Raubzug der Reichen! Cum-Ex Banken und Milliardäre haben den Fiskus mit Aktiengeschäften um Milliarden betrogen. Dubios ist dabei die Rolle von Ministern, Beamten und Lobbyisten – noch

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 08.05.2016

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.freitag.de/autoren/sebastianpuschner/raubzug-der-reichen

Raubzug der Reichen

Cum-Ex Banken und Milliardäre haben den Fiskus mit Aktiengeschäften um Milliarden betrogen. Dubios ist dabei die Rolle von Ministern, Beamten und Lobbyisten – noch

Raubzug der Reichen

Zielte auf fette Renditen: Schalke-04-Boss Clemens Tönnies

Bild: Alex Grimm/Bongarts/Getty Images

An diesem Skandal haben 86 Prozent der Deutschen von vornherein überhaupt keine Schuld. Denn 86 Prozent der Bürger hierzulande, die älter als 14 Jahre sind, besitzen keinerlei Aktien. Aktien aber waren das Werkzeug, mit dem Banken, Fonds und reiche Einzelpersonen über Jahre hinweg die Staatskasse plünderten: „Cum-Ex“ heißt die Masche, sie stelle „den größten Skandal im Steuerbereich in der Geschichte der Bundesrepublik“ dar, so steht es im Einsetzungsantrag, mit dem Grüne und Linke einen Untersuchungsausschuss im Bundestag erzwungen haben. Am letzten Donnerstag im April tagt der Ausschuss zum sechsten Mal.

Er soll klären, ob die öffentliche Hand den Skandal aus atemberaubend großer Unfähigkeit oder böser Absicht geschehen ließ. Und um wie viel Geld genau der Fiskus zwischen 1999 und 2011 per Cum-Ex erleichtert worden ist. Experten schätzen den Verlust auf zehn bis zwölf Milliarden Euro. Steuerfahnder führen in einer Liste der an dem Geschäft beteiligten Banken mehr als 100 Institute auf, von Deutscher Bank über Hypovereinsbank, Goldman Sachs, Barclays, Citibank, Société Générale, Unicredit, Europas größtes Institut HSBC bis hin zu diversen Landesbanken.

Ihr aller Trick: Sie kassierten Steuerrückerstattungen für Steuern, die nie bezahlt worden waren. Bis heute versucht eine Armada von Steuerjuristen, dies mit einer mutmaßlichen Gesetzeslücke zu rechtfertigen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) indessen wusste von dieser Lücke spätestens seit 2002.

Um den Beutezug gegen die Allgemeinheit zu planen, legte etwa ein Bankmitarbeiter zu Jahresbeginn eine Excel-Tabelle an, so schilderte es der Wuppertaler Steuerfahnder Günther Hallmann, als er Mitte April zu einer Anhörung von Sachverständigen in den Untersuchungsausschuss geladen war. In der Tabelle schrieb der Banker zusammen, wann welches der 30 Unternehmen aus dem wichtigsten deutschen Aktienindex DAX die Höhe seiner jährlichen Dividendenauszahlung an Aktionäre bekannt geben würde und welche Kreditvolumina sowie Absicherungsgeschäfte gegen Kursschwankungen seine Bank benötigen würde, um mittels der Geschäfte mit (cum) und ohne (ex) Dividenden großen Reibach machen zu können.

Zeit der Dividenden

Einmal jährlich laden die größten und umsatzstärksten an der Börse notierten deutschen Unternehmen zur Hauptversammlung – und beschließen, ob und wie viel Gewinnanteil sie den Aktionären ausschütten. Bei Siemens etwa betrug die Dividende in diesem Jahr 3,50 Euro pro Aktie.

Die Cum-Ex-Industrie nutzte aus, dass ein Unternehmen einst nur 75 Prozent des einem Aktionär zustehenden Dividendenbetrags überwies, 25 Prozent gingen direkt an den Fiskus, als Kapitalertragsteuer. Von seiner Depotbank erhielt der Aktionär eine Kapitalertragsteuerbescheinigung. Mit dieser konnte er sich die 25 Prozent vom Finanzamt in der Regel wiederholen, indem er sie auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer anrechnen ließ.

Die Cum-Ex-Profiteure allerdings ließen sich die Kapitalertragsteuer zweimal erstatten, indem sie Leerverkäufe von Aktien vornahmen. Hierfür bot etwa ein von einer Bank aufgelegter Fonds kurz vor dem Tag der Dividendenauszahlung Aktien eines Unternehmens zum Kauf an, die er noch gar nicht besaß. Ein von diesem Angebot Gebrauch machender Leerkäufer ließ sich zusichern, die Aktien einige Tage später mitsamt der Dividende geliefert zu bekommen. War nun die Hauptversammlung vorbei und die Dividende an die Aktionäre ausbezahlt, besorgte sich der Leerverkäufer von Letzteren die Menge an Aktien, die er dem Leerkäufer versprochen hatte, zum inzwischen billigeren, um den Betrag der Dividende gesunkenen Aktienkurs. Die Aktien reichte er an seinen Leerkäufer weiter, allerdings ohne Dividende, denn die hatte ja schon der originäre Aktienbesitzer erhalten. Dafür musste der Leerverkäufer eine Entschädigung an den Leerkäufer zahlen, und zwar in Höhe der Nettodividende, jener 75 Prozent also: der Dividende abzüglich Kapitalertragsteuer.

Genau hier liegt das, was der Mannheimer Wirtschaftswissenschaftler Christoph Spengel die „Sollbruchstelle“ des Systems nennt: Denn so, wie die Depotbank des ursprünglichen Aktieninhabers eine Bescheinigung über die abgeführte Kapitalertragsteuer ausgestellt hatte, so stellte nun die Depotbank des Leerkäufers ebenso eine solche, zweite Bescheinigung aus. Mit dieser konnte auch der Leerkäufer beim Finanzamt die Anrechnung von 25 Prozent Kapitalertragsteuer verlangen, die aber weder von ihm noch von einem anderen Akteur je bezahlt worden waren.

Genau in diesen 25 Prozent unzulässig, aber bis 2011 erfolgreich zurückgeforderter Kapitalertragsteuer bestand der Gewinn des ganzen Geschäfts. Diesen „Gewinn“ habe ausschließlich der Staat finanziert, verdeutlicht Spengel, der an der Universität Mannheim den Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre innehat. Auch er gehörte zu den Mitte April im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss angehörten Gutachtern.

Freilich hätten derartige Geschäfte nie und nimmer nennenswerte Profite abgeworfen, wären sie nicht mit riesigen Aktienvolumina vollzogen worden. Auf Basis von zwei Cum-Ex-Fällen, die bereits vor Gerichten verhandelt worden sind, schätzt Spengel, dass jeweils Aktien in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrages rund um den Dividendenstichtag erworben worden sein müssen. Dass es dafür der Absprache der beteiligten Akteure bedurfte, ist klar. Denn kommt es zum plötzlichen massiven Kauf oder Verkauf von Aktien, so hat dies absehbar gravierende Auswirkungen auf deren Kurs. Deshalb gingen die Händler schön koordiniert vor. Sie hätten etwa gemeinsam bis drei gezählt, um dann gleichzeitig „den Knopf zu drücken“, damit Kauf und Verkauf im gleichen Umfang und im selben Moment ohne Aufsehen über die Bühne gehen konnten, so schilderte es Steuerfahnder Hallmann im Untersuchungsausschuss. Jahrelang hat der Staat diesem Treiben zugesehen. Inzwischen laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Einige Institute wie die HSH Nordbank und die Landesbank Baden-Württemberg haben Fehlverhalten eingestanden, Steuern zurückbezahlt und Strafgelder beglichen. Die Hypovereinsbank etwa musste 140 Millionen Euro zurücküberweisen und zehn Millionen Euro Strafe zahlen.

Die vergleichsweise kleine Maple Bank, ein Institut mit kanadischen Wurzeln, musste gar auf Geheiß der Finanzmarktaufsichtsbehörde BaFin schließen; aber nicht etwa wegen ihrer mutmaßlich kriminellen Cum-Ex-Aktivitäten an sich. Sondern weil die 450 Millionen Euro, die sie an den Fiskus zurückführen musste, das Eigenkapital der Bank überstiegen und diese so in die Insolvenz stürzten.

Nachdem Nordrhein-Westfalen unter Regie seines Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) Ende 2015 eine CD mit tausenden Datensätzen zur Cum-Ex-Praxis für fünf Millionen Euro von einem Informanten gekauft hat, sind Fahnder unter anderem in Wuppertal, Düsseldorf und München vollauf mit weiteren Ermittlungen beschäftigt. Die meisten Fälle harren noch ihrer Aufklärung.

Unverfrorene Hoffnung

Bis vor kurzem bestand in Kreisen der einstigen Cum-Ex-Profiteure noch die einigermaßen unverfrorene Hoffnung, Recht zu bekommen: Etliche Verfahren sind anhängig, etwa weil Banken gegen die Steuerrückzahlungen klagen, die ihnen der Staat auferlegt hat. Stark vereinfacht lautet ihr Kalkül so: Der Staat habe – ob absichtlich oder nicht – eine Rechtslücke gelassen, die es erlaubte, dass eine Aktie nach geltendem Recht zugleich zwei Eigentümer haben konnte – im Falle Cum-Ex also etwa den ursprünglichen Inhaber und den Leerkäufer. Folglich hätten beide rechtmäßig Anspruch auf die Erstattung der Kapitalertragsteuer erhoben, selbst wenn diese nur einmal bezahlt worden sei. Im Untersuchungsausschuss vertrat der Jurist Marc Desens diese Auffassung. Er hat an der Universität Leipzig den Lehrstuhl für Öffentliches Recht inne – und musste auf Nachfragen des Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick einräumen, Nebentätigkeiten etwa als Gutachter für Mandanten übernommen zu haben, die wegen ihrer Cum-Ex-Geschäfte nun Ärger mit Behörden und Justiz haben. Doch die These von der Rechtmäßigkeit von Cum-Ex findet sich ebenso in Fachzeitschriftartikeln und Gutachten zahlreicher anderer Autoren. Auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die mitunter zugleich das BMF mit Expertisen beliefern, attestierten zuhauf Legalität.

Doch die Hoffnung, damit durchzukommen, hat zuletzt einen empfindlichen Dämpfer erhalten: Vor dem Finanzgericht Hessen scheiterte die Dekabank, das Wertpapierhaus der Sparkassen, mit ihrem Begehren, ihre an den Fiskus rückerstatteten 53 Millionen Euro wiederzubekommen. Sie hätte zum Bundesfinanzhof weiterziehen können, um dort das letztinstanzliche Urteil in Sachen Cum-Ex zu erhalten, auf das viele in der Branche warten. Die Dekabank verzichtete, dem Vernehmen nach wegen einer absehbaren weiteren Niederlage und dem Reputationsverlust, der einer öffentlichen Bank gewiss ist, wenn sie verbissen weiter darum kämpft, für dubiose Geschäftsmodelle die Absolution der Judikative zu erlangen. Genau dies tut derweil die in der Finanzkrise teilverstaatlichte Commerzbank; sie streitet sich mit dem Finanzamt um 75 Millionen Euro, bald soll wiederum das Hessische Finanzgericht entscheiden, das Ergebnis ist absehbar.

Womit die Cum-Ex-Verteidiger allerdings Recht haben: Der Staat hat sich über Jahre hinweg allzu willfährig ausnehmen lassen. Am 20. Dezember 2002 schickt der Bundesverband deutscher Banken einen Brief an das BMF, Betreff: „Abwicklung von Aktiengeschäften an der Börse in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin“. Darin beschrieb er detailliert, was heute als Cum-Ex-Praxis bekannt ist, lieferte bald darauf Regulierungsvorschläge und bat das Ministerium, „das Thema in dem von uns vorgeschlagenen Sinne aufzugreifen“. Der damalige Finanzminister Hans Eichel (SPD) entsprach der Bitte nicht. Er blieb vollends untätig. Erst unter Peer Steinbrück (SPD) kam es zu einer Initiative – und zwar vollauf im Sinne des Bankenverbandes: Im Jahressteuergesetz 2007 tauchten Wort für Wort Textbausteine auf, die der Bankenverband zuvor vorgeschlagen hatte.

Das Gesetz schob zwar Cum-Ex-Geschäften, die nur über deutsche Banken abgewickelt wurden, einen Riegel vor. Unter Beteiligung ausländischer Institute konnte das Spiel aber weitergehen. Und das tat es – insbesondere Banker aus der Londoner City stiegen jetzt im großen Stil ein. Sie konnten sich zu allem Überfluss auch noch auf Gesetzesbegründung und weitere Schreiben aus dem BMF berufen, die ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, die Steuerrechtler wie der Leipziger Desens noch heute vorbringen: Eine Aktie könne zugleich mehrere Eigentümer haben.

Der Mannheimer Wissenschaftler Spengel hält das für Unsinn. Am geltenden Recht, dass eine Aktie zur selben Zeit nur einen Besitzer haben könne und Kapitalsteuer nicht zweimal erstattet werden dürfe, wenn sie nur einmal bezahlt worden sei, daran änderten selbst falsche Äußerungen aus dem BMF nichts. Die bisherige Rechtsprechung bestätigt ihn. Doch Spengel rät dem BMF, dessen wissenschaftlichem Beirat er angehört, dringend zu untersuchen, wie es zu solch widersprüchlichen Regierungsbegründungen habe kommen können, „aus Gründen der Selbstreinigung“.

Diese Aufgabe hat nun der Untersuchungsausschuss übernommen. Er hat Hans Eichel und sogar dessen Vorgänger Oskar Lafontaine sowie Steinbrück und den derzeitigen Amtsinhaber Wolfgang Schäuble (CDU) als Zeugen geladen. Schäuble hatte nach seiner Amtsübernahme noch einmal zwei Jahre gebraucht, um dann Cum-Ex endgültig den Garaus zu machen – indem das BMF ganz einfach die Ausstellung von Kapitalertragsteuerbescheinigungen an den Einzug eben jener bei der Depotbank des Dividendenempfängers koppelte.

Aussagen müssen außerdem Vertreter des Bankenverbandes und Beamte aus dem BMF. Letztere werden kritische Fragen zu beantworten haben: Zuletzt beförderte die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen Gerhard Schick zutage, dass gerade einzelne Vertreter der Steuerabteilung des Ministeriums in der Vergangenheit hohe Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielt haben, in einem Fall knapp 64.000 Euro im Jahr 2007. Zu den Auftraggebern solch fürstlich entlohnter „Vorträge“ oder „schriftstellerischer Tätigkeiten“ zählen große Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Hohe Vortragshonorare hatte Peer Steinbrück auf seinem Weg zur SPD-Kanzlerkandidatur 2013 tapfer verteidigt. Erst kurz vor dem Nominierungsparteitag Ende 2012 sagte er einen Vortragfür die Schweizer Sarasin-Bank ab, weil die in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten war. Der Grund der damaligen Razzien: Cum-Ex.

Als das BMF 2011 die Praxis zu beenden begann, geriet Sarasin in arge Bedrängnis. Illustren Kunden wie dem Hannoveraner Finanzmogul Carsten Maschmeyer hatte das Institut via Cum-Ex gerade noch riesige Profitmargen beschert. Maschmeyer holte seine Partnerin Veronica Ferres und den Fußballtrainer Mirko Slomka ins Boot (Hier ist die ARD-Dokumentation „Milliarden für Millionäre“ zu sehen). Doch dann war das Spiel aus, Maschmeyer forderte Geld zurück, bekam es nicht, zog gegen Sarasin vor Gericht und bekam das Geld, dank eines Vergleichs, größtenteils dann doch. Zum ersten Mal erfuhr die Öffentlichkeit, welche Promis sich auf ihre Kosten bereichern wollten. Der schwerreiche Drogeriekönig Erwin Müller etwa. Und der Schlachtunternehmer und Schalke-04-Chef Clemens Tönnies. Gerade hat er bekannt gegeben, ebenfalls gegen Sarasin zu klagen. Denn wie die Bank das Geld zu mehren beabsichtigte – mittels Cum-Ex –, will er wie alle anderen Prominenten nicht gewusst haben.

Aktien, Dividenden, Leerverkäufe – wie liefen Cum-Ex-Geschäfte? Ein stark vereinfachtes Beispiel

1 Der Aktienbesitz

Der Investor A besitzt Aktien, etwa eines DAX-Konzerns. Der Wert einer Aktie steht bei 100 Euro. Beschließt der Konzern im Rahmen seiner Hauptversammlung eine Dividende von beispielsweise zehn Euro auszubezahlen, dann kann sich A auf zehn Euro für jede seiner Aktien freuen, abzüglich Kapitalertragsteuer.

2 Der Leerverkauf

Der Investor B besitzt noch keine Aktien, er verkauft aber kurz vor der Hauptversammlung des DAX-Konzerns an C eine Aktie im selben Wert, wie A sie besitzt, mitsamt (cum) Anspruch auf die Dividende. B muss die Aktie erst später an C liefern, da es sich um einen Leerverkauf handelt.

3 Die Dividendenausschüttung

A erhält im Rahmen der Hauptversammlung seine Dividende vom DAX-Konzern überwiesen: 7,50 Euro, denn 25 Prozent Kapitalertragsteuer (2,50 Euro) gehen direkt an den Fiskus. Dafür erhält A von seiner Depotbank eine Bescheinigung, mit der er sich die 2,50 Euro in der Regel vom Fiskus wiederholen kann.

4 Der Aktienkauf

Nach der Hauptversammlung beschafft sich B von A die Aktie, die C per Leerkauf bei ihm erstanden hatte und zwar ohne (ex) Dividende. Er bezahlt dafür 90 Euro pro Aktie, denn der Kurs ist um die ausbezahlte Dividende (zehn Euro) gefallen. Von C hatte er für den Leerverkauf 100 Euro erhalten, B hat zu diesem Zeitpunkt also zehn Euro Gewinn gemacht.

5 Die zweite Steuerbescheinigung

Nun liefert B die Aktie an C. Er hatte diese mit Dividende verkauft, liefert nun ohne und bezahlt dafür Entschädigung: 7,50 Euro, die Höhe der Nettodividende. C erhält von seiner Depotbank eine Kapitalertragsteuerbescheinigung. Mit ihr holt er sich 2,50 Euro vom Fiskus – 2,50 Euro, die der Fiskus nie erhalten hat. Da er sich gegen Kursrisiken versichert hat, wird das Ganze für C zum selben Nullsummenspiel wie für A.

6 Der Gewinn

Indessen bleiben B 2,50 Euro Gewinn: Zehn minus 7,50 Euro für die Entschädigung. Diesen Gewinn, in der Realität natürlich weitaus höher als die hier exemplarischen 2,50 Euro, teilen die drei Akteure untereinander auf. In manchen Fällen ließen sich Investoren eine einmal bezahlte Steuer fünfmal vom Staat erstatten. A kann seine alte DAX-Aktie einfach wieder von C zurückkaufen.

————————————————————————————-————
Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert