Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 13.12.2015
Liebe® Blogleser_in,
Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.
Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.amnesty.ch/de/themen/wirtschaft-und-menschenrechte/konzernverantwortungsinitiative/konzernverantwortungsinitiative
VIDEO
Schauen Sie sich das Kampagnen-Video an: «Was Multis uns verbergen»
KONZERNVERANTWORTUNGSINITIATIVE
Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, unmenschliche Arbeitsbedingungen in Textilfabriken, Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau. Gemäss einer Studie der Universität Maastricht befindet sich die Schweiz unter den Top 10 der Länder, denen am meisten Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen vorgeworfen werden.
WAS DIE INITIATIVE FORDERT
Im 2015 hat nun eine grosse Koalition von rund 65 Schweizer Organisationen entschieden, die Konzernverantwortungsinitiative zu lancieren: In der Schweizer Verfassung soll eine Sorgfaltspflicht verankert werden, damit Schweizer Konzerne gesetzlich verpflichtet sind, Menschenrechte und Umwelt überall auf der Welt zu respektieren.
Gemeinsam können wir es schaffen, ein wichtiges politisches Zeichen zu setzen – für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Konzerne weltweit.
Der Bundesrat betont, dass multinationale Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards einhalten müssen, doch er setzt lediglich auf freiwillige Maßnahmen. Wie die Skandale der letzten Jahre beweisen, reicht Freiwilligkeit nicht aus. Der Initiativtext sieht deshalb vor, dass für Unternehmen neu eine Sorgfaltsprüfungspflicht eingeführt wird. Das bedeutet: Alle Konzerne müssen überprüfen, ob durch Tätigkeiten im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards verletzt werden, entsprechend handeln und darüber berichten.
Der Initiativtext sieht vor, dass für Unternehmen neu eine Sorgfaltsprüfungspflicht eingeführt wird.
Missachten die Konzerne ihre Sorgfaltsprüfungspflicht, können sie in der Schweiz für ihre schädlichen Handlungen eingeklagt werden. Aufgrund drohender Kosten und eines möglichen Imageverlusts werden die meisten Konzerne von sich aus die notwendigen Massnahmen ergreifen und ihre Verantwortung global wahrnehmen.
(1) Menno T. Kamminga, Utrecht University, Company Responses to Human Rights Reports: An Empirical Analysis, 2015
FALLBEISPIELE VON MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN
Seit Jahrzehnten gibt es unzählige Fälle, wie Unternehmen Menschenrechteverletzen und die Umwelt zerstören. Schweizer Firmen sind hier keine Ausnahme.
GLENCORE IM KONGO: UMWELTZERSTÖRUNG UND POLIZEIGEWALT
Hauptsitz: Zug / Gewinn im 2014: $ 2,3 Milliarden
Im April 2012 erklärte die in Zug ansässige Glencore, das Problem der Gewässerverschmutzung durch ihre Fabrik Luilu in der Demokratischen Republik Kongo sei gelöst. Doch neue wissenschaftliche Analysen belegen das Gegenteil: Proben aus dem Canal Albert und dem Fluss Pingiri zeigen, dass diese Wasserläufe Kupfer- und Kobaltkonzentrationen aufweisen, die ein Vielfaches über den Grenzwerten der Weltgesundheitsorganisation liegen: bei Kupfer bis zu 6 Mal, bei Kobalt sogar bis zu 53 Mal. Im Fluss Luilu schwimmen denn auch keine Fische mehr und die einstigen Weideflächen entlang des Flusses gleichen «verbrannter Erde». Die Bevölkerung flussabwärts kann das Wasser weder für ihre täglichen Bedürfnisse noch für das Bewässern der Felder nutzen.
Andernorts in der DRC treibt Glencore zudem ein Minenprojekt in einem Jagdschutzgebiet voran. Überdies kommt es immer wieder zu Gewalt von Sicherheitskräften. Im Februar 2014 starb Mutombo Kasuyi nach Polizeigewalt auf dem Konzessionsgelände der Glencore gehörenden Kamoto Copper Company (KCC) in Kolwezi. Der Familienvater hatte dieses auf der Suche nach Arbeit durchquert.
Quelle: Fastenopfer/ Brot für alle, Medienmitteilung vom 17.6.2014
BATA: ARBEITSRECHTSVERLETZUNG BEI ZULIEFERER
Hauptsitz: Lausanne / bedient 1 Million Kunden pro Tag
Die sri-lankische Schuhfabrik Palla & Co. produzierte bis Ende 2013 Schuhe für Bata, mit Hauptsitz in der Schweiz. Im August 2012 war Bata gemäss der lokalen Gewerkschaft Hauptabnehmer der Fabrik. Zu diesem Zeitpunkt weigerte sich das Fabrikmanagement erstmals, ihren Angestellten die vereinbarte, ihnen halbjährlich zustehende Lohnerhöhung zu zahlen, angeblich wegen finanzieller Schwierigkeiten. Dies wiederholte sich Ende 2012 und im August 2013. Da Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft und dem Fabrikmanagement erfolglos geblieben waren, traten die Angestellten in einen Streik.
Statt den Dialog mit den Streikenden aufzunehmen, reagierte Palla mit Entlassungen. Im November 2013 wurden zuerst 15 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter suspendiert und im Dezember dann 179 gewerkschaftlich organisierte Angestellte entlassen. Einige wurden in den darauffolgenden Wochen wieder eingestellt, jedoch unter der Bedingung, sich nicht mehr gewerkschaftlich zu engagieren. 92 Angestellte und 12 GewerkschaftsvertreterInnen kämpfen immer noch um ihre Stelle. Eine andere Anstellung zu finden, ist schwierig, denn das Fabrikmanagement soll Listen mit Namen der Entlassenen verbreitet und andere Fabriken dazu aufgefordert haben, diese nicht einzustellen.
Mit diesen Arbeitsrechtsverletzungen konfrontiert, stellte sich Bata zuerst auf den Standpunkt, nichts mit diesem Fall zu tun zu haben. Später räumte der Schuhkonzern ein, dass Palla den Bata-Verhaltenskodex verletzt habe, weigerte sich jedoch, sich für eine Lösung des Konflikts einzusetzen. Ende 2013, also eineinhalb Jahre nach Ausbruch des Konflikts, beendete Bata seine Geschäftsbeziehungen zu Palla, ohne sich um eine Wiedergutmachung für die Betroffenen bemüht zu haben. Dieses «cut and run»-Verhalten stellt eine grobe Verletzung der unternehmerischen Verantwortung dar, die Menschen- und Arbeitsrechte zu respektieren.
Quellen: business-humanrights.org und www.cleanclothes.org
SYNGENTA: TÖDLICHES PFLANZENSCHUTZMITTEL
Hauptsitz: Basel / Gewinn im 2014: $ 1,49 Milliarden
Im Wissen, dass Paraquat in vielen Entwicklungsländern nicht sachgerecht verwendet werden kann, forciert Syngenta den Verkauf seines umstrittenen Pestizids auch in diesen Ländern. Der Basler Konzern macht sich damit mitschuldig an Tausenden von Vergiftungs- und Todesfällen pro Jahr. Wegen seiner hohen Toxizität ist Paraquat in der Schweiz seit 1989 verboten und gilt als das tödlichste Herbizid weltweit. Die Zahl der Vergiftungen mit Pestiziden wird global auf über 1 Million pro Jahr geschätzt. Zehntausende davon enden tödlich. Ein wesentlicher Teil dieser Vergiftungen ist auf die Anwendung von Paraquat zurückzuführen.
Hauptursachen für die unzähligen Opfer sind fehlende Schutzkleidung und schadhafte Sprühgeräte. In vielen Fällen haben die Bauern und Bäuerinnen nicht die nötigen Mittel, um die notwendige Ausrüstung zu kaufen, oder das Tragen der Schutzkleidung wird durch das tropische Klima erschwert.
Auf Kritik reagiert der Konzern seit Jahren mit den immer gleichen Antworten: Bei korrekter Anwendung sei das Produkt ungefährlich und mit Schulungsprogrammen seien bereits Millionen von AnwenderInnen geschult worden. Dabei blendet Syngenta aus, dass eine korrekte Anwendung von Paraquat und die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsstandards in den meisten Ländern eine Illusion sind – und dies auch durch die Schulungsprogramme nicht verändert werden kann.
Quelle: Erklärung von Bern (EvB), www.evb.ch
ROCHE UND NOVARTIS: UNETHISCHE MEDIKAMENTENTESTS
Hauptsitz: Basel / Gewinn im 2014: CHF 9,54 Milliarden / $ 10,28 Milliarden
Die klinischen Studien von Pharmakonzernen wie den Schweizer Firmen Roche und Novartis in Schwellen- und Entwicklungsländern verstossen häufig gegen ethische Minimalstandards. Medikamententests am Menschen sind der wichtigste, heikelste und zugleich teuerste Teil der pharmazeutischen Forschung und Produktentwicklung und werden deshalb immer häufiger in regulationsarme «Billigtestländer» ausgelagert. Fast jede zweite Testreihe wird heute in Entwicklungs- und Schwellenländern durchgeführt. In China beispielsweise kostet derselbe Versuch dreimal weniger als in den USA und geht zudem deutlich schneller.
Viel einfacher ist in ärmeren Ländern auch die Rekrutierung von «Freiwilligen», weil der einzige Zugang zu Medikamenten häufig über die Teilnahme an klinischen Tests führt. Untersuchungen in Argentinien, der Ukraine, Russland und Indien zeichnen ein alarmierendes Bild: Wegen lascherer Regulierung und geringeren Kontrollkapazitäten birgt die Auslagerung die Gefahr, dass internationale ethische Standards nicht eingehalten und die Menschenrechte verletzt werden. Dies fällt etwa beim Einholen der Einverständnisse, bei missbräuchlicher Placebo-Nutzung, bei alternativlosem Behandlungsabbruch nach Testende oder bei fehlenden Entschädigungen für gravierende Nebenwirkungen auf.
Selbst wenn das Produkt später im selben Land vermarktet wird, ist das getestete Produkt für die allermeisten Testpersonen unerschwinglich. Und die Patientinnen und Patienten wissen in einigen Fällen nicht einmal, dass sich ihre Medikamente noch in der Testphase befinden. Ihre Rechte werden so mit Füssen getreten.
Quelle: Erklärung von Bern (EvB), www.evb.ch
WEITERE FÄLLE
Weitere Fakten, Interviews und Berichte zum Verhalten Schweizer Unternehmen finden Sie auch im Amnesty-Magazin Nr. 82, «Globale Geschäfte, Globale Verantwortung», vom Juni 2015
Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!
“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.