Heta, eigentlich wir Österreicher_innen, müssenBayernLB weitere Milliarden zahlen! Österreich´s Zuständige streben einen Generalvergleich mit der BayernLB an

★★★ Widerstandsberichterstattung über die herrschenden, demokratischen Um- bzw. Zustände ★★★

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 08.07.2015

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Heta: Österreich und Bayern streben Generalvergleich an

  1. Juli 2015, 08:59

Die Republik will den Bayern 1,23 Milliarden Euro für einen Generalvergleich zahlen. Der Finanzminister freut sich, die Opposition warnt

Hinter verschlossenen Türen haben von der Republik Österreich und vom Freistaat Bayern entsandte Verhandler seit Mai Friedenspfeifen gestopft – im Oktober sollen sie auch geraucht werden. Die mannigfaltigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Wien und München, zwischen Heta (ehedem: Hypo Alpe Adria) und BayernLB sollen per Generalvergleich beendet werden, darauf hat sich die Politik verständigt. In den Prozessen geht es um Milliarden von Euro aus der Zeit, als die Hypo Alpe Adria den Bayern mehrheitlich gehörte.

Basis für den geplanten Vergleich ist ein Memorandum of Understanding, auf das man sich auf politischer Ebene geeinigt hat. Diese Absichtserklärung wurde gestern, Dienstag, vom österreichischen Finanzminister, Hans Jörg Schelling, in Wien und von seinem bayerischen Amtskollegen, Markus Söder, bekanntgegeben. In Wien war das Vorhaben, das in ein Gesetz gegossen werden muss, zuvor vom Ministerrat abgesegnet worden.

1,23 plus 2,3 Milliarden

Inhalt des Vergleichsplans: Wien soll den Bayern 1,23 Milliarden Euro zahlen und in der Folge werden dann alle gegenseitigen Ansprüche verglichen. Die 1,23 Mrd. Euro entsprechen 45 Prozent jener Summe, um die es im sogenannten Eigenkapitalersatz-Verfahren in München geht.

Die Hypo hat ja Kreditrückzahlungen an die BayernLB gestoppt, weil sie das Geld, das ab 2008 nach Klagenfurt geflossen ist, eben nicht als Kredit, sondern Eigenkapitalersatz ansieht. Die Bayern haben die offenen Tranchen eingeklagt – es geht um 2,4 Mrd. Euro. Zuletzt war dieser Betrag wegen der Entwicklung des Franken-Kurses auf 2,75 Mrd. Euro gestiegen. Weitere 2,3 Mrd. hat die Hypo bereits zurückgezahlt.

In erster Instanz verloren

Dieses Verfahren ist (nicht rechtskräftigerweise) entschieden: Die Österreicher haben in erster Instanz verloren. Kommt der Vergleich, müssen diese 2,3 Mrd. Euro also zu den 1,23 Mrd. dazugerechnet werden. Die 45 Prozent sollen dem Freistaat auf jeden Fall zufließen – auch wenn sich bei der Abwicklung der Heta diese Quote nicht ausgehen sollte. Die Heta wird ja unter den Fittichen der Finanzmarktaufsicht FMA abgewickelt – am Ende wird eine Quote berechnet, gemäß der alle Gläubiger bezahlt werden.

Sollten dabei weniger als 45 Prozent herauskommen, bekämen die Bayern trotzdem ihre 1,23 Mrd. – die Differenz würde die Republik als Eigentümerin der Hypo-Bad-Bank Heta einschießen. Kämen mehr als 45 Prozent heraus, würden die Münchner für die Differenz gleichsam einen Nachschlag bekommen.

Gesetz erforderlich

Damit das alles auch wirksam werden kann, sind noch ein paar Schritte zu tun. Die Zahlung der Republik setzt voraus, dass ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird. Die Heta selbst muss in den kommenden Wochen prüfen, ob der Generalvergleich in ihrem Interesse liegt – und auch die Abwicklungsbehörde muss den Deal untersuchen. Die FMA muss prüfen, ob dadurch Gläubiger benachteiligt werden. In der Abwicklung gilt ja, wie im Insolvenzverfahren, der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Zudem schaltet das Finanzministerium Juristen um die Chefin der Griss-Kommisison und Ex-OGH-Chefin Irmgard Griss ein. Auch sie sollen die Pläne auf ihre Vertretbarkeit abklopfen und prüfen, ob die gesetzliche Grundlage dafür passt. Griss befürwortet einen Vergleich, die rechtliche Lage sei schon „so komplex, dass Gerichtsentscheidungen dem nicht mehr gerecht werden könnten“, sagte sie zum STANDARD. Sollte alles so klappen, wie sich das Schelling vorstellt, könnte die Sache im Oktober unter Dach und Fach sein.

Kritik der Opposition

Schelling, der im Oktober noch gemeint hatte, „kein Euro soll über die Grenze gehen“, sieht in alldem ein „gutes Geschäft“. Vorausgesetzt, die Assetverwertung der Heta spielt die 1,23 Mrd. Euro herein. Auch der bayerische Finanzminister Söder hält „die Zeit reif für einen Vergleich“ , sagte er am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Die Opposition in Bayern (siehe unten) und Österreich sieht den geplanten Vergleich kritisch.

Rainer Hable von den Neos sprach von einem „nicht nachvollziehbaren“ Vergleichsbetrag, es liege „der Verdacht nahe, dass Österreich nach der Verstaatlichung ohne Not zum zweiten Mal über den Tisch gezogen wird“. Und Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler meinte, das Ergebnis der Vergleichsverhandlungen spiegle „wahrscheinlich die vonÖVP-Finanzministern verschuldete schlechte österreichische Verhandlungsposition wider“.

Alte Bekannte

Verhandelt wurde der „politische Vergleich“ (Schelling) der Republik u. a. von Michael Mendel (Heta-Aufsichtsratschef), Franz Zwickl (Ex-Bank-Austria-Vorstand; heute Berater; er hat eine gemeinsame Gesellschaft mit Ex-Hypo-Chef Gottwald Kranebitter) und der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte. Sie vertritt in anderen Causen auch die Heta. (gra, 8.7.2015) 

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: 

http://derstandard.at/2000018691977/Der-Milliardenstreit-zwischen-Bayern-und-Hypo

 

Der Milliardenstreit zwischen Bayern und Hypo

  1. Juli 2015, 09:53

Streitparteien wollen sich nach langem Ringen außergerichtlich von Risiken und Prozesslasten befreien

Wien/Klagenfurt – Im Milliardenstreit um Bayern-Gelder in der einstigen Hypo Alpe Adria (jetzt Heta) stehen die Streitparteien in Wien und München vor einer Einigung. Ein Vergleichsplan steht. Die Absichtserklärung ist seit Dienstag in Wien im Ministerrat durch. Für eine bindende Vereinbarung braucht es im Herbst noch einen Parlamentsbeschluss. Österreich zahlt dafür 1,23 Mrd. Euro an die BayernLB.

Die 1,23 Mrd. Euro entsprechen 45 Prozent der Streitsumme in jenem Prozess, den die staatliche Heta kürzlich erstinstanzlich in München gegen die BayernLB verlor – Stichwort: Eigenkapital oder Kredite, die die Bayern in die seinerzeitige Skandalbank Hypo Alpe Adria pumpten. Die Summe hatte sich zuletzt auf 2,75 Mrd. Euro erhöht, da sie einen massiven Franken-Anteil enthält und der Franken-Wechselkurs anstieg. Im Bundesbudget ist die Summe schon eingebucht.

Auslöser des Streits zwischen Wien und München war, dass Ende 2012 die seit 2009 notverstaatlichte Hypo Alpe Adria alle Kredittilgungen und Zinszahlungen an die einstige Mutter BayernLB eingestellt hatte. Die Folge war ein Prozessreigen zwischen München und Wien.

Die wichtigsten Stationen auf einen Blick

  1. Dezember 2012: Die Hypo setzt alle Rückzahlungen von Krediten und Zinszahlungen in Milliardenhöhe an die BayernLB aus. Begründung: Die Gelder seien „großteils Eigenkapital“. Die Bayerische Landesbank kündigt postwendend einen Prozess gegen ihre ehemalige Tochter an.

2013: Prozessauftakt vor dem Landgericht München: Die BayernLB hat die Hypo auf die Rückzahlung geklagt. Die Hypo beruft sich auf das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz und schlägt mit einer Widerklage zurück.

Juni 2014: Die österreichische Regierung beschließt, die Hypo-Gläubiger an den Kosten für die Abwicklung zu beteiligen – auch die BayernLB soll einem ersten „Haircut“ unterliegen. Basis ist ein neues umstrittenes Hypo-„Sondergesetz“.

  1. August 2014: Der „Haircut“ nach Hypo-Sondergesetz läuft an. Nicht nur Nachranggläubiger müssen mehr als 800 Mio. Euro in den Wind schreiben, auch die BayernLB verliert 800 Mio. Euro aus ihrem Kreditbestand, für weitere 1,5 Mrd. Euro wird eine Zwangsstundung verhängt. Damit setzt eine erwartete Klagswelle ein.
  2. Oktober 2014: Die BayernLB reicht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Klage gegen das Sondergesetz ein.
  3. November 2014: Die BayernLB sieht eine österreichische „Rückzahlungsgarantie“ auf die Kreditsummen fällig geworden und will ultimativ das Geld auf ihre Konten überwiesen wissen. Österreich stellt eine solche Garantie weiterhin in Abrede und zahlt nicht.

Dezember 2014: Die BayernLB legt nach und klagt bei der Republik Österreich 2,4 Mrd. Euro ein („Garantieklage“). Die Republik Österreich klagt die BayernLB im Gegenzug über 3,5 Mrd. Euro. Grund: Täuschung bei der Notverstaatlichung im Jahr 2009 („Irrtumsklage“).

  1. März 2015: Die Heta wird unter das Abwicklungsregime der Finanzmarktaufsicht (FMA) gestellt. Die FMA verhängt ein gut einjähriges Schuldenmoratorium bis Mai 2016. Alle Schuldenzahlungen sind vorerst eingestellt. Danach wird ein umfangreicher Schuldenschnitt für die bestehenden Schulden erwartet. Basis ist ein neues Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz.
  2. April 2015: Der VfGH in Wien weist alle Einzelklagen gegen das Sondergesetz aus 2014 aus Formalgründen ab. Alle Kläger müssen vorher den Weg über die anderen Gerichte gehen, auch die BayernLB.

Mitte April 2015: Die BayernLB klagt – wie vom VfGH empfohlen – nun in Klagenfurt: Beklagt ist die Kärntner Landesholding, als gesetzlicher Ausfallsbürge für die Schulden der Heta. Klagswert: 2,6 Mrd. Euro. Über diesen Weg will Bayern das Hypo-Sondergesetz aus 2014 im Instanzenzug beim Verfassungsgericht zu Fall bringen.

  1. Mai 2015: Nach fast halbjähriger Prozesspause am Landgericht München ein überraschendes Urteil: Die Heta soll mehr als 2 Mrd. Euro an die BayernLB zurückzahlen. Zudem sollen die Bayern mehr als 2 Mrd. Euro, die die Hypo Alpe Adria vor dem Rückzahlstopp bereits als Raten an München überwiesen hat, behalten dürfen. Die Heta hat umgehend Berufung gegen das Urteil angemeldet.
  2. Juli 2015: Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) lässt sich im Ministerrat zu finalen Verhandlungen um einen außergerichtlichen Vergleich ermächtigen. (APA, 7.7.2015)

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

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