Schwarz-Blau macht arme Menschen noch ärmer! Die existenzgefährdenden Kürzungen von ÖVP und FPÖ in 12 Punkten. von Michael Bonvalot auf Vice

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 04.06.2018
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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:https://www.vice.com/de_at/article/zm8ygx/schwarz-blau-macht-arme-menschen-noch-armer

Schwarz-Blau macht arme Menschen noch ärmer

Michael Bonvalot

Michael Bonvalot

Die existenzgefährdenden Kürzungen von ÖVP und FPÖ in 12 Punkten.

Mindestsicherung, Gesundheitssystem, Familienbeihilfe: ÖVP und FPÖ kürzen an allen Ecken und Enden. Bei all den geplanten Kürzungen ist es kaum noch möglich, den Überblick zu behalten. Deshalb haben wir uns für euch durchgewühlt und das Ganze in zwölf Punkten zusammengefasst.

Mindestsicherung

Die Mindestsicherung ist so etwas wie die kleinstmögliche Absicherung, die knapp zum Überleben reicht und vor deren Bezug die eigenen Ersparnisse aufgelöst werden müssen. Die Mindestsicherung ist Ländersache, die Sätze variieren in den Bundesländern leicht. Eine allein lebende Person bekommt aktuell in Wien 863,04 Euro pro Monat – ein Betrag, der kaum zum Leben reicht. Die meisten Bundesländer haben bereits in den letzten Jahren bei der Mindestsicherung gekürzt.

Betroffen von den bereits passierten Kürzungen waren vor allem größere Familien und geflüchtete Menschen. Die Verschlechterungen in Niederösterreich wurden im März 2018 sogar vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Nun wollen ÖVP und FPÖ die Mindestsicherung bundesweit komplett neu aufstellen.

Massiv betroffen von der Neuregelung wären etwa Familien mit Kindern. Bereits für das erste Kind soll es nur noch 25 Prozent der Leistung geben, für das zweite 15 Prozent und ab dem dritten Kind gerade noch fünf Prozent. Laut Armutskonferenz würden Familien bereits ab dem ersten Kind weniger Geld erhalten als bisher. Laut der Regierung würden Alleinerzieherinnen zwar besser gestellt als bisher, wie die Kleine Zeitung berichtet, könnten Alleinerzieherinnen mit zwei Kindern in Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg jedoch ebenfalls zu den Verliererinnen gehören.


Ebenfalls betroffen von der Neuregelung wären Menschen ohne Pflichtschulabschluss. Teil der neuen Mindestsicherung soll ein „Arbeitsqualifizierungsbonus“ in Höhe von 300 Euro sein. Wer keinen Schulabschluss hat, bekommt dann nur noch knapp über 500 Euro pro Monat. Noch unklar ist laut Heute, ob Menschen nach der Entlassung aus der Haft Anspruch auf Mindestsicherung haben. Eine besonders absurde Regelung: Schließlich wäre die Gefahr dann enorm hoch, dass diese Menschen sofort wieder in die Kriminalität abrutschen.

Schließlich gibt es auch mehrere Regelungen, die eindeutig auf Menschen mit Migrationshintergrund abzielen. So soll es die Mindestsicherung künftig erst geben, wenn Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden können. Dazu braucht es mindestens ein Jahr, das ist allerdings der Idealfall, wie sogar das AMS zugibt. Verena Plutzar vom Netzwerk SprachenRechte sagt imKurier, dass sogar „ein beträchtlicher Prozentsatz jener Menschen in Österreich, die Deutsch als Erstsprache verwenden“, die Prüfung nicht schaffen würde.

Ein großer Teil der bisherigen BezieherInnen der Mindestsicherung hätte durch die neue Regelung mit Verlusten zu rechnen, manche würden künftig buchstäblich keinen Cent Unterstützung oder bestenfalls ein Taschengeld erhalten. So geht es aktuell bereits AsylwerberInnen. Wovon diese Menschen dann leben sollen, hat die Regierung in ihren Pressekonferenzen nicht erläutert.

Arbeitslosigkeit und Notstandshilfe

Bisher war es so geregelt, dass Menschen, die arbeitslos geworden sind, zuerst Arbeitslosengeld und anschließend die Notstandshilfe erhalten haben. Die Notstandshilfe ist niedriger als das Arbeitslosengeld, dafür kann man sie ohne zeitliche Einschränkung beziehen – bis jetzt. Die Regierung will die Notstandshilfe nämlich komplett abschaffen, was dazu führen würde, dass Menschen nach der Arbeitslose direkt in die Mindestsicherung rutschen. Betroffen sind besonders ältere Menschen, die oft lange vor der Pension arbeitslos werden.

Um die Mindestsicherung beziehen zu können, müssen zuvor alle eigenen Ersparnisse über rund 4.200 Euro aufgelöst werden. Ältere Menschen würden also vor der Pension die Ersparnisse ihres Lebens verlieren, im Regelfall muss sogar das eigene Auto verkauft werden. Wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus besitzt, können die Behörden sich nach sechs Monaten ins Grundbuch eintragen lassen.

FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hatte im Jänner versprochen, dass es keinen Zugriff auf die Ersparnisse geben soll – ein Versprechen, das nicht lange hielt: Nur wenige Tage nach Hartinger-Kleins „Versprechen“ erklärtenBundeskanzler Sebastian Kurz und sein FP-Vize Heinz-Christian Strache, dass die Regierung sehr wohl auf Ersparnisse zugreifen wolle.


Für die Betroffenen gäbe es noch weitere drastische Verschlechterungen. Bei der Mindestsicherung ist im Gegensatz zur Notstandshilfe im Regelfall kein geringfügiger Zuverdienst erlaubt. Auch das Einkommen aller Personen im Haushalt wird zusammengerechnet, womit die ausgezahlten Beträge nochmals deutlich sinken würden. Von der Abschaffung der Notstandshilfe wären fast 170.000 Menschen betroffen.

Was arbeitslose Menschen noch alles erwarten könnte, zeigt das Parteiprogramm der FPÖ: Angebliche „Berufsarbeitslose“ sollen laut dem Handbuch freiheitlicher Politik überhaupt keine Arbeitslosenunterstützung mehr halten. Zur Erinnerung: Bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe handelt es sich um Versicherungsleistungen. Um sie zu beziehen, haben die Betroffenen zuvor in das Arbeitslosenversicherungssystem eingezahlt.

Menschen, die in Österreich arbeiten, aber keine österreichische StaatsbürgerInnenschaft haben, sollen laut dem „Handbuch“ der FPÖ überhaupt keine Arbeitslosenunterstützung mehr bekommen. Davon wären rund 15 Prozent der Bevölkerung betroffen, also über 1,3 Millionen Menschen. Gemeinsam mit den Kürzungen bei der Mindestsicherung würde das bedeuten, dass möglicherweise hunderttausende Menschen im Fall der Arbeitslosigkeit keinen Cent mehr bekommen, obwohl sie in das System eingezahlt haben.

Das wäre einerseits für die einzelnen Betroffenen katastrophal, gleichzeitig würden die Standards in Österreich insgesamt massiv gedrückt: Diese Menschen müssten im Beruf jeder Ausbeutung zustimmen, um ihre Jobs zu behalten. Der Arbeitsdruck auf alle Beschäftigten würde massiv steigen.



Gesundheitssystem

Die Regierung will auch im Gesundheitssystem massiv kürzen. Alleine die Unfallversicherung (AUVA) soll 500 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Die AUVA kümmert sich um Arbeitsunfälle und betreibt Unfallspitäler in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Klagenfurt, sowie dem obersteirischen Industriegebiet. 

Allerdings hat die AUVA pro Jahr ein Budget von nur 1,4 Milliarden Euro, ÖVP und FPÖ wollen also mehr als ein Drittel des Gesamtbudgets kürzen. Wie so dramatische Kürzungen ohne Schließung von Spitälern und weniger Versorgung der Bevölkerung möglich sein sollen, fragt ihr euch? Das kann Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) in einem Studiogespräch mit Armin Wolf am 22. Mai nicht schlüssig erklären.

Zusätzlich sollen auch die Krankenkassen eine Milliarde Euro kürzen. Doch der gesamte Verwaltungsaufwand aller Krankenversicherungen liegt unter 500 Millionen im Jahr – inklusive Gehältern, Mieten, allen Büroaufwendungen und vielem mehr. Auch hier kann Hartinger-Klein nicht nachvollziehbar darstellen, wie solche Summen ohne Leistungskürzungen zustande kommen sollen.

Interessant ist vor allem der Hintergrund der geplanten Kürzung bei der Unfallversicherung: Die AUVA wird fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen von Unternehmen finanziert. Die Betriebe sollen laut ÖVP und FPÖ künftig deutlich weniger einzahlen. Das bedeutet, die geplanten Kürzungen von 500 Millionen Euro sollen in die Kassen von Österreichs Unternehmen fließen anstatt in die Gesundheitsversorgung.

Parallel wollen ÖVP und FPÖ die Krankenkassen umfärben. Bisher hatten VertreterInnen der ArbeiterInnen und Angestellten eine Mehrheit in den Gremien. Hintergrund der „Selbstverwaltung“ ist, dass die Gelder der Krankenkassen aus den Abgaben der arbeitenden Bevölkerung stammen. Die Regierung will die Zusammensetzung der Gremien ändern.


Künftig sollen 50 Prozent der Delegierten von UnternehmerInnen-Seitekommen, etwa der Wirtschaftskammer. Gemeinsam mit „schwarzen“ und „blauen“ GewerkschafterInnen hätte die Regierung so eine Mehrheit in den Krankenkassen. Aus der Wirtschaftskammer wiederum könnte es drastische Privatisierungspläne für das Gesundheitswesen geben.

Ein Vertreter der Kammer soll im Frühjahr 2017 erklärt haben, dass die insgesamt 154 Ambulanzen, Kurheime und Reha-Zentren der Sozialversicherung „zu teuer“ seien. Privat geführte Anstalten wären im Vergleich „billiger“. Überlegt würden der Verkauf, die Verpachtung oder die Ausgliederung dieser Einrichtungen. Ähnliche Modelle seien auch für die Unfallspitäler und Reha-Zentren der AUVA angedacht.

Private Einrichtungen aber wollen Gewinn machen. Das geht vor allem durch Leistungskürzungen, Kürzungen beim Personal oder Selbstbehalte – beispielsweise Gebühren beim Ambulanzbesuch. Solche Gebühren gab es in Österreich schon einmal, nämlich unter Schwarz-Blau I ab 2001.

Mieten

Die Mieten in den österreichischen Ballungszentren könnten künftig dramatisch steigen. Denn ÖVP und FPÖ wollen in den sogenannten Gründerzeitvierteln der Städte das Verbot von Lagezuschlägen aufheben. Das betrifft vor allem Altbauten, also Häuser, die vor dem Zweiten Weltkrieg erbaut wurden. Allein in Wien könnten die Mieten für rund 100.000 Wohnungen steigen, das sind rund zehn Prozent aller Wohnungen in Wien. Der entsprechende Passus im Regierungsprogramm soll teilweise fast wörtlich vom „Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft“ abgeschrieben worden sein.

Die entsprechenden Pläne sollten nicht überraschen. Die ÖVP gilt ohnehin als enge Vertraute der Immobilienwirtschaft. Für die FPÖ erklärte Bautensprecher und Burschenschafter Philipp Schrangl 2016, dass „Mietzinsbegrenzung, Mietenlimit, Leerstandsabgabe und vieles mehr“ für ihn „kommunistische Phantasien“ seien.

12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche

Grundsätzlich war es bisher so, dass die Höchstarbeitszeit zehn Stunden am Tag und 50 Stunden in der Woche beträgt. Die Überlegung dahinter ist, dass es genügend Pausen und Erholungszeiten für die Beschäftigten gibt (wobei es schon bisher zahlreiche Ausnahmen gab).

Die Industrie wünscht sich schon lange eine Ausweitung und vor allem der 12-Stunden-Tag wäre für Industriebetriebe sehr gewinnbringend: So sparen sie sich eine Schicht und können künftig die Bänder im 2-Schicht-Betrieb laufen lassen. Bereits im Wahlkampf wurde davor gewarnt, dass die hohen Spenden der Industrie an die ÖVP eine Ausweitung der Arbeitszeit unter Schwarz-Blau bedeuten könnten.


Noch am 6. Dezember 2017 hatte FPÖ-Chef Strache in einem Posting geschrieben: „Eine von den Medien bewusst fälschlich behauptete 60 Stunden-Woche wird es mit der FPÖ nie geben“. Doch „nie“ dürfte im FPÖ-Jargon „in sechs Monaten“ bedeuten. Denn noch vor dem Sommer wollen ÖVP und FPÖ laut Kurier die neue Regelung still und heimlich beschließen. Im Jahr 2013 hatte Strache den 12-Stunden-Tag noch als „asoziale leistungsfeindliche Idee“ bezeichnet, die „für alle Arbeitnehmer Nettoreallohnverluste bedeuten würde“. Damals war die FPÖ allerdings auch noch in Opposition.

Deutschkurse

Insgesamt 105 Millionen Euro hat die Regierung 2018 bei den Deutschkursen gekürzt. Das bedeutet, dass sehr viele Menschen sehr viel länger brauchen werden, um Deutsch zu lernen. Auf der anderen Seite fordern FPÖ und ÖVP regelmäßig, dass sich MigrantInnen „integrieren“ sollen. „Integration ist in erster Linie eine Bringschuld“, heißt es etwa bei der FPÖ im Dezember 2017. Wie MigrantInnen die angebliche Schuld erbringen sollen, wenn gleichzeitig die Kurse zum Erlernen der Sprache gekürzt werden, erklärt die Regierung allerdings nicht.

Die betroffenen Menschen sollen dabei doppelt bestraft werden. Denn Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sollen künftig eine Vorbedingung zum Erhalt der vollen Mindestsicherung sein. Wer das nicht nachweisen kann, bekommt künftig höchstens 563 Euro.

SchülerInnen – Schule schwänzen und Noten

Wenn Kinder und Jugendliche unentschuldigt der Schule fernbleiben, sollen ihre Eltern ab September bis zu 440 Euro Strafe zahlen müssen. Das haben ÖVP und FPÖ im März im Ministerrat festgelegt. Vor allem geht es dabei um Kinder und Jugendliche, die langfristig nicht in der Schule auftauchen.

Betroffen sind meist ärmere und bildungsferne Familien. Tatsächlich nützliche Maßnahmen wären hier etwa Unterstützung der Familien, Sozialarbeit und bessere pädagogische Angebote in den Schulen. Stattdessen wird armen Familien nochmals Geld abgenommen.

In den Volksschulen soll es künftig ab der ersten Klasse wieder Ziffernnotengeben, deren Abschaffung als großer pädagogischer Fortschritt galt. Zahlen von Eins bis Fünf können niemals so viel erklären wie eine ausführliche Beurteilung, sie fordern auch von den LehrerInnen eine intensivere Auseinandersetzung. Gleichzeitig konnten bildungsfernere Kinder beim Schuleintritt langsam an die Aufgaben herangeführt werden, ohne sofort durch schlechte Noten demotiviert zu werden. Das neue System soll im Schuljahr 2019/2020 starten.

Studiengebühren

Laut Regierungsprogramm soll es künftig wieder Studiengebühren geben, die Regierung nennt das Ganze „Finanzierungsbeiträge für Studierende“. Zusätzlich sollen die Stipendien stärker an die „Leistungsorientierung“ gekoppelt werden. Das könnte noch zusätzlich Kürzungen für viele Studierende bedeuten. Wann die Regierung diese Maßnahmen durchsetzen will, ist noch offen.


Kürzung der Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe für Kinder, die im Ausland leben, soll ab Jahresbeginn 2019gekürzt werden. Die Regierung argumentiert das damit, dass die Lebenshaltungskosten in anderen Ländern teilweise niedriger wären. Die Kürzung, die in erster Linie auf MigrantInnen zielt, wäre vermutlich europarechtswidrig und damit illegal. Laut Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) ist das der Regierung egal.

Betroffen wären möglicherweise auch noch andere Bevölkerungsgruppen: Wenn etwa SchülerInnen und Studierende ein Auslandssemester machen, könnte die Familienbeihilfe ebenfalls gekürzt werden. Auch eine unerwartete Gruppe ist betroffen: Österreichs DiplomatInnen protestieren gegen die „massive Verschlechterung“ durch die Kürzung. Ein Vertreter erklärt, dass sich DiplomatInnen mit Kindern künftig eine Auslandsverwendung „praktisch nicht mehr leisten“ könnten. Wenn sogar die nicht unbedingt schlecht bezahlten DiplomatInnen klagen, wird klar, was die Kürzung für ärmere Familien bedeutet.

Die Logik hinter der Kürzung ist schwer nachzuvollziehen: Schließlich leben und arbeiten die Menschen, um die es geht, in Österreich und haben entsprechend ins Sozialsystem einbezahlt und ihre Ansprüche erworben. Außerdem müsste es dieser Logik nach auch höhere Familienbeihilfe in Ländern mit höheren Lebenshaltungskosten geben.

Aufhebung zahlloser Gesetze und Abschaffung des „Gold Plating“

Die Regierung fährt mit dem Rasenmäher über die bisherigen gesetzlichen Grundlagen in Österreich. Alle (!) Gesetze, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht worden sind, sollen mit Ende 2018 außer Kraft gesetzt werden – außer sie werden extra als notwendig gemeldet. Damit kann die Regierung in einem Aufwaschen in einem riesigen Ausmaß Gesetze aufheben, die ihr nicht in den Kram passen.

Was das bedeuten könnte, zeigt das Beispiel „Gold Plating“. Die EU gibt in bestimmten Bereichen Mindeststandards vor. Die Mitgliedstaaten können diese Mindeststandards etwas besser gestalten, dieser Vorgang wird als „Gold Plating“ bezeichnet. Dabei geht es etwa um das Arbeitsrecht, um Umweltschutz oder um den Schutz von KonsumentInnen.

ÖVP und FPÖ wollen nun auf die Mindestniveaus der EU zurückgehen. Worum es geht, wird im Regierungsprogramm klar: Dort beklagen die beiden Parteien, dass das „Gold Plating“ für die „Wirtschaft erhebliche Kosten“ verursachen würde. Bereits am 15. Mai endete eine Frist, zu der unter anderem Österreichs Unternehmerverbände melden konnten, welche Gesetze sie gerne auf EU-Niveau zurückfahren würden. Es ist zu befürchten, dass es ab 2019 zu drastischen Verschlechterungen im Arbeitsrecht, im Umweltschutz und im KonsumentInnenschutz kommen könnte.

Arbeitsrecht

Arbeitende Menschen haben bestimmte grundlegende Rechte, beispielsweise das Recht auf Ruhezeiten oder Überstundenzuschläge. Wenn Betriebe in der Vergangenheit ihre Beschäftigten oder die Allgemeinheit betrogen haben und erwischt wurden, mussten sie Strafen bezahlen. Diese waren auch bisher nicht besonders hoch.

Doch laut ÖVP und FPÖ soll künftig der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ gelten. Das wurde im März im Ministerrat beschlossen. Wenn Betriebe bei illegalen Handlungen erwischt werden, sollen sie also künftig beraten werden, wie sie sich legal verhalten. Auffallend ist der Kontrast zum Strafrecht: Dort fordert Sebastian Kurz Verschärfungen – eine klassische Forderung rechter Parteien.

Wenn es aber doch mal Strafen bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht geben sollte, sollen diese viel niedriger ausfallen: Wenn Firmen mehrere Male beim Betrügen erwischt werden, soll es laut Ministerrat nur noch eine Strafe geben. Auch Menschen, die in den Betrieben für verschiedene Abläufe wie etwa die Hygiene verantwortlich sind, sollen auf EU-Mindeststandards reduziert werden.

Parallel wollen ÖVP und FPÖ laut ihrem Regierungsprogramm die BetriebsrätInnen für ArbeiterInnen und Angestellte zusammenlegen. Das wird vermutlich zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Betriebsräte führen – damit gäbe es noch weniger Kontrolle bei Übergriffen durch die Unternehmen.


Lehrlinge

Bisher gibt es in vielen größeren Betrieben sogenannte JugendvertrauensrätInnen. Sie werden von den Lehrlingen gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. ÖVP und FPÖ wollen die Vertretung der Lehrlinge nun komplett abschaffen. Das steht bereits im Regierungsprogramm auf Seite 103.

Offiziell ist noch offen, bis wann diese Maßnahme umgesetzt werden soll. Weder das Wirtschaftsministerium noch das Sozialministerium haben auf eine schriftliche Anfrage reagiert. Informell heißt es aber, dass die Abschaffung bereits im Herbst durchgedrückt werden soll.

Wohin die Reise geht, zeigt die FPÖ. Laut dem Wirtschaftsprogramm der FPÖ aus dem Jahr 2017 seien die Bedingungen zur Aufnahme von Lehrlingen „realitätsfern“ und die „arbeitsrechtlichen Hürden zu hoch“. Im Klartext: Lehrlinge sollen künftig noch weniger Rechte haben.

Bereits hart getroffen hat es die Lehrlinge in der sogenannten Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA). Bisher bekamen sie 753 Euro, wenn sie über 18 Jahre alt waren. Im Mai wurde beschlossen, dass das Einkommen für Über-18-Jährige in den ÜBAs in den ersten zwei Lehrjahren auf 325,80 Euro halbiert werden soll. Einige Jugendliche könnten das zwar mit der Mindestsicherung auffangen, doch auch dort soll es ja weitere Einschränkungen geben.

Wer gewinnt?

Bei der Vielzahl von Menschen, die durch die neue Regierung von ÖVP und FPÖ verlieren, gibt es durchaus auch Gewinner. In einem Auftritt vor den hundert größten UnternehmerInnen Vorarlbergs hielt Bundeskanzler Sebastian Kurz im April eine programmatische Rede. Kurz kündigte in dieser illustren Runde bereits unter anderem die „Arbeitszeitflexibilisierung“ (also den 12-Stunden-Tag), die Abschaffung des „Gold Plating“, sowie die Strafminderung bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht an. Für 2020 versprach er eine Senkung von Unternehmenssteuern, unter anderem der Körperschaftsteuer. Kurz verriet auch, wer seine Ideengeber sind: “ Wir haben von der Wirtschaftskammer, der Industriellenvereinigung und den Unternehmen viele Ideen gesammelt“, erklärte er laut VN in seinem Referat.

Auch andere Profiteure kristallisieren sich heraus. So müssen etwa Immobilien-InvestorInnen künftig in vielen Fällen keine Grunderwerbsteuer mehr zahlen. Das wurde Ende Mai 2018 bekannt. Derzeit wird diese Steuer fällig, wenn eine Immobilie direkt verkauft wird, sie beträgt 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Mit der neuen Regelung wird die Immobilienbranche zusätzliche Profite einfahren.

Doch das alles könnte nur ein Anfang sein. Sowohl ÖVP als auch die FPÖ kündigen massive Einsparungen bei den Ausgaben, im öffentlichen Dienst und in der öffentlichen Verwaltung an. Die ÖVP will laut ihrem Wahlprogramm vier bis fünf Milliarden bei den Staatsausgaben kürzen, dazu noch eine Milliarde in der öffentlichen Verwaltung.

Entscheidend wird letztlich sein, in welchem Ausmaß soziale Bewegungen diese Regierung unter Druck setzen können.

Die FPÖ möchte durch eine „Staats- und Verwaltungsreform“ bereits „mittelfristig 12 Milliarden Euro pro Jahr“ einsparen, wie Parteichef Strache erklärte. Zum Vergleich: im gesamten österreichischen Bundesbudget waren für 2017 Ausgaben von 77,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die von ÖVP und FPÖ genannten Summen würden also auf drastische Kürzungen im gesamten Staatshaushalt hinauslaufen.

Viele, die ÖVP und FPÖ gewählt haben, wundern sich aktuell, dass die beiden Parteien nun so heftig kürzen. Doch tatsächlich setzen ÖVP und FPÖ genau das um, was sie im Vorfeld angekündigt haben.

Ob die Regierung all ihre Vorhaben umsetzen kann, ist aktuell noch nicht ausgemacht. Viele Vorhaben von Schwarz-Blau werden vor dem Verfassungsgerichtshof landen. Allerdings wird auch hier gerade umgefärbt. So sitzt mit Andreas Hauer seit März sogar ein schlagender Burschenschafter im Verfassungsgericht. Doch die Regierung ist nur so stark wie ihr Rückhalt in der Bevölkerung. Entscheidend wird also letztlich sein, in welchem Ausmaß soziale Bewegungen diese Regierung unter Druck setzen können.

Im Herbst 2017 hat Michael das Buch Die FPÖ – Partei der Reichen über die Geschichte und die neoliberale Wirtschaftspolitik der FPÖ veröffentlicht. 

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

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“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden

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