Fall Bahner: Polizei bestreitet Einweisung in Psychiatrie veranlasst zu haben! (David Berger) Der Fall Beate Bahner wird immer rätselhafter. In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim heißt es, dass „weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.“

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Fall Bahner: Polizei bestreitet Einweisung in Psychiatrie veranlasst zu haben

(David Berger) Der Fall Beate Bahner wird immer rätselhafter. In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim heißt es, dass „weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.“

Heute Morgen berichteten wir von einem Vorgang, der derzeit hohe Wogen schlägt: Die bekannte Juristin und Kritikerin der staatlichen Corona-Maßnahmen Beate Bahner soll am Abend des Ostersonntags von der Polizei festgenommen worden und in eine psychiatrische Klinik verbracht worden sein. Wie zahlreiche Medien berichten hat ein Polizeisprecher als Grund für die Verbringung angeführt, Bahner habe „einen sehr verwirrten Eindruck gemacht“, so ein Polizeisprecher.

Nun kommen von den Verantwortlichen ganz andere Nachrichten. In der Pressemitteilung heißt es: „Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln (Pressemitteilung Nr. 1 vom 08.04.2020).“

Dann kommt der entscheidende und nach allen bisherigen Informationen so verwirrende Satz:

Polizei will keine Maßnahme veranlasst haben

„In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.“

Staatsanwaltschaft weiß von nichts

Auf Nachfrage von Opposition24 erklärte der erste Staatsanwalt Thomas Bischoff, man könne derzeit nicht sagen, ob sich Frau Bahner in einer Psychiatrie befände. Im Rahmen der Ermittlungen sei eine solche Maßnahme jedenfalls nicht durchgeführt worden.

Die Aussagen der Verantwortlichen von heute widersprechen nicht nur den Angaben, die Bahner selbst zum Vorgang gemacht hat, sondern auch allem, was man uns bisher dazu hat wissen lassen: Da fragt man sich natürlich, wie es zu der anderslautenden Aussage des Polizeisprechers gegenüber großen Medien am gestrigen Tag gekommen ist.

Wer gab die Anweisung, Bahner in die Psychiatrie einzuliefern?

Wer genau hinschaut, bemerkt dann doch, dass beide Aussagen eventuell miteinander vereinbar sein könnten, auch wenn die heutigen Pressemitteilungen missverständlich sind bzw. geeignet, Missverständnisse zu produzieren. Eine Lösung könnte hier in einem Bericht von Heildelberg24 zu finden sein, sofern die dort gegebenen Informationen zutreffen:

„Wie die Polizei Mannheim am Dienstagnachmittag mitteilt, ruft am Sonntagabend um kurz vor 20 Uhr ein Zeuge die Polizei. Er teilt den Beamten mit, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau steht, die behauptet verfolgt zu werden. Vor Ort stellt sich heraus, dass es sich um die Anwältin Beate Bahner handelt, gegen die wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermittelt wird. (…) Als eine Polizeistreife ihre Personalien aufnimmt, beschließen die Beamten aufgrund ihres auffälligen Verhaltens und dem Gesprächsverlauf medizinische Hilfe einzuholen. Laut eines Polizeisprechers habe sie einen „sehr verwirrten Eindruck gemacht“, berichtet die „Rhein-Neckar-Zeitung“. Frau Bahner wird festgehalten und soll in eine Klinik gebracht werden. Sie setzt sich zur Wehr und tritt mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich werden die Ermittlungen wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen (…) Anschließend wird Beate Bahner zur Universitätsklinik Heidelberg, genauer gesagt in die psychiatrische Abteilung der Uniklinik, gebracht und dort stationär aufgenommen.“

Wer nun der Polizei die Anweisung gab, Bahner zwangsweise in die Psychiatrie einzuliefern, bleibt weiterhin räselhaft. Ob diese Person bzw. Stelle dazu berechtigt war und ob hinreichende Gründe dazu vorlagen, bleibt ebenfalls weiter unklar. Und die Verantwortlichen haben bislang alles andere getan, als diese Hintergründe plausibel aufzuhellen. Insofern erhält die etwas wirre Thesen, dass man inzwischen in der Psychiatrie landet, wenn man die Anweisungen der Bundesregierung zu hinterfragen wagt, neue Nahrung. Denn das was 90 % der Bevölkerung mitbekommen hat, ist schlicht die Schlagzeile: „Nach Aufruf zu Corona-Demo: Heidelberger Anwältin in psychiatrischer Einrichtung“.

Der Fall Bahner: Alles nur unglückliches Agieren oder ist dies vielleicht alles so gewollt, nach der Devise: Bestafe eine(n) und erziehe viele?

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