Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen (Anm. und österreichischen) “Gerichten” Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen (Anm. und österreichischen) “Gerichten”

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 18.02.2015

Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Allerdings könnte bei unten angeführtem der Richter einwenden, es gibt keine „Umsetzungsgesetze“ für die Menschenrechte in unserer Rechtsordnung. Kling schräg, ist aber so! 

Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen:  https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2013/09/01/rechtsmissbrauch-durch-anwaltszwang-an-deutschen-gerichten/ 

Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen (Anm. und österreichischen) “Gerichten”

Veröffentlicht am 1. September 2013 von Sich.-Ing.J.Hensel

Je höher man nach oben kommt, um so dünner wird die Luft und um so höher das Risiko, tief zu stürzen, um dann alles zu verlieren, was man besitzt.

Im Bereich des Bergsteigens und vor Gericht trifft dies sicherlich gleichermaßen zu.

Sicherlich ?

Keinesfalls. – Als Bergsteiger haben Sie zu jedem Zeitpunkt maximale Kontrolle über das, was Sie tun; jedenfalls sollte dies so sein, falls Sie professionell unterwegs sind.

Mit anderen Worten: Sie sind Entscheidungs- und Verantwortungsträger für Ihr eigenes Handeln.

Anders als an deutschen Ausnahmegerichten (vgl. Historie § 15 GVG), an denen Sie in der Regel nur mit ggf. korruptionsverdächtigen Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen zu rechnen haben.

Denn es besteht ein so genannter Anwaltszwang, der sich lediglich in der nationalen Regelung des § 78 ZPO / Analognormen offenbart.

Spätestens ab hier, haben Sie i.d.R. alle Einflussmöglichkeiten, als selbst bestimmendes Individuum an Dritte ggf. ungewollt abgegeben bzw. abgeben müssen und sind somit praktisch vom gerichtlichen Geschehen ausgeschlossen, damit der Prozess zu Ihrer Rechtlosigkeit besser bzw. reibungsarm von statten gehen kann; mit welcher Motivlage der Akteure auch immer.

Am Ende des Tages kommt es jedenfalls nicht selten zum totalen finanziellen Desaster aber auch zum Verlust Ihrer Würde und Ihrer Gesundheit.

Anwaltszwang – Ein Instrument der deutschen Unrechtsmaschinerie. 

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Ihr Anwalt, als Organ der Rechtspflege – Scheinurteile und Scheinbeschlüsse ggf. kommentarlos, also ohne seiner anwaltlichen Beratungspflicht Ihnen gegenüber nachzukommen, einfach so akzeptiert ?

Die Antwort liegt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit behaftet in der Abhängigkeit von und zu den Gerichten bzw. zu deren Einnahmequellen, wobei die/der Recht suchende (deutsche EU-Bürger) häufig noch nicht einmal eine Randfigur in diesem ggf. abgekarteten Spiel darstellt.

Um es kurz zu machen:

Einen Anwaltszwang gibt es nicht.

Beweise und Begründungen:

I.) Charta der Grundrechte der Europäischen Union

KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE

Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 54 der Charta wegen Verstoß gegen Artikel 47 (3) der Charta.

II.) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK

Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hatmindestens folgende Rechte:

c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen ….

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 der Konvention wegen Verstoß gegen Artikel 6 (3) Buchst. c.) EMRK.

III.) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 – (BGBl. 1973 II 1553) – ICCPR

Artikel l4 (3) Buchst. d.)

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

… er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen,wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist …

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 5 ICCPR. Wegen Verstoß gegen Artikel l4 (3) Buchst. d.) ICCPR.

IV.)

Artikel 6 der UN Resolution 217 A (III). – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

*

Wie Sie erkennen können, verstößt der in Deutschland praktizierte Anwaltszwang mehrfach gegen höherrangiges internationales Recht bzw. gegen justizielle Menschenrechte, wobei Amnesty, Human Rights Watch und Transparency International, (wie üblich) all dies akzeptiert bzw. tatenlos zuschaut.

Hinweis

Mögliche Konsequenzen für Deutschland, für Richter und für Zwangsanwälte:

Insbesondere Schadensersatzleistungen wegen Durchführung eines rechtsmissbräuchlichen Anwaltszwanges wider der Charta der Grundrechte der EU, wider dem ICCPR, wider der EMRK.

Bitte weiterleiten …

*

Haben Sie Nachteile durch den Anwaltszwang erlitten ?

JaNein

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Nachtrag:

Sollte das Vorstehende – mal wieder ohne Faktencheck – als Verschwörungstheorie abgetan werden…

EGMR zum Anwaltszwang – Fall KOZLITIN v. RUSSIA

Einen Anwaltszwang im Geltungsbereich der EMRK, des ICCPR und der Charta der Grundrechte der EU, gibt es nicht !

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner  

Don´t be part of the problem! Be part of the solution. Sei dabei! Gemeinsam sind wir stark und verändern unsere Welt! Wir sind die 99 %!  

Übrigens die 40. Innsbrucker Friedensmahnwache findet am Montag den 23.02.2015 um 18:00 Uhr bei der Annasäule statt. Sei dabei! Unterstütze mit Deiner Anwesenheit die friedliche Bewegung FÜR Frieden in Europa und auf der ganzen Welt.

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Ein Gedanke zu „Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen (Anm. und österreichischen) “Gerichten” Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen (Anm. und österreichischen) “Gerichten”

  1. Helmut Christl

    Sie heben die Wahrheit erkannt und beschreiben wie es bei den Gerichte zu geht und das muß vielmehr in die Öffentlichkeit.
    Ich bin Betroffen von einer Streiterei die schon seit sage und schreibe schon seit über 30 Jahre lang von dem Augsburg Amts- und Landgericht gemeinsam mit den Bürgermeister mit solcherm sittenwidrigen Rechtsmissbräuche – Verstöße gegen diesen Artikel in die Länge gezogen wird, damit ich so Bankrott werden soll damit ich nichteinmal mehr das tägliche Leben bezahlen kann.
    Sind mir wegen verlogenen Forderungen im Wert von rund 50.000,– Euro 1,7 Millionen beschlagnahmt und eingefrohren worden. und nach jeder Beweis dass diese Forderungen gelogen und betrogen sind benötigen die Richter sogar über ein Jahr lang Verschnaufpausen.
    Und 25 Rechtsanwälte haben die Augsburger Richter innerhalb der letzten 15 Jahre nervlich aufgerieben und einsatzuntauglich gemacht. Solche Richter schwere einsatzuntaugliche Richter die nichteinmal die Wirklichkeit verstehen können die in der gesetzlichen Rechtslage
    geschreiben steht an die sie sich zu halten haben, die muß der Staat von Amts wegen als Hilfsarbeiter oder als Totengräber in die Müllabfuhr oder auf den Friedhof schicken.

    30 Jahre lang immer nur x-fache Wiederholung weshalb die Tatsache der Wahrheit entspricht, das sind unter geistig vernünftigen Kaufleute Beweise dass bei diesen Richter die Geisteskrankheit – der Drehwurm oder Azheimer schon ganz schwer ausgebrochen ist und zum Einsatz als Richter und sogar als Milchmädchen total untauglich sind. Denn da muß man auch das kleine 1 X 1 – und die alltägliche Sprachgebräuchlichkeit beherrschen und beurteilen können.

    Freundliche Grüße Helmut Christl

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