EuGH: Gentechnik – Beweislastumkehr bei Gentechnikanbauverbot zu Lasten des Vorsorgeprinzips

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 14.09.2017
Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://orf.at/stories/2406772/

EuGH-Urteil zu Genpflanzenverbot

Einzelne EU-Mitgliedsstaaten dürfen den Anbau von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln nur dann verbieten, wenn sie zuvor nachgewiesen haben, dass das Produkt ein „ernstes Risiko für Mensch oder Tier oder die Umwelt darstellt“.

Diese strengen Voraussetzungen gelten sowohl für die Mitgliedsstaaten als auch die EU-Kommission, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Für Österreich hat das Urteil keine Folgen, wie das Gesundheitsministerium gegenüber ORF.at betonte.

Rechtsstreit in Italien als Auslöser

Im Ausgangsfall hatte die italienische Regierung 2013 von der EU-Kommission ein Verbot des damals noch EU-weit erlaubten Anbaus von Monsato-Genmais gefordert. Diese Sofortmaßnahme war aus Sicht Italiens nötig, weil zwei neue italienische Studien die Gefährlichkeit der Maissorte Mon801 belegen würden.

Die EU-Kommission lehnte ein Anbauverbot ab und verwies ihrerseits auf ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wonach es keine neuen wissenschaftlichen Beweise für die Gefährlichkeit des Genmaises gebe.

Ministerium: Keine Auswirkung auf Österrreich

Das bestehende Genmaisverbot für Österreich ist von dem EuGH-Urteil laut Gesundheitsministerium nicht betroffen. Das heimische Verbot basiere auf einer anderen EU-Rechtsgrundlage, der 2014 eingeführten Opt-out-Möglichkeit für EU-Staaten beim Anbau von GVO-Saatgut.

Auch Italien habe mittlerweile das Opt-out gewählt, auch dort werde das Verbot der Monsanto-Genmaissorte durch das EuGH-Urteil nicht aufgehoben. Möglicherweise könnten betroffene Landwirte aber nun Entschädigungen vom italienischen Staat erhalten.

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:

http://orf.at/stories/2377038/

EU-Kommission muss über Gentech-Mais entscheiden

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich nicht auf die Zulassung von drei Gentech-Maissorten einigen können. Wie die EU-Kommission heute mitteilte, gab es auch keine qualifizierte Mehrheit für ein Verbot der Zulassung. Damit liege die Entscheidung bei der Kommission.

Konkret ging es um die Erneuerung der Zulassung für den Genmais Mon801 des Herstellers Monsanto sowie die Erstzulassung für die Sorten Bt11 und 1507 der Anbieter Syngenta aus der Schweiz und Dupont aus den USA.

Wird bereits angebaut

In den letzten beiden Fällen wäre es die erste Neuzulassung seit 1998 gewesen. Der Monsanto-Genmais war schon im Jahr 2007 zugelassen worden und wird in Europa bereits angebaut, vor allem in Spanien und Portugal.

Auch Rumänien, Tschechien und die Slowakei kultivieren die Pflanze, die resistent ist gegen Schädlinge. In vielen Ländern ist der Gentech-Mais jedoch verboten – unter anderem in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Ungarn.

Österreich erklärte Verbot

Aufgrund von Bestimmungen, die seit vergangenem Jahr gelten, konnten die EU-Mitgliedsstaaten nun bereits erklären, dass sie selbst bei einer Zulassung auf EU-Ebene den Anbau auf ihrem Territorium nicht gestatten würden.

Insgesamt 17 Staaten haben das laut Kommission für ihr gesamtes Gebiet getan, darunter Österreich, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Polen, Dänemark und Luxemburg. Deutschland würde allerdings einer Zulassung für Forschungszwecke zustimmen.

 

 


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