Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 03.10.2018
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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://futurezone.at/netzpolitik/bmi-veroeffentlicht-journalisten-mails-anwaelte-orten-gesetzesbruch/400135193
Innenministerium veröffentlicht Journalisten-Mails: Anwälte orten Gesetzesbruch
Das Innenministerium veröffentlichte Anfragen von Falter-Chefredakteur Florian Klenk. Rechtlich könnte das für das Ministerium Probleme geben.
Das Innenminsterium hat mit der Veröffentlichung von Anfragen des JournalistenFlorian Klenk nach Meinung mehrerer von der futurezone befragten Anwälten gegen Gesetze verstoßen. Konkret werden von den Anwälten das Datenschutzgesetz und das im Urheberrecht geregelte Briefgeheimnis genannt.
Klenk berichtet im aktuellen „Falter“, wie der Generalsekretär des Innenminsteriums, Peter Goldgruber, vor der Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) in Erfahrung bringen wollte, gegen welche Burschenschaften ermittelt wird. Das Innenministerium stellte das in Abrede und wirft Klenk vor, gegen den „Ehrenkodex für die österreichische Presse“ verstoßen zu haben, weil er mit Goldgruber vor Veröffentlichung des Artikels keinen Kontakt aufnahm und ihn mit „konkreten Vorhalten“ konfrontierte. Das Ministerium kündigte auch eine Beschwerde beim Presserat gegen Klenk an.
E-Mails und SMS-Korrespondenz veröffentlicht
Dazu veröffentlichte das Ministerium in einem ungewöhnlichen Schritt am Dienstagabend die Anfragen von Klenk in einer Presseaussendung. In der Aussendung wird der vollständige Inhalte von E-Mails und SMS-Korrespondenzen wiedergegeben.
Das Briefgeheimnis sei mit der Aussendung definitiv verletzt worden, sagt der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Michael Borsky von der Wiener Kanzlei Ruggenthaler, Rest & Borsky. Der Briefschutz gelte auch für E-Mails. Auch datenschutzrechtlich sieht Borsky einen Verstoß, da in der Aussendung auch personenbezogene Daten enthalten sind.
Andere von der futurezone befragte Anwälte sprechen ebenfalls von Urheberrechts- und Datenschutzproblemen im Zusammenhang mit der Aussendung des Innenministeriums.
Klagen möglich
Datenschutzrechtlich kann in Österreich zwar gegen eine Behörde keine Geldbuße verhängt werden, ein Verfahren könnte die Datenschutzbehörde aber einleiten. Klenk könnte dann zivilrechtlich Schadenersatz geltend machen. Auch eine Klage auf Verletzung des Urheberrechts sei möglich. In einem solchen Fall, so heißt es, käme auf das Innenministerium die Zahlung einer „doppelten angemessenen Lizenzgebühr“ zu. Dabei ist von bis zu 3000 Euro die Rede.
Wie steht es aber um den Vorwurf, Klenk habe gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen. Dort ist zwar zu lesen, dass Beschuldigungen nicht erhoben werden dürfen, ohne dass nachweislich versucht wurde, die betroffene Person zu erreichen. Die journalistische Sorgfaltspflicht erzwinge eine solche Konfrontation aber nicht, meint Anwalt Borsky. „Es ist keine Muss-Bestimmung. Wenn ich andere Gründe habe, warum ich annehmen kann, dass die Information richtig ist, muss ich nicht mehr zwingend den Betroffenen konfrontieren.“ Klenk lagen für seinen Artikel interne Akten des Innenministeriums vor, deren Authentizität auch anderen Medien bestätigt wurde.
„Kickl offenbar sehr nervös“
Klenk selbst will offenbar keine rechtlichen Schritte einleiten. Auf Anfrage der futurezone aber auch auf Twitter schrieb er am Mittwochvormittag: „Ich gehe davon aus, dass die Behörden nicht mich dazu brauchen, um diesen doch recht beunruhigenden Angriff auf mein Brief- und Telekommunikationsgeheimnis restlos zu klären.“ Zusatz: „Ich werde mich von solchen Aktionen des Innenministers jedenfalls nicht abschrecken lassen. Herbert Kickl ist offenbar sehr nervös.“
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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
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