Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-05-15
Liebe BlogleserIn,
aus dieser Quelle gesprudelt zur weiteren Verbreitung:
http://provinnsbruck.at/allgemein/die-angst-der-oevp-und-der-fehlende-mut-der-gruenen/
Die Angst der ÖVP und der fehlende Mut der GRÜNEN
Gepostet von Markus Koschuh am Mai 15, 2014
Agrar olé oder: Das Weiterreichen der heißen Kartoffel
Auf gut Tirolerisch: „es isch zum daloadn“. Seit Jahren wird der Bevölkerung vermittelt, dass in der Causa Agrargemeinschaften gestritten wird – dabei verhält es sich etwas anders: Das offizielle Tirol pfeift auf Urteile des Verfassungsgerichtshofes und fördert dieses „Streiten“. Das war unter Schwarz-Rot so, das ist unter Schwarz-Grün so. Und das bereits seit 1982, als es ein erstes richtungsweisendes Höchstgerichtsurteil gegeben hat. Spätestens aber seit 2008, als der VfGH, und von da an immer wieder und immer deutlicher Stellung bezogen hat.
Jüngster und sicher (leider!) nicht letzter Höhepunkt ist der gestrige Beschluss einer Gesetzesnovelle im Tiroler Landtag, die genauso komplex formuliert wie nebulös ist. Ja, es gibt durch dieses Gesetz Verbesserungen. So sollen in Zukunft etwa Nutzungsanteile an der Agrargemeinschaft (die zum Bezug von Holz, oft auch zur anteiligen Gewinnausschüttung genutzt werden) erlöschen, wenn die jeweilige Person keine Landwirtschaft mehr betreibt. Die geneigte Leserschaft wird sich nun an den Kopf greifen und fragen: „Bitte was? Nicht-Bauern sind Mitglieder einer Agrargemeinschaft und durften bisher ungestraft die Hand aufhalten? Und das repariert man erst jetzt?“ Dazu kann ich nur sagen: Yep.
Der blanke Hohn ist jedoch der nun zu installierende „Substanzverwalter“, der im Auftrag des Gemeinderats handelt und über Verkäufe, Pachtverträge etc – sprich über alles, was über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung (wohlgemerkt: die agrargemeinschaftliche Nutzung von und auf eigentlichem Gemeindegrund) geht – entscheidet.
Wer die Realitäten in den ländlichen Gemeinden kennt – was bei der ÖVP mit einem Ja und bei den GRÜNEN mit einem Nein beantwortet werden muss – weiß: das kann und wird heiter werden. Nicht nur, aber vor allem in Gemeinden, in denen eine ÖVP-Bauernbundliste (=Agrargemeinschaftsmitglieder) die Mehrheit im Gemeinderat hat. Jerzens etwa. Oder Mieming. Oder …
Die ÖVP hat Angst vor einer wirklich verfassungskonformen Lösung und davor, ihre so gut mobilisierbare Klientel der Bauernschaft zu vergrämen. Den GRÜNEN fehlt der Mut zu dem zu stehen, was sie vor der letzten Wahl so vehement eingefordert haben: eine echte Rückübertragung der Grundstücke an die Gemeinden – eben eine wasserdichte und verfassungskonforme Lösung. Beide Regierungsparteien reichen mit dem jetzt vorliegenden Gesetz die heiße Kartoffel Agrargemeinschaften weiter. Aus dem Landtag in die Gemeinden. Nur, um sagen zu können „Lösung Agrarfrage innerhalb eines Jahres: paaassst“. Welch fataler Irrtum. Und eben leider kein „Irrtum“. Denn etwas, das bewusst getan wird, kann ja wohl kein Irrtum sein.
Wenn das verantwortungsvolles Regieren zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger ist, dann will ich nicht wissen, was verantwortungsloses Regieren ist.
Auch der „Standard“ schreibt darüber: http://derstandard.at/1399507401916/Tiroler-Agrarfrage-Hund-und-Katz-am-Futternapf
Und weil hier noch Platz ist, der Standardartikel dazu:
Tiroler Agrarfrage: Hund und Katz am Futternapf
Katharina Mittelstaedt
13. Mai 2014, 20:55
Ein Fünftel der Tiroler Landesfläche ist im Besitz der Agrargemeinschaften – das „atypische Eigentum“ bleibt ihnen.
Im Landtag soll nun die schwarz-grüne „Agrarlösung“ beschlossen werden – Ruhe kehrt dennoch nicht ein
Innsbruck – Die Situation sei damit vergleichbar, Hund und Katze an einen Futternapf zu setzen und zu verlangen, dass sie sich über die Verteilung des Fleisches einigen, sagt der Innsbrucker Verfassungsrechtler Karl Weber. Er spricht über dir sogenannte Agrarfrage, die landespolitische Causa prima Tirols, in der sich Agrargemeinschaften und zumindest 240 Gemeinden gegenüberstehen – und klären müssen, wem rund ein Fünftel der Fläche Tirols gehört.
Am Mittwoch, spätestens jedoch am Donnerstag wird im Landtag ein umstrittenes Gesetz beschlossen werden, das die schwarz-grüne Regierung als Lösung bezeichnet, die Opposition mit den Worten „Beerdigung aller Ungerechtigkeiten der Vergangenheit“ (Andreas Brugger, Liste Fritz) tituliert.
Um das Tiroler Dauerstreitthema zu verstehen, muss man in die 1950er- und 1960er-Jahre zurückblicken. Nachdem in der NS-Zeit bereits in Osttirol Grundstücke und Wälder im Schnellverfahren an die zuvor nur nutzungsberechtigten Bauern übertragen wurden, setzte in dieser Zeit die Landesregierung die Praxis in Nordtirol fort. Mehr als 2000 Quadratkilometer Land wechselten so – ohne jegliche rechtliche Grundlage – ihren Besitzer.
Bereits im Jahr 1982
stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das übereignete Land eigentlich den Gemeinden zustehe, präziser wurde er in Erkenntnissen 2008 und zuletzt im November 2013: Der Boden wurde niemals rechtswirksam übertragen, die Agrarier sind aufgrund der damals erlassenen Regulierungsbescheide lediglich „atypische“ Eigentümer.
Substanzwert gehört Gemeinden
Ende 2009 wurde im Tiroler Landtag ein Gesetz beschlossen, wonach der sogenannte Substanzwert den Gemeinden gehört – also alles, was über die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte hinausgeht. Die nun geplante Novelle soll auch noch dem späteren Urteil Rechnung tragen, indem den Agrargemeinschaften Holz und Weideflächen künftig nur noch für den eigenen Haus- und Gutsbedarf zustehen sollen.
Geht es nach der Opposition, ist das zu wenig. Sie fordert – wie auch die Grünen bis zur Regierungsbeteiligung – eine Rückübertragung des Gemeindeguts auf die betroffenen Kommunen.
Verhindert werden kann das Gesetz aufgrund der schwarz-grünen Mehrheit im Landtag zwar nicht, auf einige politische Kniffe will die Opposition dennoch zurückgreifen. So habe man sich bereits parteiübergreifend darauf geeinigt, eine namentliche und getrennte Abstimmung zu fordern. Dadurch wird über die Punkte Stichtagsregelung – die nur bis 2008, nicht etwa 1950 zurückgreift – und über künftig mögliche Auseinandersetzungsverfahren gesondert abgestimmt. Das soll vor allem Druck auf die schwarzen Abgeordneten aufbauen, die auch Bürgermeister sind und sich dann möglicherweise vor ihren Gemeinden rechtfertigen müssen. Ob durch die Agrarnovelle nun endlich Ruhe einkehren wird? „Viel eher geht jetzt alles wieder von vorn los“, sagt Weber. (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 14.5.2014)
Aus dem friedlichen Tiroler Widerstand, Klaus Schreiner
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