Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 21.07.2017
Liebe® Blogleser_in,
Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.
Karl-Heinz – Christoph & Lollo 2009. Offizielles „Musikvideo“
Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: http://www.krone.at/oesterreich/causa-post-ermittlungen-gegen-grasser-eingestellt-keine-straftaten-story-579715
„Keine Straftaten“
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Ermittlungsverfahren in der Causa Post gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger eingestellt. Die Genannten und weitere Personen standen im Zusammenhang mit der Post-Teilprivatisierung im Jahr 2006 unter dem Verdacht der Untreue und Bestechung.
Diesen Vorwurf der parteilichen Einflussnahme habe man geprüft und kein strafbares Verhalten feststellen können. Das Ermittlungsverfahren sei daraufhin eingestellt worden, teilte die Sprecherin der WKStA am Freitag mit.
Grasser-Anwalt bestreitet Geldfluss
Für Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter ist die Einstellung ein Zeichen, dass ein Geldfluss alleine kein ausreichender Hinweis auf eine mögliche Strafbarkeit darstelle. Dies könnte auch für den bevorstehenden Prozess gegen Grasser und andere wegen der Buwog-Provision relevant sein, meint der Verteidiger. Trotzdem bestreitet er in der RCB-Post-Causa überhaupt einen Geldfluss an Grasser.
Grasser war 2006 als Finanzminister Eigentümervertreter der staatlichen ÖIAG, die ihrerseits im Besitz von 100 Prozent der Österreichischen Post AG war. Er soll damals im Rahmen des Börsengangs der Post – unter Einbindung von Meischberger und Hochegger – von der Raiffeisen Centrobank, die als eine von fünf Investmentbanken mit der Abwicklung des Börsegangs betraut worden war, Bestechungszahlungen in Höhe von 30 Prozent des Transaktionshonorars gefordert haben, so der Vorwurf laut WKStA. Berichten zufolge wurde eine Erfolgsprovision in Höhe von 350.000 Euro lukriert.
Ermittlungen zu Steuern noch offen
Gegen Grasser laufen jetzt nur noch Ermittlungen wegen des finanzstrafrechtlichen Vorwurfs der Steuerhinterziehung.
Rechtskräftig ist die Anklage in der Causa Buwog-Provision und Provision beim Linzer Terminal Tower, ein Prozessdatum dafür steht allerdings noch nicht fest.
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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner
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“Wer behauptet, man braucht keine Privatsphäre, weil man nichts zu verbergen hat, kann gleich sagen man braucht keine Redefreiheit weil man nichts zu sagen hat.“ Edward Snowden
Hier noch eine kurzes Video zur Erklärung der Grafik Gewaltspirale der US-Kriege
https://www.youtube.com/watch?v=1PnxD9Z7DBs
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