Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-04-05
Liebe BlogleserIn,
Samstag, den 05. April 2014 um 22:01 Uhr |
Sein Versuch, eine Einschätzung des aktuellen politischen Geschehens in einem Leserbrief in der TT zu veröffentlichen ist gescheitert. Landesamtsdirektor i.R. Hofrat Dr. Hermann Arnold zählt zweifelsohne zu den gewichtigsten Stimmen im Land. Das weiß jeder halbwegs politisch interessierte Mensch. Von: Dr. Hermann Arnold [mailto: dr.arnold@utanet.at] Sehr geehrte Damen und Herren ! Vielleicht interessiert die Leserschaft auch wie die Regierung in Tirol auf die Stellungnahme zu Gesetzen erfolgreich Einfluss nimmt, indem man die Gemeinden mit Bedarfszuweisung – die ihnen für notwendige Vorhaben, wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist aus Eigenem dafür die Mittel aufzubringen, ohnedies zustehen – versucht gefügig zu machen. Beispiel Jerzens: Dort hat die Gemeinde eine beträchtliche Geldsumme vom Land im Wege der Bedarfszuweisung erhalten, obwohl sie auf ihr zustehende – im Rechtsweg durchgesetzte – Ansprüche, von vielen Tausend Euros gegenüber der Agrargemeinschaft im gleichen Zeitraum verzichtet hat. Dies der Bevölkerung kundzutun wurde offensichtlich vergessen. Mir kommt diese Vorgangsweise so ähnlich vor, wie wenn ein von Exekution Verfolgter, in Anbetracht der drohenden Gefahr sein Vermögen verschenkt, anstatt seine Verpflichtung zu erfüllen. Ein solcher Fall gilt im Strafrecht als verfolgungswürdig. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hermann Arnold
Leserbrief Begutachtung unter Landesaufsicht Wer das Geschehen im Gemeindeverband im Zusammenhang mit der Agrargemeinschaftsfrage verfolgt hat und die als Ergebnis verlangte Stellungnahme des Verbandes kennt (die TT hat darüber berichtet), dem fällt die Eigenart der Tiroler Demokratie auf. Da kommt ein Gemeindereferent garniert mit Juristen des Landes zu einer Vorstandssitzung des Gemeindeverbandes, um den anwesenden Bürgermeistern die Richtigkeit und Notwendigkeit der vorliegenden Novelle zum Flurverfassungslandesgesetz einzureden. Dies mit dem Vorwand, dass eine gründliche Beseitigung des Unrechts durch Rückstellung des Gemeindegutes an die Gemeinden ohnedies verfassungsrechtlich nicht möglich sei, obwohl dies der vom Land befasste Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Dann wird den anwesenden Bürgermeistern die Richtigkeit dieser Lösung als endgültige Umsetzung der Verfassungsgerichtshofentscheidungen bestätigt und glaubhaft gemacht, dass der historische – und von den Gemeinden unbestritten gebliebene – Haus- und Gutsbedarf selbstverständlich auch in Form einer Geldzuwendung der Agrargemeinschaft zur Beschaffung von Heizmaterial zu verstehen sei und niemand vor der Entscheidung über den Überling durch den Verfassungsgerichtshof (Herbst 2013) gewusst haben konnte, dass der Haus- und Gutsbedarf nicht den ganzen Waldertrag umfasst und selbstverständlich kostenfrei beansprucht werden konnte und könne. Der Verfassungsgerichtshof schließt dies seit 1982 eindeutig aus. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes in einer solchen Form umzudeuten ist nur denkbar, wenn man einer politischen Lobby ausgeliefert ist und mit den „Grünen“ einen willfährigen Handlanger gefunden hat. Im Interesse der in der Gemeinde verkörperten g e s a m t e n Bevölkerung liegt solches nicht, und zwar auch dann nicht, wenn es den Regierenden opportun erscheint. Diese Art der Entscheidungsfindung und Beeinflussung einer Äußerung zu einem Gesetzesvorhaben ist ein klassischer Fall von Befangenheit verknüpft mit der Zusicherung einer Bedarfszuweisung auch dann, wenn die Gemeinde ihre Ansprüche gegenüber einer Agrargemeinschaft nicht geltend macht oder die Agrargemeinschaft gar subventioniert. Siehe Modell Jerzens! Dazu kommt noch die diesem Gesetz innewohnende, für jeden einigermaßen Kundigen zu erwartende Aufblähung des Verwaltungsapparates, was angesichts der ständigen Verkündung von Einsparungen in der Verwaltung besonders absurd erscheint, aber der Differenz zwischen Ankündigung und Einhalten in der Politik durchaus entspricht. In die Ausarbeitung des Gesetzes bindet man die Gemeinden zum Unterschied von den Bauernbundabgeordneten (siehe TT-Bericht vom Samstag den 29.März) nicht ein, bei der Verfassung einer Stellungnahme findet man es dann eigenartigerweise für geboten und das noch dazu unter Führung des Gemeindereferenten, der für die Interessen der Gemeinderechte eintreten sollte. Dass die Landwirtschaftskammer bei dieser Novelle ihre Klientel – obwohl die Bauernbundabgeordneten diese Novelle m i t v e r h a n d e l t haben – benachteiligt sieht, entspricht ihrem Verhaltensmuster bei der verunglückten Almförderung, die sie selbst eingebrockt hat und nun wiederum versucht ungeschehen zu machen. Dort kann sie dem Verfassungsgerichtshof keine Schuld geben, die Verantwortung trifft die eigenen Vertreter in den betreffenden Entscheidungsgremien, in der Agrargemeinschaftsfrage versucht sie mit Landeshilfe das Höchstgericht zu korrigieren. Dr. Hermann Arnold LAD a.D.
HR Dr. Arnold schildert die Inszenierung des schwarz-grünen Schmierentheaters punktgenau. Er weiß, wovon er spricht. Tirol will betrogen werden, daher sei es von den Schwarzmandern und deren willfährigen Helferleins betrogen. Bei meiner Ehr‘. Zum Nachlesen: |
Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
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