Bürger unter Generalverdacht – Das Staatsschutzgesetz hebelt Grundrechte aus – ohne einen konkreten Verdacht – Der Standard.at

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://derstandard.at/2000016645383/Buerger-unter-Generalverdacht 

 

Bürger unter Generalverdacht

KOMMENTAR | ALEXANDRA FÖDERL-SCHMID

  1. Mai 2015, 18:00

Das Staatsschutzgesetz hebelt Grundrechte aus – ohne einen konkreten Verdacht

Wenn dieses Gesetz wie vorgeschlagen beschlossen wird, dann stehen die Bürger in Österreich unter Generalverdacht. Das geplante Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG), das nach den Vorstellungen von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) nach der gerade beendeten Begutachtungsfrist noch vor der Sommerpause im Nationalrat abgesegnet werden soll, ist ein Anschlag auf die Grundrechte. Österreich bekommt dann einen Geheimdienst, der sich der Kontrolle entziehen kann – nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den neun Bundesländern unter der Ägide der Landeshauptleute. Die Eingriffe sind so gravierend, dass sogar Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte aufschreien.

Die Verfassungsschützer erhalten nicht nur mehr Kompetenzen. Die Befugnisse einer Polizeibehörde werden mit denen eines Nachrichtendienstes vermischt. Die Staatsschützer können ohne konkreten Tatverdacht und außerdem ohne richterliche Kontrolle agieren. Rechenschaft müssen die Staatsschützer nur gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragen des Innenministeriums ablegen. Wenn Auskünfte „die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden“, können sie Informationen verweigern.

Was genau darunter zu verstehen ist und wann Verfassungsschützer aktiv werden dürfen, ist nur vage beschrieben. Laut Richtervereinigung würde dies „an die hundert Straftatbestände“ betreffen. Das Gesetz stellt eine Bedrohung für die in der Verfassung verankerte Pressefreiheit und das Demonstrationsrecht dar. Ausgehebelt wird damit das Prinzip eines Rechtsstaats, dass für Überwachungsmaßnahmen konkrete Verdachtsmomente vorliegen müssen und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs schriftlich begründet und richterlich genehmigt zu werden hat.

Selbst für Richter ist „nicht nachvollziehbar, auf welchen Annahmen, Studien, Erfahrungswerten oder Ähnlichem die Definition des , verfassungsgefährdenden Angriffs‘ basiert“. Selbst bei vagem Verdacht können Standortdaten von Betroffenen ermittelt werden und wer mit wem wann kommuniziert hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung darf laut diesem Gesetzesentwurf alle Daten fünf Jahre lang speichern – zehnmal länger, als dies die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen hat, die vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden ist. Der am Mittwoch von der deutschen Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf sieht eine Speicherung von IP-Adressen von maximal zweieinhalb Monaten vor – Verwendung nur beim Verdacht schwerer Straftaten.

Nach deutschem Vorbild soll nun der Einsatz von V-Männern auch in Österreich erlaubt werden. Wer wissen will, wie wenig der Einsatz von Spitzeln bringt, dem sei die Lektüre von Stefan Austs Buch Heimatschutz empfohlen, der die Versäumnisse des Verfassungsschutzes rund um die NSU-Mordserie auf 864 Seiten auflistet. In Deutschland ist auch das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD geplatzt, als der Einsatz von V-Männern bekannt wurde.

Wenn in Österreich sogar Juristen massive Bedenken äußern und kritisieren, dass es keine Folgenabschätzung gegeben habe, muss der Staatsbürger vor so einem Staatsschutz geschützt werden. Terrorbekämpfung darf kein Deckmantel dafür sein, dass Bürger ohne konkreten Verdacht und Begründung überwacht werden – das System Metternich im 21. Jahrhundert. (Alexandra Föderl-Schmid, 30.5.2015)

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

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