Offener Brief an die OÖ RA-Kammer! Wo beginnt Mittäterschaft für Anwälte? Wissen um einen IT-Systemfehler bei Fremdwährungskrediten, die einen Währungswechsel unterlaufen, bei allen Sparkassen Österreichs???!!!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 29.12.2015

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.kreditopferhilfe.net/de/ungeschminkt/141-wo-beginnt-mittaeterschaft

An die
Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer
Gruberstraße 21
4020 Linz

Wien, 23.12.2015

 

O F F E N E R   B R I E F

 

Betrifft: Rechtssache Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG – Costa Bernhard / Anwaltssocietät Sattlegger/Dorninger/Steiner & Partner, Linz

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seitens Herrn Bernhard Costa wurde uns ein Schreiben vom 16.12.2015 an RA Dr. Winfried Sattlegger zur Kenntnisnahme übermittelt. Der KOV Kreditopferverein befasst sich intensiv mit der Causa Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG – Costa Bernhard, da wir Herrn Costa diesbezüglich  begleiten. Nach einer internen Vorstandssitzung des KOV wurde beschlossen, dass wir uns an die Rechtsanwaltskammer Oberösterreich wenden, um der Standesvertretung das besagte Schreiben und erschreckende Beobachtungen zur Kenntnis zu bringen. Wir sind aus den diesem Schreiben entnehmbaren Begründungen und unseren eigenen Wahrnehmungen der Ansicht, dass bestimmte Vorgehensweisen seitens der Anwaltssocietät Sattlegger/Dorninger/Steiner & Partner dem Ansehen des Anwaltsstandes empfindlichen Schaden zufügen.

Dieses Schreiben hat aber auch noch einen weiteren Grund. Wenn der zugrundeliegende Fall geklärt ist und damit auch von Seiten der Justiz als der Kriminalfall erkannt wird, der er offenbar ist, möchten wir die vermutlich bewusste Mittäterschaft von Dr. Sattlegger an offizieller Stelle dokumentiert wissen. Niemand, auch nicht die Rechtsanwaltskammer Oberösterreich, soll sich darauf berufen können, unwissend gewesen zu sein.

Nachfolgend das an uns von Herrn Costa übermittelte Schreiben vom 16.12.2015:

Sehr geehrter Herr Dr. Sattlegger,


ich weise Sie hiermit in aller Klarheit darauf hin, dass Sie sich – mittlerweile wider besseren Wissens, wie ich überzeugt bin – mit einer zwangsweise durch Sie durchgesetzten Veröffentlichung der Gegendarstellung(en) mitschuldig machen, die Unwahrheit zu verbreiten.
Sollten Sie die Gegendarstellungen (KRONEN-Zeitung + OÖ Nachrichten) gegen meinen Willen und wider besseres Wissens tatsächlich durchziehen, werde ich mich an Ihnen bzw. Ihrer Kanzlei schadlos halten!
Ihrer Homepage kann ich leider keine persönliche Emailadresse entnehmen. Deswegen wähle ich ebenso wie Sie den Weg der „Office-Adresse“, so wie Sie es auch schon mehrmals bei mir und meinem gesamten Büroteam, sowie bei meinem Rechtsanwalt und dessen Team gemacht haben.

Ergänzende SACHLICHE Anmerkungen zu jenem Kernthema, das die Wurzel allen Übels in unserer Causa darstellt:
Sie verweigern mir (und der Justiz) nach wie vor folgende zwei Zahlen, nämlich wie hoch…
1. mein ursprünglicher Gesamt-Kreditbetrag (inkl. Aufstockungen)  und
2. der offene Kreditbetrag per 09.12.2008 (Stichtag der verweigerten Konvertierung) war.


Wir beide wissen, dass die Bekanntgabe dieser beiden Zahlen einem Kreditnehmer zustehen!


Wir beide wissen, dass nach Bekanntgabe dieser beiden Zahlen der IT-Systemfehler, und vor allem das anschließende Fehlverhalten der Sparkasse OÖ und ihrer Anwälte, bewiesen wäre!


Wir beide wissen, dass die Sparkasse OÖ mit ihren Anwälten diesbezüglich mehrmals die Meinung zum Thema „Kursverlust vs. Kursgewinn“ geändert hat und somit die Justiz in die Irre geführt hat!


Deswegen machen Sie sich m.E. mit schuldig!


Ich werde, sofern Sie nicht endlich Vernunft walten lassen, außerdem dafür sorgen, dass eine noch breitere Öffentlichkeit als bisher schon von Ihrem Verhalten erfährt, denn nun haben Sie m.E. endgültig eine „rote Linie“ überschritten!
Ich musste akzeptieren, dass Sie mich wirtschaftlich „mundtot“ machen wollten und nun mittels (nicht der Wahrheit entsprechender!) Gegendarstellungen öffentlich demütigen und denunzieren wollen!
Ich musste akzeptieren, dass Sie mich mittels „juristischer Einschüchterung“ meiner Familie „mundtot“ machen wollten.


Aber ich werde nicht wehrlos akzeptieren, dass Sie bei der Staatsanwaltschaft „angeregt“ haben (Anhang), mich wegen Verleumdung strafrechtlich zu verfolgen und somit die „Täter- mit der Opferrolle“ einfach mal zu vertauschen!


Sie können mich vielleicht sogar „wegsperren“ lassen, aber seien Sie gewiss, dass ich dafür gesorgt habe, dass die Wahrheit über die Sparkasse OÖ und ihre Anwälte (Mittäter?) jedenfalls – unabhängig von mir als Person – an’s Licht kommt! Lassen Sie sich überraschen…


Ob danach lediglich der gute Ruf Ihrer Kanzlei etwas „angekratzt“ sein wird, oder aber der Schaden ein weitaus höheres nachhaltiges Ausmaß – auch für Ihre gesamte Branche – haben wird, wird die Zukunft zeigen.


Es ist gewiss nicht meine Absicht, Ihnen oder Ihrer Kanzlei zu schaden – ich handle seit vielen Monaten lediglich aus „Notwehr“ und Sie lassen mir durch Ihr (Fehl-)Verhalten gar keine andere Wahl.

Ich halte es nun auch für wichtig, die Rechtanwaltskammer ein zweites Mal (erstmals am 29.09.2014) zu informieren! Denn auch dort muss man sich nun endlich entscheiden, wie man zu nachstehender Kernaussage auf Ihrer Homepage steht.


Eine der wichtigsten Funktionen der OÖ Rechtsanwaltskammer ist die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Unabhängigkeit des gesamten Rechtsanwaltsstandes sowie die Wahrung der Rechte und Überwachung der Pflichten ihrer Mitglieder. Kommt es im Berufsstand zu Pflichtverletzungen, schaltet sich der Disziplinarrat ein. Er ahndet schuldhaftes Verhalten von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsanwärtern, die Ehre und Ansehen ihres Standes verletzen.

Ich reiche Ihnen bzw. der Sparkasse OÖ dennoch ein weiteres Mal die Hand und biete mich wiederholt für ein persönliches Gespräch an, um vielleicht doch noch eine endgültige Bereinigung dieser Causa zu erreichen. Aber leider wurde dies bisher seitens der Entscheidungsträger der Sparkasse OÖ beharrlich verweigert.


Ungeachtet der weiteren Entwicklung wünsche ich Ihnen und dem gesamten Kanzlei-Team ein gesegnetes Weihnachtsfest!

Nun zu unseren eigenen Wahrnehmungen in der Sache.
Bei der Verhandlung Aktenzahl 38 Cg 57/14s – 29 vom 21.11.2014 waren abgesehen von Vertretern des KOV Kreditopfervereins noch eine Reihe weiterer Prozessbeobachter anwesend. Sie machten dort eine Beobachtung, die einigen von ihnen ganz besonders gut und nachhaltig in Erinnerung geblieben ist. Diese Beobachtung spricht für sich.

Zu Beginn der Verhandlung hat die vorsitzende Richterin den Rechtsvertretern der klagenden und der beklagten Partei die Möglichkeit gegeben, sich einander ausführlich die Sichtweisen und Sachverhalte darzulegen. Dies nicht zuletzt deswegen, weil keiner der beiden Anwälte bei den allerersten Verfahren (im Jahre 2012) in dieser Causa beauftragter Rechtsvertreter war.

Jedenfalls hat im Zuge dessen der Rechtsvertreter des Beklagten Bernhard Costa, Dr. Karl-Heinz Plankel, dem Rechtsvertreter der klagenden Partei Sparkasse Oberösterreich, Dr. Sattlegger, minutiös erläutert und dargestellt, warum alles auf einen IT-Systemfehler bei der Sparkasse Oberösterreich hindeutet.

Die Reaktion von Dr. Sattlegger war überaus bemerkenswert: Seine Schultern kippten noch vorne, sein Kinn sackte nach unten und sein Mund öffnete sich, sein Blick richtete sich fassungslos ins Leere. In diesem Moment realisierte Dr. Sattlegger offenbar, welche Tatbestände vorliegen und welche Bedeutung diese haben. Er hat das gleich darauf auch für alle Anwesenden hörbar verbal ausgedrückt. Mit gesenktem Haupt erklärte Dr. Sattlegger, wenn dem so sei, dann würde die ERSTE und die gesamte Sparkassen-Gruppe betroffen sein, da sie die gleiche Software verwenden.

Wir halten hiermit ausdrücklich fest, dass davon ausgegangen werden kann, dass Herrn Dr. Sattlegger seit spätestens 21.11.2014 klar ist, warum Herr Costa seit 2008 so unermüdlich und beharrlich auf diesen IT-Systemfehler hinweist (und dies auch nachweislich allen Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Oberösterreich kommuniziert hat). Damit ist das Agieren von Dr. Sattlegger ab diesem Zeitpunkt als ganz besonders bedenklich einzustufen. Denn ein von Vernunft und Anstand geleiteter Rechtsanwalt hätte nun schlichtend und lösungsorientiert zum Wohle aller Beteiligten eingegriffen. Das war jedoch nicht der Fall. Ganz im Gegenteil: Dr. Sattlegger scheint sich im Auftrag seiner Mandantschaft dazu entschlossen zu haben, einen „Kreuzzug“ nicht nur gegen den Beklagten sondern auch gegen seine Familie zu führen, um diese mit allen Mitteln mundtot zu machen.

Aus diesem Grund brachte der KOV Kreditopferverein am 04.05.2015 eine Strafanzeige inklusive Sachverhaltsdarstellung gegen die Sparkasse Oberösterreich und gegen die Personen, Dr. Michael Rockenschaub, Herbert Walzhofer, Maximilian Pointner, Wolfgang Dicketmüller, Dr. Johann Gebetsroither, Dr. Markus Limberger und Herrn Direktor Fröller bei der Staatsanwaltschaft Linz ein. Die Delikte lauteten: Schwerer Betrug, Betrug, Täuschung, Nötigung, gewerbsmäßiger Betrug sowie Bilanzfälschung (Aktenzahl 8 St 48/15t, Sachverhaltsdarstellung im Anhang).

Die Staatsanwaltschaft Linz teilte bereits am 07.05.2015 (also nach drei Tagen!) mit, dass sie kein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Das ist überaus bemerkenswert, da die Sachverhaltsdarstellung sehr detailreich und die Materie teilweise komplex ist. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Sachverhalten kann in dieser Zeit nicht stattgefunden haben.

Daraufhin wurde zur weiteren sachlichen Fundierung ein neues Kurzgutachten in Auftrag gegeben, welches bestätigt, dass der von Herrn Costa bereits 2008 aufgezeigte IT-Systemfehler auch 2015 nach wie vor besteht. Auf Basis dieses Kurzgutachtens wurde der Rechtsvertreter des Beklagten, Dr. Plankel, ersucht, den Fortführungsantrag zu stellen, da wir der (naiven?) Meinung sind, in einem Rechtsstaat zu leben und es demnach die Pflicht einer Staatsanwaltschaft wäre, offenbar kriminelle Tatbestände zu verfolgen.

Mit bestem Dank für die Kenntnisnahme,

das Team des KOV Kreditopfervereins

Sie können diesen offenen Brief hier als PDF-Dokument herunterladen.

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

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“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.

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