Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 08.03.2018
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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.tagesschau.de/ausland/operation-olivenzweig-103.html
Türkei-Offensive in Afrin Für die Selbstverteidigung fehlen Beweise
Stand: 08.03.2018 09:39 Uhr
Die türkische Offensive im syrischen Afrin verstößt möglicherweise gegen das Völkerrecht. Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestags fehlen Beweise für das behauptete Selbstverteidigungsrecht der Türkei.
Von Oliver-Mayer-Rüth, ARD-Studio Istanbul
Verstößt die „Operation Olivenzweig“ gegen das Völkerrecht? Die türkische Regierung verneint dies und verweist auf das Selbstverteidigungsrecht. Doch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat erhebliche Zweifel an der Argumentation Ankaras. In einer Auswertung, die auf Anfrage des Parlamentariers der Linkspartei, Alexander Neu, erarbeitet wurde, kommt der Dienst zu dem Schluss, die türkische Regierung bleibe „den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden bewaffneten Angriffs schuldig“.
Der Dienst, dessen Auswertung dem ARD-Studio Istanbul vorliegt, erläutert, die Türkei rechtfertige die Militäroperation mit dem Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. So habe Ankara am 20. Januar 2018 gegenüber dem Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die förmliche Erklärung abgegeben, „wonach der Militäreinsatz in Nordsyrien als Akt der Selbstverteidigung (…) gerechtfertigt sei, da Raketenangriffe aus der Region Afrin auf die türkischen Provinzen Hatay und Kilis zugenommen hätten“.
Konkrete Beweise bleibt die Türkei schuldig
Dem hält der wissenschaftliche Dienst entgegen: „Über einzelne konkrete Raketenangriffe unmittelbar vor Beginn der ‚Operation Olivenzweig‘ am 20. Januar 2018 sowie über deren Intensität (Opferzahlen, Ausmaß der Zerstörung) ist in den türkischen und internationalen Medien indes nichts Näheres berichtet worden.“ Die Voraussetzung einer Selbstverteidigungslage, so der Dienst, sei nach Artikel 51 ein bewaffneter Angriff gegen einen Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen.
Nach Auffassung des Internationalen Gerichtshofs stelle der Einsatz bewaffneter Gruppen dann einen bewaffneten Angriff dar, wenn dieser nach Ausmaß und Wirkungen über einen bloßen Grenzzwischenfall („Grenzscharmützel“) hinausgehe. „Worin genau der bewaffnete Angriff bestehen soll, der ein Selbstverteidigungsrecht der Türkei ausgelöst hat, lässt sich nach Sichtung der Faktenlage nicht eindeutig klären“, so der wissenschaftliche Dienst.
Bezeichnenderweise verwende die Türkei in ihrem förmlichen Schreiben an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Begriff „bewaffneter Angriff“ auch gar nicht, sondern skizziere stattdessen eine terroristisch motivierte Bedrohungslage als Folge des syrischen Bürgerkriegs.
NATO-Partner gefordert
Nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes sind die NATO-Bündnispartner gefordert, die Türkei zum Umlenken zu bewegen. Demnach sollten diese das NATO-Mitglied Türkei auffordern, triftige Beweise für das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage beizubringen „und von einer Weiterverfolgung der militärstrategischen Ziele in Nordsyrien Abstand zu nehmen“.
In diesem Punkt kritisiert der Bundestagsabgeordnete Neu die Bundesregierung und sämtliche NATO-Bündnispartner scharf. „Geostrategische Ziele in einem Drittland unter Einsatz militärischer Mittel als Selbstverteidigung zu bezeichnen und damit bei den NATO-Partnern inklusive Deutschlands keinen Widerspruch zu erfahren, verweist einmal mehr auf den fortgesetzten gefährlichen Erosionsstand des Völkerrechts“, so Neu. Der türkische Einmarsch in Nordsyrien sei nichts anderes als ein Angriffskrieg und breche das zwischenstaatliche Gewaltverbot, so der Abgeordnete der Linkspartei.
Angesichts der Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes sei es undenkbar, die von dem geschäftsführenden Bundesaußenminister Sigmar Gabriel angedachte Modernisierung der Leopard 2 Panzer des türkischen Militärs weiterhin zu verfolgen. Im Übrigen seien sämtliche Rüstungskooperationen mit Ankara einzustellen, wenn die Bundesregierung nicht indirekt den Völkerrechtsbruch weiter unterstützen will, so Neu.
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