Offener Brief an den Vorstand des Finanzamtes Innsbruck sowie politisch Verantwortliche und Medienvertreter

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 04.06.2018
Liebe® Blogleser_in,

Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls.

Finanzamt Innsbruck

An den Vorstand

Innrain 32

6020 Innsbruck

                                               Offener Brief                Innsbruck, 2018-06-04

Anfrage zu Umsatzsteuereinnahmen durch Südtiroler Anlegerwohnungsvermietungen am Innsbrucker Wohnungsmarkt, sowie Ersuchen um Auskunft ob die Jahresnettomiet-einnahmen der Südtiroler Immobilieninvestoren auch dem italienischen Finanzamt per Datenfernübertragung übermittelt werden

Sehr geehrter Vorstand,

ich nehme an, ich liege richtig, dass Südtiroler, die in Italien steuerpflichtig sind, bei uns für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung KEINE Einkommensteuer (Frage 1) leisten müssen.

Interessieren würde mich, ob (Frage 2) das Finanzamt in Innsbruck, die jährlichen Nettoumsätze pro Steuerpflichtigen, die dem Finanzamt ja aufgrund er Umsatzsteuerverpflichtung der Südtiroler Immobilieninvestoren bekannt sind, dem italienischen Finanzamt per Datentransfer übermittelt, um Schwarzgeldeinnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus dem Innsbrucker Wohnungsmarkt nicht zu unterstützen bzw. diese zu verhindern?

Weiters nehme ich an, dass Südtiroler bevorteilt sind, da sie nicht der Immobilienertragssteuer (Frage 3) in Österreich unterworfen werden. Südtiroler sind ja in Italien einkommenssteuerpflichtig. In Italien gilt: Auf Immobilien, welche innerhalb von 5 Jahren weiterverkauft werden, wird eine – vom Verkäufer zu zahlende – Spekulationssteuer fällig. Nach fünf Jahren, keine Steuer.

Wir in Innsbruck leiden seit vielen Jahren unter dem Ausverkauf von 55 – 90 % (sic) aller Neubauwohnungen als Anlegerwohnungen, an vor allem Südtiroler. Siehe angehängten Artikel „Innsbruck unser“ sowie den Artikel der TT mit dem Titel: Ganze Häuserzeilen mit Anlegerwohnungen http://www.tt.com/politik/landespolitik/14259559-91/ganze-h%C3%A4userzeilen-mit-anlegerwohnungen-in-innsbruck.csp    … sowie die AK-Studie (2014) von Univ. Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber mit dem Titel „Leistbarer Wohnraum in Tirol“ https://tirol.arbeiterkammer.at/service/studien/Wohnen/Leistbarer_Wohnraum.html   worin er schreibt: „Zahlreiche Immobilienmakler, Anwälte und Notare haben uns beschrieben, wie hoch der Anteil an Südtiroler Käufern an ihrem Geschäft in den letzten Jahren war (bisweilen über 90 %), und dass diese Käufer kaum preissensibel sind.“ ….

Mich und sicher die Innsbrucker Öffentlichkeit interessiert (Frage 4) deshalb, wie hoch die daraus resultierenden 10% Umsatzsteuereinnahmen der Südtiroler durch Vermietung und Verpachtung für den österreichischen Staat in den letzten Jahren betrugen, um Rückschlüsse ziehen zu können, ob diese in den letzten zehn Jahren alle Jahre auch angestiegen sind und ob die USt-Einnahmen der Größenordnung des Ausverkaufs am Immobilienmarkt Innsbrucks in etwa entspricht oder hier vielfach schwarz vermietet wird, ohne ausreichende Kontrollen.

Die Vermietungsumsätze nach § 19 Abs. 1 UStG, wobei der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger stattfinden, da Südtiroler Unternehmer an österr. Unternehmer vermieten, spielt m. E. n. eher eine geringe Rolle.

Bodenspekulation – Spekulation mit Grund und Boden. Verknappe das Angebot und der Wert des verfügbaren Angebotes sowie des eigenen Immobilienbesitzes steigt. Kauf von Flächen, um sie dank günstiger Lage und vorhandenem Bedarf später zu einem höheren Preis mit Spekulationsgewinn weiterzuverkaufen. Spekulanten haben kein eigentliches Interesse daran, die erworbenen Grundstücke usw. wirtschaftlich zu nutzen. Sie kaufen nur in der Erwartung, dass die Preise dafür steigen, um dann wieder teurer verkaufen zu können.

Die Baulandspekulation im grauen Tiroler Grundverkehr hat ungeahnte Ausmaße angenommen. Der Erwerb oder der Nichtverkauf von Bauland hat sich zu einer der besten Geldanlagen entwickelt. Vor allem die öffentliche Hand hat diese Entwicklung zu verantworten, durch eine Politik, die zu einer künstlichen Baulandverknappung und einer unzureichenden Baulandmobilisierung geführt hat. Die dramatische Situation am Wohnungsmarkt erfordert ein notwendiges kurzfristig einlenkendes Eingreifen seitens des Staates. (Bund, Land, Gemeinde).

Der Anteil bei den Grundstücksverkäufen in Tirol betrug ca. 25 % an EU-Bürger, im Jahre 2017, erfuhr ich neulich aus der TT. Meine letzte (Frage 5) Frage wäre: Müssen die auch alle keine Immobilienertragssteuer leisten, was ja einem unlauteren Wettbewerb gleichkommen würde, und können daher ungehindert und steuerfrei mit Grundstücken im grauen Tiroler Grundverkehr spekulieren und NICHTS für deren Spekulationsgewinne dafür in Österreich zahlen? Also eine Einladung an finanzstarke Kräfte mit einem knappen Gut zu spekulieren und uns in Tirol dadurch die Preise hinauf zu treiben sowie uns zu benachteiligen?

Ich danke Ihnen für ihre Bemühungen für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus, freue mich auf eine Nachricht und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Klaus Schreiner

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Hier zur erhaltenen Antwort: 

Sehr geehrter Herr Schreiner!

Sie haben Ihr E-Mail  zwar an den Finanzamtsvorstand von Innsbruck gerichtet, aber mir gesendet. Aus diesem Grund werde ich Ihre Frage, so weit wie möglich, versuchen zu beantworten.

Ihre erste Frage lautete:

Ich nehme an, ich liege richtig, dass Südtiroler, die in Italien steuerpflichtig sind, bei uns für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung KEINE Einkommensteuer (Frage 1) leisten müssen.

Dem muss ich leider widersprechen. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen sind Einkünfte aus Vermietungen dort steuerpflichtig, wo sich die Liegenschaft befindet. Wenn also ein/eine Südtiroler/Südtirolerin eine Wohnung in Innsbruck vermietet, ist diese sehr wohl in Österreich steuerpflichtig.

Bezüglich der Umsatzsteuer ist die Vorgangsweise im Artikel korrekt dargestellt. Man kann die Umsatzsteuer, die beim Kauf einer Wohnung anfällt, abziehen, wenn man die Wohnung im Anschluss umsatzsteuerpflichtig vermietet. Um die Umsatzsteuer beim Kauf abziehen zu können, muss sich der Käufer beim Finanzamt registrieren lassen.

Zweite Frage:

Interessieren würde mich, ob (Frage 2) das Finanzamt in Innsbruck, die jährlichen Nettoumsätze pro Steuerpflichtigen, die dem Finanzamt ja aufgrund der Umsatzsteuerverpflichtung der Südtiroler Immobilieninvestoren bekannt sind, dem italienischen Finanzamt per Datentransfer übermittelt?

Gem. § 7 Abs 1 Z 5 EU-Amtshilfegesetz werden Einkünfte aus unbeweglichen Vermögen dem Ansässigkeitsstaat gemeldet. Daher kann ich diese Frage mit einem eindeutigen JA beantworten.

Dritte Frage:

Weiters nehme ich an, dass Südtiroler bevorteilt sind, da sie nicht der Immobilienertragsteuer (Frage 3) in Österreich unterworfen werden.

Dem muss ich auch leider widersprechen.

Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien dürfen Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichen Vermögen jeweils dort besteuert werden, wo sich das Vermögen befindet. Somit sind die Südtiroler/Südtirolerinnen, wenn die österreichische Immobilie veräußert wird, in Österreich steuerpflichtig. Daher kommt die „normale“ Immobilienertragsteuer zur Anwendung. Es ist kein Unterschied zwischen einem Tiroler/ einer Tirolerin oder dem Südtiroler/der Südtirolerin zu erkennen.

Vierte Frage:

Mich und sicher die Innsbrucker Öffentlichkeit interessiert (Frage 4) deshalb, wie hoch die daraus resultierenden 10% Umsatzsteuereinnahmen der Südtiroler durch Vermietung und Verpachtung für den österreichischen Staat in den letzten Jahren betrugen (…).

Eine Auswertung, wie hoch die Einnahmen aus diesen Vermietungen ist, können wir nicht so leicht liefern. Ich hoffe es reicht, wenn ich Ihnen sage, dass sobald ein Südtiroler/eine Südtirolerin beim Kauf eine Liegenschaft die im Kauf enthaltenen Umsatzsteuer refundiert haben will, sich der Investor/die Investorin beim Finanzamt registrieren lassen muss. Selbstverständlich kontrolliert und prüft das zuständige Finanzamt, ob eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung im Anschluss auch stattfindet.

Fünfte Frage:

Müssen auch alle keine Immobilienertragsteuer leisten, was ja einem unlauteren Wettbewerb gleichkommen würde, und können daher ungehindert und steuerfrei mit Grundstücken im grauen Tiroler Grundverkehr spekulieren und NICHTS für deren Spekulationsgewinne in Österreich zahlen?

Hier verweise ich auf die Antwort zur Frage 3. Ich persönlich kenne kein Doppelbesteuerungsabkommen, wo Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichen Vermögens nicht in dem Staat steuerpflichtig ist, wo sich dieses Vermögen befindet. Daher kommt es auch bei diesen Verkäufen zur Immobilienertragsbesteuerung.

Da ein Verkauf einer Liegenschaft fast ausschließlich über einen Notar abgewickelt wird und dieser für die Berechnung der Immobilienertragssteuer verantwortlich ist (er haftet auch dafür), ist ein „Schwarzverkauf“ an sich nicht sehr wahrscheinlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen alle zufriedenstellend beantworten. Falls nicht, stehe ich gerne weiter zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Faller

Mag. Alfred Faller

Bundesministerium für Finanzen

Steuerombudsmann

Johannesgasse 5, 1010 Wien

E-Mail: steuerombudsdienst@bmf.gv.at

 

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Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche offenkundig verfassungswidrig agrar-ausgeraubten Tirol, vom friedlichen Widerstand, Klaus Schreiner

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