Offener Brief an österr. Medienvertreter*innen: Demokratiefeindliche Großspenden der Industriellenvereinigung werden den Wählern weiter verschwiegen und sind erlaubt

An die österreichischen Medienvertreter (per Massen-Email)

                                                                                    Innsbruck, 2019-09-05

O f f e n e r   B r i e f   &   Hilferuf

Missstand: Demokratiefeindliche Großspenden der Industriellenvereinigung werden den Wählern weiter verschwiegen.

Sehr geehrte Damen und Herren aus dem Medienbereich.

Die Nationalratswahlen stehen ins Haus und den österr. Wählern werden nach wie vor die Millionen an Parteispenden der Industriellenvereinigung (IV) verheimlicht. Warum? Da die IV „vor dem Gesetz“ als angebliche Berufsvertreterorganisation wie eine Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer zählt und KEINE Parteispenden veröffentlichen muss, was völlig inakzeptabel ist. Die IV, eine Lobby für die Industrie, der über 4.500 große finanzstarke Betriebe aus vielen Branchen angehören als Berufsvertreterorganisation gesetzlich zu bezeichnen und mit Gewerkschaften und Arbeiterkammer gleichzustellen ist sehr, sehr fragwürdig. Einen der größten Parteifinanziers der ÖVP und FPÖ von jeglicher Veröffentlichung ihrer Parteispenden auszunehmen, muss aufhören!  

Ich erinnere an die Aufdeckungen des IV-Parteischmiergeldsystem von Markus Wilhelm in seinem Foehn mit dem Titel: Geld regiert aus dem Jahre 1991.

Oder die Homepage von KHG!

Oder an die Aussage von Erwin Zangerl: „Die IV kauft sich ganze Parteien, und damit die Politik!“

Wer zahlt, schafft an und man beißt nicht die Hand, die einem füttert, sind zwei bekannte Volksweisheiten. Großspenden führen die Demokratie ad absurdum, ist ebenfalls zu erinnern.

Es darf nicht weiter sein, dass die IV weiterhin intransparent und gesetzlich legal MILLIONEN der ÖVP und FPÖ spenden können und davon keinen Cent veröffentlichen müssen! Und die österreichische Zivilgesellschaft darüber nicht ausreichend unterrichtet ist! Wo sind wir denn? Etwa in Absurdistan? Dem Rechnungshof wurde 2012 die Prüfkompetenz (sic) geschmälert, er kann keinerlei Einsicht in die Partei-Buchhaltungen nehmen und muss alles glauben, was die Parteien angeben?!!! Vertrauen ist gut, KONTROLLE IST BESSER! Und hier bei den Parteikassen auf jeden Fall von Nöten!!! Hallo! Es fehlt der Aufschrei der Medien! Die Österreicher haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel die ÖVP & FPÖ von der IV abkassieren!

Kriminologen, Kaufleute, Betriebsprüfer und investigative Journalisten folgen bei ihrer Arbeit der Spur des Geldes, um Akteure, Größenordnungen, Übersicht und Motive zu ergründen. Es scheint, dass die von unseren Steuergeldern völlig abhängigen österr. Medien auch hier als politisch-korrekte Hofberichterstatter agieren und vernachlässigen die notwendige Machtkontrolle und KRITIK!

Die Parteienfinanzierung ist eine sehr wichtige Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik und von großem öffentlichen Interesse!

Es benötigt bei der Parteienfinanzierung: 1. völlige Transparenz, 2. unabhängige Kontrolle und 3. strafrechtliche und wirtschaftliche Sanktionen!

In Österreich sind alle drei Bereiche gesetzlich notleidend! Es fehlt an Transparenz, es fehlt die unabhängige Kontrolle und es fehlen abschreckende Sanktionen! Die 2012 gesetzlich durchgeführte KOMPETENZ-SCHMÄLERUNG unseres Rechnungshofes bei der Prüfung der Parteikassen wurde m. E. n. medial unzureichend kritisiert und deren fatalen Auswirkungen ungenügend thematisiert. Es benötigt längst einen Aufschrei der Medien!

Die Evaluierung des Transparenzpaketes 2012, durchgeführt unter Leitung von Prof. DDr. Hubert Sickinger, ein angebliches „Transparenzpaket“ das diesen Namen NICHT verdient, zeigt auf, was los ist: Siehe hier: https://www.informationsfreiheit.at/2017/09/01/transparenzpaket_evaluierung/

Die Politik hat einen enormen Unwillen ihr „Freunderlwirtschaftssystem“ korruptionsdicht zu gestalten. Die Medien machen hier viel zu wenig Aufklärung und vernachlässigen notwendige KRITIK und erzeugen daher keinen Druck, der zur notwendigen Veränderung führen sollte, sondern agieren auch hier eher als helfende Komplizen bzw. Erfüllungsgehilfen.

Allen Medien die als politisch-korrekte Hofberichterstatter agieren, gehörten meiner Ansicht nach längst alle staatlichen Anzeigengelder gestrichen. Dann könnten wir uns von den ca. 300 Millionen Steuergelder die als Anzeigengeld alljährlich verschleudert werden, sehr viel einsparen.

Armin Thurnher brachte die österr. Mediensituation, vom ORF bis zum Boulevard, in seinem Buch: Republik ohne Würde im sehr lesenswerten Kapitel 7, über die Medien, gut auf den Punkt. Hier zwei Ausschnitte: Die Mediensituation ist so mies, so schändlich, so unzumutbar, dass ich mich nicht damit abfinden mag.“ und „Verbunden sind Politiker und Medien nicht durch Respekt, sondern aus Angst und Gier. Medien fürchten, dass die Politiker nicht zahlen, Politiker fürchten, dass die Medien nicht stillhalten.“

Ist dies Nachfolgende etwa der Grund, warum die völlig abhängigen Medien über wichtige Thematiken nicht berichten? Ein Textausschnitt aus einem Zeit Artikel „Dunkle Kanäle“ von Anton Pelinka vom März 2012 –

Unsinnig teure Politikmaschine 

Die Anordnung der Finanzkanäle ist allerdings noch weitaus komplizierter, wenn darüber hinaus die »Informationstätigkeit« der Regierung berücksichtigt wird. Medien gegenüber ist die Politik nicht Nehmer, sondern Geber. Inseratenkampagnen, die alle von der Qualität österreichischer Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik oder von der Wohnbautätigkeit der Stadt Wien überzeugen sollen, sind für die Medien eine nicht unerhebliche Einnahmequelle. 

In anderen Demokratien informiert eine Regierung die Öffentlichkeit, indem sie zu einer Pressekonferenz lädt. Und die Medien berichten darüber, was ihnen im Rahmen der Medienfreiheit zu den Verlautbarungen einfällt. In Österreich hingegen bezahlt die Politik für etwas, das zum täglichen Geschäft der Zeitungen gehören sollte. Wenn man wiederum unterstellt, dass diese in Demokratien einmalige und extrem teure Form der bezahlten »Informationskampagnen« einen Sinn haben soll, dann ist die Annahme mehr als nur plausibel: Die Medien sollen für die großzügige Inseratenzuteilung eine Gegenleistung erbringen. Geld schmiert eine Maschine. Und dazu muss zwangsläufig der Begriff Korruption aufblitzen. Geld schafft ein Netz von wechselseitigen Abhängigkeiten: die der Politik von Geldgebern, die der Medien von der Politik. (Ende Ausschnitt Zeit-Artikel.)

In der Hoffnung das die Österreicher über die Höhe der IV-Parteizahlungen noch vor der Wahl erfahren und somit die richtige Auswahl treffen können verbleibe ich inzwischen mit freundlichen Grüßen aus Innsbruck, Ihr Klaus Schreiner

Buchhaltungsbüro & Lohnverrechnung

Tel. +43/664/531 43 69


Und nachdem im Email noch Platz war, erhielten die Medienvertreter nochmals (4 x) das 3. Punkte Programm der Zivilgesellschaft. 

Forderungen einer wachen Zivilgesellschaft, die Hausverstand besitzt und des kritischen analytischen und lösungsorientierten Denkens befähigt ist, um das vorherrschende intransparente korruptionsanfällige System, den intransparenten korrupten Saustall jetzt endlich auszumisten und Licht in unsere Angelegenheiten zu bringen. Der Unwille der Politik hier entgegenzustehen, muss gebrochen werden. Medien in die Pflicht. Wir haben ein Recht auf Information! Übersicht der eindringlichen Forderungen der Zivilgesellschaft!

Punkt 1: TRANSPARENZ! – Der gläserne Staat zum Schutz unserer Steuern und vor Korruption.

  • Transparenz im Abstimmverhalten (Parlament, Landtag, Gemeinderat)– gegen Einflussnahme und Korruption! (Brüssel, Wien, alle deutschen Bundesländer machen es vor. Wir wollen keine Lobbyistenspielwiese mehr! (Video am Ende des Beitrages.)
  • Transparenz im gesamten Gesetzwerdungsprozess! Wie jeder Text in der Wikipedia. Gegen Einflussnahme und Korruption!  (siehe Video am Ende des Beitrags)
  • Transparenz in den Buchhaltungen unseren Gebietskörperschaften. (Bund recht OK, aber: Länder u. Gemeinden! Die Finanzverfassung § 16, Abs. 1 muss umgesetzt werden. Die nicht rechtsgültige Heiligenbluter Vereinbarung muss enden! Ein Erlass des Finanzministers an Rechnungshof für Übersichtlichkeit, Vereinheitlichung muss umgehend gemacht werden!  Doppelte Buchführung zum Schutz unserer Steuergelder, Erhalt Übersichtlichkeit und ist gegen Korruption! Können wir aus der Hypo Alpe Adria, dem Salzburger Finanzskandal, den Milliardenverlusten bei den NÖ-Wohnbaugeldern u. v. weitere NICHTS LERNEN? Video am Ende des Beitrages. 
  • Transparenz in den Parteikassen – Prüfkompetenz des Rechnungshofs wieder erhöhen! Gesetzeslücken schließen! Wir haben unzureichende Transparenz, unzureichende Kontrolle und unzureichende Sanktionen! Gegen Einflussnahme und Korruption! siehe unten Langfassung von Experten.
  • Transparenz bei allen Förderungen!
  • Ein Informationsfreiheitsgesetz. Wir haben ein Recht darauf! Österreich ist weltweit Schlusslicht!!! Schändlich! siehe unten Langfassung von Experten.
  • Das antiquierte Amtsgeheimnis – Österreich als einziger EU-Staat mit Amtsgeheimnis in Verfassung! siehe unten Langfassung von Experten
  • Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild siehe unten
  • Medientransparenz – Gesetzeslücken schließen! siehe unten
  • Lobbyistentransparenz – Gesetzeslücken schließen! siehe unten
  • Transparenz aller ABGEORDNETENEINKÜNFTE – siehe unten
  • Herstellung transparenter Entscheidungen – siehe unten.
  • Dem Rechnungshofpräsidenten muss der politisch veranlasste Maulkorb abgenommen werden.

Die sich daraus ergebenden Vorteile für Journalisten und interessierte Bürger sowie zum Schutz unserer Steuergelder und gegen Korruption sind/wären enorm. Auch unser Recht auf Information gehört endlich berücksichtigt!

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Punkt 2 – Steuerfairness!

  • Die KALTE PROGRESSION muss sofort ausgeräumt werden – das ist eine Frechheit! Video am Ende des Beitrages.
  • Erbschaftssteuer mit Selbstbehalt – überwiegende Mehrheit will das!
  • Steuerentlastung Faktor Arbeit – Besteuerung Kapitaleinkünfte!
  • Ausgleich der Bankenrettungen mit vielen Milliarden an Steuergelder durch eine österr. Finanztransaktionssteuer!
  • Herbeiführung von Steuerfairness durch Ausräumung der Steuerkleinrechnungsgesetze für Konzerne und Kapitalgesellschaften (GmbH)! wie die Gruppenbesteuerung, Lizenzgebühren, Finanzinvestitionen, Zinszahlungen innerhalb des Konzerns, Investitionsfreibeträge, etc.
  • Umsetzung der Attac Forderungen für Steuergerechtigkeit
  • Verunmöglichung der Ausweichung der Steuerlast in ausländischen Stiftungen und im offshore Bankenbereich! 
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Punkt 3 – Ausräumung staatlicher Missstände

  • Schluss mit der verzerrten Erhebung des Verbraucherpreisindex! Ein einkommensspezifischer Einkommensindex muss her! Video und Links zu Artikeln am Ende des Beitrages.
  • Schwerer Betrug bei Preisabsprachen müssen durch das Strafgesetz abgeschreckt und nicht mit Geldstrafen als Kavaliersdelikte behandelt werden. Geht´s noch?
  • Wiederherstellung von Neutralität! Die überwiegende Mehrheit will das! Video am Ende des Beitrages.
  • Verminderung Transitverkehr!
  • Kein Glyphosat auf den Feldern & im Essen. Gesundheitsschutz!
  • Kontrolle der Flugzeugemissionen. Stoppt den giftigen Metallregen! Video Prof. Lohmann am Ende des Beitrages.
  • Kein Menschenexperiment mit dem 5 G Netz! Hört auf die hunderten Wissenschaftler & Ärzte! Nicht auf die Mobilfunkindustrie! Wissenschaftlicher Appell – Video am Ende des Beitrages
  • Instrumente für die Verwirklichung von direkter Demokratie! Das Dont´smoke und das Frauenvolksbegehren (u. a. mit so einer Stimmgewichtung!) dürfen nicht übergangen werden können!!!
  • Wirksame Strukturen zur Verhinderung von Schwarzgeldwäsche, wie sie von der EU eingefordert werden, aber Österreichs Politiker sich seit über vier Jahren dagegen wehren diese umzusetzen!
  • Eine Armutsverhinderungsprogramm dass diesen Namen auch verdient, muss her. Die asoziale armutsstiftende „Sozialhilfegesetz“ ist das schändlichste Gesetz der 2. Republik, beschlossen von ASOZIALEN! Die Volkshilfe hat ein kostengünstiges Modell mit hoher sozialer Treffsicherheit entwickelt, dass die Kinderarmut ausräumen könnte. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=IuV8ig1_BJ0&t=274s . Das Bündnis gegen Armut und Wohungsnot in Tirol hat die Unterschiede zur Mindestsicherung und dem Sozialhilfegesetz sehr gut herausgearbeitet. Siehe hier: https://wwww.buendnis-tirol.at . Hier kommt man zu einem Beitrag über die Kinderarmut und Altersarmut sowie über nähere Zahlen der früheren Mindestsicherungsbeziehern: https://www.aktivist4you.at/2019/05/02/schaendlichstes-armuts-gesetz-der-2-republik-info-tunnelfahrt-zum-sozialhilfegesetz-song-herz-aus-stein-uebersicht-fakten-zur-sozialhilfe-den-gruppen-der-mindestsicherungsbezieher-di/
  • Das staatliche Armutsverhinderungsprogramm muss wieder die Existenzsicherung, die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben, dier Fürsorgeverpflichtung und eine wirksame Armutsverhinderung verfolgen und nicht arbeitspolitische Ziele! 
  • Wohnbauförderung: Die Bauern und Unternehmer müssen zu Einzahler in den Topf werden, aus dem sie Wohnbaukredite erhalten. Derzeit zahlen nur die Arbeitnehmer in diesen Topf ein und die Bauern und Unternehmer können sich aus diesen bedienen!
  • Grundsteuer: Die Landwirte werden bei der Grundsteuer völlig ungleich behandelt! Wie jetzt auch die Immobilienfirmen. Das geht gar nicht! 
  • Die Parteienfinanzierung muss drei Grundsätzen unterliegen. 1. Transparenz. 2. Kontrolle. 3. Sanktionen. Derzeit sind alle drei Grundsätze unzureichend gesetzlich abgedeckt. 

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Punkt 1: TRANSPARENZ!

  • Transparenz im Abstimmverhalten der Parlamentarier, der Landtagsabgeordneten und des Gemeinderates jeder größeren Gemeinde soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Wir bauen das Parlament für 352 Millionen €uro um, und ein System zur Protokollierung der Anwesenheit und des Abstimmverhaltens wird nach wie vor ausgespart. Derzeit haben wir eine Spielwiese für Lobbyisten, wo Parlamentarier unentdeckt die Interessen der Konzerne wahrnehmen können! Das darf nicht sein.
  • Transparenz im gesamten Gesetzwerdungsprozess! Wie in der Wikipedia sollte man künftig wissen, wer, wann, welchen Teil zum Gesetz beigetragen oder gelöscht hat!
  • Transparenz in den Buchhaltungen unseren Gebietskörperschaften.
  • (Bund, Länder, Gemeinden) Es darf nicht weiter sein, das die nicht rechtsgültige Heiligenbluter Vereinbarung der Landeshauptleute mit dem Bund von 1974 dem Schutz unserer Steuergelder entgegensteht. Übersicht und Vereinheitlichung durch doppelte Buchführung sollte längst umgesetzt sein. Die Hypo Alpe Adria, der Salzburger Finanzskandal, der NÖ-Wohnbaugelderverlust in Milliardenhöhe hat aufgezeigt, WAS FÜR EIN WAHNSINN in den korruptionsanfälligen Buchhaltungen aus der Kaiserszeit, der Kameralistik besteht!
  • Transparenz in den Parteikassen. Die 2012 durchgeführte Schmälerung der Prüfkompetenz unseres Rechnungshofes bei der Prüfung der Parteien muss wieder aufgehoben werden. Wir wollen wissen, woher die vollen 13 Millionen des ÖVP-Wahlkampfes her sind. Derzeit werden nur 2,1 Millionen offengelegt. Das darf nicht sein. Die von Prof. Dr. Dr. Hubert Sickinger und von RA. Dr. Mag. Stephan Lenzhofer, in deren Fachbüchern über die Parteien- und Politikerfinanzierung aufgezeigten Problemstellen/Mängel in der Parteienfinanzierung sollten schnellstmöglich ausgeräumt werden! Wichtig sind dabei 3 Punkte. 1. Transparenz. 2. Kontrolle. 3. Sanktionen!  Siehe weitere Ausführungen unten.
  • Transparenz bei allen Förderungen! In Österreich betragen die Förderungen des Staates in etwa das Doppelte wie im OSZE-Schnitt. Der Föderalismus muss völlig transparent werden!
  • Medientransparenz – siehe Ausführungen unten!
  • Lobbyistentransparenz – siehe weitere Ausführungen unten!
  • Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. – siehe weitere Ausführungen unten

Das antiquierte Amtsgeheimnis sollte nach Vorbild von Hamburg angepasst werden und darf nicht weiter Sachverhalte verbergen helfen! Wir sind die Steuerzahler, die 80 % aller Steuern bezahlen. Wir wollen das Amtsgeheimnis schnellstmöglich an unsere Interessen angepasst bekommen. Siehe weitere Ausführungen unten.

„Wie soll echte demokratische Kontrolle von Regierung und Behörden aussehen, wenn sich diese jederzeit auf ein vollkommen antiquiertes Amtsgeheimnis berufen können?“ – Nelson Carr

  • Ein Informationsfreiheitsgesetz sollte nach den Anforderungen unserer Journalisten und internationalen Standards aber auch nach unserem Menschenrecht in Gesetz gegossen werden und nicht weiterhin der Politik es zu ermöglichen Sachverhalte zu verbergen.
  • „Besonders wichtig für ein Transparenzgesetz im 21. Jahrhundert: die Verfügbarkeit von Originaldaten in maschinenlesbarer Form. Niemand sollte mit dem Scannen von tausenden Seiten Zeit verschwenden müssen.“ – Markus »fin« Hametner

Siehe umfangreiche Erläuterungen zu Transparenz unten.

Punkt 2 – Steuerfairness! GANZ WICHTIG!

  • Die KALTE PROGRESSION muss sofort ausgeräumt werden. Dem Mittelstand werden dadurch alljährlich ca. 3,5 Milliarden (Tendenz steigend!) unsichtbar aus den Lohntüten geraubt. Die Kalte Progression stellt eine demokratisch nicht beschlossene Steuererhöhung dar! Das darf nicht sein!
  • Des Weiteren wird in Österreich Arbeit höher besteuert als Kapitaleinkünfte. Das ist keine Steuerfairness. Arbeit unterliegt zudem der Sozialversicherung. Kapitaleinkünfte nicht. Also wer arbeiten muss, um zu überleben, wird viel höher besteuert und zahlt Sozialversicherung, als jemand der so viel Vermögen besitzt, dass er ohne zu arbeiten aus den Kapitalerträgen leben kann. Schändlich. Die Vermögenssteuern in Österreich sind auf einem sehr niederen Niveau. Wenn wir den OSZE-Schnitt anstreben würden, dann hätten wir ca. 5 Milliarden mehr im Steuertopf und der Steuergerechtigkeit wäre auch geholfen. Über 70 % der Österreicher sprechen sich für eine Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag aus. Die Politik blockiert auch hier den Willen der Mehrheit. Wie auch bei Glyphosat. Bei CETA u. v. m. Hier zu viel. Unsere angeblichen Volksvertreter agieren mehrheitlich als lange Hand der Industrie und des Finanzmarktes. Schändlich.
  • Die Steuerlast hat sich aufgrund Lobbyismus und Spendengelder in den letzten Jahrzehnten von den Konzernen auf die Arbeitnehmer verschoben. Derzeit zahlen die Pensionisten, Arbeitnehmer und Konsumenten 80 % der Steuereinnahmen, die Konzerne und Wirtschaft lediglich 10 %, früher 22 %. Den Konzernen und Kapitalgesellschaften (GmbH´s) wurden die Steuersätze laufend vermindert und es wurden zudem zahlreiche Gesetze erlassen, damit die Kapitalgesellschaften sich die Steuer klein rechnen können. Lizenzgebühren, die Gruppenbesteuerung, Finanzinvestitionen, Investitionsfreibeträge, Zinszahlungen innerhalb des Kozerns, u. v. m. helfen dabei. Wenn man sich die Steuerquote von z. B. dem Raiffeisenmischkonzern über mehrere Jahre hinweg ansieht, ist diese bei rund einem Prozent angesiedelt, obwohl derzeit noch 25 % Körperschaftssteuer fällig wären. Tendenz fallend, weil weitere Verminderungen auf 19 oder 20 % von der schwarz-blauen Regierung heuer angestrengt werden. Die Medien versagen mehrheitlich auch bei diesem Thema Steuergerechtigkeit, die Bevölkerung darüber kritisch zu informieren. Kapitalerträge sollten mindestens die gleiche Steuer bezahlen müssen, wie Arbeitseinkünfte. Es darf nicht mehr sein, das Arbeit benachteiligt wird! Durch Spendengelder der Konzerne ermöglichte Steuerkleinrechnungsgesetze müssen der Vergangenheit angehören. (Gruppenbesteuerung, Lizenzgebühren, Zweckgesellschaften, Offshore-Geschäfte, Finanzinvestitionen, …)
  • Zum Ausgleich der mit vielen Milliarden an unseren Steuergeldern durchgeführten österreichischen Bankenrettungen sollte eine österr. Finanztransaktionssteuer eingeführt werden, wenn man sich europäisch nicht einigen will. Es darf nicht sein, dass die Banken Milliarden an Gewinne erzielen und sich nach wie vor die Steuer kleinrechnen können! HALLO.
  • ATTAC – Forderungen für Steuergerechtigkeit gehören öffentlich diskutiert!

Punkt 3 – Ausräumung staatlicher Missstände

  • In Österreich werden den unteren Einkommensgruppen alljährlich die Kaufkraft geschmälert durch eine verzerrte Erhebung des Verbraucherpreisindex. Wirklich schändlich. Mieten z. B. werden nur mit 4,07 % gewichtet, machen aber meist 40-50 % aus! Um die soziale Schere wieder zu schließen MUSS ein Einkommensspezifischer Verbraucherpreisindex her. Höre Univ. Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber oder Walter Katzmair
  • Des Weiteren schützt die von der Industrie und Wirtschaft geschmierte Politik korrupte Wirtschaftsmanager, indem schwerer Betrug, wie Preisabsprachen, als Kavaliersdelikte mit Geldstrafen geahndet werden und nicht nach dem Strafrecht. Wir Konsumenten zahlen deshalb vielfach erhöhte Korruptionspreise und es besteht KEINERLEI ABSCHRECKUNG für diese korrupten Wirtschaftsmanager. Das darf nicht sein!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für die immerwährende Neutralität. Österreich ist mittlerweile sowas von nicht neutral, dass es weh tut und die Neutralität wird ständig mit Füßen getreten. Die fehlende Rechtstreue der Politiker ist eine Schande im Lande! Darüber gibt es einen eigenen Beitrag. Siehe Link in der YT-Videobeschreibung.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für die Verminderung des Transitverkehrs! Die Gesundheit und Lebensqualität unserer Kinder, unserer Eltern und von uns, sind uns wichtig. Der Politik nicht, wie es scheint. Durch Billigdiesel und Billigmautpolitik locken wir Frächter über Österreich ihre Routen zu wählen an. Wir haben über 30 % TANKTOURISMUS. Schändlich.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist gegen Die Politik verfolgt nicht die Interessen der Volksgesundheit, sondern der Wirtschaft und sagt JA, zum Krebs- und Krankheitsrisiko Glyphosat. Schändlich!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist die Gesundheit der Kinder, der Eltern und die eigene wichtig! Der Politik nicht, wie es scheint. Der ständig steigende Luftverkehr verschmutzt den Himmel, die Luft, die Böden und Gewässer. Untersuchungen der ETH in Zürich, von der Nobelpreisträgerin Lohmann von Flugzeugemissionen ergaben, dass über 16 giftige Metalle in den Flugzeugemissionen vorhanden sind! Frau. Prof. Dr. Lohmann rät diese Flugzeugemissionen zu reglementieren. Metalle sind schwerer wie Luft und fallen auf uns runter und vergiften unsere Umwelt. HALLO, ist da wer? Die österr. Bundesregierung und die Medien wurden darüber informiert und halten das Thema aus der Öffentlichkeit. Schändlich!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist die Gesundheit der Kinder, der Eltern und die eigene wichtig! Der Politik nicht wie es scheint. Sorglos führt Österreich, Innsbruck als erstes, das gesundheitsschädliche 5 G Netz Hunderte Wissenschaftler und Ärzte warnen öffentlich vor den bekannten Gefahren und Auswirkungen. Die Zeugungsfähigkeit wird stark beeinträchtigt. Die Millimeterwellen dringen in die Oberhaut und in unser Nervensystem ein und verursachen viele Krankheiten. Dies stellt das größte Menschenexperiment mit bereits absehbaren Folgen dar. Völlig verrückt. Gesundheits- und lebensgefährlich! Die Medien verschweigen diese Wissenschaftler und Ärzte. Könnten die Anzeigengelder der Mobilfunkindustrie und der enorme Investitionsaufwand von über 500 Milliarden in Europa damit zusammenhängen? Die Pharmabranche lacht sich einer profitablen Zeit der Krankheitssteigerung und der Krebssteigerungen entgegen.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für direkte Demokratie und Mitbestimmung. Das don´t smoke und das Frauenvolksbegehren haben deutlich aufgezeigt, dass dies den Politikern überhaupt nicht wichtig ist. Sie nehmen den Souverän nicht ernst, überhaupt nicht und schließen uns aus.
  • Eine Armutsverhinderungsprogramm dass diesen Namen auch verdient, muss her. Die asoziale armutsstiftende „Sozialhilfegesetz“ ist das schändlichste Gesetz der 2. Republik, beschlossen von ASOZIALEN! Die Volkshilfe hat ein kostengünstiges Modell mit hoher sozialer Treffsicherheit entwickelt, dass die Kinderarmut ausräumen könnte. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=IuV8ig1_BJ0&t=274s . Das Bündnis gegen Armut und Wohungsnot in Tirol hat die Unterschiede zur Mindestsicherung und dem Sozialhilfegesetz sehr gut herausgearbeitet. Siehe hier: https://wwww.buendnis-tirol.at . Hier kommt man zu einem Beitrag über die Kinderarmut und Altersarmut sowie über nähere Zahlen der früheren Mindestsicherungsbeziehern: https://www.aktivist4you.at/2019/05/02/schaendlichstes-armuts-gesetz-der-2-republik-info-tunnelfahrt-zum-sozialhilfegesetz-song-herz-aus-stein-uebersicht-fakten-zur-sozialhilfe-den-gruppen-der-mindestsicherungsbezieher-di/
  • Das staatliche Armutsverhinderungsprogramm muss wieder die Existenzsicherung, die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben, dier Fürsorgeverpflichtung und eine wirksame Armutsverhinderung verfolgen und nicht arbeitspolitische Ziele!
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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.informationsfreiheit.at/transparenzgesetz-at/

6 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Zentrale Kritikpunkte (hier Kurzfassung, Langfassung siehe nach Videos)

Parteienfinanzierung • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.

  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.

Für #EchteTransparenz

  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa RechtsanwältInnen, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessensvertretern mit Vertreter_innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage offengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als fünf Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.
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2013 begannen wir unser Engagement für ein Bürgerrecht auf Informationszugang mit der Kampagne Transparenzgesetz.at.

Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger unser Anliegen in Form einer Petition unterstützt.

Die Petition haben wir mittlerweile geschlossen, unser Einsatz geht weiter.

Unsere Forderung: Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild für Österreich

  1. Ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung
    Positiv statt negativ: Auskunft muss die Regel sein, nicht die Ausnahme. Einsicht in Akten muss möglich sein, persönlicher Datenschutz dennoch gewährleistet bleiben.
  2. Eine Veröffentlichungspflicht für Behörden

Aktiv statt passiv: Behörden sollen Verträge, Dokumente und Daten von sich aus online stellen, veröffentlicht in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von eine/r unabhängigen Beauftragte/n für Informationsfreiheit und Datenschutz.

So wollen wir Steuerverschwendung und Korruption vorbeugen. Und das Vertrauen in Verwaltung und Politik fördern.

Auch die Politik versprach wenige Wochen nach Start der Petition mehr Offenheit und ein Ende des AmtsgeheimnissesZu dessen Abschaffung bekannten sich auch zahlreiche von uns kontaktierte Kandidatenim Vorfeld der Nationalratswahl 2013. “Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis” schrieb die SPÖ-ÖVP Koalition in ihr Arbeitsprogramm 2013-2018.

   

Mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern im Rücken setzen wir uns seither für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz und mehr Transparenz ein.

Das Hamburger Vorbild

Unter dem Titel „Transparenzgesetz.de – Transparenz schafft Vertrauen“ gründete sich in Hamburg eine sogenannte Volksinitiative, die ein Transparenzgesetz für Hamburg einforderte. Auslöser waren die explodierenden Kosten des dort neu gebauten Konzerthauses namens „Elbphilharmonie“ – bei gleichzeitiger Intransparenz des Vergabeverfahrens.

Obwohl Hamburg bereits über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügte, erwies sich der aber nur als mäßig tauglich, da man als Bürger gar nicht wusste, wonach man überhaupt fragen konnte: Um nach einem Akt zu fragen, muss man ja zuerst wissen, dass er in er Verwaltung existiert. Das hat auch der FOIA nicht sichergestellt.

Ziele des Transparenzgesetzes in Hamburg waren daher im Wesentlichen drei Punkte:

  1. Veröffentlichungspflicht von Behörden für geschlossene Verträge, eingekaufte Gutachten u. Ä.
  2. Schaffung eines zentralen Informationsregisters, in dem all dies online veröffentlicht wird
  3. Schaffung eines zentralen Informationsbeauftragten, der die Einhaltung von Informationsfreiheit und Datenschutz überwacht, Erweiterungen vorantreibt und Anlaufstelle für Informationsanliegen der Bürger ist

Die Initiative entstand aus der Zivilgesellschaft und wurde von vielen Organisationen unterstützt. Parlament und Stadtregierung übernahmen die Forderungen der Initiative schließlich und beschlossen das Hamburgerische Transparenzgesetz. Dieses ist im 6. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Im Oktober 2014 hat das aus dem Gesetz resultierende Transparenzportal Hamburg seinen Vollbetrieb aufgenommen. Ende 2015 standen dort laut dem Datenschutzbeauftragten 36,000 Dokumente zur Verfügung, die Seite verzeichnete zwischen ein und zwei Millionen Zugriffe pro Monat.

Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, sich proaktiv zu informieren, ist hoch und zeigt, dass Befürchtungen, man würde mit diesem Projekt einen ‘Datenfriedhof’ schaffen, unbegründet waren, schreibt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Mit der Einführung eines Transparenzgesetzes hat die Stadt Hamburg gezeigt, dass umfassende Transparenzbestimmungen möglich sind. Und die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs haben gezeigt, dass man mit persönlichem Engagement für eine Sache auch abseits von Wahlen etwas bewirken kann.

Das Hamburger Modell ist ein Vorbild. So sind die Deutschen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen bereits nachgezogen und haben ihre Informationsfreiheitsgesetze zu Transparenzgesetzen erweitert.

Transparenzgesetz.at

Ab 2013 haben wir uns mit der Initative Transparenzgesetz.at, die von mehr als 13,000 BürgerInnen unterstützt wird, für ein österreichisches Transparenzgesetz eingesetzt. Aus dieser Initiative ist das Forum Informationsfreiheit hervorgegangen.

Unser Ziel ist, dass endlich auch in Österreich die international üblichen Standards eines Informationsfreiheits-Gesetzes übernommen werden und mit den Innovationen des Hamburger Transparenzgesetzes – nämlich der automatischen Veröffentlichung von Informationen – kombiniert werden.

Die Grundsätze unserer Initiative sind die gleichen, die schon dem Hamburger Transparenzgesetz zu Grunde lagen:

  1. Korruption erschweren
    2. Steuerverschwendung vorbeugen
    3. Misstrauen abbauen
    4. Vertrauen in Politik und Verwaltung stärken
    5. Verwaltungsabläufe vereinfachen und beschleunigen
    6. Mitbestimmung erleichtern

Lernt Österreich vom Hamburger Modell?

Im bislang vorliegenden Entwurf für ein Informationsfreiheitsgestz ist zwar in §4 vorgesehen, dass “Informationen von allgemeinem Interesse” von Behörden “nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten im Internet und barrierefrei zu veröffentlichen” sind, soweit sie nicht der Geheimhaltung unterliegen. Auch soll die Veröffentlichung “nach Möglichkeiten und Zweckmäßigkeit in offenem und maschinenlesbarem Format mit den jeweiligen Metadaten” erfolgen – soweit damit “kein unverhältnismäßiger Aufwand” verbunden ist.

Jedoch bleibt der Gesetzesentwurf so vage, dass dieser Artikel, falls er so beschlossen würde, wohl weitgehend totes Recht werden wird: Es wird weder definiert, was unter “Informationen von allgemeinem Interesse” zu verstehen ist, noch wird vorgegeben, wie zeitnah welche Dokumente zu veröffentlichen sind. Dazu kommt, dass es keine Kontrollstelle zur Umsetzung geben soll. Auch sind keinerlei Sanktionen für den Fall vorgesehen, dass der Verpflichtung zur Veröffentlichung nicht nachgekommen wird.

Transparente Entscheidungen

Wie kann sichergestellt werden, dass von Politik und Verwaltung getroffene Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind?

Über diese Frage haben wir uns zusammen mit unseren Partnern Access Info EuropeOKFN DeutschlandInfoHouse (Slowenien), Request Initiative (Vereinigtes Königreich), Watchdog (Polen), Gong (Kroatien), Diritto di Sapere (Italien) und VouliWatch (Griechenland) sowie Aktivisten aus Irland und Finnland Gedanken gemacht.

Wir haben recherchiert, wie die Rechtslage in Sachen Informationszugang zu Entscheidungen aussieht, und ob politische Entscheidungen auf nationaler Ebene in der Praxis wirklich transparent sind. Die Ergebnisse unserer Recherchen gibt es unter https://www.access-info.org/decision-making-transparency.

  • Unsere Evaluierung der Transparenz-Regeln für Lobbyisten und Interessensvertreter sowie konkrete Vorschläge für Nachbesserungen haben wir hier veröffentlicht.

Empfehlungen zu den zu veröffentlichenden Informationen

Zusammen mit Access Info Europe und unseren Partnern haben wir identifiziert, welche Information bei Entscheidungsprozessen dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten:

  1. Grundlegende Informationen zum Entscheidungsfindungsprozess

Die verantwortliche öffentliche Stelle sollte Dokumente erstellen und aktiv veröffentlichen, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, die Entscheidung nachzuvollziehen und sich in den Prozess einzubringen. Diese Dokumentation sollten zumindest Folgendes enthalten:

  • Einen Zeitplan des Entscheidungsprozesses, der regelmäßig aktualisiert werden sollte;
  • Kontaktinformationen der betroffenen öffentlichen Stelle sowie der Abteilungen und Personen, die für die Entscheidung verantwortlich sind;
  • Informationen zu Experten, Arbeitsgruppen und Kommissionen, die den Entscheidungsprozess begleiten: die Namen der Mitglieder, eine Beschreibung des Prozesses, sowie die Ergebnisse der Konsultationen sollten öffentlich gemacht werden.

 

  1. Terminpläne führender Entscheidungsträger_innen

Führende Verantwortliche aus Politik und Verwaltung, die für Entscheidungsprozesse verantwortlich sind dadurch zum Ziel von Lobbying werden könnten sollten eine Aufstellung ihrer Termine öffentlich zugänglich machen. Offengelegt werden sollten Termine, die Namen der Teilnehmer an diesen Terminen, sowie Aufzeichnungen zu geführten Telefonaten. Die Gespräche sollten angemessen dokumentiert werden.

  1. Auflistung der Treffen von Amtsträgerinnen und Amtsträgern

Die Öffentlichkeit sollte nachvollziehen können, welche Treffen wo und mit wem stattgefunden haben, und was dabei besprochen wurde. Zu den folgenden Treffen sollten Informationen öffentlich zugänglich werden:

  • Treffen zwischen Vertreter_innen öffentlicher Stellen und Vertreter_innen anderer öffentlicher Stellen;
    Treffen von Vertretern öffentlicher Stellen mit Interessensvertretern, inklusive Konsultationen mit Betroffenen (Stakeholdern);
  • Treffen, Konferenzen und Veranstaltungen, die vom Amtsträger besucht werden, inklusive solche die von Interessensgruppen (Lobbyisten, politische Parteien, diverse Interessensgruppen, etc.) organisiert werden oder bei denen diese vertreten sind;
  • Telefonate zwischen Amtsträgern und Vertreter_innen von Interessensgruppen sollten vermerkt werden. Wenn diese einen Bezug zu laufenden Entscheidungsprozessen haben, sollten sie aktiv veröffentlicht werden, in sonstigen Fällen sollte die Information auf Anfrage herausgegeben werden.
  1. Dokumente zu Treffen

Die Öffentlichkeit sollte über geplante Treffen, die Teil eines Entscheidungsprozesses sind, ebenso informiert werden wie über detaillierte Aufzeichnungen zu diesen Treffen. Ein Protokoll solcher Treffen sollte detailliert genug sein, um des Interessierten zu ermöglichen, nachzuvollziehen, welche Kernthemen besprochen wurden und welche Übereinkommen oder Entscheidungen dabei getroffen wurden.
Die Namen jener, die in Treffen zu einem Entscheidungsfindungsprozess teilnehmen, sollten zugänglich sein. Deshalb sollten alle potentiellen Teilnehmer an solchen treffen darüber informiert werden, dass der Termin öffentlich ist, und dass die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens und die einer vertretenen Organisation Voraussetzung für die Teilnahme am Termin ist.

  1. Dokumente aus öffentlichen Begutachtungen

Staatliche Stellen sollten grundsätzlich aktiv alle Dokumente veröffentlichen, die im Rahmen von öffentlichen Begutachtungen und Konsultationen übermittelt wurden. Weiters sollten Dokumente veröffentlicht werden, aus denen hervorgeht, welche Anregungen in einen Entscheidungsprozess aufgenommen wurden.
Stellungnahmen in öffentlichen Begutachtungen sollten binnen 15 Arbeitstagen nach Ende der Begutachtung veröffentlicht werden. Beinhalten sollten diese:

  • Eine Aufstellung aller Stellungnahmen;
  • Alle Dokumente, die von Interessenvertretern übermittelt wurden, zusammen mit den Namen der Vertreter und Details, wen diese vertreten;
  • Dokumente die von juristischen Personen übermittelt wurden, samt Details zur rechtlichen Person, und falls diese in Vertretung Dritter handelt, die Namen der Auftraggeber.

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens sollte auf die Veröffentlichung hingewiesen werden und eine Zustimmung dazu von den Teilnehmenden eingeholt werden.

Nachdem eine Konsultation abgeschlossen ist und evaluiert wurde:

  • Evaluierungen der Konsultationsprozesse, und eine Erläuterung wie vorgegangen wurde bzw. welche Anregungen aufgenommen wurden.

Datenschutz: Um es möglich zu machen, die Namen derjenigen zu veröffentlichen, die sich an einer Begutachtung beteiligten, sollte ein online Formular die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens und einer etwaigen beruflichen Vertretung eingeholt werden, bevor eine Stellungnahme übermittelt wird. Das selbe sollte für Organisationen gelten, deren Namen in allen Fällen öffentlich gemacht werden sollten.

  1. Dokumente, die im Rahmen eines Entscheidungsfindungsprozesses erstellt wurden

Studien und Evaluierungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechtsgutachten, Entscheidungs-Entwürfe, Bewertungen früherer Regelungen sowie Aktions- und Umsetzungspläne, die im Rahmen eines Entscheidungsprozesses erstellt werden, sollten der Öffentlich zugänglich sein.

  1. Dokumente, die von Interessensvertretungen und Lobbyisten übermittelt werden

Dokumente, die einer öffentlichen Stelle von Dritten, insbesondere von Interessenvertretern, Lobbyisten sowie von anderen staatlichen Stellen oder Regierungen übermittelt werden, und die sich auf einen bestimmten Entscheidungsprozess beziehen, sollten zeitnah (etwa binnen 15 Arbeitstagen) aktiv veröffentlicht werden:

  • Dokumente, die sich direkt auf einen laufenden Entscheidungsprozess beziehen;
  • Entwürfe einer Entscheidung und Empfehlungen;
  • Berichte, Erkenntnisse von Recherchen und andere Dokumente (auch solche, die nicht explizit in Bezug auf einen bestimmten Entscheidungsprozess verfasst wurden);
  • Kommuniqués, Presseaussendungen, Newsletter und andere schriftliche Materialien, die einer öffentlichen Stelle zugesandt werden.
  1. Dokumente, die eine Entscheidung begründen

Informationen und Dokumente, die einer bestimmten Entscheidung zu Grunde liegen und diese begründen, sollten zeitnah und aktiv veröffentlicht werden.
Beinhalten sollten diese Dokumente zumindest: Das Problem, dass die Entscheidung adressiert, verfügbare Handlungsoptionen, um dieses Problem zu lösen, und Kriterien, die bei der Entscheidungsfindung herangezogen wurden.

Das Dokument sollte auf öffentliche Konsultationen und die dadurch erhaltenen Anregungen verweisen (und/oder diese beinhalten). Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Kopien von wichtigen Daten und Argumenten erhält, welche als Basis der Entscheidung dienten, etwa: Berichte, Studien, Gutachten, Folgenabschätzungen, und jegliche sonstige Dokumente, die in Punkt 6 aufgeführt sind (auch wenn diese nicht explizit in Bezug auf einen bestimmten Entscheidungsprozess erstellt wurden).

Was ist Informationsfreiheit?

Jeder Bürger hat nach den Informations­gesetzen das Recht, Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand zu erhalten. 
Erfahren Sie mehr über Informations­freiheit.

Was macht diese Seite?

Diese Seite veröffentlicht Informationsanfragen und ihre Antworten, so dass der Vorgang durch die Öffentlichkeit geprüft werden kann. 
Erfahren Sie mehr über das Konzept.

FragDenStaat.at ist ein gemeinnütziges Projekt des Forum Informationsfreiheit, mit freundlicher Unterstützung der Open Knowledge Foundation Deutschland.

Die Seite erlaubt beispielsweise die Einrichtung von Benachrichtigungen für Gesetzgebungsprozesse, Personen, Stichworte oder individuelle Suchanfragen. Per Email werden NutzerInnen dann über Neuigkeiten informiert. So vereinfachen wir die Mitwirkung und Beteiligung an Entscheidungsprozessen.

Wenn BürgerInnen zeitnah über eine Petition oder eine Begutachtung informiert werden, können sie sich auch in diese Prozesse einbringen. Inhalte, Akteure und Prozesse werden so weit als möglich untereinander verlinkt. Weiters verweist OffenesParlament.at wo immer möglich auf die Inhalte auf der Parlaments-Webseite um den Zugriff auf die Original-Quelle zu ermöglichen.

Umsetzung

Die Inhalte von OffenesParlament.at basieren auf Informationen und Daten, die wir von der offiziellen Webseite des Parlaments, parlament.gv.at, beziehungsweise vom Open Data Portal data.gv.at übernehmen.

Wir bereiten diese Daten neu auf, um etwa durch neue Verknüpfungen und Darstellungen von Inhalten zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen. Auch können Sie sich individuelle Email-Benachrichtigungen einrichten, und wir informieren Sie, wenn es für Sie relevante Neuigkeiten gibt.

Derzeit ist die Seite in einer Test-Version verfügbarBis Sommer 2017 wird die Funktionalität der Seite weiter ausgebaut.

Infos zum Kern-Team hinter OffenesParlament.at gib es hier. Beigetragen haben auch zahlreiche Helferinnen und Helfer aus der Community im Rahmen mehrere Hackdays.

Das Projekt ist Open Source, der Code dahinter, Scraper und Dokumentation sowie bereits erfasste Verbesserungsvorschläge finden sich auf GitHub.

Wir freuen uns über Mithilfe, Kritik, Feedback, Anregungen und Vorschläge auf GitHub oder an office@informationsfreiheit.at.

Posts

Eine Förderung der Netidee der Internet Foundation Austria (IPA) macht die Entwicklung von OffenesParlament.at möglich. Nessus/Easyname unterstützt uns mit Sponsoring der Server-Infrastruktur. Danke!

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  1. September 2017

5 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Von Mathias Huter

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Wien, 1. September 2017 – Eine kritische Bilanz des vor fünf Jahren beschlossenen „Transparenzpakets“ zieht eine Allianz zivilgesellschaftlicher Akteure, die die Wirkung des Gesetzespakets untersucht haben. Erklärtes Ziel des Pakets war, die Integrität und Transparenz der Politik in wichtigen Bereichen zu erhöhen – Parteienfinanzierung, staatliche Inseratenausgaben, die Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Lobbyismus wurden schärferen Regeln unterworfen – und damit Korruptionsrisiken zu bekämpfen.

Die Evaluierung, erstellt vom Politologen Hubert Sickinger (Beiratsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten), Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) und Florian Skrabal (DOSSIER), zeigt, dass das geltende Regelwerk zahlreiche Schwächen und Schlupflöcher enthält.

Geltende Regeln können kaum kontrolliert und durchgesetzt werden. Weitgehende Nachbesserungen wären dringend notwendig, um in der Praxis in demokratiepolitisch wichtigen Bereichen echte Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Parteienfinanzierung

  • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.
  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.
  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit
    welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa Rechtsanwälte, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es
    keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessenvertretern mit Vertreter_Innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage ofengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der
    gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als vier Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.

Pressekonferenz

Rückfragen

Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) – mathias.huter@informationsfreiheit.at
Hubert Sickinger – hubert.sickinger@univie.ac.at
Florian Skrabal (DOSSIER) – florian.skrabal@dossier.at
Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten) – mb@mediaclan.at

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Hier kommt man zur Langfassung der Kritik/Evaluierung zum Transparenzpaket 2012: 

https://www.informationsfreiheit.at/2017/09/01/transparenzpaket_evaluierung/

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Informationsfreiheit

Unter Informationsfreiheit versteht man das international anerkannte BürgerInnenrecht auf Zugang zu Information von staatlichen Stellen.

Informationsfreiheit bedeutet, dass BürgerInnen jegliche Informationen – Aufzeichnungen, egal in welcher Form, die bei einer staatlichen Stelle vorhanden sind – erhalten können, solange durch diese Herausgabe kein Schaden im Sinn von eng definierten Ausschlussgründen entsteht.

Geheimhaltung ist etwa dann legitim, wenn eine Veröffentlichung Dritten einen Schaden zufügen würde (z.B. durch Verletzung der Privatsphäre), eine Gefahr für die nationale Sicherheit entstehen, oder ein behördliches oder gerichtliches Verfahren untergraben werden würde – und wenn es kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Information gibt.

Das Recht auf Information lässt sich aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 19) der Vereinten Nationen, welchen Österreich ratifiziert hat, ableiten.

Relevant sind auch die Grundrechtecharta der Europäischen Union (Artikel 11, “Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit”) und Artikel 10 (“Meinungsfreiheit”) der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht.

2013 wurde die Republik Österreich vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) nach der Verweigerung einer Behörde, Auskunft zu gewähren, wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.

Auskunftsrecht auf Bundes-Ebene

In Österreich ist eine Verpflichtung für Behörden, Auskunft zu erteilen, seit 1987 im Artikel 20. (4) des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) verankert. Dieser Verpflichtung zur Auskunftserteilung steht jedoch (unter anderem) das sogenannte Amtsgeheimnis in Artikel 20. (3) BVG entgegen.

Das Auskunftspflichtgesetz von 1987 verpflichtet Bundes-Behörden, BürgerInnen “ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen” auf eine mündliche oder schriftliche Anfrage hin Auskunft zu gewähren – “soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht”, etwa das “Amtsgeheimnis”, aber etwa auch der Schutz der Privatsphäre.

Das Forum Informationsfreiheit setzt sich für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und für ein starkes Recht auf Informationsfreiheit ein. Eine Verfassungsänderung sowie ein Informationsfreiheitsgesetz werden derzeit im Parlament diskutiert. Eine zeitliche Aufstellung der politischen Diskussion dazu gibt es hier.

Über unser Anfrageportal FragDenStaat.at können unkompliziert – und, auf Wunsch, öffentlich nachvollziehbar – Anfragen an Behörden gestellt werden.

Bei Anfragen zu Umwelt-Themen besteht durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) bereits jetzt ein deutlich besserer Rechtsanspruch für BürgerInnen, Informationen zu erhalten, als ihn das Auskunftspflichtgesetz vorsieht.

Auskunftsrecht bei Ländern und Gemeinden

Für Landesbehörden und Gemeinden gelten die folgenden Landesgesetze, die weitgehend ident mit dem Auskunftspflichtgesetz sind, und zum Teil auch andere Bundesgesetze, etwa das Informationsweiterverwendungsgesetz, auf Landesebene umsetzen:

Wenn Sie eine Anfrage über FragDenStaat.at stellen erkennt die Plattform automatisch, welchem Auskunftspflichtgesetz die entsprechende Behörde unterliegt und passt die Vorlage entsprechend an.

Informationsrecht gegenüber EU Institutionen

Gegenüber Institutionen der Europäischen Union gibt es für alle EU-BürgerInnen das Recht auf Information und Dokumenteneinsicht, das deutlich über geltendes Recht für österreichische Behörden hinausgeht. Einen Leitfaden für Anfragen an EU-Stellen gibt es hier. Sie können eine solche Anfrage auch über die zivilgesellschaftlich betriebene Plattform AskTheEU durchführen.

Informationsrecht gegenüber ausländischen Behörden

In vielen Ländern ist der Zugang zu staatlicher Information ein Recht, das jedem eingeräumt wird, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsort. Sie können also auch Anfragen an Behörden anderer Staaten nach den dort geltenden Informationsfreiheitsgesetzen stellen (in der entsprechenden Amtssprache).

Für Anfragen an Stellen in Deutschland empfehlen wir FragDenStaat.de, das Schwestern-Portal des vom Forum Informationsfreiheit betriebenen Anfrage-Portals FragDenStaat.at.

Eine Auflistung von zivilgesellschaftlichen Anfrageportalen in weiteren Ländern gibt es auf Wikipedia.

Warum überhaupt ein Informationsfreiheitsgesetz für Österreich?

Österreich ist kein Land, das sich durch besondere Politik- und Verwaltungstransparenz auszeichnet. Ganz im Gegenteil, Österreich ist das wohl einzige Land der EU, in dem das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung steht.

Doch auch wenn man weiter über den Tellerrand blickt, zeichnet sich Österreich nicht als transparente moderne Demokratie aus. Das jährlich veröffentlichte “Right To Information”–Rating belegt: Österreich ist in Sachen Informationsfreiheit unangefochtener Letzter. Weltweit. Seit 7 Jahren in Folge!

  • 2011 auf Platz 89/89
  • 2012 auf Platz 93/93
  • 2013 auf Platz 95/95
  • 2014 auf Platz 97/97
  • 2015 auf Platz 102/102
  • 2016 auf Platz 111/111
  • 2017 auf Platz 111/111 untersuchten Nationen.

 

Das muss sich ändern! Denn: Informationsrechte sind Menschenrechte

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf umfassende Informationsfreiheit gegenüber dem Staat – auch in Österreich. Egal, ob es sich um Auskunfts- oder Einsichtsrechte handelt; egal, ob es um analoge Information oder digitale Daten geht. Denn das Recht auf Information ist ein Menschenrecht. Das bestätigt ein eindeutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch die EKMR (Europäische Kommission für Menschenrechte) hat im Juli 2011 festgehalten, dass das Recht auf Information in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention fällt, es ist untrennbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung verbunden. 28 europäische Staaten haben dieses Grundrecht auf Information in ihren jeweiligen Verfassungen verankert, Österreich nicht. Hier steht anstelle eines umfassenden Informationsrechts für Bürgerinnen und Bürger das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Hier wird geschwiegen anstatt zu informieren.

Informationsfreiheit erschwert Korruption und beugt Steuerverschwendung vor

Der österreichische, investigative Journalismus läuft seit Jahren auf Hochtouren. Ein Korruptionsskandal jagt den Nächsten. Und, ein Ende der Affären ist zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Sicht. Besonderes die Aufdeckung der Korruptionsskandale der 2000er und 2010er Jahre hat dazu geführt, dass ein entsprechender  parlamentarischer Untersuchungsausschuss überhaupt initiiert wurde. Warum und Wieso dieser später abgedreht wurde, ist bis heute ein offenes Geheimnis.

Jedoch hat sich damit eines gezeigt: Dem Staat, seinen Institutionen und politischen Akteuren mussten und müssen Transparenz und Offenheit erst von der Zivilgesellschaft abgerungen werden. Es liegt an den Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf Information einzufordern!

Die publik gewordenen Korruptionsskandale zeigen deutlich, dass sie zu einem Gutteil nur möglich waren, weil die Handlungen der Verwaltung intransparent und somit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen waren. Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft dieses Kontrollorgan, Handlungen werden transparent, das heißt sie werden öffentlich und nachvollziehbar. Das hilft einerseits Korruption bzw. Ungereimtheiten früher zu entdecken und dementsprechend früher eingreifen zu können. Andererseits stärkt ein gläserner Staat das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in die Politik und deren Akteure.

2013 begannen wir unser Engagement für ein Bürgerrecht auf Informationszugang mit der Kampagne Transparenzgesetz.at.

Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger unser Anliegen in Form einer Petition unterstützt.

Die Petition haben wir mittlerweile geschlossen, unser Einsatz geht weiter.

Unsere Forderung: Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild für Österreich

  1. Ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung
    Positiv statt negativ: Auskunft muss die Regel sein, nicht die Ausnahme. Einsicht in Akten muss möglich sein, persönlicher Datenschutz dennoch gewährleistet bleiben.
  2. Eine Veröffentlichungspflicht für Behörden
    Aktiv statt passiv: Behörden sollen Verträge, Dokumente und Daten von sich aus online stellen, veröffentlicht in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von eine/r unabhängigen Beauftragte/n für Informationsfreiheit und Datenschutz.

So wollen wir Steuerverschwendung und Korruption vorbeugen. Und das Vertrauen in Verwaltung und Politik fördern.

Auch die Politik versprach wenige Wochen nach Start der Petition mehr Offenheit und ein Ende des AmtsgeheimnissesZu dessen Abschaffung bekannten sich auch zahlreiche von uns kontaktierte Kandidatenim Vorfeld der Nationalratswahl 2013. “Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis” schrieb die SPÖ-ÖVP Koalition in ihr Arbeitsprogramm 2013-2018.

   

Mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern im Rücken setzen wir uns seither für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz und mehr Transparenz ein.

Der rasche Erfolg und die zahlreichen Unterstützer der Kampagne bestärken uns bis jetzt in unserer Arbeit, mehr Transparenz in Österreich einzufordern. Bald gründeten wir das Forum Informationsfreiheit als Dachorganisation für die Kampagne und weitere Projekte. Wie sich die politische Debatte seit Beginn unserer Kampagne entwickelte, sehen Sie in unserer Timeline.

Breite Unterstützung

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben ihre Unterstützung für unsere Kampagne transparenzgesetz.at ausgesprochen.

  “Die zweite Seite der ‘Medaille’ Pressefreiheit ist die Informationsfreiheit. Nur wer sich mit Hilfe unterschiedlicher Quellen informieren kann, kann sich auch    eine eigene Meinung bilden. Nur wer Informationen gegenchecken kann, kann unabhängig berichten. Dazu bedarf es der Verankerung des Rechts der Medien auf Zugang zu amtlichen Unterlagen. Statt eines Amtsgeheimnisses im Verfassungsrang fordert der Presseclub Concordia deswegen ein entsprechend verankertes Informationsfreiheitsgesetz.”
  “Das Recht auf Zugang zur Information ist Teil der von durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Meinungs-, Medien- und Informationsfreiheit, von der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, dass sie ein konstituierendes Element einer demokratischen Rechtsordnung darstellt. Nur eine transparente Informationspolitik des Staates und seiner Parteien und Interessensverbände sowie effektiv durchsetzbare Rechtsansprüche auf Information können aber den Anforderungen einer pluralistischen Demokratie gerecht werden, für die lebendige und sachlich fundierte Debatten essentiell sind.”
   

„Ziel des Forum Journalismus und Medien Wien ist die Stärkung von gutem Journalismus. Wir tun‘s mit Weiterbildung, aber das ist natürlich nur ein Aspekt. Besonders wichtig ist für das Funktionieren von unabhängigem Journalismus das Recht auf Informationsfreiheit. In vielen anderen Ländern ist dieses Recht durch einen ‘Freedom of Information Act’ geregelt. In Österreich ist in dieser Hinsicht viel aufzuholen. Deshalb unterstützen wir die

Initiative transparenzgesetz.at.“

   

“Menschenrechte verkümmern im Dunklen. Transparente, offene und nachvollziehbare Staatsmacht und offensichtliche Rechtsstaatlichkeit sind Grundlage und Voraussetzung jeder positiven menschenrechtlichen Entwicklung!”

   

„Für eine ethische Einrichtung wie den Presserat ist Transparenz ein wichtiger Grundwert. Ein neues Informationsfreiheitsgesetz schützt die freie Presse und ist von großer demokratiepolitischer Bedeutung. Denn: Ohne umfassenden Zugang zu Informationen können JournalistInnen ihre Kontrollaufgaben gegenüber Politik und Verwaltung nicht wahrnehmen.“

   

“Staatliches Handeln muss für die Bevölkerung nachvollziehbar sein, nur dann kann Korruption aufgedeckt oder –  besser noch – schon im Ansatz verhindert werden.”

 

 

 

 

 

„Fehlende Transparenz in politischen und verwaltungsrechtlichen Abläufen und Entscheidungen beschneidet nicht nur das Recht einer jeden BürgerIn auf Informationen von öffentlicher Relevanz, sie behindert auch Umwelt-NGOs wie GLOBAL 2000 bei der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben. Etwa, wenn ein Minister unter Berufung auf das Amtsgeheimnis die ausgebrachten Mengen von Pestiziden, die ein Risiko für Mensch, Umwelt oder Bienen darstellen, nicht bekannt gibt. Oder auch wenn Behörden unter Umgehung ihrer Informationspflichten gegenüber betroffenen Bürgern Maßnahmen setzen, die unmittelbare Auswirkungen auf deren Lebensraum haben…”

   

„Eine behördliche Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht würde die journalistische Qualität heben und die Arbeit von Journalisten vereinfachen, da Originaldaten als Quelle an die Stelle von Presseaussendungen und Politiker-Wortspenden treten könnten. Investigativer Journalismus ließe sich nicht mehr mit einem Hinweis auf das obskure ‘Amtsgeheimnis’ behindern.“

 

“Nur ein maschinenlesbarer Staat öffnet sich der Kontrolle durch seine Bevölkerung. Transparenz ist Bedingung für informierte, mündige Entscheidungen. Transparenz schafft Vertrauen!”

 

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