Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 29.02.2016
Liebe® Blogleser_in,
Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.
Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.facebook.com/johannes.voggenhuber?fref=ts
Johannes Voggenhuber idF von Olga Susman:
„Griechenland agiert wie ein Reisebüro“ (BK Werner Faymann), weil es sich weigert, Flüchtlinge gegen das Völkerrecht, gegen das europäische Recht, gegen seine eigene Verfassung, unter Verhöhnung jeder Humanität durch Kriegsschiffe auf offenem Meer abzudrängen, sie ohne Gelegenheit Asyl zu beantragen, ohne rechtsstaatliches Verfahren zurück zu schicken, auf sie zu schießen oder sie einfach ersaufen zu lassen.
Eine derart vulgäre Beschimpfung muss sich ein Land gefallen lassen, das inmitten der schlimmsten Wirtschaftskrise seit sieben Jahrzehnten und einer humanitären Krise in den letzten Jahren an die zwei Millionen Menschen gerettet hat, das Tag für Tag und Nacht für Nacht 3000 Flüchtlinge, darunter hunderte Frauen und Kinder, aus dem Meer fischt, reanimiert, vor Unterkühlung rettet, aufnimmt, verpflegt, bekleidet, schützt und medizinisch versorgt. Ein Land, das jeden Tag mit den Ertrunkenen auch die Schande Europas begraben muss. Derweilen schwadroniert ein 28jähriger „Außenminister“, unbeleckt von jeglicher außenpolitischen und sonstigen Erfahrung, perfide von „einer komfortablen Lage Griechenlands“.
Griechenland, in dem inzwischen 25.000 Menschen unter freiem Himmel umherirren, an dessen Grenzen sich die abgewiesenen Flüchtlinge stauen und dessen riesige Flüchtlingslager hoffnungslos überfüllt sind, soll nun durch eine Konspiration der österreichischen Regierung mit den Balkanstaaten zu einem einzigen Flüchtlingslager gemacht werden. „Um den Druck zu erhöhen!“ (Außenmin. Kurz) Um es zu zwingen, das Völkerrecht, die europäische Grundrechtecharta, die Genfer Flüchtlingskonvention zu brechen. Um eines der ärmsten Länder Europas zu zwingen, sich an einem humanitären Verbrechen historischen Ausmaßes zu beteiligen und sich daran mitschuldig zu machen.
Herr Bundeskanzler Faymann, Ihre Regierung handelt unverantwortlich, menschenrechtswidrig, verfassungswidrig, nationalistisch und anti-europäisch. Sie betreibt bewusst eine Politik der Abschreckung. Sie erklärt Flüchtlinge zu „Migranten“. Sie kündigt massenhaften Amtsmissbrauch durch Nichtbehandlung von Asylanträgen an, beschließt völkerrechtswidrig „Obergrenzen“, verweigert das Menschenrecht auf Familiennachzug. Sie duldet die illegale Reduzierung der Mindestsicherung für Flüchtlinge weit unter das Existenzminimum, verletzt massiv ihre Obsorgepflicht für unbegleitete Kinder und verweigert ihnen den Schutz der gesetzlichen „Kinder-und Jugendhilfe“. Sie rühmt sich schamlos des „strengsten Asylrechts Europas“ und missachtet es auch noch.
Ihre Regierung spaltet die eigene Gesellschaft, intrigiert gegen die Europäische Union, spielt Regierungen gegen einander aus, beschädigt das Ansehen Österreichs, bringt seine Nachbarn gegen sich auf, erpresst Griechenland und betreibt die Spaltung Europas.
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Nur weil der Brief des Justizministers nicht vulgär und patzig ist wie die Antwort der Innenministerin, sondern verklausuliert und abwiegelnd, so ist er doch um nichts richtiger. Im Gegenteil! So spricht ein Pflichtverteidiger der Regierung, nicht ein Hüter des Rechts.
Mitten in dem Geschwurbel aus Schmeichelei, Schutzbehauptungen und Drohungen gibt es einen Schlüsselsatz. Er demaskiert einen Justizminister, der Monate lang tatenlos zugesehen hat, wie Flüchtlinge nicht einmal registriert durchgewinkt wurden; der sehr wohl weiß dass es Österreich selbst war, das im Gefolge Deutschlands Dublin III aussetzte; der sehr wohl weiß, dass Obergrenzen, die Nichtbehandlung von Asylanträgen, die Reduzierung von Sozialleistungen oder die Verweigerung der „Kinder-und Jugendhilfe“ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge grob rechtswidrig sind und dass es eben nicht herrschende Rechtslehre ist, dass die Drittstaatsregel der Genfer Konvention entspricht (s. die Proteste des UNHCR) und auch, dass Griechenland nach dem Urteil des EuGH auf Grund völliger Überlastung kein sicherer Drittstaat mehr ist. (das gilt inzwischen wohl für alle Länder des Westbalkan) usw. usw.
Der (perfide) Schlüsselsatz dieses Briefes lautet:
„Sie kennen die Rechtslage, wissen auch um die Relativität des Völkerrechts, das immer auch strittige Bereiche enthält, und sie kennen die rechtspolitischen Postulate der Gerechtigkeit, die wir übrigens im Wesentlichen den alten Griechen verdanken. SIE WISSEN DAHER GANZ GENAU, DASS DAS, WAS SICH DERZEIT IN EUROPA ABSPIELT, WEIT DAVON ENTFERNT IST.“
Ein Satz wie auf einer Wiener Vorstadtbühne. Könnte auch von einem Nestroy-Strizzi stammen, oder von Karl Kraus. : verdrechselt und verwuzzelt und gerissen. Und weil man das auf Wienerisch vielleicht deutlicher versteht: „gfeanzt“. Der Inhalt geht ungefähr so: Heast, Haberer, kumm ma net mit Gesetz und Recht. Du waßt do selber ganz genau, was wia da alle tuan. Pudel di net auf. Des muaßt jetzt schlucken. Red Di auf die Grauzonen raus. Wos bleibt da denn über? Also, sag ma schön nach: „Österreich ist vorbildlich!“ Sonst, mei liaba Freind führ ma halt Dublin wieda ein. Dann hastas“
„Sieh da, sieh da, der Schelm weiß ganz genau, dass sie Recht und Gerechtigkeit weit hinter sich gelassen haben. Es war schlimm als die Regierung Bush behauptete, das waterboarding wäre keine Foltermethode. Schlimmer war nur, dass ein späterer Justizminister und Professor der Rechtswissenschaft Ihr das entsprechende Gutachten dazu verfasste. Es gibt Augenblicke, da ist mir die zynische Dreistigkeit von Mikl-Leitner lieber …..
Justizminister an EU: „Wir wollen mehr Gerechtigkeit“
Justizminister reagiert mit Brief, dessen Langfassung hier nachzulesen ist, auf Kritik an Obergrenzen.
Für EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos ist eine Flüchtlingsobergrenze „klar inkompatibel mit Österreichs Verpflichtungen unter europäischem und internationalem Recht“. In einem Brief an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner wies Avramopoulos darauf hin, dass eine Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen für heuer gegen die EU-Menschenrechtskonvention, die Genfer Konvention und die Charta der EU-Grundrechte verstoße. Kontingente von Flüchtlingen seien ebenso wenig zulässig wie das „Durchwinken“ von einem Staat in den anderen. Für Mikl-Leitner ist der Brief an die „falsche Adresse geschickt“ worden („Wenn sich alle an den Inhalt des Briefes halten würden, hätte Österreich keine Probleme“).
Justizminister Wolfgang Brandstetter nimmt nun in seinem Brief (unten) die Argumente des EU-Kommissars nicht nur juristisch ins Visier, und kommt in Sachen europäische Solidarität zu dem Schluss: „Österreich ist vorbildhaft.“
Foto: EPA/LAURENT DUBRULE
Brandstetters Brief: „Wie lange wird unsere Geduld strapaziert?“
S.g. Herrn Kommissar
Dimitris Avramopoulos
Commission Europeenne
Rue de la Lois 200
B-1049 Brussels
Betrifft: Ihren Brief an die Frau Innenministerin vom 18.2.2016
Sehr geehrter Herr Kommissar !
Vorerst herzlichen Dank für das nette Schreiben, das Sie mir nach unserem jüngsten Zusammentreffen in Amsterdam zukommen ließen, und Ihre Bereitschaft zu offener Diskussion, die ich sehr schätze. Ich will mich daher auch als Reaktion auf Ihr oben erwähntes Schreiben, das als Kritik an Österreichs Flüchtlingspolitik verstanden wurde, direkt an Sie zu wenden, um einiges sachlich klarzustellen, was ich für wichtig halte.
Sie müssen wissen: Die meisten Menschen in Österreich fragen sich vor allem eines: Wie lange wird unsere Geduld von der EU noch strapaziert, und wie lange dauert es noch, bis endlich entschlossene Massnahmen gesetzt werden, um die Freiheiten des Schengen-Abkommens durch effektive Sicherung der Aussengrenzen zu retten und die Flüchtlingskrise in Europa solidarisch zu bewältigen ?
Als Justizminister muss ich auf einer lückenlosen Kontrolle aller Grenzübertritte durch Personen ohne gültige Einreiseberechtigung bestehen, solange unsere Nachbarstaaten dies nicht sicherstellen können. Wir müssen wissen, wer wann und aus welchem Grund in unser Land kommt, und ich habe bereits beim Justizministerrat am 3.12.2015 davor gewarnt, dass unkontrollierte Flüchtlingsströme auch von Terroristen missbraucht werden können. Kurz darauf hatten wir diesbezüglich leider Gewissheit.
Auch die Bekämpfung der kriminellen Schlepperorganisationen, die ebenfalls in meine Zuständigkeit fällt, erfordert entsprechende Gegenmaßnahmen, sodass ein Grenzmanagement mit der Sicherstellung eines geordneten und kontrollierten Grenzübertritts -auch um den Preis einer notwendigen zahlenmäßigen Begrenzung der täglich zu bewältigenden Zahlen- unverzichtbar ist.
Wer das kritisiert, gefährdet die notwendige Kriminalitätsbekämpfung, und das ist sicher nicht in Ihrem Sinn.
Aber unabhängig von meiner Regierungsfunktion wende ich mich heute auch als Rechtswissenschafter und überzeugter Europäer an Sie.
Zur Erinnerung: Als Österreich 1995 mit großer Mehrheit und ebensolcher Euphorie der EU beitrat, hatte man bei uns gerade eine größere Flüchtlingswelle aus dem früheren Jugoslawien erfolgreich bewältigt. Daher war das Argument, dass wir durch einen EU-Beitritt nie wieder ein Flüchtlingsproblem haben könnten, für viele ganz besonders wichtig und für ihr Abstimmungsverhalten durchaus von Bedeutung. Umgeben von sicheren Drittstaaten und im Vertrauen auf die Dublin-Verordnungen dachten viele, es sei auch aus diesem Grunde gut, bei der EU zu sein, einer Gemeinschaft, in der Probleme auch gemeinschaftlich gelöst werden.
Es kam anders. Die Dublin-Regelungen waren zwar ein sinnvoller erster Schritt für ein einheitliches europäisches Asylrecht, das wir so dringend brauchen (siehe auch dazu meinen Beitrag vom Justizministerrat im Dezember, zu finden auf http:www.bmj.gv.at), und sie sehen vor, dass das jeweils erste Land der EU, das ein Flüchtling erreicht, für das Asylverfahren zuständig ist. Die Regelung ist unfertig und unbefriedigend, weil sie die Bürde der Asylverfahren allein diesen Staaten -im Regelfall Griechenland, Italien oder Malta – auferlegt, ohne für eine gerechte Aufteilung der Flüchtlinge zu sorgen. Deshalb funktioniert sie auch in der Praxis nicht, weil diese an sich laut Dublin für das Asylverfahren zuständigen Staaten die Flüchtlinge lieber weiterschicken und sie nur in größtmöglicher Zahl schnellstmöglich loswerden wollen.
Aber dennoch gilt die Regelung von Dublin und gibt Österreich und allen anderen EU-Staaten das Recht, Flüchtlinge in sichere Staaten, aus denen sie kommen, zurückzuschicken. Rechtlich wurde dies kürzlich von berufenen Fachkollegen im Detail und unter Rückgriff auf die historischen Gesetzesmaterialien überzeugend begründet (siehe dazu den überaus instruktiven Artikel „Die Flüchtlingskrise rechtsstaatlich bewältigen“, http:/www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingskrise-in-deutschland-rechtsstaatlich-machbar-14060376.html.).
Sie, Herr Kommissar, bestätigen dies ja auch indirekt in Ihrem Brief, wenn sie davon sprechen, dass Flüchtlinge sich ihr Asylland nicht aussuchen könnten und es nicht angehe, sie einfach weiterzuschicken. Mit dieser Forderung haben Sie völlig Recht, und wenn dem entsprochen werden und die Dublin-Regelung funktionieren würde, hätte Österreich überhaupt kein Flüchtlingsproblem. Insofern ist Ihr kritischer Brief -rein juristisch betrachtet – im Ergebnis widersprüchlich.
An dem Recht Österreichs, die Dublin-Verordnungen konsequent anzuwenden und Asylwerber an der Grenze in sichere Drittstaaten zurückzuschicken, kann auch die Genfer Flüchtlingskonvention nichts ändern, weil ihr Schutzzweck nach herrschender Auffassung nicht weiter reichen kann als bis zur Ankunft im ersten sicheren Land. Die Motive, von einem bereits sicheren Aufenthaltsland in ein anderes weiterziehen, sind oft verständlich, aber vom Zweck der Genfer Konvention, das sichere Überleben der Flüchtlinge sicherzustellen, und aller anderen darauf bezugnehmenden Normen jedenfalls nach herrschender und meines Erachtens richtiger Auffassung nicht mehr gedeckt. Nur, wenn man die Genfer Konvention so versteht, harmoniert sie auch mit der Zuständigkeitsregelung der Dublin-Verordnungen, die den ersten erreichten sicheren Staat innerhalb der EU für das Asylverfahren zuständig machen.
Dennoch macht Österreich von diesem seinem Recht bisher nicht Gebrauch, sondern tut freiwillig, was es nur kann, bis zur Grenze seiner Belastbarkeit, so wie schon 1956, 1968 und zuletzt in der Jugoslawienkrise. Wir haben eine große humanitäre Tradition und fühlen uns diesen Grundwerten und jenen der EU -vor allem auch der Solidarität – nach wie vor verpflichtet, Herr Kommissar, und das ist der Grund, weshalb wir uns entschlossen haben, aus freien Stücken bis zu einer schon rein faktisch vorgegebenen Höchstgrenze weitere Asylwerber aufzunehmen; im Verhältnis zur Bevölkerungszahl damit insgesamt mehr als jeder andere EU-Staat, Deutschland vielleicht ausgenommen. Und dies, obwohl wir im Gegensatz zu unserem großen Nachbarland keine Budgetüberschüsse und keine dünn besiedelten bewohnbaren Landstriche haben und unter einer relativ hohen Arbeitslosigkeit leiden.
Niemand könnte uns dazu zwingen, wir tun es dennoch, aus freien Stücken und humanitären Gründen, und weil wir glauben, dass man selbst mit gutem Beispiel vorangehen muss, wenn man Solidarität von anderen einfordert. Genau das tun wir. Wir nehmen nach rund 90.000 im Vorjahr mit der Zahl von 37.500 heuer nicht nur die auf uns entfallende Quote vorweg, die gelten würde, wenn es zu einer fairen Aufteilung käme, sondern gehen weit darüber hinaus. Das unvergleichlich größere Frankreich hat bekanntlich für sich erst kürzlich ein Limit von 30.000 gesetzt, ohne dass dies – soweit ersichtlich -faktisch oder rechtlich ernsthaft kritisiert worden wäre.
Was Österreich und seine Zivilgesellschaft in den letzten Jahren zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geleistet haben, ist vorbildhaft und sucht seinesgleichen in Europa.
Wer gerade Österreich in diesem Zusammenhang kritisiert, der verkennt die faktische und rechtliche Realität und liegt völlig falsch.
Noch hoffen wir natürlich auf gesamteuropäische Lösungen und die Verwirklichung Ihres 10-Punkte Programms vom April 2015. Solange dies aber nicht gelingt, sind die betroffenen Mitgliedstaaten gezwungen, selbst aktiv zu werden, um zu verhindern, dass Ihnen untragbare Lasten aufgebürdet werden. Dies geschieht übrigens durchaus solidarisch. Was immer Österreich an notwendigen Maßnahmen an den Grenzen setzt, ist mit den Nachbarstaaten koordiniert, und das wird auch künftig so sein. Weil wir wirklich solidarisch denken, und weil wir in Österreich uns ehrlich bemühen, einen von Verantwortungsethik geprägten vernünftigen Mittelweg unter Berücksichtigung von Rechtsstaatlichkeit und Humanität zu finden.
Aber eines muss klar sein: in einer funktionierenden Solidargemeinschaft darf keiner übervorteilt oder benachteiligt sein, und jeder muss sich wehren, wenn ihm diese Gefahr droht. Das gilt nicht nur für Österreich, sondern natürlich auch für Griechenland, Italien und Malta, und auch deshalb braucht es natürlich eine gesamteuropäische Lösung.
Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, Herr Kommissar. Ich bin Zeitzeuge des Eisernen Vorhangs und fühle mich der europäischen Idee zutiefst verpflichtet. Wenn ich hier Kritik übe, dann aus Liebe zu Europa und zur Europäischen Idee, diesem Jahrhundertwerk von großen Staatsmännern. Diese Idee hat sich etwas Besseres verdient als den jetzigen Zustand der EU, und ihre Gefährdung kann meine Generation nicht kommentarlos hinnehmen.
Sie, Herr Kommissar, sind selbst auch Jurist, haben öffentliches Recht an der mir durch einen Gastvortrag vor einigen Jahren persönlich bekannten und renommierten juridischen Fakultät der Universität Athen studiert. Sie kennen die Rechtslage, wissen auch um die Relativität des Völkerrechts, das immer auch strittige Bereiche enthält, und sie kennen die rechtspolitischen Postulate der Gerechtigkeit, die wir übrigens im Wesentlichen den alten Griechen verdanken. Sie wissen daher ganz genau, dass das, was sich derzeit in Europa abspielt, weit davon entfernt ist.
Was solidarische Gesinnung und humanitäres Engagement betrifft, braucht Österreich keinen Vergleich zu scheuen. Im Gegenteil, da sind wir vorbildhaft. Gerade Österreich hat Europäisches Bewusstsein und Solidarität bewiesen, und deshalb schmerzt Ihre Kritik auch so sehr.
Anstelle einzelne Staaten zu kritisieren, sollten Sie alle Ihre Möglichkeiten einsetzen, um auf der Basis der Dublin-Verordnungen ein einheitliches europäisches Asylrecht zu schaffen, das von europäischer Gesinnung getragen ist.
Zu dieser Europäischen Gesinnung gehört es auch, dass man mit Kritik offen umgeht. Deshalb bin ich auch überzeugt, dass Sie meine Argumente genauso ernsthaft prüfen werden wie ich die Ihren. Wir werden sicher demnächst in Brüssel darauf zurückkommen. Ich freue mich darauf.
Herzlichst
Ihr
Univ.Prof.Dr. Wolfgang Brandstetter
Bundesminister für Justiz
Hier noch ein Bild vom Flüchtlingsfriedhof auf Lesbos mit einem Grabstein und folgendem Text: unbekanntes Baby Nr. 136
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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
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“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.