Raiffeisennews: Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – gegen den für die Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria-Bank AG verantwortlichen Bundesfinanzminister Josef Pröll, sowie alle Mitglieder der damaligen und aktuellen Bundesregierung, ebenso gegen die Organe der österreichischen Finanzmarktaufsicht aufgrund der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflichten

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-05-30

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Vorname….. Name…..

Straße…..

PLZ….. Ort…..

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

z.H. Frau Mag. Ilse-Maria VRABL-SANDA

 

Dampfschiffstraße 4 1030  Wien

Ort….., Datum…..

Betrifft:     Anzeige gegen den für die Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria-Bank AG verantwortlichen Bundesfinanzminister Josef Pröll, sowie alle Mitglieder der damaligen und aktuellen Bundesregierung und den Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer, ebenso gegen die Organe der österreichischen Finanzmarktaufsicht aufgrund der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflichten

Sehr geehrte Frau Mag. Vrabl-Sanda,

im Jahr 2009 wurde die von der österreichischen Bundesregierung beschlossene Notverstaat­lichung der Hypo Alpe-Adria-Bank AG als Schutzmaßnahme für das österreichische Bankensystem begründet. Es besteht jedoch der begründete Verdacht, dass Bundesfinanzminister Josef Pröll im Jahr 2009 die Willensbildung des österreichischen Nationalrates manipuliert und durch irreführende Angaben den Beschluss zur Notverstaatlichung der HAA erwirkt hat, um der Raiffeisen-Gruppe zu Lasten der Republik Österreich einen materiellen Vorteil zu verschaffen. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang das Handeln aller Beteiligten auf Vorliegen folgender Tatbestände zu untersuchen:

a) Untreue gemäß § 153 StGB

b) Täuschung gemäß § 263 StGB

c) Missbrauch der Amtsgewalt gemäß § 302 StGB

Zur Begründung führe ich aus:

Aus einschlägigen Gutachten zur Notverstaatlichung der HAA geht hervor, dass die RAIFFEISEN GRUPPE ein Vermögen von rund € 200 Mrd. in der Schweiz verwaltet, umgekehrt jedoch als übergeordnete Systemträgerbank (über Patronatserklärungen und reziproke Bürgschaften) für einen Großteil (80%) der rund € 17 Mrd. Garantien haftet, die für eine Beteiligung der Bayrischen Landesbank an der HAA abgegeben wurden.

In Anbetracht der 2008 eingetretenen Insolvenzgefahr der HAA hätte daher die Raiffeisenbank in ihrer Bilanz Rückstellungen in angemessener Höhe ausweisen müssen, welche das Kapital der Raiffeisenbank bei weitem überstiegen, weil diese zum damaligen Zeitpunkt lediglich über rund € 10,3 Mrd. Eigenkapital verfügte.

Es wurde also in letzter Konsequenz nicht, wie offiziell behauptet, zwischen der Bayrischen Landesbank und der Regierung in Österreich das Schicksal einer nicht zu den Systemträgerbanken zählenden HAA verhandelt, sondern es handelte sich um Eigentumsrechte an dem € 200 Mrd.-Vermögen der nichtstaatlichen Raiffeisengruppe, was rund einem Fünftel des gesamten österreichischen Bankenkapitals entsprach.

Im Insolvenzfall der HAA wäre mangels Deckung der von der Bayrischen Landesbank eingeforderten Garantie-Ansprüche durch die Raiffeisenbank deren Zugriff auf das gesamte Kapital der Raiffeisengruppe nicht mehr zu verhindern gewesen – es sei denn, man erklärte die HAA zur Systemträgerbank, womit es eine Berechtigung für den Erhalt von Staatshilfen gab.

So wurde ohne Offenlegung dieser wahren Beweggründe ein Parlamentsbeschluss zur Notverstaatlichung der HAA in Rekordzeit erwirkt und exekutiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Übernahme der HAA in das Eigentum der Republik Österreich auch ohne die für Bank-Über­nahmen gebotene Due-Diligence-Prüfung erfolgte, obwohl zum damaligen Zeitpunkt nicht nur aus deren Geschäftsberichten Unstimmigkeiten, sondern auch aus einschlägigen Dossiers die Ver­strickung der Bank in Geldwäsche, Waffen- und Drogengeschäfte bekannt waren. Detailliertes Beweismaterial hierzu liegt vor.

Das Bestreben der Beteiligten, die Offenlegung der tatsächlichen Hintergründe der Notverstaat­lichung und des strafrechtlich relevanten Verhaltens des damaligen Finanzministers Pröll zu verhindern, wird durch die Bestellung der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes (von 2007-2009) Frau Dr. Griss als Prüfungskommissionsvorsitzende in der Causa HAA unterstrichen.

Frau Dr. Griss ist Ehefrau des Aufsichtsratsvorsitzenden der Stmk. Sparkasse (und damit einer weiteren Systemträgerbank in Österreich), womit offenkundig ein Interessenskonflikt vorliegt. Es liegt die Schlussfolgerung nahe, dass dadurch die Wahrheitsfindung in der o.a. Causa weiterhin verhindert werden soll.

Mit der abschließenden Aufforderung, das Verhalten des Bundesministers für Finanzen Josef Pröll auf strafrechtlich relevante Tatbestände in Zusammenhang mit der Notverstaatlichung  der Hypo Alpe-Adria-Bank AG im Dezember 2009 zu überprüfen, verbleibe ich

mit vorzüglicher Hochachtung

  Unterschrift….. —————————————————————————————————————- —————————————————————————————————-Aus dem friedlichen Tiroler Widerstand, Klaus Schreiner

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