Wer haftet für das Heeresnachrichtenamt und den möglichen finanziellen Schadensersatzansprüchen von den zahlreich unschuldig Ermordeten bei deren aktiven staatlichen Beteiligung am illegalen außergerichtlichen menschenverachtenden Drohnenmordprogramm? Eine über dem Gesetz stehende staatliche Lizenz zum Morden auszuüben ohne zuvor die Haftungsfragen für angerichtete Schäden abgeklärt zu haben ist bei 98 % menschlicher Kollateralschadenanteil sträflich unvernünftig und verantwortungslos, nicht nur unmenschlich und verwerflich verbrecherisch.
Wer haftet für das Heeresnachrichtenamt und den möglichen finanziellen Schadensersatzansprüchen von den zahlreich unschuldig Ermordeten bei deren aktiven staatlichen Beteiligung am illegalen außergerichtlichen menschenverachtenden Drohnenmordprogramm? Eine über dem Gesetz stehende staatliche Lizenz zum Morden auszuüben ohne zuvor die Haftungsfragen für angerichtete Schäden abgeklärt zu haben ist bei 98 % menschlicher Kollateralschadenanteil sträflich unvernünftig und verantwortungslos, nicht nur unmenschlich und verwerflich verbrecherisch.
Schreibe eine Antwort