Cannabis als Medizin vom Bundestag einstimmig angenommen!

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 19.01.2017

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://highway-magazin.de/news/medizin/cannabis-als-medizin-vom-bundestag-einstimmig-angenommen

Cannabis als Medizin vom Bundestag einstimmig angenommen!

Cannabis als Medizin vom Bundestag einstimmig angenommen!

Von  Jan 19, 2017
 

Heute Mittag war es soweit: Das Gesetz zu Cannabis als Medizin wurde vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommen! 

Das Wichtigste zuerst: Die Ausnahmegenehmigung wird hinfällig, Ärzte dürfen nun Cannabis als Medizin verschreiben. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird allerdings nur gewährleistet, wenn Cannabis als Medizin von Kassenärzten verschrieben wird. Das Gesetz wird ab März 2017 in Kraft treten. 

Die Fakten: – Das neue Cannabis-Gesetz wird ab März 2017 in Kraft treten. 

– Es gibt keine Ausnahmegenehmigung zum Cannabiskonsum mehr. Jeder, der bislang eine der knapp über Tausend erteilten Ausnahmegenehmigungen besitzt, kann jedoch davon ausgehen, dass ihm weiterhin das Recht erteilt wird, Cannabis zu konsumieren. 

– Im Gegenteil gibt es sogar Vorteile für die Patienten, die bislang eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und Konsum von Cannabis hatten: Denn bislang zahlten die Krankenkassen die Medikamente nicht, nun sind sie dazu aber verpflichtet. 

– Die Krankenkassen dürfen eine Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern – dies gilt natürlich nur für Menschen, die aufgrund einer „schwerwiegenden Erkrankung“ tatsächliche medizinisch auf den Einsatz von Cannabis angewiesen sind. 

Was eine „schwerwiegenden Erkrankung“ und damit Grundvoraussetzung für eine Kostenerstattung von Cannabis außerhalb einer gegebenfalls vorhandenen Indikation ist, ist noch unklar.

– Auch gibt es eine weitere wichtige Änderung im Gegensatz zur bisherigen Regelung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis: Die Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) erklärte dazu, dass Schwerkranke nicht austherapiert sein müssen, bevor ein Arzt Cannabis verschreibt. Der Arzt könne entscheiden, wann er den Schritt für notwendig erachtet.

– In Ausnahmefällen sollen Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene THC-Fertigarzneimittel (etwa Dronabinol oder Nabilon) statt auf natürliche Cannabisprodukte erhalten.

– Cannabis verschreiben darf zwar jeder Arzt, eine Kostenübernahme ist aber nur nach Überprüfung durch einen Kassenarzt möglich. 

– Ein Rezept vom Arzt schützt die Konsumenten vor Anzeige wegen illegalem Cannabisbesitz. 

– Ein Eigenanbau für Patienten (und auch für sonst niemanden) ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, das ansonsten ein unkontrollierbares Produkt entstehen würde, das mit den Qualitätsansprüchen von Apotheken-Cannabis nicht vereinbar wäre. 

– Die Versorgung Deutschlands mit Cannabisblüten soll durch einen staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland durch die sogenannte „Cannabisagentur“ erfolgen. Bis dies in die Wege geleitet wurde, soll der Vertrieb von Apotheken-Cannabis durch Importe gedeckt werden. Die Einrichtung dieser Cannabisagentur soll durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umgesetzt werden. 

– Zusammen mit der Gesetzesänderung im März, wird es eine umfangreiche Begleitstudie zum Thema Cannabis als Medizin geben. Dazu übermitteln die Ärzte Daten zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). 

– Im Palliativbereich muss ein Antrag auf medizinisches Cannabis laut dem heute verabschiedeten Gesetz innerhalb von drei Tagen zugelassen werden. 

– Frank Tempel (Die Linke) forderte, im Zusammenhang mit der Cannabis-Medizin nun auch die Führerscheinpraxis zu überprüfen, da Cannabispatienten Gefahr liefen, bei Polizeikontrollen ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. 

– Eine generelle Legalisierung von Cannabis wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt. 

Weitere Fakten werden wir nach und nach zusammentragen und hier an dieser Stelle präsentieren. 

Weiterführende Links:

Spiegel.de – Bundestag lässt Cannabis auf Rezept zu

Sueddeutsche.de – Bundestag beschließt Freigabe von Cannabis auf Rezept

Bundestag.de – Informationen und Link zum heute verabschiedeten Cannabis-Gesetz

AlternativeDrogenpolitik.de – Fragen und Antworten zum Cannabis als Medizin-Gesetz

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 http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/cannabis-bundestag-laesst-cannabis-auf-rezept-zu-a-1130675.html

Der Bundestag hat Cannabis auf Rezept freigegeben. Verordnen Ärzte die Substanz in Zukunft, müssen Krankenkassen die Therapie bezahlen. Die Basis dafür liefert ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der jetzt verabschiedet wurde. 

Die Entscheidung betrifft nach wie vor nur eine kleine Gruppe Schwerkranker: Um Cannabis auf Rezept zu erhalten, müssen die Betroffenen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So ist das Mittel nur für Menschen mit einer schweren, chronischen Erkrankung vorgesehen, bei denen zum Teil andere Therapien versagen.

Zudem wird mit der im März in Kraft tretenden Gesetzesänderung eine Begleitstudie beginnen, um die Wirkung der Therapie besser zu ergründen. Dazu übermitteln die Ärzte Daten etwa zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Eigenanbau bleibt verboten

Bislang mussten Betroffene bei der Bundesopiumstelle am BfArM eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -Extrakten beantragen, künftig soll das nicht mehr nötig sein. Derzeit verfügen laut BfArM 1020 Patienten über eine solche Genehmigung. Die Therapiekosten von monatlich meist mehreren Hundert Euro erhielten sie nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet.

„Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Auch Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, begrüßte den Schritt: „Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen.“

 

Weiterhin grundsätzlich verboten bleibt der Eigenanbau von Cannabis. Das Produkt sei qualitativ schlechter als das aus der Apotheke, begründet das BfArM seine Ablehnung. So sei zum Beispiel nicht kontrollierbar, wie viel vom Wirkstoff in einem Joint steckt und wie viel im nächsten. Ein Multiple-Sklerose-Patient schaffte es trotzdem im Oktober, auch für den Anbau eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Er hatte mit den hohen Kosten argumentiert und sich durch mehrere Instanzen geklagt.

Cannabis wird unter anderem gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose eingesetzt. Weitere Anwendungsgebiete sind chronische Schmerzen, ein Glaukom, ADHS und das Tourettesyndrom. Der medizinische Nutzen ist allerdings nur selten mit großen Studien belegt.

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http://www.sueddeutsche.de/politik/cannabis-legalisierung-bundestag-beschliesst-freigabe-von-cannabis-auf-rezept-1.3340367

Cannabis-LegalisierungBundestag beschließt Freigabe von Cannabis auf Rezept

Cannabis-Produktion

Cannabis-Produktion im Gewächshaus: Künftig können Schwerkranke Cannabis-Produkte als Medizin erhalten.

(Foto: dpa)

Ärzte können schwerkranken Patienten künftig Cannabis verschreiben. Die Krankenkassen müssen die Therapie bezahlen.

 

 

Schwerkranke Menschen können künftig auf Kosten der Krankenkassen Cannabis als Medizin erhalten. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag einstimmig eine entsprechende Gesetzesnovelle. Mit der Neuregelung, die im März in Kraft tritt, wird es schwer erkrankten Patienten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliches Rezept in Apotheken zu erhalten. In Ausnahmefällen sollen Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel erhalten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hob vor allem die Verbesserung für Menschen in der Palliativversorgung hervor. Mit dem Gesetz wurde geregelt, dass ein Antrag auf Cannabis zu medizinischen Zwecken im Palliativbereich binnen drei Tagen genehmigt werden muss. Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) sprach von einer sinnvollen Regelung, die einer Reihe von Patienen Erleichterung verschaffen könne.

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Die Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) erläuterte, dass Schwerkranke nicht austherapiert sein müssen, bevor ein Arzt Cannabis verschreibt. Der Arzt könne genau hinschauen und sagen, jetzt sei der Punkt erreicht. Die Krankenkassen müssen die Therapie dann bezahlen.

Eine Agentur soll Cannabis staatlich kontrolliert anbauen

Der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Frank Tempel, warb für eine „niedrigschwellige Anwendung“ von Cannabis, also nicht nur bei schwerkranken Patienten. „Nicht jeder möchte die große Palette vieler kleiner bunter Schmerzpillen austesten, sondern lieber auf natürliche Substanzen wie Cannabis setzen“, sagte Tempel. Geplant ist ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine Cannabisagentur. Bis das gewährleistet ist, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewährleistet werden.

Selbst anbauen dürfen Patienten Cannabis weiterhin nicht. Der Gesetzgeber begründet dies mit der „Gefahr von mangelnden Qualitäts- und Sicherheitskontrollmöglichkeiten“. Eine Begleitstudie soll weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis gewinnen. Dazu übermitteln die Ärzte künftig Daten etwa zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

 

Cannabis wird in der Medizin bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt, zum Beispiel gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei Multipler Sklerose. Bislang war dies mit hohen Kosten für die Patienten verbunden. Die Erlaubnis zum Erwerb von Cannabisprodukten gab es nur selten, die Krankenkassen zahlten bislang nur in Einzelfällen.

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %! 

“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

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Hier noch eine kurzes Video zur Erklärung der Grafik Gewaltspirale der US-Kriege

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