Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 27.05.2016
Liebe® Blogleser_in,
Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.
Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160527_OTS0085/abdruck-eines-schmaehgedichts-ueber-praesident-erdogan-kein-ethikverstoss
Abdruck eines „Schmähgedichts“ über Präsident Erdogan kein Ethikverstoß
Wien (OTS) – Die Union Europäisch-Türkischer Demokraten Österreich (UETD) hat sich an den Presserat gewandt und den Artikel „Erdogan will jetzt Komiker einsperren“ kritisiert, erschienen am 13.04.2016 in der Tageszeitung „Österreich“. Der Senat 2 des Presserats hat entschieden, in dieser Angelegenheit kein Verfahren einzuleiten, da kein medienethischer Verstoß vorliegt.
In dem beanstandeten Artikel geht es um die politischen Auswirkungen eines Satirebeitrags über Staatspräsident Erdogan in der ZDF-Fernsehsendung des deutschen Komikers Jan Böhmermann. In dem Beitrag liest Böhmermann ein „Schmähgedicht“ vor, in dem Erdogan u.a. mit Sodomie und Kindesmissbrauch in Verbindung gebracht wird. Das Schmähgedicht ist neben dem Artikel im Wortlaut wiedergegeben. Im Artikel wird angemerkt, dass Böhmermann in dem Beitrag erklären wollte, was in Deutschland als „Schmähkritik“ nicht erlaubt sei. Erdogan gehe nun strafrechtlich gegen Böhmermann vor. Im Einleitungstext zu dem Gedicht wird die Frage gestellt, ob dieses Gedicht „wirr“ oder Kunst sei. „Österreich“ drucke das Gedicht ab, damit sich die Leserinnen und Leser selbst eine Meinung bilden können.
Den Abdruck des Gedichts empfindet die UETD als eklatante Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten.
Der Senat erkennt in der Veröffentlichung des Gedichts keinen Verstoß gegen die Menschenwürde oder den Persönlichkeitsschutz. Laut Senat ist dabei entscheidend, wie das Gedicht in den beanstandeten Artikel eingebettet ist.
Der Satirebeitrag Böhmermanns hat sich zu einer staatspolitischen Affäre entwickelt und europaweit für Aufsehen gesorgt. Nach wie vor gibt es zahlreiche Diskussionen in der Öffentlichkeit, aber auch unter Juristen, ob dieser Beitrag gerechtfertigt ist oder nicht. Der beanstandete Artikel nimmt auf diesen öffentlichen Diskurs Bezug, so der Senat weiter.
Da es sich um eine allgemeine politische Debatte von entsprechendem öffentlichem Interesse handelt, reichen die Presse- und Meinungsfreiheit nach Ansicht des Senats besonders weit.
Im vorliegenden Artikel wird das Gedicht nur deshalb gebracht, weil darüber eine öffentliche politische Diskussion entstanden ist. Die Leser werden umfassend über die Umstände der Affäre informiert und dazu aufgefordert, sich selbst ein Bild zu machen.
Allerdings hätte man nach Auffassung des Senats auch noch den Anlass für Böhmermanns Gedicht erwähnen können, nämlich die übertriebene Reaktion Erdogans auf einen anderen (harmlosen) Satirebeitrag über ihn in der deutschen Fernsehsendung „extra3“.
Der Senat weist darauf hin, dass heftige Beleidigungen und Beschimpfungen wie in dem abgedruckten Gedicht im Normalfall zwar einen Ethikverstoß darstellen. Auch ein Politiker wie Präsident Erdogan, der bewusst am öffentlichen Leben teilnimmt, muss sich nicht alles gefallen lassen.
Bei jeder medienethischen Bewertung gilt es jedoch den spezifischen Kontext der Veröffentlichung zu berücksichtigen. Im Kontext der aktuellen politischen Affäre ist es nach Meinung des Senats unproblematisch, das Gedicht abzudrucken. Hinzu kommt, dass das Gedicht in dem Artikel zum Teil sogar kritisch bewertet wird – so heißt es etwa in dem Einleitungstext zum Gedicht, dass man die Empörung vieler Türken verstehen könne.
MITTEILUNG EINES LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall ist der Senat 2 aufgrund einer Mitteilung eines Lesers tätig geworden und hat seinen medienethischen Standpunkt geäußert. Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich“ hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.
Rückfragen & Kontakt:
Andreas Koller, Sprecher des Senats 2, Tel.: 01-53153-830
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