🔴🔴🔴 Offener Brief & Aufforderung an BK Sebastian Kurz die verfassungswidrige Abhörstation Königswarte & unsere Beihilfe zum US-Drohnenmordprogramm zu beenden!

EINSCHREIBEN – vorab per Mail

Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz

– persönlich                                                                                                             c/o Bundeskanzleramt der Republik Österreich                                             Ballhausplatz 2,  A – 1010   Wien

                                                                                    Innsbruck, 2020-02-10

O f f e n e r   B r i e f   &   Hilferuf

bzgl. Neutralität, Moral & des Rechts & Aufforderung

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz,

ich fordere Sie eindringlich auf, den offenkundigen Verfassungsbruch durch die Abhörstation Königswarte umgehend zu beenden. Die vom Heeresnachrichtenamt ausspionierten Metadaten werden für das US-Drohnenmordprogramm benutzt und stellen eine Komplizenschaft (Beihilfe) zum illegalen US-Drohnenmordprogramm dar. Es darf nicht weiter sein, dass unser Rechtsstaat, unsere Neutralität, unsere Moral, unsere Menschlichkeit und unsere Vernunft an den Toren der Abhörstation auf der Königswarte enden! Diese ausspionierten Metadaten werden mittels der fehleranfälligen Skynet Software analysiert und dienen auch zur Ortung der menschlichen Ziele.

 „Politiker müssen Neutralität schützen“

Doch die Abwendung von der Neutralität bedroht nicht nur Frieden und Wohlstand, sondern ist auch verfassungswidrig. Dies hatte der 2015 verstorbene Ex-Justizminister Hans Klecatsky immer wieder betont. Im Neutralitätsgesetz erklärt Österreich „zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit“ seine „immerwährende Neutralität“ und verspricht, „in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen“ beizutreten. Bei gleich drei Ewigkeitsbegriffen – „dauernd“, „immerwährend“ und „in aller Zukunft“ – dürfe diese Verfassungsnorm nicht durch Politiker beseitigt oder eingeschränkt werden.  Bundespräsident und Bundesregierung sind laut Klecatsky verfassungsrechtlich verpflichtet, „die Neutralität der Republik positiv zu schützen – auch „geistig“, „zivil“, „politisch“, nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU“. Nur ein Einziger dürfe die Neutralität antasten: das Volk in einer Volksabstimmung.

Julius Raab der Bundeskanzler, der uns den Staatsvertrag und die Neutralität bescherte, dreht sich seit dem EU-Beitritt Österreichs sicher jeden Tag im Grabe um. Fehlende Rechtstreue von Politikern, die zur Rechtstreue verpflichtet sind, in Bezug auf die Neutralität, bzw. Aushebelung und Abschaffung der Neutralität durch Politiker, ohne Einverständnis der ÖsterreicherInnen, MUSS AUFHÖREN! Unsere geliebte Neutralität darf nicht weiter durch amtierende Politiker mit Füßen getreten werden. Der Staatsvertrag und die Verfassung müssen eingehalten werden!

Der Standard schrieb über die Königswarte ohne zu erwähnen, dass dies eine Beteiligung am US-Drohnenmordprogramm ist: https://www.derstandard.at/story/2000046460106/nsa-lauschstation-koenigswarte-jahrzehntelanger-bruch-der-neutralitaet

Die hinterhältigste LÜGE ist die Auslassung, Simone de Beauvoir.

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Der geschätzte ORF Journalist Erich Moechel hat einen sehr informativen Vortrag in Hamburg gehalten, mit dem Titel: NSA Points of Presence in Österreich [31c3] https://www.youtube.com/watch?v=Bxu1Ysyy_Ck&t=3s der sehr gut aufzeigt, wo und wie in Österreich abgehört wird, auch sehr gut über die verfassungswidrige Abhörstation Königswarte berichtet.

Österreich als neutraler Staat wird von der CIA als approved SIGINT Partner geführt und wir haben einen „Tier-B“ Status CNO für „focused Cooperation  – das darf nicht sein!

Die Fornsat Station auf der Königswarte bei Hainburg kostet den ÖsterreicherInnen im Jahr nach fachlichen Schätzungen mindestens € 10 Millionen Steuergelder an Betreibung (sie benötigt sehr große Strommengen!) und liefert Abhördaten vom Schiffsverkehr im Mittelmeer, von arabischen Satellitentelefonen, Metadaten von zig afrikanischen Telefonbetreibern, mittels 18 hochqualitativen Parabolspiegeln vom nordafrikanischen Kontinent, arabischen Raum, sowie von Russland.

Der von der Abhörstation Königswarte betreffende Abhörraum betrifft die US-Drohneneinsatzgebiete in Somalia, im Irak, in Syrien, im Jemen, Nordafrika und wahrscheinlich Teile von Afghanistan und Pakistan. Also dort, wo die meisten illegalen US-Drohnenangriffe ausgeführt werden.

Aus dem Buch (erschienen 2017) vom Journalisten Emran Feroz mit dem Titel: Tod per Knopfdruck. Das wahre Ausmaß des US-Drohnen-Terrors oder Wie Mord zum Alltag werden konnte:  

Laut der US-Regierung befindet man sich in Afrika nicht im Krieg. De facto findet der SCHATTENKRIEG der USA in Afrika aber mittlerweile in fast 50 Staaten statt – ein Kriegsgebiet, welches offiziell gar keines ist, dass die Größe der Vereinigten Staaten, Europa, China und Indien zusammen umfasst. Die Aktivitäten der USA und vieler anderer Industrienationen in Afrika sind blanker Neokolonialismus, was allerdings gerade in der westlichen Öffentlichkeit, wo die tatsächlichen Zustände in Afrika kaum beachtet werden, nicht als solcher wahrgenommen wird.“

„Gezielte Tötungen“ Der US-Thinktank CFR schreibt: Die Drohnenangriffe erfordern 20 Mal mehr zivile Opfer als konventionelle Luftangriffe! Wie man ebenfalls aus dem Buch Tod per Knopfdruck entnehmen kann, radikalisiert dieses menschenverachtende feige Drohnenmordprogramm die Hinterbliebenen und treibt diese dann in den Widerstand. Dieses Drohnenmordprogramm hat den Terrorismus um ca. 6.500 fache erhöht! Das ist ein Radikalisierungsprogramm, welches mit Terror, Terror erzeugt. Ein Teufelskreis der genutzt wird, um ein perpetuum mobile für die Rüstungsindustrie und den amerikanischen-militärischen-Komplex zu erzeugen?

Hundertausende traumatisierte und verängstigte Menschen erzeugt es auf jeden Fall!

Aus dem Buch Tod per Knopfdruck: „Seit 2001 hat der Krieg in Pakistan bereits Zehntausende von Menschenleben gekostet. Laut einer Untersuchung der Physicians for Social Responsibiity aus dem Jahre 2015 wurden in Pakistan seit Beginn des „Krieges gegen den Terror“ mindestens 80.000 Menschen getötet.“

„Bevor die CIA anfing, mittels der Predator-Drohne Menschen in Waziristan zu jagen, gab es praktisch keine pakistanischen Talibangruppierungen. Erst mit Beginn des Krieges fiel es Extremisten leichter, junge Männer für ihren Kampf zu rekrutieren. Durch Drohnenangriffe wurde das besonders deutlich. Gegenüber der in Lahor ansässigen Tageszeitung Daily Times meinte der pakistanische Talibanführer Baitullah Mehsud unter anderem Folgendes: „Ich verbrachte drei Monate, um zu rekrutieren, und bekam lediglich zehn bis fünfzehn Männer. Ein US-Angriff reichte aus und mir schlossen sich 150 Freiwillige an.“ Der Angriff, den Mehsud ansprach, war ein Drohnenangriff der CIA, der Dutzende von Zivilisten, darunter zahlreiche Kinder, tötete. Derartige Folgen waren auch in Jemen zu beobachten, wo mit der Anzahl der Drohnenangriffe auch die Mitgliederzahlen von al-Qaida stieg.

Auch in Afghanistan, wo Drohnenangriffe ein Teil …“ Nach jedem Angriff, der Zivilisten tötet, schließen sich uns Menschen an und wollen uns auf irgendeine Art und Weise unterstützen“, sagt auch Esmatulaah Bashari, ein mit den Taliban verbündeter Kommandant aus ….

„Auch die jüngsten Angriffe der Amerikaner waren ein Katalysator der Radikalisierung, die immer mehr Menschen in die Hände der Taliban treibt. „Es gibt so viele Fälle, in denen ausschließlich Zivilisten getötet oder verletzt werden.“ … Ende Buchausschnitte.

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Ausmaß: Hat Bush in seiner Amtszeit ca. 50 illegale Drohnenangriffe durchführen lassen, waren es in acht Jahren von Obama bereits 542 Drohnenangriffe mit ca. 4.000 vorwiegend unschuldigen Opfern, mit vielen Frauen und Kindern darunter!

Donald Trump steigerte das Drohnenmordprogramm ENORM. In weniger als drei Jahren Trump-Amtszeit lies Trump 4.582 Drohnenangriffe allein in Afghanistan ausführen! (Quelle Klagemauer.TV https://www.youtube.com/watch?v=KrrJuHSVMiE&t=2s) Aber auch noch sehr, sehr viele in Pakistan, im Irak, in Libyen, in Somalia, in Mali, in Kenja, im Jemen, in Syrien und zahlreichen afrikanischen Ländern.

Die USA haben 2019 nur für ihr illegales Drohnenmordprogramm 9 Milliarden Dollar (8,1 Milliarden €uro) ausgegeben. (Quelle https://www.tagesschau.de/ausland/gezielte-toetung-soleimani-101.html) Das ist ein WAHNSINN, das ist in etwa das dreieinhalbfache was das gesamte österreichische Bundesheer kostet!

Im Anhang I finden Sie als erstes den verschriftlichten Vortrag vom ehemaligen deutschen Bundesrichter Wolfgang Neskovic mit dem Titel: „Quo vadis NATO? – Herausforderungen für Demokratie und Recht“ Targeted Killing durch NATO-Bündnispartner und das Recht, der seine juristische Sichtweise darüber beinhaltet.

Herr Sebastian Kurz, als Anhang II habe ich Ihnen die Chronologie der Neutralitätsverletzungen durch nicht rechtstreue Politiker angehängt mit der Bemerkung, dass wir an unserem Nationalfeiertag immer noch die Neutralität feiern, die wir NICHT mehr haben. Es wird damit eine Illusion von Neutralität erzeugt und die Medien zeigen ihren Nutzern die Neutralitätsverletzungen NICHT übersichtlich kritisch auf! Es findet somit meiner Ansicht nach eine Lückenberichterstattung und eine „Täuschung“ statt! Jeder der diese Chronologie sinnerfassend lesen kann und über ein wenig Rechtserkenntnisfähigkeit bzw. über einen gesunden Hausverstand verfügt, erkennt das unsere Neutralität Schritt für Schritt von nicht rechtstreuen Politikern abgebaut wurde und heute NICHT mehr besteht. Oder sind Sie da etwa anderer Meinung?

Im Anhang III übermittle ich Ihnen nochmals das 3-Punkte Programm der Zivilgesellschaft für die amtierende Bundesregierung.

Hier noch ein paar Bilder, die in den NATO-konformen Medien im Westen ausgeblendet werden:

Hier folgen noch ein paar Videos die das illegale Mordprogramm thematisieren.

Drones: Last Week Tonight with John Oliver (HBO) (über illegale terrorstiftende Drohnenmorde an hauptsächlich Unschuldigen …) https://www.youtube.com/watch?v=K4NRJoCNHIs&t=1s  (wichtiger Beitrag!)

KenFM über: Ramstein – Wegsehen, wenn es um Mord geht! https://www.youtube.com/watch?v=47_Z0QohFWY

Ramstein – The last Stand https://www.youtube.com/watch?v=Oj6f7vbhoOQ

 „Numbing & Horrible“: Former Drone Operator Brandon Bryant on His Haunting First Kill

https://www.youtube.com/watch?v=S6sqUJaxMdM

Drohnenpilot Bryant im Interview: „Deutsches Vertrauen ausgenutzt“ https://www.tagesschau.de/ausland/drohnenpilot-101.html

Gerne stehe ich für etwaige Fragen zur Verfügung und erwarte interessiert Ihre Rückmeldung oder Beendigung der Beteiligung Österreichs am US-Drohnenmordprogramm und zur Wiederherstellung unserer Neutralität.

Ich wünsche Ihnen noch eine erfolgreiche, Österreich nützende Kanzlerschaft und ersuche dazu eindringlich rechtsstaatliche/staatliche/demokratische Missstände zu beheben, bzw. diese beheben zu lassen.

Inzwischen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen aus Innsbruck, Ihr Klaus Schreiner

Buchhaltungsbüro & Lohnverrechnung

Tel. +43/664/531 43 69



Anhang I:

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=17283

  1. Mai 2013 um 9:43 Uhr | Verantwortlich: Wolfgang Lieb

„Quo vadis NATO? – Herausforderungen für Demokratie und Recht“

Eingangsstatement Forum II – Targeted Killing durch NATO-Bündnispartner und das Recht. Von Wolfgang Neskovic, MdB

Philosophen der Frankfurter Schule glauben, dass die Sprache, die wir wählen, das Bewusstsein prägt, das wir haben.

Dieses Bewusstsein ist alles was wir haben – wenn wir unterscheiden wollen zwischen richtig und falsch, zwischen ehrlich und verlogen und zwischen gerecht und ungerecht.

Sie werden vermutlich alle sagen, dass Sie sich genau darum auch redlich bemühen.

Ich sage Ihnen, dass uns genau das schwerfällt, wenn wir uns eine innere Haltung zu militärischen Fragen bilden wollen.

Denn in diesem Bereich hat sich eine Sprache gebildet, die alles unternimmt, unser Bewusstsein zu vernebeln.

Wenn ein junger Mensch im Krieg stirbt, dann heißt es, er oder sie sei „im Felde gefallen“.

Das klingt nach Sommerheu und einem folgenlosen Straucheln. Ein Mensch fällt und steht dann wieder auf.

Doch der Gefallene wurde in Wahrheit von Granaten zerfetzt oder von Kugeln durchsiebt und dies oft bis zur Unkenntlichkeit.

Vielleicht hat diesen Menschen im Felde auch „freundliches Feuer“ getötet.

Der Begriff suggeriert, dass sich der Kugelhagel in gute und schlechte Geschosse teilen ließe.

Der Begriff reduziert die Tragik eines menschlichen Todes auf die Dimension eines unglücklichen Eigentors beim Fußball.

Und auch der Begriff, den wir hier heute vor uns haben, ist ein vernebelnder Begriff.

„Gezielte Tötung“

Er besteht aus zwei verschiedenen sprachlichen Verblendungen, die kombiniert worden sind, um unser ethisches und juristisches Urteilsvermögen zu trüben.

Die „Gezieltheit“ soll Präzision und Verlässlichkeit suggerieren. Ein einziger Feind wird zur Tötung unter allen anderen ausgewählt, die unbeteiligt bleiben.

Die Wahrheit ist, dass gezielte Tötungen ganz regelmäßig auch unbeteiligte Zivilisten treffen.

Die militärische Sprache nennt das dann einen „Kollateralschaden“.

Der zweite Teil des Begriffes lautet „Tötung“.

Er hat die Funktion, dem juristisch wertenden Verstand eine falsche juristische Qualifikation unterzuschieben.

Im deutschsprachigen Raum ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ein Totschlag und keine „Tötung“.

Die Tötung ist für sich genommen reine Tathandlung, die noch nichts über die Strafwürdigkeit der Vorgänge aussagt.

Im angelsächsischen Raum ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen in der Regel „Murder“ nicht

„Killing“.

Auch hier haben wir eine Art extra-juristische Klangfarbe.

„Töten, also „kill“ – das tut ein Staat, der die Todesstrafe vollstreckt. Das tut ganz regelmäßig der Soldat. Das trifft auch auf den Polizisten zu, der Leben schützen muss.

Nur der Verbrecher ist ein „murderer“.

Der Begriff der gezielten Tötung setzt sich mithin aus zwei Verschleierungen zusammen.

Fügt man sie wieder zusammen, kann man diesen Begriff übersetzen.

Gezielte Tötung sei danach, die legale Tötung eines Menschen, von der andere Menschen unbetroffen bleiben würden.

Die Wahrheit ist: Gezielte Tötungen sind meist gewöhnlicher strafbarer Totschlag und die von Drohnen eingesetzten Raketen verbrennen unbeteiligte Zivilisten und unter ihnen auch immer wieder Kinder.

In der Regel dürften damit – wegen der Merkmale der besonderen Grausamkeit, der Heimtücke und der Verwendung gemeingefährlicher Mittel– auch Mordmerkmale erfüllt sein, mithin die Straftat des Mordes vorliegen.

Doch auch im Krieg gilt das Recht.

Doch auch im Krieg gibt es immer den Versuch, das Recht in sein Gegenteil verkehren.

Ich möchte deswegen den Begriff der „gezielten Tötungen“ nun juristisch vom Kopf auf die Füße stellen.

Das wichtigste Regelwerk des Krieges sind die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle.

Sie haben sich in einem steten Lernprozess der sich stets veränderten Kriegsführung angepasst.

Es waren stets die Erfahrungen aus Kriegen, die zur Aufstellung von Regeln für die Begrenzung ihrer Greuel führten.

Bei asymmetrischen militärischen Konflikten entbehrt das humanitäre Völkerrecht auf den ersten Blick jedoch eindeutiger Aussagen.

Den scheinbaren Mangel an Regeln deuteten nordamerikanische Juristen, aber auch deutsche Rechtswissenschaftler und Politiker in einen Freibrief für die Kriegsführung Amerikas um.

Ausgangspunkt der „gezielten Tötung“ ist der Begriff des „ungesetzlichen“ oder rechtswidrigen“ Kombattanten.

Doch auch dieser Begriff ist ein juristisches Kunstprodukt.

Das humanitäre Völkerrecht unterscheidet vielmehr abschließend zwischen „Kombattanten“ und

„Zivilisten“.

Als Kombattanten werden die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei angesehen.

Für die Rechtfertigung einer (gezielten) Tötung von Zivilisten oder Kombattanten ist zu unterscheiden.

Es kommt darauf an, ob die Zielperson zuverlässig als Feind erkennbar ist.

Bei Zivilisten ist für diese Erkennbarkeit eine unmittelbare Teilnahme an feindlichen (Kampf)Handlungen erforderlich.

Ein Zivilist darf daher nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Gefechtssituation getötet werden.

Für die Tötung von Kombattanten hingegen genügt allein dessen organisatorische Zugehörigkeit zu den Streitkräften.

Die Amerikaner akzeptieren diese Logik des Völkerrechts nicht.

Sie verzichten deswegen bei der Bekämpfung von vermeintlichen und echten Terroristen auf die Erkennbarkeit im Gefecht.

Andere Staaten der ISAF, wie Deutschland, widersprechen nicht.

Sie argumentieren, dass es sie militärisch benachteilige, wenn sie Personen, die sie für Terroristen halten, nicht wie Kombattanten bei jeder Gelegenheit töten könnten.

Folgerichtig müssten die Amerikaner und ihre Verbündeten jedoch den schlafenden Terroristen insgesamt den Status eines Kombattanten zubilligen.

Doch diese Beurteilung versagen die USA bewusst den Kämpfern der Al Kaida und der Taliban.

Denn Kombattanten genießen auch den Schutz der Genfer Kriegsregeln.

Sie dürfen strafrechtlich nicht verfolgt werden. Sie sind als Kriegsgefangene zu behandeln.

Das lässt insbesondere Folter oder entwürdigende Behandlung ausscheiden.

Nach dem elften September suchten sich die U.S.A. einem völkerrechtlichen Dilemma zu entziehen.

Wenn die Terroristen wie Kombattanten zu behandeln wären, dann ließe sich zwar ein Krieg mit regulären Streitkräften gegen sie führen, der gezielte Tötung einschließen würde.

Eine strafrechtliche Behandlung schiede aber aus.

Falls es sich dagegen um Zivilisten handelte, wäre man auch gezwungen, sie wie solche als Terroristen anzuklagen und zu verurteilen.

Gezielte Tötungen mit Drohnen abseits der Kampfhandlungen wären dann illegal.

So ersannen amerikanische Völkerrechtler der Bush-Regierung jenseits der Genfer Konventionen die Figur des kriminellen bzw. rechtswidrigen Kämpfers, der weder den Schutz der zivilen, noch der militärischen Einstufung genießt.

Die Obama Administration hat diese Rechtsaufassung übernommen.

Bundesrepublikanische Juristen und Politiker pflichteten ihr bei.

Man benötige die dritte Kategorie des Feindes.

Gegenüber einem rücksichtslosen Angreifer sei Rücksichtnahme hinderlich.

Doch diese Argumentation ist juristisch haltlos. Denn die Genfer Regeln sind nicht von ihrer gegenseitigen Einhaltung abhängig.

Sie verpflichten jede Konfliktpartei unabhängig von der anderen.

Nur so lässt sich der in Kriegen üblichen gegenseitigen Verrohung wirkungsvoll entgegenwirken – ein Hauptziel der Konventionen.

Es ist eine Umgehung der Genfer Konventionen, wenn zwei typisch unterschiedliche Schutzgruppen, Zivilisten und Kombattanten, in untypischer Weise verschmolzen werden, so dass in der Synthese weniger Schutz als für die getrennten Gruppen verbleibt.

Diese Art der „Rechtsfortbildung“ bedeutete eine Erleichterung des Kriegshandwerkes zum Schaden der Humanität.

Das ist das ganze Gegenteil der Idee der Genfer Abkommen.

Tatsächlich ist der Katalog der Genfer Gewaltbegrenzungen sehr viel aktueller, als behauptet wird. Unklarheiten bei der Unterscheidung von Kombattanten und Zivilisten werden von Artikel 50 Absatz 1 des ersten Zusatzprotokoll behandelt:

Im Zweifel ist der Mensch ein Zivilist.

Wer Zivilisten, die nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sind, gezielt tötet, ist nach deutschen Recht ein gewöhnlicher Totschläger oder Mörder.

Wer anderen dabei Hilfe leistet, der macht sich der Beihilfe zum Totschlag oder zum Mord schuldig. Dass diese Tötungen in staatlichem Auftrag erfolgen ist gänzlich irrelevant.

Dass Tötungen oder Beihilfehandlungen im staatlichen Auftrag geschehen, ist dabei gänzlich unerheblich.

Denn es ist eine zentrale Idee des Rechtsstaates, dass das Recht eben auch und gerade den Staat selbst bindet.

Bei Organisationen wie Al Qaida handelt es sich um ein Netzwerk krimineller Zivilisten.

Außerhalb einer Gefechtssituation sind die Taliban wie Verbrecher zu behandeln. Sie sind festzunehmen, anzuklagen und im Falle nachgewiesener Schuld zu bestrafen.

Solche Vorgehensweise würde nicht nur die Rechte der Terroristen achten.

Sie schützte vor allem auch die Rechte der Nicht-Terroristen.

Denn erst in einem Gerichtsprozess erweist sich, ob ein Mensch tatsächlich Terrorist ist oder nur dafürgehalten wurde.

Eine Leistung, die von militärischen oder geheimdienstlichen Beurteilungen nie zu vollbringen wäre.

Nach ihrer Logik ist ein Mensch im Zweifel ein Terrorist.

Ihre Drohnen töten jeden, der sich im Wirkungskreis ihrer Waffen befindet.

Das führt zum wichtigsten Unterschied zwischen dem Abschussbefehl einer Rakete und der Verkündung eines Strafurteils.

Im Gerichtssaal gibt es keinen tödlichen Kollateralschaden.

Nun können Sie es sich leicht oder schwermachen.

Sie machen es sich selbstverständlich schwer, wenn sie die sprachliche und juristische Verschleierung der „gezielten Tötung“ durchdringen und sie als das benennen, was sie ist: Totschlag oder Mord im staatlichen Auftrag.

Ich möchte Ihnen daher eine Ermutigung an die Hand geben.

Es ist – in unserem Zeitalter – nicht die Aufgabe der Rechtswissenschaft und der politischen Wissenschaft den Mächtigen nach dem Munde zu reden und ihre Handlungen zu rechtfertigen.

Ganz im Gegenteil.

Die Macht hat ohnehin die Macht zu tun, was sie wünscht.

Die schwierige Aufgabe liegt vielmehr darin, die Macht zu begrenzen und an die Grundsätze des Rechts und der Humanität zu binden.

Das Recht ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die verteidigt werden muss. Gerade im Umfeld bewaffneter Auseinandersetzungen, in denen die Regeln der Kriegführung den Krieg erschweren.

Denn wenn alle Staaten, die sich vom Terror bedroht sehen, sich herausnehmen, weltweit auf Verdächtige zu schießen, lösen sich nicht nur die Grenzen des Rechts, sondern auch die Grenzen der Staaten auf.

Kein Gericht kann mehr überprüfen, was über Tod und Leben der Bürger entscheidet. Darüber befindet hinter verschlossenen Türen allein die „Internationale der Geheimdienste“.

Ihre Willkür ersetzt dann die Regeln der Kriegführung. Ohne Achtung vor rechtlichen Normen wird der Globus zur Kampfzone.

Wenn man das zu Ende denkt, kommt man zu aberwitzigen Szenarien: Amerikanische Drohnen über dem Brandenburger Tor, nordkoreanische Drohnen über Washington.

Ich danke Ihnen

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+P7-RC-20140201+0+DOC+XML+V0//DE

Zur Erinnerung: 

Entschließung          des        Europäischen          Parlaments zum        Einsatz      von      bewaffneten

Drohnen ((2014/2567(RSP))                                                                                                                          

Das Europäische Parlament,

  • unter Hinweis auf die Berichte über den Einsatz bewaffneter Drohnen, die vom UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen am 28. Mai 2010 und am 13. September 2013 sowie vom UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus am 18. September 2013 vorgelegt wurden,
  • unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon vom 13. August 2013 über den Einsatz bewaffneter Drohnen,
  • unter Hinweis auf die Anhörung vom 25. April 2013 zu den Folgen des Einsatzes von Drohnen für die Menschenrechte, die vom Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments gemeinsam mit dem Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung organisiert wurde,
  • unter Hinweis auf seine Studie mit dem Titel „Folgen des Einsatzes von Drohnen und unbemannten Robotern in der Kriegsführung für die Menschenrechte“ vom 3. Mai 2013,
  • unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. und 20. Dezember 2013 über die Vorarbeiten zu einem Programm für die nächste Generation von europäischen ferngesteuerten Flugsystemen (RPAS) für mittlere Flughöhen mit großer Reichweite,
  • gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
  1. in der Erwägung, dass der Einsatz ferngesteuerter Flugsysteme (RPAS, nachfolgend „Drohnen“) im Rahmen tödlicher extraterritorialer Militäroperationen in den letzten 10 Jahren stark angestiegen ist;
  2. in der Erwägung, dass die Zahl der Zivilisten, die bisher bei Drohnenangriffen außerhalb der als Konfliktgebiete deklarierten Gebiete getötet, schwer verletzt oder traumatisiert und aus ihrem Lebensalltag gerissen wurden, nicht bekannt ist;
  3. in der Erwägung, dass Staaten verpflichtet sind, umgehend unabhängige Untersuchungen einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass bei Drohnenangriffen Zivilisten getötet wurden, und dass sie, wenn dieser Verdacht sich bestätigt, dazu verpflichtet sind, die Verantwortlichen öffentlich zur Rechenschaft zu ziehen und zu bestrafen und den Familien der Opfer Zugang zu Rechtsmitteln zu gewähren sowie Schadensersatz zu leisten;
  4. in der Erwägung, dass nach Artikel 51 Absatz 2 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen gilt, dass „[d]ie Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen

Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, […] verboten [ist]“;

  1. in der Erwägung, dass Drohnenangriffe eines Staates auf außerhalb des erklärten Kriegsgebiets liegende Gebiete eines anderen Staates ohne dessen Zustimmung oder die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats einen Verstoß gegen das Völkerrecht und eine Verletzung der territorialen Integrität und der Souveränität des betroffenen Landes darstellen;
  2. in der Erwägung, dass nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften willkürliche Tötungen grundsätzlich verboten sind; in der Erwägung, dass die gezielte Tötung von Menschen in nicht kriegsführenden Staaten nach dem humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist;
  3. in der Erwägung, dass sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Polen und Spanien) mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) eine Absichtserklärung unterzeichnet haben, in der sie die Agentur mit einer Studie über die gemeinsame Produktion von MALE-Drohnen (Drohnen für mittlere Flughöhen mit großer Reichweite) beauftragen, die für Angriffe auf militärische Ziele oder zur Überwachung von Flüchtlingsbooten im Mittelmeer eingesetzt werden können; in der Erwägung, dass damit die Arbeit an einem europäischen ferngesteuerten Flugsystem (RPAS) beginnt;
  4. in der Erwägung, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Konstruktion von Drohnen – sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke – gewidmet sind, mit EU-Mitteln gefördert wurden und dass diese Förderung in Zukunft fortgesetzt werden soll;
  5. ist über den Einsatz bewaffneter Drohnen außerhalb des internationalen Rechtsrahmens zutiefst besorgt; fordert die EU nachdrücklich auf, sowohl auf der europäischen als auch auf der internationalen Ebene eine politische Lösung zu erarbeiten, um angemessen darauf zu reagieren und für die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts einzutreten;
  6. fordert die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, die Mitgliedstaaten und den

Rat auf,

  1. sich gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und diese Praxis zu verbieten,
  2. dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren rechtlichen Verpflichtungen keine rechtswidrigen gezielten Tötungen verüben oder solche Tötungen durch andere Staaten begünstigen,
  3. bewaffnete Drohnen in die einschlägigen europäischen und internationalen Abrüstungs- und

Rüstungskontrollregelungen aufzunehmen,

  1. die Entwicklung, Produktion und Verwendung von vollkommen autonom funktionierenden

Waffen, mit denen Militärangriffe ohne Mitwirkung des Menschen möglich sind, zu verbieten,

  1. dafür zu sorgen, dass Maßnahmen im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen des innerstaatlichen Rechts und des Völkerrechts getroffen werden, sobald Grund zu der Annahme besteht, dass eine Person oder eine Organisation in ihrem Rechtsgebiet mit im Ausland verübten rechtswidrigen gezielten Tötungen in Verbindung gebracht werden kann,
  2. die Arbeit und die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und des UNSonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und

Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen;

  1. fordert den Rat auf, einen gemeinsamen Standpunkt der EU zum Einsatz bewaffneter Drohnen anzunehmen;
  2. fordert die EU auf, darauf hinzuwirken, dass Drittländer in Bezug auf die Rechtsgrundlage für den Einsatz bewaffneter Drohnen und den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht walten lassen, damit Drohnenangriffe gerichtlich überprüfbar sind und sichergestellt werden kann, dass die Opfer rechtswidriger Drohnenangriffe effektiv Zugang zu Rechtsbehelfen erhalten;
  3. fordert die Kommission darüber hinaus auf, es über die Verwendung von EU-Mitteln für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Konstruktion von Drohnen gewidmet sind, jederzeit ordnungsgemäß zu unterrichten; fordert, dass bei künftigen Projekten zur Entwicklung von Drohnen Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte durchgeführt werden;
  4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UNSonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, dem UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus und dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.

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Chronologie fortgesetzter Neutralitätsverletzungen

Seit dem EU-Beitritt findet eine schleichende Demontage der österreichischen Neutralität statt. Der eh. Verteidigungsminister Günther Platter hat diese Politik zynisch folgendermaßen erläutert: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“ (Günther Platter, als damaliger Verteidigungsminister, in: Die Presse, 5.12.2003) 

Mai 1987: Industriellenvereinigung und FPÖ sind die ersten, die offensiv einen EG-Beitritt Österreichs fordern.

Juni 1989: Der Nationalrat fordert mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, Beitrittsanträge an die EWG, die EGKS und zur EURATOM zu stellen.

November 1990: Die Bundesregierung erklärt einseitig die Artikel 12-16 sowie 22 Abs. 13 des Staatsvertrages für „obsolet“. Diese Artikel verbieten u. a. den Besitz und die Herstellung von Spezialwaffen (z. B. atomare, biologische, chemische Waffen, generell Massenvernichtungswaffen, Raketen etc.) und die militärische Kooperation mit Deutschland und den Ausverkauf der Verstaatlichten an ausländisches Kapital.

Jänner 1991: Anlässlich des Golfkriegs novelliert der Nationalrat das Kriegsmaterialgesetz, um den Transport von Kriegsgerät der Alliierten im Krieg gegen den Irak zu ermöglichen. Der lakonische Kommentar des damaligen Staatssekretärs im Außenministerium: „Wir müssen uns auf die Pflichten eines EG-Mitglieds vorbereiten.“ Unter anderem werden sog. „humanitäre“ Bergepanzer durch Österreich transportiert, mit denen tausende irakische Soldaten bei lebendigem Leib im Wüstensand begraben werden.

Juli 1991:
In einem Avis empfiehlt die EG-Kommission die EG-Mitgliedschaft Österreichs, bezeichnet aber die Neutralität als schwieriges, wenn auch lösbares Problem. Diese „Lösungsversuche“ markieren in der Folge die schrittweise Demontage der Neutralität.

Jänner 1995: Österreich tritt der EU bei und erhält einen Beobachterstatus bei der Westeuropäischen Union (WEU), die sich an der sog. Petersberg-Erklärung vom Juni 1992 orientiert, durch die „Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung“ (Petersberg Aufgaben) möglich werden, also ein Freibrief für globale Militäreinsätze.

Dezember 1995:
Die österreichische Regierung beschließt, sich am IFOR-Einsatz in Bosnien-Herzegowina unter NATO-Kommando zu beteiligen.

April 1997: Beschluss des Entsendegesetzes. Damit können österreichische Truppen im Rahmen jeder internationalen Organisation, d.h. nicht nur UNO oder OSZE, sondern auch NATO oder EU, zum Einsatz gebracht werden.

Juni 1997: Reform des Maastricht-Vertrages durch den EU-Vertrag von Amsterdam. Die Petersberg-Missionen, also globale EU-Militärinterventionen, werden Bestandteil des EU-Vertrages.

Juni 1998: Der Nationalrat ratifiziert den EU-Vertrag von Amsterdam. Gleichzeitig wird der „Kriegsermächtigungsartikel“ 23f (heute 23j) der Verfassung beschlossen. Dieser sieht vor, dass sich Österreichs an weltweiten EU-Kriegen beteiligen kann. VP-Klubobmann Andreas Khol jubelt: „Damit wird die Neutralität für den Bereich der EU außer Kraft gesetzt“.

März 1999: Bundeskanzler Klima stimmt im EU-Rat für die Unterstützung des NATO-Angriffskrieges auf Jugoslawien.

Juni 1999: Einsatz österreichischer SoldatInnen im Kosovo unter (deutschem) NATO-Kommando

Dezember 1999: Der EU-Gipfel in Helsinki beschließt die Aufstellung einer EU-Interventionsstreitmacht bis 2003 („Headline-goal 2003“). Stärke: 60.000 Mann, Aktionsradius: 4.000 Kilometer um die EU, Einsatzdauer bis zu einem Jahr. Verteidigungsminister Fasslabend erklärt, dass sich Österreich mit 2.500 Mann beteiligen wird.

Mai 2001: Weitere Novelle des Kriegsmaterialgesetzes: Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial ist jetzt auch unabhängig von einem UNO-Sicherheitsratsmandat möglich. Gleichzeitig beschließt der Nationalrat ein Truppenaufenthaltsgesetz, um den „Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet – auch unabhängig von einem UNO-Sicherheitsratsmandat und ohne zeitliche Beschränkung – zu ermöglichen.

November 2001: Der Nationalrat beschließt mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grünen die Ratifizierung des EU-Vertrages von Nizza. Dieser übernimmt wesentliche Inhalte des Militärpaktes „Westeuropäische Union“ (WEU) in das Grundlagenrecht der EU, die damit selbst zu einem Militärpakt wird.

Jänner 2002: Nachdem beim EU-Gipfel in Laeken Ende 2001 der Startschuss für das EU-Teilnahme am Afghanistankrieg gegeben wurde, beschließt der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grünen die Entsendung österreichischer SoldatInnen unter deutschem Kommando in den Afghanistankrieg.

Dezember 2003: Der Europäische Rat beschließt die „Europäische Sicherheitsstrategie“ (ESS), die betont, dass bei zukünftigen EU-Kriegen „die Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen wird“. Ziel der EU müsse es sein, in den Staaten rund um die EU für „verantwortungsvolles Regieren“ zu sorgen. Als Vorbild, wie „verantwortungsvolles Regieren“ durchgesetzt werden soll, hebt die ESS die Interventionen in Jugoslawien und Afghanistan hervor.

Juni 2004: Der Europäische Rat beschließt das „Headline Goal 2010“. Dessen Ziel: Gründung einer EU-Rüstungsagentur, der EU-Battlegroups, neue Transportfähigkeiten, Integration der Boden-, Luft- und Seestreitkräfte durch die Militarisierung des Weltraums. Noch im selben Jahr wird die EU-Rüstungsagentur gegründet, an der sich auch Österreich beteiligt.

Dezember 2004: Im nationalen Sicherheitsrat beschließen SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen eine gemeinsame Empfehlung, sich an den EU-Battlegroups zu beteiligen.

Mai 2006: Österreichische SoldatInnen beteiligen sich an der EUFOR RD Congo. Die EU-Truppe sichert die Wahl Joseph Kabilas zum Präsidenten der DR Kongo ab, der sich ausländischen Konzerninteressen gegenüber besonders aufgeschlossen zeigt.

Mai 2007: Ankauf von 15 Eurofightern. Hintergrund für das teuerste Rüstungsgeschäft der 2. Republik: Im bereits vorliegenden Entwurf für einen neuen EU-Grundlagenvertrag können nur jene EU-Staaten in einem militärischen Kerneuropa Einlass finden, die sich an allen großen EU-Rüstungsprogrammen beteiligen. Und der Eurofighter ist das bislang größte EU-Rüstungsprojekt.

März 2008: Start der EU-Militärmission im Tschad unter französischer Führung und mit starker österreichischer Beteiligung. Die Mission sichert den Machterhalt des Autokraten Idriss Déby ab, der mit Frankreich eng verbündet ist. Österreichische Truppen sind an Gefechten aktiv beteiligt.

April 2008: Der österreichische Nationalrat segnet den EU-Lissabon-Vertrag ab. Dieser beinhaltet eine permanente Aufrüstungsverpflichtung für alle EU-Staaten, die Ermächtigung des EU-Rates für globale Kriegseinsätze (auch ohne UN-Mandat), weitreichende militärische Beistandsverpflichtungen sowie die Installierung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes, unter dessen Dach alle diplomatischen und militärischen Instrumente der EU-Außenpolitik zusammengeschnürt werden.

Dezember 2008: Der EU-Gipfel beschließt, Rüstungskapazitäten aufzubauen, mit denen es künftig möglich sein soll, bis zu 19 Einsätze im Rahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ gleichzeitig (!) durchführen zu können – darunter „je zwei hochintensive Kampfoperationen“ und zwei „Stabilisierungsmissionen“ (d.h. Besatzungsmissionen wie in Afghanistan).

Mai 2009: Deutsche und österreichische Truppen trainieren im Rahmen des EU-Militärmanövers „European Endeavour“ den Einmarsch einer 40.000 Mann/Frau starken EU-Streitmacht in einem Land in 5.000 Kilometer Entfernung. Damit wird die volle Einsatzbereitschaft des in Ulm stationierten „Kommandos Operative Führung“ als von Deutschland für EU-Militäreinsätze bereitgestelltes Hauptquartier getestet. Österreichische SoldatInnen sind seither fix in die Kommandostruktur der deutschen Bundeswehr eingebunden.

Dezember 2009: Österreich übernimmt das Kommando von EUFOR Althea, der EU-Mission in Bosnien, die den Kolonialstatus des Landes unter einem von der EU bestellten „Hohen Repräsentanten“ militärisch absichert.

Jänner 2011: Ab 1.1.2011 stehen zum ersten Mal österreichische SoldatInnen im Rahmen der EU-Battlegroups ein halbes Jahr „Gewehr bei Fuß“ für EU-Militäreinsätze.

März 2011: Beginn des Kriegs gegen Libyen – forciert von Frankreich, Großbritannien und USA, unterstützt vom EU-Rat. Österreich unterstützt den Krieg unter anderem durch die Durchfuhrgenehmigung für NATO-Kriegsgerät. Der Ende Krieg führt schließlich zur völligen Zerrüttung des Landes und zum Ausbruch des Bürgerkriegs im westafrikanischen Mali.

April 2011: Der österreichische Nationalrat gibt grünes Licht für die Entsendung österreichischer SoldatInnen im Rahmen der EU-Battlegroups in den Libyen-Krieg. Nur der vehemente Widerstand der UNO verhindert diesen Kriegseinsatz.

Juli 2012: Im 2. Halbjahr 2012 sind österreichische Truppen zum zweiten Mal für Kriegseinsätze im Rahmen der EU-Battlegroups einsatzbereit.

März  2013: Österreich beteiligt sich an der EUTM, der EU-Mission in Mali zum Training des dortigen Militärs für den Bürgerkrieg. Hintergrund des EU-Interesses: Die großen Rohstoffreichtümer Malis bzw. die Uranabbaustätten im benachbarten Niger.

Juli 2013: Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ wird die neue „Österreichische Sicherheitsstrategie“ beschlossen, die die Teilnahme Österreichs an der EU-Sicherheits- und Militärpolitik „in allen ihren Dimensionen“ vorsieht.

Dezember 2013: Der „EU-Rüstungsgipfel“ beschließt eine Reihe neuer Rüstungsprogramme, insbesondere im Bereich Killerdrohnen, Luftbetankung und Cyberkommunikation. Die Forschungseinrichtungen der EU-Staaten sollen verstärkt in die Rüstungswirtschaft eingebunden werden. Auch österreichische Unis und Unternehmen sind immer stärker an EU-Rüstungs- und Überwachungsprojekten beteiligt.

Februar 2014: In der Ukraine wird mit Hilfe von rechtsextremen Milizen eine prowestliche Regierung an die Macht geputscht. Über den EU-Auswärtigen Dienst waren die Kontakte zu rechtsextremen Kräften bereits lange zuvor eingefädelt worden. Auch in Folge schwört der EU-Auswärtige Dienst alle EU-Staaten auf die Unterstützung des neuen Putschregimes in Kiew und die Konfrontation mit Russland ein. Die österreichische Regierung trägt diese mit der Neutralität völlig unvereinbare Politik in jeder Hinsicht mit.

Juni 2014: Der EU-Rat beschließt die Konkretisierung der bereits im EU-Lissabon-Vertrag verankerten „Solidaritätsklausel“. Damit wir die Tür für Interventionen von Polizei- und Militäreinheiten im Inneren der EU geöffnet. Auch soziale Proteste, durch die „schwerwiegende Auswirkungen auf Vermögenswerte drohen“, können eine militärische Beistandsverpflichtung auslösen.

Dezember 2014: Entsendung einer EU-Polizeimission in die Ukraine. Diese soll dort u.a. die Nationalgarde und Spezialbataillone ausbilden, die im Bürgerkrieg in der Ostukraine eingesetzt werden. Auch Österreich beteiligt sich an dieser Mission.

März 2015: Österreichische SoldatInnen werden im Rahmen einer EU-Militärmission in die Zentralafrikanische Republik entsandt.

Mai 2015: Der EU-Rat beschließt den Einsatz von Militär zur Bekämpfung von Schiffen, mit denen Flüchtlinge das Mittelmeer überqueren wollen. Vorgesehen ist auch der Einsatz in libyschen Hoheitsgewässern und auf libyschem Territorium. Außen- und Verteidigungsministerium erklären, dass sich auch österreichische Militärs daran beteiligen könnten.

Nov 2017: U-SSZ: Putsch gegen Neutralität und Verfassung

Am 13. November unterschrieben die Vertreter von 23 EU-Staaten, darunter der österreichische Außenminister, die Teilnahmebedingungen für die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ bzw. Pesco) – dh. dem „militärischen Kerneuropa“. Die Unterschrift von Außenminister Kurz in Brüssel stellt einen Putsch gegen die österreichische Verfassung und Neutralität dar.

Diese „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ) – oder „Permanent Structured Cooperation“ (Pesco) – begründet ein „militärisches Kerneuropa“, in dem sich jene zusammenfinden, die

  • besonders ambitioniert aufrüsten wollen(„anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“, Art. 42, Abs 6, EU-Vertrag). So etwa verpflichten sich die SSZ-Mitglieder „zu einem regelmäßigen Anstieg ihrer Verteidigungsbudgets“ (www.orf.at, 13.11.2017).

2) die bereit sind, ihre SoldatInnen in globale EU-Kriege zu schicken („Missionen mit höchsten Anforderungen“, Art. 42, Abs 6, EU-Vertrag). So verpflichten sich die SSZ „‘wesentliche Unterstützung‘ in Form von Truppen und Material für EU-Auslandseinsätze bereitzustellen“ (Die Zeit, 13.11.2017).

Wohin die Reise geht, hat die deutsche Verteidigungsministerin van der Leyen bei Unterzeichnung der SSZ am 13.11.offen ausgesprochen: die SSZ sei „ein weiterer Schritt in Richtung der Armee der Europäer“ (ORF-Abendjournal, 13.11.2017) – also einer Armee unter zentralem Brüsseler Kommando für eine EU-Großmachtspolitik, wie sie im Jahr 2016 mit der „EU-Globalstrategie“ von den EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen und in verschiedenen Strategiedokumenten festgehalten wurde: eine Armee zur Durchsetzung geopolitischer EU-Vorherrschaft in einer „Grand Area“, die vom Nordpol bis zu großen Teilen Afrikas, vom Nahen und Mittleren Osten bis zu den Küstenregionen Südost-Asiens reicht; eine Armee, um neoliberale EU-Freihandelsregime und den Zugang zu Rohstoffen und Märkten zu erzwingen.

SSZ ist das glatte Gegenteil der Neutralität

Außenminister Kurz beruft sich bei der Unterzeichnung der SSZ-Bedingungen auf einen Ministerratsbeschluss der SP/VP-Regierung im September 2017. Sagen wir es in aller Deutlichkeit: Das ist ein Putsch gegen die österreichische Verfassung, gegen das österreichische Neutralitätsgesetz! Denn Neutralität ist die Verpflichtung an keinen Kriegen teilzunehmen; Neutralität ist die Verpflichtung, schon in Friedenszeiten alles zu unternehmen, um nicht in kriegerische Konflikte hineingezogen zu werden; Neutralität ist die Verpflichtung, sich nicht einem fremden Kommando und einer Großmachtspolitik unterzuordnen. Die SSZ ist das glatte Gegenteil der Neutralität und einer aktiven Friedenspolitik: Sie ist die Vorbereitung auf globale Kriegseinsätze, sie ist die immer engere Einbindung Österreichs in die aggressive Außen- und Militärpolitik europäischer Großmächte und sie ist der nächste Schritt in Richtung Unterordnung unter fremde Kommanden.

Dieser Putsch gegen die österreichische Verfassung fällt freilich nicht vom Himmel. Seit dem EU-Beitritt arbeiten die Machteliten daran, die Neutralität scheibchenweise zu entsorgen (sh. Chronologie der Neutralitätsverletzungen).

„Neutralität herausoperieren“

Dass Außenminister Kurz, ebenso wie davor Verteidigungsminister Doskozil, die Teilnahme an der SSZ für vereinbar mit der Neutralität erklären, zeigt nicht nur, dass sie dreiste Lügner sind. Es zeigt auch, dass sie wissen, dass die Neutralität nach wie vor tief in der österreichischen Bevölkerung verankert ist. Viele Menschen wissen oder ahnen zumindest, dass die Neutralität ein Schutz vor der militärischen Abenteuerlust der eigenen Eliten ist, die immer wieder ins Verderben geführt haben. Schon der frühere Verteidigungsminister Platter riet daher der Regierung: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“ (Die Presse, 5.12.2003).
Dass die FPÖ-Führung diesen Anschlag auf die Neutralität mitträgt, belegt einmal mehr, worauf die Solidarwerkstatt nicht müde wird hinzuweisen: Diese rechtsaußen-Partei war und ist zutiefst österreich- und neutralitätsfeindlich. Sie gehört zu den aggressivsten Verfechtern der EU-Militarisierung und einer europäischen Großmachtspolitik unter deutscher Vorherrschaft. HC Strache schwärmte im Frühjahr 2017 bereits von einer „EU-Armee inklusive Atomwaffen“.

Neutralität von unten verteidigen!

Die Neutralität steht nicht nur in Verfassungsrang, sie ist ein Bauelement der österreichischen Verfassung. Die einzigen, die über eine mögliche Abschaffung der österreichischen Neutralität entscheiden können, ist die österreichische Bevölkerung in einer Volksabstimmung. Außenminister Kurz hat zwar die Macht, die Teilnahmebedingungen an der SSZ zu unterzeichnen, dieser Unterschrift fehlt aber jegliche Legalität und Legitimität.

Wir müssen die österreichische Verfassung und Neutralität von unten gegen die zunehmende Willkür der eigenen Machteliten verteidigen.

Was bei der obigen Aufzählung noch fehlt?

 


Anhang III: 3 Punkte Programm der Zivilgesellschaft an die amtierende Bundesregierung: 

Forderungen einer wachen Zivilgesellschaft, die Hausverstand besitzt und des kritischen analytischen und lösungsorientierten Denkens befähigt ist, um das vorherrschende intransparente korruptionsanfällige System, den intransparenten korrupten Saustall jetzt endlich auszumisten und Licht in unsere Angelegenheiten zu bringen. Der Unwille der Politik hier entgegenzustehen, muss gebrochen werden. Medien in die Pflicht. Wir haben ein Recht auf Information! Übersicht der eindringlichen Forderungen der Zivilgesellschaft!

Punkt 1: TRANSPARENZ! – Der gläserne Staat zum Schutz unserer Steuern und vor Korruption.

  • Transparenz im Abstimmverhalten (Parlament, Landtag, Gemeinderat)– gegen Einflussnahme und Korruption! (Brüssel, Wien, alle deutschen Bundesländer machen es vor. Wir wollen keine Lobbyistenspielwiese mehr! (Video am Ende des Beitrages.)
  • Transparenz im gesamten Gesetzwerdungsprozess! Wie jeder Text in der Wikipedia. Gegen Einflussnahme und Korruption!  (siehe Video am Ende des Beitrags)
  • Transparenz in den Buchhaltungen unseren Gebietskörperschaften. (Bund recht OK, aber: Länder u. Gemeinden! Die Finanzverfassung § 16, Abs. 1 muss umgesetzt werden. Die nicht rechtsgültige Heiligenbluter Vereinbarung muss enden! Ein Erlass des Finanzministers an Rechnungshof für Übersichtlichkeit, Vereinheitlichung muss umgehend gemacht werden!  Doppelte Buchführung zum Schutz unserer Steuergelder, Erhalt Übersichtlichkeit und ist gegen Korruption! Können wir aus der Hypo Alpe Adria, dem Salzburger Finanzskandal, den Milliardenverlusten bei den NÖ-Wohnbaugeldern u. v. weitere NICHTS LERNEN? Video am Ende des Beitrages. 
  • Transparenz in den Parteikassen – Prüfkompetenz des Rechnungshofs wieder erhöhen! Gesetzeslücken schließen! Wir haben unzureichende Transparenz, unzureichende Kontrolle und unzureichende Sanktionen! Gegen Einflussnahme und Korruption! siehe unten Langfassung von Experten.
  • Transparenz bei allen Förderungen!
  • Ein Informationsfreiheitsgesetz. Wir haben ein Recht darauf! Österreich ist weltweit Schlusslicht!!! Schändlich! siehe unten Langfassung von Experten.
  • Das antiquierte Amtsgeheimnis – Österreich als einziger EU-Staat mit Amtsgeheimnis in Verfassung! siehe unten Langfassung von Experten
  • Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild siehe unten
  • Medientransparenz – Gesetzeslücken schließen! siehe unten
  • Lobbyistentransparenz – Gesetzeslücken schließen! siehe unten
  • Transparenz aller ABGEORDNETENEINKÜNFTE – siehe unten
  • Herstellung transparenter Entscheidungen – siehe unten.
  • Dem Rechnungshofpräsidenten muss der politisch veranlasste Maulkorb abgenommen werden.

Die sich daraus ergebenden Vorteile für Journalisten und interessierte Bürger sowie zum Schutz unserer Steuergelder und gegen Korruption sind/wären enorm. Auch unser Recht auf Information gehört endlich berücksichtigt!

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Punkt 2 – Steuerfairness!

  • Die KALTE PROGRESSION muss sofort ausgeräumt werden – das ist eine Frechheit! Video am Ende des Beitrages.
  • Erbschaftssteuer mit Selbstbehalt – überwiegende Mehrheit will das!
  • Steuerentlastung Faktor Arbeit – Besteuerung Kapitaleinkünfte!
  • Ausgleich der Bankenrettungen mit vielen Milliarden an Steuergelder durch eine österr. Finanztransaktionssteuer!
  • Herbeiführung von Steuerfairness durch Ausräumung der Steuerkleinrechnungsgesetze für Konzerne und Kapitalgesellschaften (GmbH)! wie die Gruppenbesteuerung, Lizenzgebühren, Finanzinvestitionen, Zinszahlungen innerhalb des Konzerns, Investitionsfreibeträge, etc.
  • Umsetzung der Attac Forderungen für Steuergerechtigkeit
  • Verunmöglichung der Ausweichung der Steuerlast in ausländischen Stiftungen und im offshore Bankenbereich! 
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Punkt 3 – Ausräumung staatlicher Missstände

  • Schluss mit der verzerrten Erhebung des Verbraucherpreisindex! Ein einkommensspezifischer Einkommensindex muss her! Video und Links zu Artikeln am Ende des Beitrages.
  • Schwerer Betrug bei Preisabsprachen müssen durch das Strafgesetz abgeschreckt und nicht mit Geldstrafen als Kavaliersdelikte behandelt werden. Geht´s noch?
  • Wiederherstellung von Neutralität! Die überwiegende Mehrheit will das! Video am Ende des Beitrages.
  • Verminderung Transitverkehr!
  • Kein Glyphosat auf den Feldern & im Essen. Gesundheitsschutz!
  • Kontrolle der Flugzeugemissionen. Stoppt den giftigen Metallregen! Video Prof. Lohmann am Ende des Beitrages.
  • Kein Menschenexperiment mit dem 5 G Netz! Hört auf die hunderten Wissenschaftler & Ärzte! Nicht auf die Mobilfunkindustrie! Wissenschaftlicher Appell – Video am Ende des Beitrages
  • Instrumente für die Verwirklichung von direkter Demokratie! Das Dont´smoke und das Frauenvolksbegehren (u. a. mit so einer Stimmgewichtung!) dürfen nicht übergangen werden können!!!
  • Wirksame Strukturen zur Verhinderung von Schwarzgeldwäsche, wie sie von der EU eingefordert werden, aber Österreichs Politiker sich seit über vier Jahren dagegen wehren diese umzusetzen!
  • Eine Armutsverhinderungsprogramm dass diesen Namen auch verdient, muss her. Die asoziale armutsstiftende „Sozialhilfegesetz“ ist das schändlichste Gesetz der 2. Republik, beschlossen von ASOZIALEN! Die Volkshilfe hat ein kostengünstiges Modell mit hoher sozialer Treffsicherheit entwickelt, dass die Kinderarmut ausräumen könnte. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=IuV8ig1_BJ0&t=274s . Das Bündnis gegen Armut und Wohungsnot in Tirol hat die Unterschiede zur Mindestsicherung und dem Sozialhilfegesetz sehr gut herausgearbeitet. Siehe hier: https://wwww.buendnis-tirol.at . Hier kommt man zu einem Beitrag über die Kinderarmut und Altersarmut sowie über nähere Zahlen der früheren Mindestsicherungsbeziehern: https://www.aktivist4you.at/2019/05/02/schaendlichstes-armuts-gesetz-der-2-republik-info-tunnelfahrt-zum-sozialhilfegesetz-song-herz-aus-stein-uebersicht-fakten-zur-sozialhilfe-den-gruppen-der-mindestsicherungsbezieher-di/
  • Das staatliche Armutsverhinderungsprogramm muss wieder die Existenzsicherung, die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben, dier Fürsorgeverpflichtung und eine wirksame Armutsverhinderung verfolgen und nicht arbeitspolitische Ziele! 
  • Wohnbauförderung: Die Bauern und Unternehmer müssen zu Einzahler in den Topf werden, aus dem sie Wohnbaukredite erhalten. Derzeit zahlen nur die Arbeitnehmer in diesen Topf ein und die Bauern und Unternehmer können sich aus diesen bedienen!
  • Grundsteuer: Die Landwirte werden bei der Grundsteuer völlig ungleich behandelt! Wie jetzt auch die Immobilienfirmen. Das geht gar nicht! 
  • Die Parteienfinanzierung muss drei Grundsätzen unterliegen. 1. Transparenz. 2. Kontrolle. 3. Sanktionen. Derzeit sind alle drei Grundsätze unzureichend gesetzlich abgedeckt. 

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Punkt 1: TRANSPARENZ!

  • Transparenz im Abstimmverhalten der Parlamentarier, der Landtagsabgeordneten und des Gemeinderates jeder größeren Gemeinde soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Wir bauen das Parlament für 352 Millionen €uro um, und ein System zur Protokollierung der Anwesenheit und des Abstimmverhaltens wird nach wie vor ausgespart. Derzeit haben wir eine Spielwiese für Lobbyisten, wo Parlamentarier unentdeckt die Interessen der Konzerne wahrnehmen können! Das darf nicht sein.
  • Transparenz im gesamten Gesetzwerdungsprozess! Wie in der Wikipedia sollte man künftig wissen, wer, wann, welchen Teil zum Gesetz beigetragen oder gelöscht hat!
  • Transparenz in den Buchhaltungen unseren Gebietskörperschaften.
  • (Bund, Länder, Gemeinden) Es darf nicht weiter sein, das die nicht rechtsgültige Heiligenbluter Vereinbarung der Landeshauptleute mit dem Bund von 1974 dem Schutz unserer Steuergelder entgegensteht. Übersicht und Vereinheitlichung durch doppelte Buchführung sollte längst umgesetzt sein. Die Hypo Alpe Adria, der Salzburger Finanzskandal, der NÖ-Wohnbaugelderverlust in Milliardenhöhe hat aufgezeigt, WAS FÜR EIN WAHNSINN in den korruptionsanfälligen Buchhaltungen aus der Kaiserszeit, der Kameralistik besteht!
  • Transparenz in den Parteikassen. Die 2012 durchgeführte Schmälerung der Prüfkompetenz unseres Rechnungshofes bei der Prüfung der Parteien muss wieder aufgehoben werden. Wir wollen wissen, woher die vollen 13 Millionen des ÖVP-Wahlkampfes her sind. Derzeit werden nur 2,1 Millionen offengelegt. Das darf nicht sein. Die von Prof. Dr. Dr. Hubert Sickinger und von RA. Dr. Mag. Stephan Lenzhofer, in deren Fachbüchern über die Parteien- und Politikerfinanzierung aufgezeigten Problemstellen/Mängel in der Parteienfinanzierung sollten schnellstmöglich ausgeräumt werden! Wichtig sind dabei 3 Punkte. 1. Transparenz. 2. Kontrolle. 3. Sanktionen!  Siehe weitere Ausführungen unten.
  • Transparenz bei allen Förderungen! In Österreich betragen die Förderungen des Staates in etwa das Doppelte wie im OSZE-Schnitt. Der Föderalismus muss völlig transparent werden!
  • Medientransparenz – siehe Ausführungen unten!
  • Lobbyistentransparenz – siehe weitere Ausführungen unten!
  • Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. – siehe weitere Ausführungen unten

Das antiquierte Amtsgeheimnis sollte nach Vorbild von Hamburg angepasst werden und darf nicht weiter Sachverhalte verbergen helfen! Wir sind die Steuerzahler, die 80 % aller Steuern bezahlen. Wir wollen das Amtsgeheimnis schnellstmöglich an unsere Interessen angepasst bekommen. Siehe weitere Ausführungen unten.

„Wie soll echte demokratische Kontrolle von Regierung und Behörden aussehen, wenn sich diese jederzeit auf ein vollkommen antiquiertes Amtsgeheimnis berufen können?“ – Nelson Carr

  • Ein Informationsfreiheitsgesetz sollte nach den Anforderungen unserer Journalisten und internationalen Standards aber auch nach unserem Menschenrecht in Gesetz gegossen werden und nicht weiterhin der Politik es zu ermöglichen Sachverhalte zu verbergen.
  • „Besonders wichtig für ein Transparenzgesetz im 21. Jahrhundert: die Verfügbarkeit von Originaldaten in maschinenlesbarer Form. Niemand sollte mit dem Scannen von tausenden Seiten Zeit verschwenden müssen.“ – Markus »fin« Hametner

Siehe umfangreiche Erläuterungen zu Transparenz unten.

Punkt 2 – Steuerfairness! GANZ WICHTIG!

  • Die KALTE PROGRESSION muss sofort ausgeräumt werden. Dem Mittelstand werden dadurch alljährlich ca. 3,5 Milliarden (Tendenz steigend!) unsichtbar aus den Lohntüten geraubt. Die Kalte Progression stellt eine demokratisch nicht beschlossene Steuererhöhung dar! Das darf nicht sein!
  • Des Weiteren wird in Österreich Arbeit höher besteuert als Kapitaleinkünfte. Das ist keine Steuerfairness. Arbeit unterliegt zudem der Sozialversicherung. Kapitaleinkünfte nicht. Also wer arbeiten muss, um zu überleben, wird viel höher besteuert und zahlt Sozialversicherung, als jemand der so viel Vermögen besitzt, dass er ohne zu arbeiten aus den Kapitalerträgen leben kann. Schändlich. Die Vermögenssteuern in Österreich sind auf einem sehr niederen Niveau. Wenn wir den OSZE-Schnitt anstreben würden, dann hätten wir ca. 5 Milliarden mehr im Steuertopf und der Steuergerechtigkeit wäre auch geholfen. Über 70 % der Österreicher sprechen sich für eine Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag aus. Die Politik blockiert auch hier den Willen der Mehrheit. Wie auch bei Glyphosat. Bei CETA u. v. m. Hier zu viel. Unsere angeblichen Volksvertreter agieren mehrheitlich als lange Hand der Industrie und des Finanzmarktes. Schändlich.
  • Die Steuerlast hat sich aufgrund Lobbyismus und Spendengelder in den letzten Jahrzehnten von den Konzernen auf die Arbeitnehmer verschoben. Derzeit zahlen die Pensionisten, Arbeitnehmer und Konsumenten 80 % der Steuereinnahmen, die Konzerne und Wirtschaft lediglich 10 %, früher 22 %. Den Konzernen und Kapitalgesellschaften (GmbH´s) wurden die Steuersätze laufend vermindert und es wurden zudem zahlreiche Gesetze erlassen, damit die Kapitalgesellschaften sich die Steuer klein rechnen können. Lizenzgebühren, die Gruppenbesteuerung, Finanzinvestitionen, Investitionsfreibeträge, Zinszahlungen innerhalb des Kozerns, u. v. m. helfen dabei. Wenn man sich die Steuerquote von z. B. dem Raiffeisenmischkonzern über mehrere Jahre hinweg ansieht, ist diese bei rund einem Prozent angesiedelt, obwohl derzeit noch 25 % Körperschaftssteuer fällig wären. Tendenz fallend, weil weitere Verminderungen auf 19 oder 20 % von der schwarz-blauen Regierung heuer angestrengt werden. Die Medien versagen mehrheitlich auch bei diesem Thema Steuergerechtigkeit, die Bevölkerung darüber kritisch zu informieren. Kapitalerträge sollten mindestens die gleiche Steuer bezahlen müssen, wie Arbeitseinkünfte. Es darf nicht mehr sein, das Arbeit benachteiligt wird! Durch Spendengelder der Konzerne ermöglichte Steuerkleinrechnungsgesetze müssen der Vergangenheit angehören. (Gruppenbesteuerung, Lizenzgebühren, Zweckgesellschaften, Offshore-Geschäfte, Finanzinvestitionen, …)
  • Zum Ausgleich der mit vielen Milliarden an unseren Steuergeldern durchgeführten österreichischen Bankenrettungen sollte eine österr. Finanztransaktionssteuer eingeführt werden, wenn man sich europäisch nicht einigen will. Es darf nicht sein, dass die Banken Milliarden an Gewinne erzielen und sich nach wie vor die Steuer kleinrechnen können! HALLO.
  • ATTAC – Forderungen für Steuergerechtigkeit gehören öffentlich diskutiert!

Punkt 3 – Ausräumung staatlicher Missstände

  • In Österreich werden den unteren Einkommensgruppen alljährlich die Kaufkraft geschmälert durch eine verzerrte Erhebung des Verbraucherpreisindex. Wirklich schändlich. Mieten z. B. werden nur mit 4,07 % gewichtet, machen aber meist 40-50 % aus! Um die soziale Schere wieder zu schließen MUSS ein Einkommensspezifischer Verbraucherpreisindex her. Höre Univ. Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber oder Walter Katzmair
  • Des Weiteren schützt die von der Industrie und Wirtschaft geschmierte Politik korrupte Wirtschaftsmanager, indem schwerer Betrug, wie Preisabsprachen, als Kavaliersdelikte mit Geldstrafen geahndet werden und nicht nach dem Strafrecht. Wir Konsumenten zahlen deshalb vielfach erhöhte Korruptionspreise und es besteht KEINERLEI ABSCHRECKUNG für diese korrupten Wirtschaftsmanager. Das darf nicht sein!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für die immerwährende Neutralität. Österreich ist mittlerweile sowas von nicht neutral, dass es weh tut und die Neutralität wird ständig mit Füßen getreten. Die fehlende Rechtstreue der Politiker ist eine Schande im Lande! Darüber gibt es einen eigenen Beitrag. Siehe Link in der YT-Videobeschreibung.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für die Verminderung des Transitverkehrs! Die Gesundheit und Lebensqualität unserer Kinder, unserer Eltern und von uns, sind uns wichtig. Der Politik nicht, wie es scheint. Durch Billigdiesel und Billigmautpolitik locken wir Frächter über Österreich ihre Routen zu wählen an. Wir haben über 30 % TANKTOURISMUS. Schändlich.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist gegen Die Politik verfolgt nicht die Interessen der Volksgesundheit, sondern der Wirtschaft und sagt JA, zum Krebs- und Krankheitsrisiko Glyphosat. Schändlich!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist die Gesundheit der Kinder, der Eltern und die eigene wichtig! Der Politik nicht, wie es scheint. Der ständig steigende Luftverkehr verschmutzt den Himmel, die Luft, die Böden und Gewässer. Untersuchungen der ETH in Zürich, von der Nobelpreisträgerin Lohmann von Flugzeugemissionen ergaben, dass über 16 giftige Metalle in den Flugzeugemissionen vorhanden sind! Frau. Prof. Dr. Lohmann rät diese Flugzeugemissionen zu reglementieren. Metalle sind schwerer wie Luft und fallen auf uns runter und vergiften unsere Umwelt. HALLO, ist da wer? Die österr. Bundesregierung und die Medien wurden darüber informiert und halten das Thema aus der Öffentlichkeit. Schändlich!
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist die Gesundheit der Kinder, der Eltern und die eigene wichtig! Der Politik nicht wie es scheint. Sorglos führt Österreich, Innsbruck als erstes, das gesundheitsschädliche 5 G Netz Hunderte Wissenschaftler und Ärzte warnen öffentlich vor den bekannten Gefahren und Auswirkungen. Die Zeugungsfähigkeit wird stark beeinträchtigt. Die Millimeterwellen dringen in die Oberhaut und in unser Nervensystem ein und verursachen viele Krankheiten. Dies stellt das größte Menschenexperiment mit bereits absehbaren Folgen dar. Völlig verrückt. Gesundheits- und lebensgefährlich! Die Medien verschweigen diese Wissenschaftler und Ärzte. Könnten die Anzeigengelder der Mobilfunkindustrie und der enorme Investitionsaufwand von über 500 Milliarden in Europa damit zusammenhängen? Die Pharmabranche lacht sich einer profitablen Zeit der Krankheitssteigerung und der Krebssteigerungen entgegen.
  • Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für direkte Demokratie und Mitbestimmung. Das don´t smoke und das Frauenvolksbegehren haben deutlich aufgezeigt, dass dies den Politikern überhaupt nicht wichtig ist. Sie nehmen den Souverän nicht ernst, überhaupt nicht und schließen uns aus.
  • Eine Armutsverhinderungsprogramm dass diesen Namen auch verdient, muss her. Die asoziale armutsstiftende „Sozialhilfegesetz“ ist das schändlichste Gesetz der 2. Republik, beschlossen von ASOZIALEN! Die Volkshilfe hat ein kostengünstiges Modell mit hoher sozialer Treffsicherheit entwickelt, dass die Kinderarmut ausräumen könnte. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=IuV8ig1_BJ0&t=274s . Das Bündnis gegen Armut und Wohungsnot in Tirol hat die Unterschiede zur Mindestsicherung und dem Sozialhilfegesetz sehr gut herausgearbeitet. Siehe hier: https://wwww.buendnis-tirol.at . Hier kommt man zu einem Beitrag über die Kinderarmut und Altersarmut sowie über nähere Zahlen der früheren Mindestsicherungsbeziehern: https://www.aktivist4you.at/2019/05/02/schaendlichstes-armuts-gesetz-der-2-republik-info-tunnelfahrt-zum-sozialhilfegesetz-song-herz-aus-stein-uebersicht-fakten-zur-sozialhilfe-den-gruppen-der-mindestsicherungsbezieher-di/
  • Das staatliche Armutsverhinderungsprogramm muss wieder die Existenzsicherung, die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben, dier Fürsorgeverpflichtung und eine wirksame Armutsverhinderung verfolgen und nicht arbeitspolitische Ziele!
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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://www.informationsfreiheit.at/transparenzgesetz-at/

6 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Zentrale Kritikpunkte (hier Kurzfassung, Langfassung siehe nach Videos)

Parteienfinanzierung • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.

  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.

Für #EchteTransparenz

  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa RechtsanwältInnen, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessensvertretern mit Vertreter_innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage offengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als fünf Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.
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2013 begannen wir unser Engagement für ein Bürgerrecht auf Informationszugang mit der Kampagne Transparenzgesetz.at.

Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger unser Anliegen in Form einer Petition unterstützt.

Die Petition haben wir mittlerweile geschlossen, unser Einsatz geht weiter.

Unsere Forderung: Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild für Österreich

  1. Ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung
    Positiv statt negativ: Auskunft muss die Regel sein, nicht die Ausnahme. Einsicht in Akten muss möglich sein, persönlicher Datenschutz dennoch gewährleistet bleiben.
  2. Eine Veröffentlichungspflicht für Behörden

Aktiv statt passiv: Behörden sollen Verträge, Dokumente und Daten von sich aus online stellen, veröffentlicht in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von eine/r unabhängigen Beauftragte/n für Informationsfreiheit und Datenschutz.

So wollen wir Steuerverschwendung und Korruption vorbeugen. Und das Vertrauen in Verwaltung und Politik fördern.

Auch die Politik versprach wenige Wochen nach Start der Petition mehr Offenheit und ein Ende des AmtsgeheimnissesZu dessen Abschaffung bekannten sich auch zahlreiche von uns kontaktierte Kandidatenim Vorfeld der Nationalratswahl 2013. “Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis” schrieb die SPÖ-ÖVP Koalition in ihr Arbeitsprogramm 2013-2018.

   

Mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern im Rücken setzen wir uns seither für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz und mehr Transparenz ein.

Das Hamburger Vorbild

Unter dem Titel „Transparenzgesetz.de – Transparenz schafft Vertrauen“ gründete sich in Hamburg eine sogenannte Volksinitiative, die ein Transparenzgesetz für Hamburg einforderte. Auslöser waren die explodierenden Kosten des dort neu gebauten Konzerthauses namens „Elbphilharmonie“ – bei gleichzeitiger Intransparenz des Vergabeverfahrens.

Obwohl Hamburg bereits über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügte, erwies sich der aber nur als mäßig tauglich, da man als Bürger gar nicht wusste, wonach man überhaupt fragen konnte: Um nach einem Akt zu fragen, muss man ja zuerst wissen, dass er in er Verwaltung existiert. Das hat auch der FOIA nicht sichergestellt.

Ziele des Transparenzgesetzes in Hamburg waren daher im Wesentlichen drei Punkte:

  1. Veröffentlichungspflicht von Behörden für geschlossene Verträge, eingekaufte Gutachten u. Ä.
  2. Schaffung eines zentralen Informationsregisters, in dem all dies online veröffentlicht wird
  3. Schaffung eines zentralen Informationsbeauftragten, der die Einhaltung von Informationsfreiheit und Datenschutz überwacht, Erweiterungen vorantreibt und Anlaufstelle für Informationsanliegen der Bürger ist

Die Initiative entstand aus der Zivilgesellschaft und wurde von vielen Organisationen unterstützt. Parlament und Stadtregierung übernahmen die Forderungen der Initiative schließlich und beschlossen das Hamburgerische Transparenzgesetz. Dieses ist im 6. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Im Oktober 2014 hat das aus dem Gesetz resultierende Transparenzportal Hamburg seinen Vollbetrieb aufgenommen. Ende 2015 standen dort laut dem Datenschutzbeauftragten 36,000 Dokumente zur Verfügung, die Seite verzeichnete zwischen ein und zwei Millionen Zugriffe pro Monat.

Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, sich proaktiv zu informieren, ist hoch und zeigt, dass Befürchtungen, man würde mit diesem Projekt einen ‘Datenfriedhof’ schaffen, unbegründet waren, schreibt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Mit der Einführung eines Transparenzgesetzes hat die Stadt Hamburg gezeigt, dass umfassende Transparenzbestimmungen möglich sind. Und die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs haben gezeigt, dass man mit persönlichem Engagement für eine Sache auch abseits von Wahlen etwas bewirken kann.

Das Hamburger Modell ist ein Vorbild. So sind die Deutschen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen bereits nachgezogen und haben ihre Informationsfreiheitsgesetze zu Transparenzgesetzen erweitert.

Transparenzgesetz.at

Ab 2013 haben wir uns mit der Initative Transparenzgesetz.at, die von mehr als 13,000 BürgerInnen unterstützt wird, für ein österreichisches Transparenzgesetz eingesetzt. Aus dieser Initiative ist das Forum Informationsfreiheit hervorgegangen.

Unser Ziel ist, dass endlich auch in Österreich die international üblichen Standards eines Informationsfreiheits-Gesetzes übernommen werden und mit den Innovationen des Hamburger Transparenzgesetzes – nämlich der automatischen Veröffentlichung von Informationen – kombiniert werden.

Die Grundsätze unserer Initiative sind die gleichen, die schon dem Hamburger Transparenzgesetz zu Grunde lagen:

  1. Korruption erschweren
    2. Steuerverschwendung vorbeugen
    3. Misstrauen abbauen
    4. Vertrauen in Politik und Verwaltung stärken
    5. Verwaltungsabläufe vereinfachen und beschleunigen
    6. Mitbestimmung erleichtern

Lernt Österreich vom Hamburger Modell?

Im bislang vorliegenden Entwurf für ein Informationsfreiheitsgestz ist zwar in §4 vorgesehen, dass “Informationen von allgemeinem Interesse” von Behörden “nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten im Internet und barrierefrei zu veröffentlichen” sind, soweit sie nicht der Geheimhaltung unterliegen. Auch soll die Veröffentlichung “nach Möglichkeiten und Zweckmäßigkeit in offenem und maschinenlesbarem Format mit den jeweiligen Metadaten” erfolgen – soweit damit “kein unverhältnismäßiger Aufwand” verbunden ist.

Jedoch bleibt der Gesetzesentwurf so vage, dass dieser Artikel, falls er so beschlossen würde, wohl weitgehend totes Recht werden wird: Es wird weder definiert, was unter “Informationen von allgemeinem Interesse” zu verstehen ist, noch wird vorgegeben, wie zeitnah welche Dokumente zu veröffentlichen sind. Dazu kommt, dass es keine Kontrollstelle zur Umsetzung geben soll. Auch sind keinerlei Sanktionen für den Fall vorgesehen, dass der Verpflichtung zur Veröffentlichung nicht nachgekommen wird.

Transparente Entscheidungen

Wie kann sichergestellt werden, dass von Politik und Verwaltung getroffene Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind?

Über diese Frage haben wir uns zusammen mit unseren Partnern Access Info EuropeOKFN DeutschlandInfoHouse (Slowenien), Request Initiative (Vereinigtes Königreich), Watchdog (Polen), Gong (Kroatien), Diritto di Sapere (Italien) und VouliWatch (Griechenland) sowie Aktivisten aus Irland und Finnland Gedanken gemacht.

Wir haben recherchiert, wie die Rechtslage in Sachen Informationszugang zu Entscheidungen aussieht, und ob politische Entscheidungen auf nationaler Ebene in der Praxis wirklich transparent sind. Die Ergebnisse unserer Recherchen gibt es unter https://www.access-info.org/decision-making-transparency.

  • Unsere Evaluierung der Transparenz-Regeln für Lobbyisten und Interessensvertreter sowie konkrete Vorschläge für Nachbesserungen haben wir hier veröffentlicht.

Empfehlungen zu den zu veröffentlichenden Informationen

Zusammen mit Access Info Europe und unseren Partnern haben wir identifiziert, welche Information bei Entscheidungsprozessen dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten:

  1. Grundlegende Informationen zum Entscheidungsfindungsprozess

Die verantwortliche öffentliche Stelle sollte Dokumente erstellen und aktiv veröffentlichen, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, die Entscheidung nachzuvollziehen und sich in den Prozess einzubringen. Diese Dokumentation sollten zumindest Folgendes enthalten:

  • Einen Zeitplan des Entscheidungsprozesses, der regelmäßig aktualisiert werden sollte;
  • Kontaktinformationen der betroffenen öffentlichen Stelle sowie der Abteilungen und Personen, die für die Entscheidung verantwortlich sind;
  • Informationen zu Experten, Arbeitsgruppen und Kommissionen, die den Entscheidungsprozess begleiten: die Namen der Mitglieder, eine Beschreibung des Prozesses, sowie die Ergebnisse der Konsultationen sollten öffentlich gemacht werden.

 

  1. Terminpläne führender Entscheidungsträger_innen

Führende Verantwortliche aus Politik und Verwaltung, die für Entscheidungsprozesse verantwortlich sind dadurch zum Ziel von Lobbying werden könnten sollten eine Aufstellung ihrer Termine öffentlich zugänglich machen. Offengelegt werden sollten Termine, die Namen der Teilnehmer an diesen Terminen, sowie Aufzeichnungen zu geführten Telefonaten. Die Gespräche sollten angemessen dokumentiert werden.

  1. Auflistung der Treffen von Amtsträgerinnen und Amtsträgern

Die Öffentlichkeit sollte nachvollziehen können, welche Treffen wo und mit wem stattgefunden haben, und was dabei besprochen wurde. Zu den folgenden Treffen sollten Informationen öffentlich zugänglich werden:

  • Treffen zwischen Vertreter_innen öffentlicher Stellen und Vertreter_innen anderer öffentlicher Stellen;
    Treffen von Vertretern öffentlicher Stellen mit Interessensvertretern, inklusive Konsultationen mit Betroffenen (Stakeholdern);
  • Treffen, Konferenzen und Veranstaltungen, die vom Amtsträger besucht werden, inklusive solche die von Interessensgruppen (Lobbyisten, politische Parteien, diverse Interessensgruppen, etc.) organisiert werden oder bei denen diese vertreten sind;
  • Telefonate zwischen Amtsträgern und Vertreter_innen von Interessensgruppen sollten vermerkt werden. Wenn diese einen Bezug zu laufenden Entscheidungsprozessen haben, sollten sie aktiv veröffentlicht werden, in sonstigen Fällen sollte die Information auf Anfrage herausgegeben werden.
  1. Dokumente zu Treffen

Die Öffentlichkeit sollte über geplante Treffen, die Teil eines Entscheidungsprozesses sind, ebenso informiert werden wie über detaillierte Aufzeichnungen zu diesen Treffen. Ein Protokoll solcher Treffen sollte detailliert genug sein, um des Interessierten zu ermöglichen, nachzuvollziehen, welche Kernthemen besprochen wurden und welche Übereinkommen oder Entscheidungen dabei getroffen wurden.
Die Namen jener, die in Treffen zu einem Entscheidungsfindungsprozess teilnehmen, sollten zugänglich sein. Deshalb sollten alle potentiellen Teilnehmer an solchen treffen darüber informiert werden, dass der Termin öffentlich ist, und dass die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens und die einer vertretenen Organisation Voraussetzung für die Teilnahme am Termin ist.

  1. Dokumente aus öffentlichen Begutachtungen

Staatliche Stellen sollten grundsätzlich aktiv alle Dokumente veröffentlichen, die im Rahmen von öffentlichen Begutachtungen und Konsultationen übermittelt wurden. Weiters sollten Dokumente veröffentlicht werden, aus denen hervorgeht, welche Anregungen in einen Entscheidungsprozess aufgenommen wurden.
Stellungnahmen in öffentlichen Begutachtungen sollten binnen 15 Arbeitstagen nach Ende der Begutachtung veröffentlicht werden. Beinhalten sollten diese:

  • Eine Aufstellung aller Stellungnahmen;
  • Alle Dokumente, die von Interessenvertretern übermittelt wurden, zusammen mit den Namen der Vertreter und Details, wen diese vertreten;
  • Dokumente die von juristischen Personen übermittelt wurden, samt Details zur rechtlichen Person, und falls diese in Vertretung Dritter handelt, die Namen der Auftraggeber.

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens sollte auf die Veröffentlichung hingewiesen werden und eine Zustimmung dazu von den Teilnehmenden eingeholt werden.

Nachdem eine Konsultation abgeschlossen ist und evaluiert wurde:

  • Evaluierungen der Konsultationsprozesse, und eine Erläuterung wie vorgegangen wurde bzw. welche Anregungen aufgenommen wurden.

Datenschutz: Um es möglich zu machen, die Namen derjenigen zu veröffentlichen, die sich an einer Begutachtung beteiligten, sollte ein online Formular die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens und einer etwaigen beruflichen Vertretung eingeholt werden, bevor eine Stellungnahme übermittelt wird. Das selbe sollte für Organisationen gelten, deren Namen in allen Fällen öffentlich gemacht werden sollten.

  1. Dokumente, die im Rahmen eines Entscheidungsfindungsprozesses erstellt wurden

Studien und Evaluierungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechtsgutachten, Entscheidungs-Entwürfe, Bewertungen früherer Regelungen sowie Aktions- und Umsetzungspläne, die im Rahmen eines Entscheidungsprozesses erstellt werden, sollten der Öffentlich zugänglich sein.

  1. Dokumente, die von Interessensvertretungen und Lobbyisten übermittelt werden

Dokumente, die einer öffentlichen Stelle von Dritten, insbesondere von Interessenvertretern, Lobbyisten sowie von anderen staatlichen Stellen oder Regierungen übermittelt werden, und die sich auf einen bestimmten Entscheidungsprozess beziehen, sollten zeitnah (etwa binnen 15 Arbeitstagen) aktiv veröffentlicht werden:

  • Dokumente, die sich direkt auf einen laufenden Entscheidungsprozess beziehen;
  • Entwürfe einer Entscheidung und Empfehlungen;
  • Berichte, Erkenntnisse von Recherchen und andere Dokumente (auch solche, die nicht explizit in Bezug auf einen bestimmten Entscheidungsprozess verfasst wurden);
  • Kommuniqués, Presseaussendungen, Newsletter und andere schriftliche Materialien, die einer öffentlichen Stelle zugesandt werden.
  1. Dokumente, die eine Entscheidung begründen

Informationen und Dokumente, die einer bestimmten Entscheidung zu Grunde liegen und diese begründen, sollten zeitnah und aktiv veröffentlicht werden.
Beinhalten sollten diese Dokumente zumindest: Das Problem, dass die Entscheidung adressiert, verfügbare Handlungsoptionen, um dieses Problem zu lösen, und Kriterien, die bei der Entscheidungsfindung herangezogen wurden.

Das Dokument sollte auf öffentliche Konsultationen und die dadurch erhaltenen Anregungen verweisen (und/oder diese beinhalten). Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Kopien von wichtigen Daten und Argumenten erhält, welche als Basis der Entscheidung dienten, etwa: Berichte, Studien, Gutachten, Folgenabschätzungen, und jegliche sonstige Dokumente, die in Punkt 6 aufgeführt sind (auch wenn diese nicht explizit in Bezug auf einen bestimmten Entscheidungsprozess erstellt wurden).

Was ist Informationsfreiheit?

Jeder Bürger hat nach den Informations­gesetzen das Recht, Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand zu erhalten. 
Erfahren Sie mehr über Informations­freiheit.

Was macht diese Seite?

Diese Seite veröffentlicht Informationsanfragen und ihre Antworten, so dass der Vorgang durch die Öffentlichkeit geprüft werden kann. 
Erfahren Sie mehr über das Konzept.

FragDenStaat.at ist ein gemeinnütziges Projekt des Forum Informationsfreiheit, mit freundlicher Unterstützung der Open Knowledge Foundation Deutschland.

Die Seite erlaubt beispielsweise die Einrichtung von Benachrichtigungen für Gesetzgebungsprozesse, Personen, Stichworte oder individuelle Suchanfragen. Per Email werden NutzerInnen dann über Neuigkeiten informiert. So vereinfachen wir die Mitwirkung und Beteiligung an Entscheidungsprozessen.

Wenn BürgerInnen zeitnah über eine Petition oder eine Begutachtung informiert werden, können sie sich auch in diese Prozesse einbringen. Inhalte, Akteure und Prozesse werden so weit als möglich untereinander verlinkt. Weiters verweist OffenesParlament.at wo immer möglich auf die Inhalte auf der Parlaments-Webseite um den Zugriff auf die Original-Quelle zu ermöglichen.

Umsetzung

Die Inhalte von OffenesParlament.at basieren auf Informationen und Daten, die wir von der offiziellen Webseite des Parlaments, parlament.gv.at, beziehungsweise vom Open Data Portal data.gv.at übernehmen.

Wir bereiten diese Daten neu auf, um etwa durch neue Verknüpfungen und Darstellungen von Inhalten zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen. Auch können Sie sich individuelle Email-Benachrichtigungen einrichten, und wir informieren Sie, wenn es für Sie relevante Neuigkeiten gibt.

Derzeit ist die Seite in einer Test-Version verfügbarBis Sommer 2017 wird die Funktionalität der Seite weiter ausgebaut.

Infos zum Kern-Team hinter OffenesParlament.at gib es hier. Beigetragen haben auch zahlreiche Helferinnen und Helfer aus der Community im Rahmen mehrere Hackdays.

Das Projekt ist Open Source, der Code dahinter, Scraper und Dokumentation sowie bereits erfasste Verbesserungsvorschläge finden sich auf GitHub.

Wir freuen uns über Mithilfe, Kritik, Feedback, Anregungen und Vorschläge auf GitHub oder an office@informationsfreiheit.at.

Posts

Eine Förderung der Netidee der Internet Foundation Austria (IPA) macht die Entwicklung von OffenesParlament.at möglich. Nessus/Easyname unterstützt uns mit Sponsoring der Server-Infrastruktur. Danke!

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  1. September 2017

5 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Von Mathias Huter

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Wien, 1. September 2017 – Eine kritische Bilanz des vor fünf Jahren beschlossenen „Transparenzpakets“ zieht eine Allianz zivilgesellschaftlicher Akteure, die die Wirkung des Gesetzespakets untersucht haben. Erklärtes Ziel des Pakets war, die Integrität und Transparenz der Politik in wichtigen Bereichen zu erhöhen – Parteienfinanzierung, staatliche Inseratenausgaben, die Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Lobbyismus wurden schärferen Regeln unterworfen – und damit Korruptionsrisiken zu bekämpfen.

Die Evaluierung, erstellt vom Politologen Hubert Sickinger (Beiratsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten), Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) und Florian Skrabal (DOSSIER), zeigt, dass das geltende Regelwerk zahlreiche Schwächen und Schlupflöcher enthält.

Geltende Regeln können kaum kontrolliert und durchgesetzt werden. Weitgehende Nachbesserungen wären dringend notwendig, um in der Praxis in demokratiepolitisch wichtigen Bereichen echte Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Parteienfinanzierung

  • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.
  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.
  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit
    welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa Rechtsanwälte, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es
    keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessenvertretern mit Vertreter_Innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage ofengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der
    gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als vier Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.

Pressekonferenz

Rückfragen

Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) – mathias.huter@informationsfreiheit.at
Hubert Sickinger – hubert.sickinger@univie.ac.at
Florian Skrabal (DOSSIER) – florian.skrabal@dossier.at
Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten) – mb@mediaclan.at

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Hier kommt man zur Langfassung der Kritik/Evaluierung zum Transparenzpaket 2012: 

https://www.informationsfreiheit.at/2017/09/01/transparenzpaket_evaluierung/

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Informationsfreiheit

Unter Informationsfreiheit versteht man das international anerkannte BürgerInnenrecht auf Zugang zu Information von staatlichen Stellen.

Informationsfreiheit bedeutet, dass BürgerInnen jegliche Informationen – Aufzeichnungen, egal in welcher Form, die bei einer staatlichen Stelle vorhanden sind – erhalten können, solange durch diese Herausgabe kein Schaden im Sinn von eng definierten Ausschlussgründen entsteht.

Geheimhaltung ist etwa dann legitim, wenn eine Veröffentlichung Dritten einen Schaden zufügen würde (z.B. durch Verletzung der Privatsphäre), eine Gefahr für die nationale Sicherheit entstehen, oder ein behördliches oder gerichtliches Verfahren untergraben werden würde – und wenn es kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Information gibt.

Das Recht auf Information lässt sich aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 19) der Vereinten Nationen, welchen Österreich ratifiziert hat, ableiten.

Relevant sind auch die Grundrechtecharta der Europäischen Union (Artikel 11, “Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit”) und Artikel 10 (“Meinungsfreiheit”) der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht.

2013 wurde die Republik Österreich vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) nach der Verweigerung einer Behörde, Auskunft zu gewähren, wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.

Auskunftsrecht auf Bundes-Ebene

In Österreich ist eine Verpflichtung für Behörden, Auskunft zu erteilen, seit 1987 im Artikel 20. (4) des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) verankert. Dieser Verpflichtung zur Auskunftserteilung steht jedoch (unter anderem) das sogenannte Amtsgeheimnis in Artikel 20. (3) BVG entgegen.

Das Auskunftspflichtgesetz von 1987 verpflichtet Bundes-Behörden, BürgerInnen “ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen” auf eine mündliche oder schriftliche Anfrage hin Auskunft zu gewähren – “soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht”, etwa das “Amtsgeheimnis”, aber etwa auch der Schutz der Privatsphäre.

Das Forum Informationsfreiheit setzt sich für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und für ein starkes Recht auf Informationsfreiheit ein. Eine Verfassungsänderung sowie ein Informationsfreiheitsgesetz werden derzeit im Parlament diskutiert. Eine zeitliche Aufstellung der politischen Diskussion dazu gibt es hier.

Über unser Anfrageportal FragDenStaat.at können unkompliziert – und, auf Wunsch, öffentlich nachvollziehbar – Anfragen an Behörden gestellt werden.

Bei Anfragen zu Umwelt-Themen besteht durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) bereits jetzt ein deutlich besserer Rechtsanspruch für BürgerInnen, Informationen zu erhalten, als ihn das Auskunftspflichtgesetz vorsieht.

Auskunftsrecht bei Ländern und Gemeinden

Für Landesbehörden und Gemeinden gelten die folgenden Landesgesetze, die weitgehend ident mit dem Auskunftspflichtgesetz sind, und zum Teil auch andere Bundesgesetze, etwa das Informationsweiterverwendungsgesetz, auf Landesebene umsetzen:

Wenn Sie eine Anfrage über FragDenStaat.at stellen erkennt die Plattform automatisch, welchem Auskunftspflichtgesetz die entsprechende Behörde unterliegt und passt die Vorlage entsprechend an.

Informationsrecht gegenüber EU Institutionen

Gegenüber Institutionen der Europäischen Union gibt es für alle EU-BürgerInnen das Recht auf Information und Dokumenteneinsicht, das deutlich über geltendes Recht für österreichische Behörden hinausgeht. Einen Leitfaden für Anfragen an EU-Stellen gibt es hier. Sie können eine solche Anfrage auch über die zivilgesellschaftlich betriebene Plattform AskTheEU durchführen.

Informationsrecht gegenüber ausländischen Behörden

In vielen Ländern ist der Zugang zu staatlicher Information ein Recht, das jedem eingeräumt wird, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsort. Sie können also auch Anfragen an Behörden anderer Staaten nach den dort geltenden Informationsfreiheitsgesetzen stellen (in der entsprechenden Amtssprache).

Für Anfragen an Stellen in Deutschland empfehlen wir FragDenStaat.de, das Schwestern-Portal des vom Forum Informationsfreiheit betriebenen Anfrage-Portals FragDenStaat.at.

Eine Auflistung von zivilgesellschaftlichen Anfrageportalen in weiteren Ländern gibt es auf Wikipedia.

Warum überhaupt ein Informationsfreiheitsgesetz für Österreich?

Österreich ist kein Land, das sich durch besondere Politik- und Verwaltungstransparenz auszeichnet. Ganz im Gegenteil, Österreich ist das wohl einzige Land der EU, in dem das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung steht.

Doch auch wenn man weiter über den Tellerrand blickt, zeichnet sich Österreich nicht als transparente moderne Demokratie aus. Das jährlich veröffentlichte “Right To Information”–Rating belegt: Österreich ist in Sachen Informationsfreiheit unangefochtener Letzter. Weltweit. Seit 7 Jahren in Folge!

  • 2011 auf Platz 89/89
  • 2012 auf Platz 93/93
  • 2013 auf Platz 95/95
  • 2014 auf Platz 97/97
  • 2015 auf Platz 102/102
  • 2016 auf Platz 111/111
  • 2017 auf Platz 111/111 untersuchten Nationen.

 

Das muss sich ändern! Denn: Informationsrechte sind Menschenrechte

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf umfassende Informationsfreiheit gegenüber dem Staat – auch in Österreich. Egal, ob es sich um Auskunfts- oder Einsichtsrechte handelt; egal, ob es um analoge Information oder digitale Daten geht. Denn das Recht auf Information ist ein Menschenrecht. Das bestätigt ein eindeutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch die EKMR (Europäische Kommission für Menschenrechte) hat im Juli 2011 festgehalten, dass das Recht auf Information in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention fällt, es ist untrennbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung verbunden. 28 europäische Staaten haben dieses Grundrecht auf Information in ihren jeweiligen Verfassungen verankert, Österreich nicht. Hier steht anstelle eines umfassenden Informationsrechts für Bürgerinnen und Bürger das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Hier wird geschwiegen anstatt zu informieren.

Informationsfreiheit erschwert Korruption und beugt Steuerverschwendung vor

Der österreichische, investigative Journalismus läuft seit Jahren auf Hochtouren. Ein Korruptionsskandal jagt den Nächsten. Und, ein Ende der Affären ist zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Sicht. Besonderes die Aufdeckung der Korruptionsskandale der 2000er und 2010er Jahre hat dazu geführt, dass ein entsprechender  parlamentarischer Untersuchungsausschuss überhaupt initiiert wurde. Warum und Wieso dieser später abgedreht wurde, ist bis heute ein offenes Geheimnis.

Jedoch hat sich damit eines gezeigt: Dem Staat, seinen Institutionen und politischen Akteuren mussten und müssen Transparenz und Offenheit erst von der Zivilgesellschaft abgerungen werden. Es liegt an den Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf Information einzufordern!

Die publik gewordenen Korruptionsskandale zeigen deutlich, dass sie zu einem Gutteil nur möglich waren, weil die Handlungen der Verwaltung intransparent und somit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen waren. Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft dieses Kontrollorgan, Handlungen werden transparent, das heißt sie werden öffentlich und nachvollziehbar. Das hilft einerseits Korruption bzw. Ungereimtheiten früher zu entdecken und dementsprechend früher eingreifen zu können. Andererseits stärkt ein gläserner Staat das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in die Politik und deren Akteure.

2013 begannen wir unser Engagement für ein Bürgerrecht auf Informationszugang mit der Kampagne Transparenzgesetz.at.

Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger unser Anliegen in Form einer Petition unterstützt.

Die Petition haben wir mittlerweile geschlossen, unser Einsatz geht weiter.

Unsere Forderung: Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild für Österreich

  1. Ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung
    Positiv statt negativ: Auskunft muss die Regel sein, nicht die Ausnahme. Einsicht in Akten muss möglich sein, persönlicher Datenschutz dennoch gewährleistet bleiben.
  2. Eine Veröffentlichungspflicht für Behörden
    Aktiv statt passiv: Behörden sollen Verträge, Dokumente und Daten von sich aus online stellen, veröffentlicht in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von eine/r unabhängigen Beauftragte/n für Informationsfreiheit und Datenschutz.

So wollen wir Steuerverschwendung und Korruption vorbeugen. Und das Vertrauen in Verwaltung und Politik fördern.

Auch die Politik versprach wenige Wochen nach Start der Petition mehr Offenheit und ein Ende des AmtsgeheimnissesZu dessen Abschaffung bekannten sich auch zahlreiche von uns kontaktierte Kandidatenim Vorfeld der Nationalratswahl 2013. “Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis” schrieb die SPÖ-ÖVP Koalition in ihr Arbeitsprogramm 2013-2018.

   

Mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern im Rücken setzen wir uns seither für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz und mehr Transparenz ein.

Der rasche Erfolg und die zahlreichen Unterstützer der Kampagne bestärken uns bis jetzt in unserer Arbeit, mehr Transparenz in Österreich einzufordern. Bald gründeten wir das Forum Informationsfreiheit als Dachorganisation für die Kampagne und weitere Projekte. Wie sich die politische Debatte seit Beginn unserer Kampagne entwickelte, sehen Sie in unserer Timeline.

Breite Unterstützung

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben ihre Unterstützung für unsere Kampagne transparenzgesetz.at ausgesprochen.

  “Die zweite Seite der ‘Medaille’ Pressefreiheit ist die Informationsfreiheit. Nur wer sich mit Hilfe unterschiedlicher Quellen informieren kann, kann sich auch    eine eigene Meinung bilden. Nur wer Informationen gegenchecken kann, kann unabhängig berichten. Dazu bedarf es der Verankerung des Rechts der Medien auf Zugang zu amtlichen Unterlagen. Statt eines Amtsgeheimnisses im Verfassungsrang fordert der Presseclub Concordia deswegen ein entsprechend verankertes Informationsfreiheitsgesetz.”
  “Das Recht auf Zugang zur Information ist Teil der von durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Meinungs-, Medien- und Informationsfreiheit, von der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, dass sie ein konstituierendes Element einer demokratischen Rechtsordnung darstellt. Nur eine transparente Informationspolitik des Staates und seiner Parteien und Interessensverbände sowie effektiv durchsetzbare Rechtsansprüche auf Information können aber den Anforderungen einer pluralistischen Demokratie gerecht werden, für die lebendige und sachlich fundierte Debatten essentiell sind.”
   

„Ziel des Forum Journalismus und Medien Wien ist die Stärkung von gutem Journalismus. Wir tun‘s mit Weiterbildung, aber das ist natürlich nur ein Aspekt. Besonders wichtig ist für das Funktionieren von unabhängigem Journalismus das Recht auf Informationsfreiheit. In vielen anderen Ländern ist dieses Recht durch einen ‘Freedom of Information Act’ geregelt. In Österreich ist in dieser Hinsicht viel aufzuholen. Deshalb unterstützen wir die

Initiative transparenzgesetz.at.“

   

“Menschenrechte verkümmern im Dunklen. Transparente, offene und nachvollziehbare Staatsmacht und offensichtliche Rechtsstaatlichkeit sind Grundlage und Voraussetzung jeder positiven menschenrechtlichen Entwicklung!”

   

„Für eine ethische Einrichtung wie den Presserat ist Transparenz ein wichtiger Grundwert. Ein neues Informationsfreiheitsgesetz schützt die freie Presse und ist von großer demokratiepolitischer Bedeutung. Denn: Ohne umfassenden Zugang zu Informationen können JournalistInnen ihre Kontrollaufgaben gegenüber Politik und Verwaltung nicht wahrnehmen.“

   

“Staatliches Handeln muss für die Bevölkerung nachvollziehbar sein, nur dann kann Korruption aufgedeckt oder –  besser noch – schon im Ansatz verhindert werden.”

 

 

 

 

 

„Fehlende Transparenz in politischen und verwaltungsrechtlichen Abläufen und Entscheidungen beschneidet nicht nur das Recht einer jeden BürgerIn auf Informationen von öffentlicher Relevanz, sie behindert auch Umwelt-NGOs wie GLOBAL 2000 bei der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben. Etwa, wenn ein Minister unter Berufung auf das Amtsgeheimnis die ausgebrachten Mengen von Pestiziden, die ein Risiko für Mensch, Umwelt oder Bienen darstellen, nicht bekannt gibt. Oder auch wenn Behörden unter Umgehung ihrer Informationspflichten gegenüber betroffenen Bürgern Maßnahmen setzen, die unmittelbare Auswirkungen auf deren Lebensraum haben…”

   

„Eine behördliche Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht würde die journalistische Qualität heben und die Arbeit von Journalisten vereinfachen, da Originaldaten als Quelle an die Stelle von Presseaussendungen und Politiker-Wortspenden treten könnten. Investigativer Journalismus ließe sich nicht mehr mit einem Hinweis auf das obskure ‘Amtsgeheimnis’ behindern.“

  “Nur ein maschinenlesbarer Staat öffnet sich der Kontrolle durch seine Bevölkerung. Transparenz ist Bedingung für informierte, mündige Entscheidungen. Transparenz schafft Vertrauen!”

 

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