★★★ Widerstandsberichterstattung über die herrschenden, demokratischen Um- bzw. Zustände ★★★
Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck 2014-07-07
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aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung gefischt: http://neos.eu/klub/20140607_PK-Landeshaftungen.pdf
Präsentation Rechtsgutachten:
„13,9 Milliarden Euro an Landeshaftungen wertlos“
Chronologie
2002: Die EU-Kommission stuft in einem Verfahren gegen Deutschland die Gewährträgerhaftung (staatliche Haftungen für Banken) als unzulässige Beihilfe ein und untersagt die Fortführung dieser Haftungen.
2002: In der Folge leitet die EU-Kommission ein Aufsichtsverfahren gegen Österreich ein, mit dem Ziel die Ausfallshaftung von Bund, Ländern und Gemeinden für Banken als beihilfenrechtswidrig abzuschaffen.
2003: Das BMF stimmt der Abschaffung der Landeshaftungen zu. Im Rahmen eines formlosen Schreibens der EU-Kommission wird Österreich eine Übergangsfrist vom 2.4.2003 bis 1.4.2007 zugestanden. Laut Schreiben kann in diesem Zeitraum „die Ausfallshaftung für neu eingegangene Verbindlichkeiten aufrechterhalten bleiben“.
2004 bis 2006: Die Verbindlichkeiten der Hypo-Alpe-Adria Bank International AG steigen von 10,8 Milliarden auf 24,7 Milliarden Euro. Damit erhöhen sich die Haftungen des Landes Kärnten um 13,9 Milliarden Euro.
Die rechtliche Beurteilung
Um die Kärntner Landeshaftungen zu bewerten, muss die Bedeutung der Worte „kann die Ausfallshaftung für neu eingegangene Verbindlichkeiten aufrechterhalten bleiben“
im Schreiben der EU-Kommission von 2003 beurteilt werden, wie Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller in einem in Druck befindlichen Aufsatz schreibt.
Heißt das, dass neue Verbindlichkeiten einen rechtlichen Zusammenhang mit den vor dem 2.4.2003 bestandenen Verbindlichkeiten (z.B. durch Rahmenvereinbarungen, Umschuldungen) aufweisen müssen, wenn sie von der Landeshaftung gedeckt werden wollen? Oder heißt es, dass in der Übergangsfrist gänzlich neue Verbindlichkeiten unter die Ausfallshaftung fallen können?
Für die erste Interpretation spricht, dass die Verlängerung der staatlichen Haftung (= Übergangsfrist) dem Gläubigerschutz dient. Der Vertrauensschutz kann jedoch nur für schon bestehende Gläubiger gelten, nicht für neue Gläubiger, die wissen mussten, dass neue Beihilfen rechtswidrig sind.
Wenn man der zweiten, gegensätzlichen Interpretation folgt, dass nämlich die EU-Kommission Haftungen für gänzlich neue Verbindlichkeiten zulassen wollte, stößt man an die Grenzen des EU-Rechts.
Denn die Kommission hat die Pflicht, unzulässige Beihilfen binnen bestimmter Frist aufzuheben oder umzugestalten.
Dabei kommt der Kommission weites Ermessen zu. Es liegt jedoch jenseits sämtlicher Ermessengrenzen, unter dem Titel Übergangsbestimmungen gänzlich neue Beihilfen über einen Zeitraum von fast 4 Jahren und mit einer Laufzeit von bis zu 14 Jahren zuzulassen.
Insbesondere liegt es außerhalb jeder Ermessensgrenze schon für rechtswidrig erkannte Beihilfen in Höhe von 13,9 Mrd. Euro zuzulassen!
Die Folge: Die in der Übergangsfrist neu entstandenen Ausfallshaftungen des Landes Kärnten – in Höhe von 13,9 Milliarden Euro – sind ungültig und nicht durchsetzbar.
Sie können somit von den Gläubigern der Hypo-Alpe-Adria Bank International AG nicht geltend gemacht werden! Dieser Rechtsmeinung von Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller (Universität Salzburg) haben sich bereits folgende Experten angeschlossen: Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer (Universität Wien); Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer (Universität Innsbruck) ; Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn (Universität Wien)
13,9 Milliarden Euro an Landeshaftungen wertlos!
Aus der gemeinsamen Pressekonferenz von Stefan Griller mit Rainer Hable.
Presseunterlage hier online: http://neos.eu/klub/20140607_PK-Lande…
Die EU-Kommission hat 2003 die Rechtswidrigkeit der Landeshaftungen für Banken (ua Hypo) festgestellt und für Abschaffung sorgegetragen mit einer Übergangsfrist.
Diese Übergangsfrist läuft bis 2007 unter dem Wortlauf, dass neue Verbindlichkeiten in dieser Frist aufrecht erhalten bleiben können. Das wurde in der Praxis so gelebt, dass man neue Verbindlichkeiten angegangen ist: Geschäftsmodell durch Internationalisierung verändert, Volumen der Landeshaftungen verdreifacht.
Genau das ist es, was wir als rechtswidrig erachten.
Die Vorgangsweise der Hypo und das Landesgesetz aus dem Jahr 2004, das versucht die Vorgangsweise zu decken sind rechtswidrig.
Also kann die Landeshaftung nicht greifen; ein Gläubiger könnte sie gerichtlich nicht durchsetzen!
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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
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