★★★ Widerstandsberichterstattung über die herrschenden, demokratischen Um- bzw. Zustände ★★★
Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 10.12.2014
Liebe® Blogleser_in,
Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.
Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.youtube.com/watch?v=VbXP2v_bW4Q#t=1338
Menschenrechte sind in Österreich nicht durchsetzbar
Interview mit Dr. Wolfgang Lederbauer
http://so-for-humanity.com2000.at
Film: Marcus für http://www.inseltv.at
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… und hier noch aus dieser Quelle entnommen: http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=11&aid=4907
SFH-4195 Österreich hält sich nicht an internationale Verträge und verhält sich damit völkerrechtswidrig
Österreich missachtet Entscheidungen (VIEWS) des UN-Menschenrechtsausschusses und verweigert damit erfolgreichen Beschwerdeführern die Zurverfügungstellung eines Rechtsmittels sowie eine angemessene Entschädigungszahlung für erlittenes Unrecht, welches durch den UN-Menschenrechtsausschuss festgestellt wurde.
Dr. Perterer und Dr. Lederbauer sind zwei erfolgreiche Beschwerdeführer vor dem UN-Menschenrechtsausschuss. In beiden Fällen wurden von diesem Ausschuss der UNO Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Organe festgestellt.
Obwohl Österreich durch die Unterzeichnung des Fakultativprotokolles zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPP) die Zuständigkeit des UN-Menschenrechtsausschusses für Individualbeschwerden österr. Staatsbürger nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges ausdrücklich anerkennt und sich auch verpflichtet hat Entscheidungen (VIEWS) Geltung zu verschafffen = anzuerkennen und umzusetzen, wird seit 2004 von höchsten Regierungsstellen, Mitgliedern des Nationalrates, Richtern von Höchstgerichten unisono behauptet:
Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses seien für Österreich deshalb unverbindlich, weil (nach immerhin 33 Jahren !!!) es keine Ausführungsregelung zum CCPR aus dem Jahr 1978 mit Fakultativprotoll aus dem Jahr 1988 gäbe.
Dabei wird vom UN-Menschenrechtsausschuss folgendes festgestellt:
» SFH-1054 / General Comment No. 33
The Obligations of States Parties under the Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights
In any case, States parties must use whatever means lie within their power in order to give effect to the views issued by the Committee.
Warum also weigert sich Österreich und vor allem mit welchem Recht Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses einfach zu ignorieren?
Es kann dafür wohl nur einen plausiblen Grund geben:
1) Es gibt -anders als für eine Beschwerdeführung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – keine Frist für eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss der UNO. Beim EGMR ist eine Beschwerde innerhalb von 6 Monaten nach der letztinstanzlichen Entscheidung einzubringen. Beim UN-MRA gibt es keine Frist, da kann eine Beschwerde auch noch nach Jahren eingebracht werden.
2) Der UN-MRA verpflichtet den Vertragsstaat zu einer angemessenen Entschädigungszahlung (z.B. voller Verdienstentgang) während der EGMR den Vertragsstaat nur zu einer sehr geringen, eher nur symbolischen Entschädigungszahlung verpflichtet.
Zuletzt wurde von Dr. Perterer am 12.04.2011 eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Aus diesem Anlass wird eine Dokumentation der vergangenen 7 Jahre zusammengestellt, um den mit der Klage befassten Richtern die Unhaltbarkeit der herrschenden Lehre „Views des UN-Menschenrechtsausschusses sind für Österreich unverbindlich“ im kompakter Form vor Augen zu führen.
Sollte der Verfasssungsgerichtshof trotzdem feststellen, die Views des UN-Menschrechtsausschusses seigen für Österreich unverbindlich, wird die Dokumentation die Grundlage für eine weitere Beschwerde beim UN-Menschrechtsausschuss bilden.
An der nachfolgenden Dokument wird derzeit gearbeitet. Es handelt sich dabei zunächst nur um einen Entwurf, der immer wieder erweitert wird. Trotzdem sollen die Leser schon jetzt die Möglichkeit haben, zu sehen wie Österreich internationale Verträge einfach ignoriert.
Der folgende Entwurf kann durch einfaches Anklicken geöffnet werden.
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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://mobbing-konkret.jimdo.com/sp%C3%B6/
OFFENER BRIEF AN HERRN BUNDESKANZLER FAYMANN
Menschenrechte & Ausführungsgesetze
Von: „Eva Pichler“ <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An: kabhbk@bka.gv.at, direkt@spoe.at
Datum: 09.09.2013 21:52:26
OFFENER BRIEF AN HERRN FAYMANN
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Leechgasse 30/3/2, 8010 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann!
Menschen- und Bürgerrechte sind in Ö NICHT DURCHSETZBAR –
dies ist allen politischen Parteien schon jahrelang bekannt – jedoch wird dies offenbar „verschwiegen“?
FAKT IST:
Menschen- und Bürgerrechte sind in Ö nicht durchsetzbar, da die Ausführungsgesetze nicht (mehr) beschlossen wurden. Denn 1978 wurde ein Erfüllungsvorbehalt beschlossen – dieser besagt, Ö muss diesen internationalen völkerrechtlichen Vertrag noch durch Ausführungsgesetze einbinden.
Seit 35 Jahren wurden diese Ausführungsgesetze jedoch n i c h t beschlossen.
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Herr Dr. Wolfgang Lederbauer (eh. Rechnungshofbeamter) siehe: so-for-humanity = Gesellschaft für mehr Humanität und Menschenrechte) hat diesbezüglich eine versierte Recherche durchgeführt (siehe Interview 40 min Insel-TV youtube):
http://www.youtube.com/watch?v=VbXP2v_bW4Q
Kurzfassung 11 min. mit Dokumentation der Stellungnahme aller SpitzenkandidatInnen:
Warum haben Sie als Regierungspolitiker diese Ausführungsgesetze bisher nicht umgesetzt?
Ebensowenig wurde in Ihrer Zeit als Bundeskanzler auch das Menschenrecht „Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zuschützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ nicht in der Verfassungsurkunde verankert.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_15162/imfname_322234.pdf
Mit der freundlichen Bitte um schriftliche Stellungnahme, was Sie als Bundeskanzler KONKRET unternehmen werden, um die fehlenden Ausführungsgesetze zu installieren und diesen Missstand zu beheben, bzw. das Menschenrecht „Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ in die österr. Verfassung zu verankern?
mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler
für alle Mobbingopfer & Menschenrechts-Verletzten
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Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at
SFH-4195 Österreich hält sich nicht an internationale Verträge und verhält sich damit völkerrechtswidrig
Österreich weigert sich trotz staatsvertraglicher Verpflichtungen Entscheidungen (VIEWS) des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen und verweigert damit erfolgreichen Beschwerdeführern die Zurverfügungstellung eines Rechtsmittels sowie eine angemessene Entschädigungszahlung für erlittenes Unrecht, welches durch den UN-Menschenrechtsausschuss festgestellt wurde.
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Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at
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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!
Übrigens die 31. Innsbrucker Friedensmahnwache findet am Montag den 15.12.14 um 18:00 Uhr bei der Annasäule statt. Sei dabei! Unterstütze mit Deiner Anwesenheit die friedliche Bewegung FÜR Frieden in Europa und auf der ganzen Welt!