Sehr geehrter Herr Karl-Heinz Huber.
Wenn Ermittlungen zu Staatsverbrechen (mutmaßlich) gezielt im Sand verlaufen, übt die Ermittlungsbehörde einen Amtsmissbrauch aus, macht sich zudem der Strafvereitelung strafbar und macht sich außerdem zu Handlangern und Erfüllungsgehilfen von Verbrechern. Weiters wird/würde eine Arbeitsverpflichtung und übernommene Verantwortungen nicht erfüllt, für die man Staatsgehälter kassiert. Die Ermittlungsbehörde unterstützt im Fall der, unzureichenden oder nicht stattfindenden, Ermittlungen aktiv ein Staatsverbrechen und ermöglicht, verlängert und deckt Verbrecher und Verbrechen. Wenn das Staatsverbrechen eine aktive Kriegsbeteiligung und Massenmordbeteiligung ist, dann macht sich die Ermittlungsbehörde dadurch zum Partner der Drohnenattentatsterrormordgemeinschaft, also einer kriminellen Vereinigung die seit zweiundzwanzig Jahren ein systematisches, illegal aussergerichtliches Drohnenmordprogramm unterhält. CIA-Drohnenmörder zu unterstützen, geht gar nicht. Die staatlichen Drohnenmordverantwortlichen und Drohnenmordbeteiligten zu unterstützen, geht gar nicht. Das größte illegale außergerichtliche Terrormordprogramm in der gesamten Menschheitsgeschichte zu unterstützen, geht gar nicht. Einen Rechtsbankrott aufrecht zu erhalten, geht gar nicht. Alles vertuschen zu wollen, geht gar nicht. Nicht zu remonstrieren, geht gar nicht. Dass das Heeresnachrichtenamt eine Lizenz zum Morden ausübt, geht gar nicht.
Interessant an dieser Stelle ist, was bisher behördlich unternommen wurde, um das angezeigte Verbrechen zu untersuchen, aufzuklären und weitere Verbrechen zu verhindern. Dafür wird es wohl schriftliche Beweise geben, was bisher unternommen wurde und was nicht.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Klaus Schreiner