Die Richterin im Fall Königswarte war nicht in der Lage oder nicht gewillt:
- Die Ergebnisse des chemischen Untersuchungsberichtes der Kriminalpolizei zu verstehen. Sie hat keine Erkenntnis bzw. Sachkenntnis zu wasserlösliche Substanz aufbringen können. Somit konnte Sie den Sachverhalt, von Fachleuten chemisch untersucht, nicht richtig erkennen und konnte sich täuschen lassen. (Kompetenzdefizit? Unwillen? Absicht?)
Sie glaubte vielmehr den unglaublichen Aussagen einer Nichtfachfrau (kein Maler, kein Chemiker) die frei behauptete das wasserlösliche Kunstblut hat Eigenschaften einer Säure!
Dies wurde chemisch NICHT festgestellt aber behauptet – „hat sich hineingefressen“! Hier zählt ein Ergebnis einer chemischen Analyse von Fachleuten plötzlich nichts mehr??!!!
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Visuell konnte Sie nicht erkennen, dass man auf den Fotos die die Heeresnachrichtenbeamtin eingebrachten Schadenfotos keinen ersichtlichen Schaden aufzeigt.
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- Vom Angeklagten und Strafverteidiger gefordertes Schadengutachtens einzuholen.
- Vom Angeklagten genannte Zeugen vorzuladen und einzuvernehmen. (Erich Moechel, Generalmajor Sasha XY) (Einseitigkeit der Zeugen!)
- Eine Beweiswürdigung vom Angeklagten eingebrachter Beweise zu unternehmen. 1 Ordner mit sämtlichen Schriftverkehr mit öffentlichen Stellen wurde vom Akt ausgenommen! Sowie 1 Ordner mit dem gesamten Schriftverkehr mit dem BVT sowie Heeresnachrichtenamtes vom Dez. 20.
- Ein im Prozess zu Tage getretenen Strafbestand (AKTIVE Beteiligung an einem außergerichtlichen Drohnenmordprogramm, Verbrechen gegen die Menschheit, Unterstützung von Missachtung von Menschenrechten!, Bruch von internationalen Gesetzen) durch ein einzuleitendes Ermittlungsverfahren einer Aufklärung zuzuführen!
Hier kann man das chemische Gutachten der Kriminalpolizei einsehen: