürliche Personen.
Deshalb ist der Eigenhandel bei Großbanken so beliebt. In den letzten Jahrzehnten gab es eine Verlagerung vom normalen Kreditgeschäft zum Investmentbanking. Banken können Aktien, Derivate, Rohstoffe oder Devisen mit selbst produziertem Geld auf eigene Rechnung einkaufen – alle anderen Unternehmen müssen das Geld, das sie investieren, erst verdienen oder verzinslich leihen. Das heißt: Investments von Banken rentieren sich schneller als von anderen Unternehmen.

Großbanken sind gegenüber Kleinbanken im Vorteil
Eine Wettbewerbsverzerrung gibt es auch zwischen den Banken selbst. Je größer eine Bank, umso größer ist ihr Geldterritorium. Damit bleibt neu erzeugtes Geld eher im Bereich der Bank und diese kann den Zinsgewinn aus der Geldschöpfung behalten. Bei kleinen Banken ist das anders, neu hergestelltes Geld fließt mehr zu anderen Banken ab und der Zinsgewinn geht stärker verloren.

Großbanken haben Staatsgarantie (too big to fail)
Zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs und wegen der starken Abhängigkeit der Banken untereinander kann sich kein Staat leisten, Großbanken Konkurs gehen zu lassen. Für Gläubiger von Banken ist das Ausfallrisiko also begrenzt. Deshalb können große und systemrelevante Banken billiger Kredite aufnehmen als kleine Banken oder alle anderen Mitbewerber am Finanzmarkt.

Durch diese verdeckten staatlichen Subventionen der Banken und speziell der Großbanken werden die Regeln des freien Wettbewerbs grob verletzt. Mangels freiem Wettbewerb nimmt aber die Effizienz der Banken ab. Die Geldherstellung und den Kreditmarkt zu vermischen, führt zum Schaden von beidem.

Mit Vollgeld wird die Wettbewerbsgleichheit wieder hergestellt. Es entfällt der Vorteil der Geldherstellung für Banken gegenüber Nichtbanken, von Großbanken gegenüber Kleinbanken und die „to big to fail“-Garantie des Staates. Wenn die Banken nur noch das Geld verleihen können, das sie selbst von jemand anderen geliehen haben, sind sie mit anderen Wirtschaftsunternehmen gleichgestellt, die für ihre Vorprodukte bezahlen müssen und diese nicht selbst erfinden können. Damit sind die Banken mehr auf die Kunden angewiesen wie heute. Deshalb werden sie sich mehr um die Kunden bemühen. Jeder der die Vorteile der freien Märkte schätzt, müsste für Vollgeld sein.

WACHSTUMSDRUCK REDUZIERT

Die Geldschöpfung durch Bankkredite führte seit der Industrialisierung zur Abhängigkeit der Unternehmen von Investoren, hohen Gewinnerwartungen und damit zu stetigem Wachstumsdruck. Es gibt keine ruhige Mitte, in unserem Geldsystem ist eine nicht wachsende Wirtschaft instabil. Wir sind zum Wachstum verdammt – doch die Natur ist begrenzt. Das ist eine wesentliche Ursache der ökologischen Krise.
Dagegen steht Vollgeld, das durch Staatsausgaben in Umlauf kommt, zur Verfügung, ohne dass sich jemand verschulden musste. Damit erhöht sich – im Vergleich zum Schuldgeldsystem – entsprechend das Eigenkapital aller Unternehmen, staatlicher Einrichtungen und Privatpersonen. Damit haben Unternehmen mehr Möglichkeiten selbst Eigenkapital aufzubauen und sind weniger auf fremde Investoren angewiesen. Damit ist ein Wandel von Aktiengesellschaften zu Genossenschaften oder Unternehmensstiftungen leichter. Familienunternehmen können sich eher halten. Je weniger fremde Eigentümer eines Unternehmens vorhanden sind, umso geringer ist der Gewinndruck und umso mehr ist nachhaltiges Wirtschaften möglich. Mit Vollgeld erhalten wir eine ruhige Mitte. Damit bleibt auch eine nicht-wachsende Wirtschaft stabil. So gibt es keinen Wachstumszwang, sondern Wachstumsfreiheit. Durch eine massvolle Erhöhung der Geldmenge durch die Zentralbank kann die Wirtschaft massvoll wachsen. Mensch und Natur werden geschont.

MILLIARDEN FÜR BUND, KANTONE UND BÜRGERINNEN UND BÜRGER

Vollgeld ist eine intelligente und sparsame Art, Geld in Umlauf zu bringen. Alle Gewinne aus der Geldschöpfung kommen der Allgemeinheit zugute. Der Staat bringt elektronisches Geld auf die gleiche Art wie heute die Münzen in Umlauf, nämlich durch Ausgaben. Holt man das für die bestehende Geldmenge nach, so ergeben sich im Laufe der Jahre bis zu 300 Milliarden Extra-Geldschöpfungsgewinn. Das entspricht allen Staatsschulden plus eineinhalb Bundeshaushalten. Zukünftige Erhöhungen der Geldmenge aufgrund des Wirtschaftswachstums führen zu weiteren Auszahlungen in Milliardenhöhe ganz ohne Inflationsgefahr. Das Beste dabei ist: Durch diesen intelligenten Umgang mit Geld wird niemandem etwas weggenommen. Wir alle profitieren davon, keiner wird ärmer! Das ist der umwerfende Charme des Vollgeldes.

Stellen Sie sich einmal vor, Sie besitzen ein Haus. Dieses Haus überlassen Sie, ohne es zu bemerken, einer Firma, die es vermietet und die Miete selbst behält. Da Sie irgendwo wohnen müssen, mieten Sie von der Firma das Haus, das eigentlich Ihnen gehört. Eine absurde Konstellation. Doch genauso funktioniert unser derzeitiges Geldsystem.

Wir Bürgerinnen und Bürger haben den Banken, ohne es zu bemerken, die Herstellung von elektronischem Geld überlassen und zahlen ihnen Zinsen, damit das benötigte Geld über Kredite in Umlauf kommt. Bei durchschnittlich 340 Milliarden Geldmenge M1 (= alles täglich verfügbare Geld) und angenommen zwei Prozent Zinsen, handelt es sich um jährlich sieben Milliarden, mit denen wir alle belastet werden. Diese sieben Milliarden verteilen sich über die Preise auf die gesamte Volkswirtschaft – eine stetige Subvention der Banken. Damit macht die Vollgeld-Initiative Schluss, Banken dürfen kein Giralgeld mehr erzeugen, sondern nur noch die Nationalbank.
Und wie soll das Geld in Umlauf kommen? Sollen wir das Haus, das uns gehört, der Firma vermieten und es für den doppelten Mietpreis zurück mieten? Eine absurde Idee. Da das Haus uns gehört, können wir doch einfach selbst darin wohnen. Genauso gilt: Wenn das Geld von unserem Staat hergestellt wird, können wir es selbst benützen, das heisst, es schuldfrei an Bund, Kantone und uns Bürgerinnen und Bürger übertragen. Damit steht alles neu geschaffene Geld uns allen in voller Höhe zur Verfügung.

Geldherstellung war immer eine wichtige staatliche Einnahmequelle
Über Jahrhunderte bezahlten Könige, Fürsten, Kantone und Städte einen Teil ihrer Ausgaben durch selbst geprägte Münzen. Sie profitierten vom Geldschöpfungsgewinn (Fachbegriff: Seigniorage), also vom Unterschied des Nennwertes der Münzen im Vergleich zu den Produktionskosten.
Vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entdeckten die Banken das profitable Geschäft der privaten Geldherstellung und es entstand ein Wildwuchs von immer mehr Papiergeld. Banken druckten eigene Noten, verliehen diese gegen Zinsen und machten damit gute Gewinne. Da sie laufend zuviel Geld druckten, kam es immer wieder zu Finanzkrisen.
Die Staaten brachten die Finanzmärkte zur Ruhe und holten sich den Geldschöpfungsgewinn zurück. England führte 1844 und Deutschland 1875 das Banknotenmonopol ein. Das Schweizer Stimmvolk verbot 1891 den Banken das Drucken von Geldscheinen und übergab dem Bund das Notenmonopol, der dafür die Schweizerische Nationalbank (SNB) gründete. Eine weise Entscheidung. Seit Jahrzehnten fließen jährlich zwischen 1 bis 2,5 Milliarden des Gewinns der SNB in die öffentlichen Kassen.

Doch wir haben das Giralgeld vergessen
Die Münzen und das Papiergeld wurden von einer neuen Geldart verdrängt, dem elektronischen Giralgeld der Banken. Anfang des 20. Jahrhunderts hatten nur Firmen und einige Privatpersonen ein Girokonto, heute fast jeder. Mittlerweile besteht unser Geld zu 90 Prozent aus Banken-Giralgeld, nur noch zehn Prozent sind Bargeld. Doch wir haben vergessen, die Schweizer Verfassung anzupassen und haben damit eine bedeutende öffentliche Einnahmequelle den Banken überlassen. Mit der Vollgeld-Initiative wird das Banknotenmonopol auf ein Giralgeldmonopol ausgeweitet. Dann fließt der Gewinn aus der Produktion von Giralgeld an die Allgemeinheit statt in private Hände.

Wie soll Geld in Umlauf kommen?
Mit Vollgeld gibt es zwei Wege, wie Geld in Umlauf kommt. Die SNB kann es gegen Zinsen an Banken verleihen. So machte sie es bisher und daraus entstanden die Zinsgewinne, die sie jährlich an Bund und Kantone ausschüttete. Hauptsächlich soll die SNB das Geld aber schuldfrei an Bund, Kantone und uns Bürgerinnen und Bürger auszahlen.Die schuldfreie Auszahlung von neuem Geld ist ein bewährtes Verfahren. Münzgeld kommt schon seit Jahrhunderten so in Umlauf. Fürsten, Könige und Kantone bezahlten mit selbst geprägten Münzen ihre Lieferanten und Bediensteten. Heute werden die Münzen vom Bund geprägt und zum Nennwert bei der Zentralbank in elektronisches Geld umgetauscht und damit öffentliche Ausgaben finanziert. Dem Bundeshaushalt standen aus der «Zunahme des Münzumlaufs» 2011 54 Millionen, 2012 sogar 87 Millionen Franken zur Verfügung. Durch die Vollgeldreform wird mit Giralgeld und Papiergeld so umgegangen wie bisher mit Münzen. Konkret bedeutet das: Wenn zum Beispiel ein Wirtschaftswachstum von einem Prozent erwartet und angestrebt wird, erhöht die SNB die Geldmenge um ein Prozent, also um fünf Milliarden. Dieses neue Geld überweist sie an Bund und Kantone oder zahlt es direkt an die Bürgerinnen und Bürger aus. Die zukünftigen Erhöhungen der Geldmenge sind vom jeweiligen Wirtschaftswachstum abhängig. Dagegen sind die schuldfreien Auszahlungen durch die Umstellung des schon bestehenden Giralgeldes bereits heute berechenbar. Es entstehen Mehreinnahmen von etwa 300 Milliarden Franken.

Woher kommen die 300 Milliarden Franken?
Die Die Umwandlung des gegenwärtigen Banken-Giralgeldes in vollwertiges Nationalbank-Geld geschieht an einem festgelegten Stichtag. Die Banken übergeben ihre täglich fälligen Kundenverbindlichkeiten (Ansprüche auf Auszahlung auf Bargeld) an die Nationalbank, weil diese nun die Herstellerin des vorher aus dem Nichts entstandenen Giralgeldes ist. Die Umdeklaration umfasst alles Giralgeld auf den Privat- und Tagesgeldkonten der Banken. Für die Kunden ändert sich nichts und die Banken bekommen einfach einen neuen Gläubiger. Die Banken haben nun weniger Kundenverbindlichkeiten aber in gleicher Höhe Verbindlichkeiten gegenüber der Nationalbank.
Diese Nationalbank-Verbindlichkeiten sollen die Banken schrittweise innert einem angemessenen Zeitraum bis 10 bis 20 Jahren tilgen. Das können sie aus Rückzahlungen ihrer Kunden und neuen Spareinlagen. Wenn Geld durch Kredite erzeugt wird, verschwindet es wieder bei der Rückzahlung des Kredites. Wenn also Banken Nationalbank-Verbindlichkeiten tilgen, wird Geld aus dem Wirtschaftskreislauf gezogen, wo es dann fehlt. Das muss wieder aufgefüllt werden. Deshalb zahlt die Nationalbank entsprechend viel neues Vollgeld schuldfrei an den Staat oder die Bürgerinnen und Bürger aus, so dass die Geldmenge stabil bleibt. Schuldfrei erzeugtes Geld bleibt im Unterschied zu krediterzeugtem Geld bestehen, weil es nicht zurückbezahlt werden muss.
Dieser Vorgang wiederholt sich in Schleifen immer wieder. Denn schuldfrei ausbezahltes Geld landet durch Tilgungen von Staatsschulden oder Ansparungen großteils letztlich wieder bei den Banken, die damit weitere Nationalbank-Verbindlichkeiten tilgen können. So wird schrittweise das bisherige krediterzeugte Geld in schuldfreies Geld umgewandelt.
Die 300 Milliarden Franken entstehen also nicht durch eine Erhöhung der Geldmenge, sondern ausschließlich durch die Umwandlung von Kredit-Geld in schuldfreies Geld.
Anstatt das Geld zu erzeugen und dann Banken zu leihen, benutzen wir es selbst. Die Wirkung ist leicht zu verstehen: Wenn ich Marmeladen in Gläser einkoche und diese verleihe, habe ich nichts zum Frühstück. Wenn ich die Gläser behalte, kann ich Marmelade essen.

Ein Gewinn, ohne dass jemand Verlust macht
Manche können sich die Mehreinnahmen aus der Vollgeldreform nicht vorstellen, da sie meinen, dass jemand entsprechende Verluste machen müsste. Sie wollen wissen: Wem wird dafür dieses Geld weggenommen? Die Antwort ist: Niemandem, keiner wird ärmer! Es gibt keine Steuererhöhungen, Sparpakete oder Enteignungen und keine sozialen Konflikte und Verteilungskämpfe. Es gibt auch keine Inflation, denn die Geldmenge bleibt gleich, weil es sich ja nur um eine rechtliche Umdeklaration des bestehenden Geldes handelt. Das ist doch umwerfend!
Das erklärt sich so: Solange Geld wie bisher nur durch Kredite in Umlauf kommen kann, gibt es gesamtgesellschaftlich betrachtet nur Sachvermögen, aber kein Geldvermögen. Denn allen Geldguthaben stehen entsprechende Schulden gegenüber, beides gleicht sich aus. Wenn Schulden abbezahlt werden, gibt es weniger Guthaben. Wenn es gar keine Schulden mehr gäbe, gäbe es kein Geld mehr. Das ist abstrus.
Wenn Geld aber nicht als Kredit entsteht, sondern schuldfrei in Umlauf kommt, ist es als positiver und in sich bestehender Wert vorhanden. Wenn die SNB aufgrund der Umdeklaration des Giralgeldes gestaffelt 300 Milliarden schuldfrei zugeteilt hat, entsteht gesamtgesellschaftlich ein Geldvermögen von 300 Milliarden Franken. Dieses Anwachsen des gesamtgesellschaftlichen Geldvermögens ist die andere Seite der 300 Milliarden Mehreinnahmen für Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger.

Geldschöpfung mit demokratischer Legitimation
Meistens müssen zuerst Geschäfte gemacht oder Leistungen erbracht werden, um Geld zu bekommen. Doch bei der Herstellung von Geld ist das nicht der Fall. Wenn eine Bank oder die SNB eine Million neues Buchgeld bucht, ist eine Million entstanden. Dieses neue Geld ist die Voraussetzung und nicht das Ergebnis wirtschaftlichen Handelns.
Da Geld so leicht entsteht, kann dies missbraucht werden und es kommt immer wieder zu den Finanzkrisen. Deshalb wird mit der Vollgeldreform den Banken die Geldherstellung verboten. Allein die Nationalbank darf dieses besondere Recht im «Gesamtinteresse des Landes» (Art. 99 Bundesverfassung) ausüben.
Die Geldmenge wird von der SNB allein nach geldpolitischen Überlegungen und aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages festgelegt. Die SNB muss nach Art. 5 des Nationalbankgesetzes die «Preisstabilität gewährleisten», das verbietet eine Staatsfinanzierung, welche in Art. 11 noch einmal explizit verboten ist. Parteien und Regierung haben somit keinen Einfluss auf die SNB, diese ist unabhängig und wie das Bundesgericht nur dem Gesetz verpflichtet. Die schuldfreien Auszahlungen von neuem Geld entsprechen den heutigen Gewinnausschüttungen der SNB an Bund und Kantone.

Vergleichbare Vorgänge: Verkauf von Sendelizenzen und Auflösung stille Reserven
Angesichts der gewaltigen Summe von 300 Mrd. CHF können es manche Menschen einfach nicht glauben, dass das möglich ist. Es gibt vergleichbare Vorgänge, die zum Verständnis helfen.
Die Versteigerung der UMTS-Senderechte durch den deutschen Staat führte im Jahr 2000 zu einmaligen Erlösen in Höhe von 33,6 Mrd. Euro, die im Wesentlichen zur Schuldentilgung verwendet wurden. Eine Sendelizenz ist ein staatlich verwaltetes Rechtsgut, das bisher den Nutzern gegen Gebühren zur leihweisen Verfügung gestellt wurde. Neu an der UMTS-Versteigerung war, dass das Nutzungsrecht an den Sendefrequenzen bis 2020 an die Unternehmen verkauft wurde. Ähnliche Gewinne entstehen auch beim Verkauf von Emissionsrechten für Treibhausgase. Geld ist ebenfalls ein Rechtsgut, das vom Staat verkauft werden kann.
Dass man Geldschöpfungsgewinne mit Erträgen aus anderen öffentlichen Nutzungsrechten (in der Schweiz Regalien genannt) gut vergleichen kann, sieht man auch am Schweizer Bundeshaushalt. In die Rubrik „Einnahmen aus Regalien und Konzessionen“ fallen zum Beispiel der Bundesanteil die Konzessionen für Radio, Fernsehen und Funknetze sowie die Erträge aus der Herstellung von Münzen und die Gewinnausschüttungen der SNB.
Auch der Begriff der „stillen Reserve“ hilft zum Verständnis. Eine stille Reserve sind reale Vermögen von Unternehmen, die in der Bilanz nicht mehr oder unterbewertet auftauchen. Diese entstehen regelmäßig durch Abschreibungen und konservative Bewertungen. Wenn Betriebsgebäude nach 25 Jahren abgeschrieben sind, was gesetzlich korrekt ist, stehen sie in der Bilanz nur noch mit 1,- Euro. Tatsächlich sind sie vielleicht noch Millionen wert. Oder ein Grundstück steht mit der Kaufsumme in der Bilanz, inzwischen hat sich der Bodenpreis vervielfacht. Oder ein Unternehmen hat höhere Rückstellungen für zukünftig anfallende Kosten gemacht, als später nötig werden. In diesen Fällen ist das Unternehmen reicher als es aufgrund der Bilanz scheint. Deshalb entsteht beim Verkauf der Häuser oder des Grundstücks ein einmaliger Sondergewinn. Die stille Reserve wird realisiert. Es ist ein Gewinn, der sich aus Änderungen in der Bilanzierung ergibt. In der Wirtschaft entstehen laufend Gewinne oder Verluste aus Bewertungsänderungen von Immobilien, Aktien und sonstigen Gütern in Bilanzen. Die Realisierung von stillen Reserven gehört zum Alltagsgeschäft.
Unser Staat ist reicher als er scheint. Er hat das Geldregal als stille Reserve. Wenn alles umlaufende Geld von der SNB geschaffen und nicht mehr verliehen, sondern schuldfrei ausbezahlt wird, wird die stille Reserve gehoben und der Mehrertrag fließt Bund, Kantonen und Bürgerinnen und Bürger zu.

Warum nur 300 Milliarden?
Die bestehende Geldmenge M1 wird also in Vollgeld umgewandelt. Mitte 2013 betrug die Geldmenge M1 etwa 550 Mrd. Franken. Wieso sprechen wir dann nur von 300 Mrd.?
Durch schuldfreie Auszahlung soll die grundsätzlich längerfristig benötigte Geldmenge bereitgestellt werden. Dagegen sollten kurz- und mittelfristige Schwankungen der Geldmenge durch Kredite der SNB an Banken ermöglicht werden. Kredite können schneller zurückgeführt werden, denn sie laufen von selbst aus. Dagegen kommt schuldfrei ausgeschüttetes Geld nicht von alleine zurück, dazu wäre zum Beispiel eine extra Steuererhebung nötig, was möglichst vermieden werden sollte.
Die Geldmenge M1 erhöhte sich in der Schweiz bis 2008 kontinuierlich auf etwa 270 Mrd. Von 2009 bis 2013 stieg sie rasant bis auf 550 Mrd. Franken. Dieser Anstieg ist nicht auf Wirtschaftswachstum zurückzuführen, sondern nur auf die zusätzliche Nachfrage nach Schweizer Franken aufgrund der Finanz- und Eurokrise. Viele Sparer kündigten wegen der Unsicherheit langfristige Geldanlagen und liessen ihr Geld auf Girokonten deponieren. Zudem gab es einen sehr grossen Zustrom an Auslandsdevisen. Mit einem Abflauen der Finanz- und Eurokrise wird sich die aufgeblähte Geldmenge M1 wieder verringern. Das muss die SNB flexibel und kurzfristig gewährleisten können.
Deshalb darf die SNB nur die von der Schweizer Volkswirtschaft auch langfristig benötigte Geldmenge schuldfrei auszahlen. 2008 betrug die Geldmenge M1 etwa 270 Mrd. Franken. In einer angenommenen 15jährigen Übergangsfrist wird die Schweizer Wirtschaft weiter wachsen, deshalb muss zusätzliches Geld geschöpft und in Umlauf gebracht werden, mindestens 10 Prozent, also ca. 30 Mrd. Franken. Daraus ergibt sich eine Auszahlung von total mindestens 300 Mrd. Franken. Alles darüber hinausgehende Geld sollte als Kredite an Banken oder durch den Kauf von Wertpapieren in Umlauf kommen und würde so der SNB – falls notwendig – eine schnelle und flexible Anpassung der Geldmenge ermöglichen.

Was machen wir mit dem vielen Geld?
Über die Verwendung der 300 Milliarden macht der Verfassungsentwurf der Vollgeld-Initiative keine Aussage. Deshalb kann die Vollgeld-Initiative von jeder politischen Richtung unterstützt werden. Es geht nur darum, die Mehreinnahmen zu erzielen, nicht diese zu verteilen. Später können das Parlament oder das Volk bei den jährlichen Budgetplanungen entscheiden, inwieweit das Geld in staatliche Leistungen, Steuersenkungen oder direkte Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger fliesst. Sinnvoll wäre es als erstes die Schulden von Staat, Kantonen und Gemeinden in Höhe von etwa 200 Milliarden zu tilgen, dann stehen Jahr für Jahr 5 Milliarden an eingesparten Zinsen zur Verfügung. Das wäre ein neuer Schweizer Rekord: erster schuldenfreier Staat. In der Umstellungsphase ist eine über Jahre gestaffelte Bürgerauszahlung pro Kopf von einigen tausend Franken denkbar, danach weiterhin von jährlich einigen hundert Franken. Freuen wir uns darauf!

IWF BESTÄTIGT POSITIVE WIRKUNGEN DER VOLLGELDREFORM

Die IWF-Ökonomen Michael Kumhof und Jaromir Benes untersuchten in ihrer Studie „Chicago Plan revisited“ die Vollgeldreform auf Herz und Nieren. Der Internationale Währungsfonds (IWF) kümmert sich um die weltweite Finanzstabilität.

In ihrer Zusammenfassung schreiben die Autoren: „Am Zenit der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren empfahlen führende US-Ökonomen eine Reform des Geldsystems, die als der „Chicago Plan“ bekannt wurde. Dieser sah vor, die Geld- von der Kreditfunktion im Bankensystem zu trennen durch eine 100% Reserve zur Deckung von Einlagen. Die Geldschöpfung sollte in die öffentliche Hand gelegt werden. Gemäss Irving Fisher (1936) würde dieser Plan die folgenden Vorteile bieten:
(1) Eine deutlich verbesserte Kontrolle der Schwankungen im Wirtschaftszyklus. Die plötzlichen Zunahmen und Abnahmen der Bankenkredite und der Giralgeldschöpfung würden stabilisiert.
(2) Vollkommene Beseitigung von so genannten „Bank-Runs“.
(3) Eine drastische Abnahme der (Netto-)Staatsschulden. 
(4) Eine erhebliche Abnahme der privaten Schulden, da die Geldschöpfung kein gleichzeitiges Schuldenmachen mehr erfordern würde.“
Bei der wissenschaftlichen Überprüfung anhand ökonomischer Modellrechnungen bestätigten die IWF-Ökonomen diese vier Wirkungen. Zusätzlich konnten sie zwei zusätzliche Vorteile nachweisen:
(5) Nachhaltige Produktionsgewinne um etwa 10 Prozent durch das Wegfallen beziehungsweise Vermindern vielfältiger Verzerrungen wie Zinsrisiken, verfälschende Steuern und teurem Überwachen von makroökonomisch unnötigen Kreditrisiken.
(6) Herabsetzung der Inflation auf Null.

Auch die geschichtliche Darstellung des Geldes im zweiten Teil der Studie ist hoch interessant. Die Kontroverse „staatliche versus private Kontrolle der Geldschöpfung“ wird analysiert. Die IWF-Forscher kommen zu einem klaren Ergebnis und befürworten eine staatliche Schöpfung und Kontrolle des Geldes. In der Vergangenheit geschah dies vor allem durch schuldfreie Ausgabe von Münzen, heute könnte genauso elektronisches Geld erzeugt werden. Gemäss den IWF-Ökonomen gibt es in der Geldgeschichte des Altertums und der westlichen Nationen nichts, was eine Ablehnung der öffentlichen Geldschöpfung rechtfertigen würde.

Vollgeld ist eine moderne Variante des 100%-Money. Die Ergebnisse der IWF-Studie gelten entsprechend. Die Studie ist keine offizielle IWF Position, aber es gibt strenge interne Qualitätskontrollen und die Arbeit wurde von Douglas Laxton, dem Chef der IWF-Forschungsabteilung „Ökonomisches Modelling“ zur Veröffentlichung freigegeben.

Die IWF-Studie von Prof. Michael Kumhof und Jaromir Benes ist unter folgendem Link zu finden:http://www.imf.org/external/pubs/ft/wp/2012/wp12202.pdf

Anlässlich der AMI Monetary Reform Conference an der Universität Chicago (USA) erläuterte Prof. M. Kumhof mit einer Powerpoint-Präsentation die Geldschöpfung der Banken und den Mythos des „Deposit Multiplier“: The Chicago Plan Revisited

Eine Auswahl von Presseartikeln zur IWF-Studie sind hier.

Anmerkungen:
(1) blog.postwachstum.de/die-vollgeldreform-ein-wichtiger-schritt-in-die-postwachstumsokonomie-20130317
(2) www.iconomix.ch/fileadmin/user_upload/docs/agenda/130907/fachtagung2013_folien_lenz.pdf
(3) Deutsche Bundesbank, Geld und Geldpolitik, Stand: Herbst 2010, S. 68,www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Schule_und_Bildung/geld_und_geldpolitik_kapitel_3.pdf
(4) Jackson, Andrew und Dyson, Ben: Modernising Money, Why our monetary system is broken and how it can be fixed, London, 2012, S. 21
(5) Gocht, Rolf: Kritische Betrachtung zur nationalen und internat. Geldordnung, Berlin, 1975
(6) Schweizerische Nationalbank: Die Banken in der Schweiz, Ausgabe 2012, Seite A 20

ERKLÄRENDE TEXTE ZUR GELDSCHÖPFUNG DER BANKEN

– Präsentation der Schweizerischen Nationalbank auf der iconomix-Fachtagung 2013.
– Broschüre „Die Nationalbank und das Liebe Geld“ (S. 19: „Die Banken schaffen neues Geld, indem sie Kredite vergeben.“)
– Unterrichtsmaterial der Deutschen Bundesbank.
– Bank of England: Money in the modern economy: an introduction (10 Seiten), Money creation in the moderneconomy (14 Seiten), Zusammenfassung im Guardian
– Geldschöpfung erklärt von Norbert Häring
– Bankgeheimnis Geldschöpfung von Prof. Bernd Senf
– Ratingagentur S&P: Banken schöpfen Kredite aus dem Nichts
– Schweizer Bundesrat: Botschaft vom vom 26. Mai 1999 (S. 7270-22)
– FAZ vom 3.5.2014: „Wie kommt das Geld in die Welt?“

TEXT UND PRÄSENTATION ZUR VOLLGELDREFORM

Pressekonferenz 28.11.2013 in Zürich. Zusammenfassung auf vier Seiten und 15 Schaubildern von Prof. Joseph Huber

BROSCHÜRE: VOLLGELDREFORM – GRÜNDE, UMSETZUNG, FOLGEN

Einführung zu den Problemen des heutigen Geldsystems und den Wirkungen des Vollgeldes, Stichworteartikel-Broschüre von Prof. Joseph Huber, 28 Seiten.

KANN DIE SCHWEIZ VOLLGELD IM ALLEINGANG EINFÜHREN?

Präsentation von Prof. Joseph Huber, Kolloquium 28.11.2013 in Zürich.

JURISTISCHE BEURTEILUNG DER VOLLGELD-INITIATIVE

Gutachten von Prof. em. Dr. Philippe Mastronardi, vom 9.12.2013, 10 Seiten.

LEERE KRITIK AM VOLLGELD VOM AVENIR SUISSE

Ausführliche Entgegnung auf den „Standpunkt Nr. 4 – Leere Vollgeld Hoffnungen“ von Avenir Suisse, vom 6. April 2014, 9 Seiten.

AUFSATZ: WIE VOLLGELD IN UMLAUF BRINGEN? BILANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN AUS SICHT DER ZENTRALBANK

Verschiedene Möglichkeiten werden diskutiert und die sinnvollste Bilanzierungslösung schrittweise und mit Schweizer Zahlen beschrieben, von Thomas Mayer, 24 Seiten.

SYNOPSE – UNTERSCHIEDE DES 100%-MONEY ZUM VOLLGELD

Oft wird 100%-Money mit Vollgeld verwechselt. Beide haben zwar viele ähnliche volkswirtschaftliche Auswirkungen, unterscheiden sich aber in vielen Punkt. Synopse von Joseph Huber, 5 Seiten.

AUFSATZ: FRAGEN ZUR PROBLEMATIK DER GIRALGELDSCHÖPFUNG DURCH GESCHÄFTSBANKEN – BANKEN HABEN EINEN UNGERECHTFERTIGTER VORTEIL IM WETTBEWERB MIT NICHTBANKEN

von Erhard Glötzl, 23 Seiten.

BACHELORARBEIT: VOLLGELDREFORM. DAS REFORMKONZEPT UND DIE POLITISCHE UMSETZUNG IN DER SCHWEIZ

von Olivier Kessler, Universität St.Gallen, Mai 2011, 61 Seiten.

BUCHEMPFEHLUNGEN

DIE VOLLGELD-REFORM – WIE STAATSSCHULDEN ABGEBAUT UND FINANZKRISEN VERHINDERT WERDEN KÖNNEN.

Mit Beiträgen von Hans Christoph Binswanger, Joseph Huber und Philippe Mastronardi. Edition Zeitpunkt, 3. Auflage 2013. 84 S. Fr.12.50 / Euro 9.50. ISBN: 978-3-9523955-0-9, weiter zur Buchbestellung …

JOSEPH HUBER: MONETÄRE MODERNISIERUNG: ZUR ZUKUNFT DER GELDORDNUNG: VOLLGELD UND MONETATIVE

Das Standardwerk zur Vollgeldreform. 258 Seiten, 2013, ISBN: 978-3895189524, 26,- Euro, Bestellung über den Buchhandel

JOSEPH HUBER, JAMES ROBERTSON: GELDSCHÖPFUNG IN ÖFFENTLICHER HAND

Weg zu einer gerechten Geldordnung im Informationszeitalter, 91 Seiten, 2008, EUR 12,90, ISBN: 978-3879984541, Bestellung über den Buchhandel

CHRISTIAN FELBER: GELD – DIE NEUEN SPIELREGELN

Geld ist ein Mittel zum Zweck. Es sollte uns dienen und uns das Leben erleichtern. Doch davon sind wir weit entfernt: Staatsschuldenkrise, Systembanken, Währungsspekulationen, Steueroasen – Geld beherrscht unser Leben. Christian Felber, der mit der „Gemeinwohl-Ökonomie“, einer alternativen Wirtschaftsordnung, für Furore sorgt, findet, dass freie Menschen sich das nicht gefallen lassen sollten. Ein demokratisches Gemeinwesen sollte die Spielregeln, nach denen Geld in Umlauf kommt und verwendet wird, neu bestimmen. In seinem Buch beschreibt Christian Felber, wie wir über demokratische Prozesse zu einer neuen Geldordnung gelangen können.
304 Seiten, 2014, EUR 18,90, ISBN: 978-3552062139, Bestellung über den Buchhandel

MARK JOÓB: GRUNDLAGEN EINER NEUEN WIRTSCHAFTSETHIK UND DIE NOTWENDIGKEIT EINER GELDREFORM

„Die immer wiederkehrenden Finanz- und Wirtschaftskrisen, die zunehmende Übernutzung der Natur und die extreme Ungleichverteilung des Wohlstands sind Symptome einer verfehlten Wirtschaftspolitik, hinter der sich eine falsche Wirtschaftstheorie verbirgt.“ In diesem Buch werden die ökonomischen Wurzeln aktueller gesellschaftlicher Probleme aufgedeckt und als Lösung eine neu orientierte Wirtschaftsethik sowie eine Reform des Geld- und Bankensystems präsentiert. Mark Joób bietet eine erhellende Beschreibung moralischer Verantwortung und überzeugende Argumente für den Vorrang der Ethik in der Ökonomie und für die Vorteilhaftigkeit einer Vollgeldreform.
200 Seiten, 2014, EUR 14,90, ISBN: 978-3735736376, Bestellung über den Buchhandel

ZU WEITEREN BÜCHERN ZU VOLLGE

KEIN DURCHBLICK?
KEIN PROBLEM,
ICH ERKLÄR ES DIR!

Als ich zum ersten Mal von Markus, einem Freund, das Wort „Vollgeld“ hörte, verstand ich Vollwertgeld und dachte an Vollkornbrot und Bio. „Meinst Du Geldscheine aus Ökoanbau?“

Markus lachte schallend und sagte: „Du liegst ziemlich daneben. Machen wir ein kleines Spiel, dann verstehst Du es. Stell Dir vor, Du bist die Nationalbank und Du darfst Geld herstellen, indem Du Zahlen auf Papiere schreibst. Die ganze Schweiz benützt dann dieses Geld.“

„Das ist ja super, dann bin ich nicht mehr so blank und kann alles einkaufen, was ich will!“

Doch Markus winkte ab: „Leider nicht. Wenn die Chefs der Nationalbank das Geld für sich benützen, kommen sie ins Gefängnis. Das Geld ist für alle da. Die Nationalbank darf das Geld nur herstellen, das Ausgeben übernehmen andere.“

„Schade!“

Markus holte etwas Papier und Buntstifte und sagte, „jetzt kannst Du Geld produzieren.“

Ich bemalte die Blätter mit schönen Bildern und Zahlen, das machte richtig Spass.

Doch dann begann auch Markus Zahlen auf eigene Zettel zu schreiben! Und immer fügte er das Wort Kredit hinzu.

Ich schrie ihn an: „Was machst Du da! Ich bin die Nationalbank und produziere das Geld. So sind die Regeln! Du kannst sie nicht einfach ändern und selber Geld produzieren.“

„Doch, genau so läuft das heute ab,“ erwiderte Markus. „In der Bundesverfassung steht, dass das Geld vom Bund herausgegeben wird. Diese Spielregel wurde 1891 in einer Volksabstimmung beschlossen. Doch von der Nationalbank kommen nur Münzen und Geldscheine. Aber all das elektronische Geld auf unseren Privatkonten stellen die Banken durch Kredite selbst her und das sind 90 Prozent des Geldes. Weil die Banken dieses Geld selbst herstellen, verdienen auch nur sie daran.“

Ich war zunächst verwirrt.

Dann kapierte ich es. „Stimmt, auf dem Privatkonto steht nichts von der Nationalbank. Also wurden die Spielregeln geändert. Doch wir haben das ja gar nicht bemerkt!“

Markus nickte zustimmend.

„Wie konnte uns das nur passieren, dass wir den Banken die Herstellung von elektronischem Geld überlassen haben? Davon sollten doch alle BürgerInnen profitieren!“

Markus tröstete mich: „Man verschläft immer wieder etwas, das ist nicht schlimm.  Aber dabei braucht es ja nicht zu bleiben. Deshalb gibt es die Vollgeld-Initiative. Alles Geld soll vollwertiges und gesetzlich garantiertes Nationalbank-Geld werden. Das ist mit dem Wort Vollgeld gemeint.“

Er legte alle von ihm beschriebenen Zettel auf meinen Stapel.
„Die Banken dürfen dann selber keine Zahlen mehr auf Zettel schreiben, sondern nur noch Geld verleihen, das es wirklich schon gibt.“

Jetzt hatte ich es verstanden.

„Vollgeld heisst, allein die Nationalbank stellt das elektronische Geld her, genauso wie bisher Münzen und Papiergeld.“

„Genau“ sagte Markus. „Es kommt noch etwas dazu. Wenn Du als Nationalbank alles Geld herstellst, wem gibst du es? Heute sind über 300 Milliarden CHF im Umlauf. Wem soll die Nationalbank die 300 Milliarden geben?“

„Ich weiß nicht. Wem soll ich so viel Geld geben?“

Markus: „Stell Dir folgendes vor. Die Nationalbank verleiht das Geld nicht wie heute an die Banken, sondern überweist es dem Bund, den Kantonen und uns Bürgerinnen und Bürgern, damit es so direkt die Realwirtschaft ankurbelt. Kannst Du Dir denken, was das bedeutet?“

„Ja! Das bringt mehr öffentliche Dienstleistungen, Steuersenkungen und Geld direkt für uns!“

„Hin und wieder bekomme ich ein Geschenk von der Nationalbank, die mir neu produziertes Geld auf mein Konto überweist!“

„Markus, kannst Du Dich darum kümmern, dass das mit dem Vollgeld etwas wird?“

Markus lächelte zurück. „Ich mach bei der Vollgeld-Initiative mit. Aber so ganz leicht ist das nicht. Denn es braucht 100.000 Unterschriften in 18 Monaten, damit  es zu einer Volksabstimmung über Vollgeld kommt.  Ich finde, Du solltest auch etwas tun!“

„Ok. Ich werde allen meinen Freundinnen posten, jedem den ich treffe davon erzählen, ganz viel Werbung machen, ganz viel Unterschriften sammeln und der Initiative einen Unterstützungsbeitrag spenden – ich bekomme ja später mehr zurück.“

Markus jubelte: „Dann können wir es schaffen!“

Ich glaube, jetzt hast Du das Wichtigste verstanden. Die Vollgeld-Initiative hat natürlich noch viel mehr Vorteile.

Es kommt auch auf Dich an, damit die Initiative klappt.

MACH BITTE MIT!

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Aus dem friedlichen Tiroler Widerstand, Klaus Schreiner

Be part of the solution. Don´t be part of the problem! Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!

PS.: Übrigens: Zweite Innsbrucker Friedensmahnwache findet am Montag den 26.05.14 um 18:00 Uhr bei der Annasäule statt.

Sei dabei! Unterstütze mit Deiner Anwesenheit die friedliche Bewegung FÜR Frieden in Europa und auf der ganzen Welt!

Geld aus dem Nichts

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