Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 11.03.2016
Liebe® Blogleser_in,
Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.
Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:
https://www.keinpatentaufleben.at/
Petition „Keine Patente auf Pflanzen und Tiere!“
Saatgutkonzerne lassen jetzt herkömmliches Obst und Gemüse patentieren, da ihnen Patente auf gentechnisch manipulierte Pflanzen nicht mehr ausreichen. Patente sind dazu da, um Erfindungen zu schützen, doch die Natur ist keine „Erfindung“. Ich fordere: Pflanzen und Tiere dürfen nicht patentiert werden!
Jetzt Petition gegen Patente unterzeichnen!
Hier kommt man zur Petition:
Danke, im Namen aller.
Multinationale Saatgut-und Chemiekonzerne wie Monsanto und Syngenta beanspruchen nicht nur Patente auf Pflanzen, die mittels gentechnischer Verfahren verändert wurden, sondern zunehmend auch auf herkömmliches Obst und Gemüse. Rund 180 solcher Patente wurden vom Europäischen Patentamt bereits erteilt, etwa 1200 weitere sind beantragt. Die Patentinhaber erhalten damit exklusive Nutzungsrechte auf Lebensmittel, wie Tomaten und Brokkoli und reißen damit die Kontrolle über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion an sich.
Patente sind dazu da, um Erfindungen zu schützen, doch die Natur ist keine „Erfindung“. Die Unabhängigkeit der Bäuerinnen und Bauern sowie der Konsumentinnen und Konsumenten muss oberstes Gebot sein. Bereits 1997 haben sich 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher im Rahmen des Gentechnik-Volksbegehrens gegen Patente auf Leben ausgesprochen.
Um der neuen Patentierungspraxis Einhalt zu gebieten fordere ich daher von den zuständigen Ministern der österreichischen Bundesregierung: Bitte setzen Sie sich in der Europäischen Union und im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens dafür ein, dass die Patentierung von Pflanzen und Tieren unmissverständlich verboten wird!
Wir fordern die Überarbeitung des Europäischen Patentübereinkommens und der EU-Biopatentrichtlinie 98/44/EG. Patente auf Pflanzen und Tiere müssen unmissverständlich verboten werden und das Europäische Patentamt darf keine solchen Patente mehr erteilen.
Da das einige Jahre dauern kann, muss als sofortige Notmaßnahme das Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere in der Ausführungsordnung des Europäischen Patentübereinkommens verankert werden.
Um das Verbot zu beschleunigen, fordern wir wie das Europäische Parlament, dass die Europäische Kommission unverzüglich eine rechtliche Interpretation der EU-Biopatentrichtlinie 98/44 vorlegt. Dadurch muss eindeutig klargestellt werden, dass Patente auf Pflanzen und Tiere, wie sie derzeit vom Europäischen Patentamt erteilt werden, unzulässig sind und sie darf auch keinen Auslegungsspielraum mehr erlauben. Eine solche Interpretation würde die Auslegung der Patentgesetze in den EU-Mitgliedsländern und auch die Praxis des Europäischen Patentamtes beeinflussen.
Darüber hinaus fordern wir die Zuständigen auf, alle Möglichkeiten zu prüfen und zu ergreifen, um der Patentierung von Pflanzen und Tieren Einhalt zu gebieten.
Was sind Patente auf Pflanzen und Tiere?
Ein Patent ist ein exklusives Recht an einer Erfindung, das 20 Jahre gültig ist. Es ermöglicht den Erfindern, ihre Erfindung als Einzige zu nutzen, d.h. Dritte von der Nutzung auszuschließen. Patente schützen das geistige Eigentum an Produkten und Verfahren. Diese sind patentierbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Neuheit,erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Pflanzen und Tiere sind demnach also grundsätzlich nicht patentierbar. Denn was man in der Natur vorfindet, ist keine Erfindung, sondern eine Entdeckung. Nur gentechnische Verfahren sind patentierbar, sofern die gentechnische Manipulation einen erfinderischen Charakter hat.
Trotzdem erteilt das Europäische Patentamt zunehmend Patente auf ganz gewöhnliche Pflanzen und Tiere: Rund 180 Patente, die die klassische Züchtung von Pflanzen betreffen, sind bereits erteilt. Rund 1200 weitere sind eingereicht. In der Praxis können Patente alle Arten von Pflanzen betreffen: Gemüse wie Tomaten, Brokkoli, Paprika und Salat genauso wie Soja, Mais und Weizen. Die Patente erstrecken sich zudem auf die Ernte, die Früchte und wirken oft bis in die verarbeiteten Lebensmittel – nämlich dann, wenn der Patentanspruch auch die Verwendung der Ernte umfasst.
Sogar Tiere wie etwa Schweine und Kühe können von Patenten betroffen sein.
Wie werden Patente auf Leben erteilt?
In der Praxis werden in Europa Patente beim Europäischen Patentamt in München beantragt und erteilt. Dies ist keine Institution der Europäischen Union, sondern basiert auf dem Europäischen Patentübereinkommen, ein multilaterales Abkommen von derzeit 38 europäischen Staaten. Die EU-Biopatentrichtlinie 89/44 findet daher beim Europäischen Patentamt keine unmittelbare Anwendung, wird jedoch zur Interpretation herangezogen.
Die Absicht der in Europa geltenden Patentgesetze ist es, Patente auf Pflanzen und Tiere zu verbieten.
Im juristischen Jargon des Europäischen Patentübereinkommens heißt es: Von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind „Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“. Dieses Patentierungsverbot findet sich in ähnlicher Form auch in der EU-Biopatentrichtlinie 98/44.
In der Praxis werden aber trotzdem zunehmend Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt.
Wieso werden diese Patente trotz Verbot erteilt?
Das Europäische Patentamt hat einen Weg gefunden, um das Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere zu umgehen. 2015 entschied die „Große Beschwerdekammer“ des Europäischen Patentamtes sinngemäß, dass Verfahren der konventionellen Züchtung nicht patentierbar sind, aber Pflanzen, die aus einer solchen Züchtung stammen, schon. Hier handelt es sich um eine höchst fragwürdige Interpretation der Rechtsgrundlage.
In dem Verfahren ging es übrigens um einen angeblich krebsvorbeugenden Brokkoli und eine Tomate mit reduziertem Wassergehalt. Beide Eigenschaften sind nicht erfunden, sondern wurden in der Natur gefunden und mit gewöhnlichen Züchtungsverfahren in die Pflanzen eingekreuzt. Die Entscheidung der „Großen Beschwerdekammer“, dass diese trotzdem patentierbar seien, hat nun eine Lawine an Patentanträgen auf herkömmliche Pflanzen und Tiere ausgelöst.
Das Europäische Patentamt handelt hier auch aus Eigeninteresse: es finanziert sich fast ausschließlich aus den Gebühren der Patentanmeldungen.
Welche Patente wurden bereits erteilt?
Seit der Grundsatzentscheidung im März 2015 wurden immer umfassendere Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung erteilt. Hier einige Beispiele:
Im August 2015 wurde ein Patent auf eine Tomate mit einem erhöhten Gehalt an gesunden Inhaltsstoffen (Flavonolen) vergeben. Das Patent betrifft sowohl die Pflanze, als auch Saatgut und Früchte und wurde dem Konzern Syngenta erteilt.
Im Oktober 2015 wurde Syngenta ein weiteres Patent auf „verbesserte Paprikapflanzen“ erteilt. Das Patent (EP 2166833B1) erstreckt sich sogar auf die Verwendung der Früchte als Frischprodukt, als frisch geschnittenes Produkt oder für die Verarbeitung wie zum Beispiel die Konservenindustrie.
Im Dezember 2015 hatte das Europäische Patentamt über die endgültige Erteilung des Patents auf jene Tomate beraten, welche bereits im März 2015 Anlass für die Grundsatzentscheidung der großen Beschwerdekammer gewesen war. Die Eigenschaften der sogenannten „Schrumpeltomate“ (EP 1211926) sollen vor allem für die Herstellung von Ketchup nützlich sein.
Im Mai 2013 erteilte das EPA dem Konzern Syngenta ein Patent auf insektenresistente Chili- und Paprikapflanzen. Um diese Pflanzen zu erhalten, wurde eine wilde Paprika aus Jamaika, die von Natur aus insektenresistent ist, mit kommerziellen Paprikapflanzen gekreuzt. Obwohl die Resistenz natürlicherweise vorkommt, beansprucht Syngenta die insektenresistenten Pflanzen, ihr Saatgut und ihre Ernte als Erfindung.
Welche Folgen haben Patente auf Pflanzen?
Patente auf Pflanzen und Tiere bewirken, dass:
…Konzerne durch die Aneignung der Natur Märkte steuern und ganze Wertschöpfungsketten kontrollieren können, vom Samenkorn bis zum Teller. Jetzt schon kontrollieren nur zehn große Konzerne 75 Prozent des internationalen Saatgutmarktes,
…KonsumentInnen in ihrer Wahlfreiheit bei Lebensmitteln massiv beschnitten werden und Konzerne die Preise diktieren können,
…LandwirtInnen in Europa zu Lizenzgebühren für Saatgutnachbau gezwungen und so in weitere Abhängigkeit gedrängt werden und die Ernährungssicherung von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen in den Entwicklungsländern dramatisch gefährdet wird, da diese plötzlich Lizenzen an die Eigentümer von Patenten, meist internationale Konzerne, zahlen müssen, obwohl das Saatgut bisher frei verfügbar und zugänglich war,
…die mittelständische Saatgutwirtschaft, wie wir sie in Österreich finden, durch eine Vervielfachung der Züchtungskosten vom Markt gedrängt wird und die jetzt schon bedenkliche Konzentration auf dem Saatgutmarkt weiter zunimmt,
…indigene Gemeinschaften im Gebrauch ihrer traditionell genutzten Pflanzen wesentlich eingeschränkt werden. Denn nach der gegenwärtigen Rechtslage können auch alte Kulturpflanzen, die bereits seit Jahrhunderten angebaut wurden und über die lokal ein reiches Wissen besteht, patentiert werden,
… die biologische Vielfalt auf dem Acker weiter reduziert wird und die Züchtung in Hinblick auf den Klimawandel behindert wird.
Wieso müssen wir gerade JETZT handeln?
Organisationen wie „No Patents On Seeds!“ – ein internationaler Zusammenschluss von NGOs – arbeiten schon seit Jahren auf ein Patentverbot hin. Jetzt bietet diese kontinuierliche Arbeit Aussicht auf erste Früchte. Aktuell läuft eine Konsultation aller Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens zur Frage der Patentierbarkeit von Pflanzen und in Kürze soll der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes über die zukünftige Vorgehensweise diskutieren und entscheiden.
Zusätzlich haben die Niederlande, die in der ersten Jahreshälfte 2016 die EU-Ratspräsidentschaft innehaben, das Thema „Patente auf Pflanzen“ auf ihre politische Agenda gesetzt.
Das bedeutet, dass Patente auf Pflanzen von Europas Regierungen in den kommenden Wochen und Monaten auf höchster Ebene in den Fokus geraten. Die zuständigen Minister der österreichischen Bundesregierung können daher in den nächsten Wochen und Monaten sowohl in der Europäischen Union als auch in der Europäischen Patentübereinkunft maßgebliche Akzente setzen, um die Patentierung von Leben zu unterbinden. Daher ist es wichtig, dass die Zivilgesellschaft den PolitikerInnen jetzt signalisiert, welche Änderungen zur Gewährleistung eines klaren Verbotes von Patenten auf Pflanzen und Tiere mindestens erforderlich sind. Das können wir gemeinsam erreichen.
Welche technischen Forderungen haben wir?
Technisch gesprochen muss in den europäischen und nationalen Patentgesetzen die Definition von „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ so erfolgen, dass sie sämtliche relevanten Schritte der klassischen Züchtung beinhaltet.
Es muss zusätzlich klargestellt werden, dass im Bereich der klassischen Züchtung alle Züchtungsverfahren, Züchtungsmaterialien, Züchtungsmerkmale, Gene und Genkomponenten sowie alle aus klassischer Züchtung hervorgegangenen Pflanzen und Tiere und von diesen gewonnene Lebensmittel von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind.
Bei der Beurteilung, ob ein Patentanspruch rechtens wäre, muss die Gesamtheit der Patentanmeldung betrachtet werden („whole content approach“), damit Patentanwälte nicht durch findige Formulierungen das Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere umgehen können.
Initiatoren
Unterstützer
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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!
“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man selbst nichts zu sagen hat.” Edward Snowden.