Warum Österreich die Notstandshilfe unbedingt erhalten sollte

Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck am 07.11.2018

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Bewusstheit, Liebe und Friede sei mit uns allen und ein gesundes sinnerfülltes Leben wünsch ich ebenfalls. 

Österreichs Vermögenssteuer für Arbeitslose u. alleinerziehende Mütter

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://awblog.at/notstandshilfe-erhalten-teil-1/

Warum Österreich die Notstandshilfe unbedingt erhalten sollte – Teil I

Mit Hartz IV wurde in Deutschland bereits 2005 die mit der österreichischen Notstandshilfe vergleichbare Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Dies hat die Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt erheblich verändert und massive Folgen nicht nur für Arbeitslose, sondern für das Beschäftigungssystem und die Gesellschaft insgesamt. Das Armutsrisiko von Arbeitslosen hat sich deutlich verschärft, prekäre und schlecht bezahlte Arbeit breitete sich aus, Kernbelegschaften wurden eingeschüchtert und das soziale Klima wurde kälter. Was vorher eher Randerscheinung war, breitete sich aus, doch die Eingliederungschancen von Menschen, die schon länger ohne Job sind, haben sich nicht verbessert.

1.      Finanzielle VerliererInnen sind insbesondere Frauen und langjährig Beschäftigte

Bei Streichung der Notstandshilfe wird sich die finanzielle Situation für die weit überwiegende Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich verschlechtern. In Deutschland ging mit Hartz IV rund ein Fünftel der vormaligen BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe finanziell leer aus. Sie mussten den Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit ganz allein tragen. Dies galt auch dann, wenn sie zuvor Jahrzehnte gearbeitet und Sozialbeiträge entrichtet haben; die Privatisierung der finanziellen Lasten der Arbeits-losigkeit beschleunigt sich. Aber auch jene, die die neue Leistung erhielten, mussten mehrheitlich finanzielle Einbußen hinnehmen, weil jetzt sonstiges Einkommen schärfer angerechnet wird. Zu den VerliererInnen zählten insbesondere jene, die zuvor relativ gut verdient hatten oder in Haushalten lebten, wo der/die PartnerIn erwerbstätig war oder Rente bezog. Getroffen hat es somit vor allem die Mittelschicht. Bestraft wurden vorrangig jene, die selbst gearbeitet hatten bzw. die Lohnersatzleistungen der Sozialversicherung erhielten bzw. deren PartnerInnen, auf die das zutraf. Überdurchschnittlich betroffen waren insbesondere verheiratete Frauen sowie Ältere. Etwas besserstellen konnten sich demgegenüber jene, deren Arbeitslosenhilfe bereits unter dem Sozialhilfesatz lag; sie hatten zuvor zwar Anspruch auf die Aufstockung, haben diesen Anspruch aus Scham oder Unwissenheit häufig aber nicht realisiert.

2.      Deutschland ist Spitzenreiter bei Armutsrisiko Arbeitsloser

Das Armutsrisiko in Deutschland ist größer als in allen EU-Ländern. Hier waren 70,8 % der Arbeitslosen in 2016 armutsgefährdet und mussten mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (inkl. Sozialleistungen) über die Runden kommen. Österreich lag hingegen knapp unter dem EU-Durchschnitt (48,7 Prozent). Am geringsten war das Armutsrisiko hingegen in Finnland mit 37,3 %, Frankreich (38,4 %) sowie Dänemark (38,6 %). In Deutschland werden inzwischen mehr als zwei Drittel der Arbeitslosen vom Hartz-IV-System betreut, während die Arbeitslosenversicherung mehr und mehr an den Rand gedrängt wird. Dies zeigt, wie löchrig das Netz der sozialen Sicherung für Arbeitslose in Deutschland geworden ist und Arbeitslose mehrheitlich auf das letzte soziale Netz angewiesen sind. Auch knapp 15 Jahre nach Errichtung des Hartz-IV-Systems ist fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland mit 4,3 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter hilfsbedürftig, die Kinder nicht mitgezählt. Ihre Zahl stagniert nahezu seit 2011. Selbst ein Unterschreiten des sozialen Existenzminimums wurde in Kauf genommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2010 deshalb die geltenden Regelsätze für Hartz IV für verfassungswidrig. Einmalige Ausgaben – wie eine Reparatur der Waschmaschine – müssen sich die betroffenen Haushalte vom Regelsatz „absparen“. Bei nur kurzfristigen Notlagen und stabilem sozialen Umfeld mag dies noch gehen, doch mit der Dauer des Hilfebezugs können die Sorgen schnell über den Kopf wachsen und so viel Kraft binden, dass für arbeitsmarktpolitische Aktivitäten viel zu wenig Zeit bleibt.

3.      Niedriglohn und prekäre Jobs werden begünstigt

Ähnlich wie von der österreichischen Regierung geplant, wurde der finanzielle und ökonomische Druck auf Arbeitslose in Deutschland noch erhöht, arbeitsmarktpolitische Rechte gestrichen, Pflichten verschärft sowie Sanktionen und der Zwang zur Annahme schlechter bezahlter Jobs gegenüber der Sozialhilfe verschärft. Dies hat zweifelsohne die Zugeständnisse von Arbeitslosen erhöht, schlecht bezahlte Jobs und ungünstigere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Auch nach Einführung des Mindestlohns können Langzeitarbeitslose immer noch in Jobs gedrückt werden, wo die Löhne ein Drittel unter Tarif bzw. dem ortsüblichen Lohn liegen. Die Annahme von Ein-Euro-Jobs ist ebenso Pflicht.

4.      Trotz Versicherungsbeiträge oftmals kein Recht auf Arbeitslosengeld

2017 sind in Deutschland 464.000 Beschäftigte, die ihre Arbeit verloren haben, bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ohne Umwege ins Hartz-IV-System gerutscht. Dies ist ein Fünftel aller sozialversicherten Beschäftigten, die ihren Job verloren haben und zuvor noch Beiträge gezahlt haben. Im Gastgewerbe sind es sogar gut 25 Prozent und in der Leiharbeit 36 %. Trotz vorheriger Zahlung von Sozialbeiträgen erhalten sie kein Arbeitslosengeld oder ein so niedriges, dass es durch Hartz IV auf das gesellschaftliche Existenzminimum aufgestockt werden muss. Der Weg vom Beschäftigten zum bzw. zur SozialhilfeempfängerIn hat sich deutlich verkürzt.

5.       Langzeitarbeitslosigkeit bleibt hoch

Die Konjunktur in Deutschland läuft seit Jahren gut. Doch Langzeitarbeitslose profitieren nur unterdurchschnittlich von der guten wirtschaftlichen Entwicklung. Verstärkt durch die mit der Einführung von Hartz IV verbundenen statistischen Sondereffekte, stieg ihre Zahl 2006 zunächst auf einen Höchststand und verringerte sich dann auf etwas über eine Million in 2010 und stagnierte bis 2015. Erst 2016 sank sie, lag im Jahresschnitt 2017 immer noch bei gut 900.000. Dazu beigetragen hat, dass insbesondere weniger Kurzzeitarbeitslose neu in den Langzeitbezug „hineingewachsen“ sind und vor Übertritt vermittelt werden konnten. Betrachtet man den Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen, relativieren sich die Erfolge weitgehend. In 1993 zählten z. B. 27,8 % aller Arbeitslosen zu den Langzeitarbeitslosen und 2002 waren es 37,4 %. Mit den Hartz-Gesetzen erhöhte sich der Anteil zunächst auf über 40 %, sank dann wieder auf 33,3 % in 2009 und stieg bis 2017 wieder auf 35,6 %

6.      Eingliederungschancen nicht verbessert

Die Integrationschancen von Langzeitarbeitslosen haben sich entgegen der Ankündigungen der Hartz-BefürworterInnen im längeren Zeitablauf nicht verbessert – die Unterschiede zur Arbeitslosenversicherung haben sich noch vergrößert. So haben 2017 in der Arbeitslosenversicherung 3,2 % der Menschen mit längerer Arbeitslosigkeit im Monatsschnitt eine Beschäftigung aufnehmen können, gegenüber nur 1,4 % im staatlichen Fürsorgesystem. Die Chancen, längere Arbeitslosigkeit durch Beschäftigung beenden zu können, sind in der Arbeitslosenversicherung mehr als doppelt so groß, wie im neuen Fürsorgesystem. Im Hartz-IV-System sind die Eingliederungschancen – allen Versprechungen zum Trotz – heute nicht besser als in der Aufbauphase dieses Zweiges. Weder die intensive Beratung, die arbeitsmarktpolitische Förderung noch der Matchingprozess und die damit verbundenen Vermittlungsvorschläge bringen gute Ergebnisse.

Anmerkung: Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und Selbstständigkeit bezogen auf den jeweiligen Bestand an Langzeitarbeitslosen im Vormonat – gleitende Jahresdurchschnitte

 

Sieben weitere Gründe auf Basis der deutschen Erfahrungen zu Hartz IV (Teil II) werden am 4. Oktober hier am Blog veröffentlicht.

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Aus dieser Quelle zur weiteren Verbreitung entnommen: https://awblog.at/notstandshilfe-erhalten-teil-2/?fbclid=IwAR0mpILMcelaSECrx8SQ4qRYT9jhn5-5mPLCkHlENmGE8dwgUJ0TE8grNBc

Warum Österreich die Notstandshilfe unbedingt erhalten sollte – Teil II

Die Notstandshilfe sollte unbedingt erhalten bleiben, da die radikalen Hartz-Reformen nicht nur zu großen Nachteilen für die Betroffenen führten, sondern vor allem zur Polarisierung auch unter Arbeitslosen sowie zwischen Stamm- und Randbelegschaften. Darüber hinaus ist in Deutschland ein arbeitsmarktpolitischer Flickenteppich entstanden, der nicht in der Lage ist, die Herausforderungen am Arbeitsmarkt zu bewältigen.

1.            Soziale Ausgrenzung und Polarisierung sind eher gewachsen

Trotz hoher Arbeitsmotivation können viele auf dem Arbeitsmarkt nicht dauerhaft Fuß fassen und den Leistungsbezug längerfristig überwinden. Hartz-IV-BezieherInnen, die 2013 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Beschäftigung fanden, waren in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens fünfmal beschäftigt. Schlecht bezahlte Jobs bahnen nur sehr wenigen Hartz-IV-BezieherInnen den Weg in eine stabile Beschäftigung, von der sich ohne Stütze leben lässt. Je länger sich Arbeitskräfte im Umfeld prekärer Beschäftigung befinden, umso schwieriger ist es, den Kreislauf von instabilen Jobs, Arbeitslosigkeit und Hartz-IV-Bezug zu überwinden. Kommen Krankheit oder andere Vermittlungshemmnisse hinzu, erhöht sich die Schwelle zum Arbeitsmarkt immer weiter. Das wiederum kann resignative Tendenzen fördern. Die Polarisierung auch unter den FürsorgeempfängerInnen schreitet fort. Denn es gibt eine relativ große Gruppe, deren letzte Beschäftigung oder arbeitsmarktpolitische Förderung bereits mehrere Jahre zurückliegt. Nicht wenige Betroffene empfinden sich als abgeschrieben und überflüssig. Arbeitslosigkeit und Armut bedeuten nicht allein, zu wenig Geld zu haben, sondern gehen oft auch mit den Gefühlen von Ohnmacht und Ausgeschlossenheit einher.

2.            Viele können von ihrer Arbeit nicht leben

Trotz Erwerbstätigkeit bleiben in Deutschland viele Beschäftigte bedürftig. Nur in der Hälfte aller Fälle führt die Beschäftigung zu einem (vorübergehenden) Ende des Leistungsbezugs. In Deutschland gibt es aktuell fast 1,1 Mio. Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit aufstockende Hartz-IV-Leistungen erhalten; demgegenüber waren 1,55 Mio. arbeitslos. Von allen staatlichen HilfeempfängerInnen waren Ende 2017 mehr als ein Viertel erwerbstätig. Gut die Hälfte von ihnen geht einer sozialversicherten Beschäftigung nach (588.000) und fast ebenso viele waren geringfügig beschäftigt. In einigen Branchen gibt es sehr viele Arme trotz Arbeit. So sind sozialversicherte Beschäftigte in der Leiharbeit rund zehnmal so häufig auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen wie Beschäftigte in der Industrie. Im Gastgewerbe und bei Reinigungsberufen ist das Hartz-IV-Risiko für Beschäftigte noch höher. Der gesetzliche Mindestlohn hat die Zahl der sozialversicherten „AufstockerInnen“ nicht nachhaltig senken können, da er allein für größere Haushalte und bei steigenden Mietkosten das Existenzminimum nicht immer sicherstellen kann. Um das Existenzminimum für Beschäftigte mit sozialversichertem Job sicherstellen zu können, mussten 2017 5,1 Mrd. Euro an Steuergeldern aufgewandt werden, rund 30 Prozent mehr als noch 2007. Der Staat subventioniert so insbesondere schlecht bezahlte Arbeit in einigen Branchen.

3.            Benachteiligte werden arbeitsmarktpolitisch weniger gefördert

Trotz des höheren Unterstützungsbedarfs werden Hartz-IV-BezieherInnen seltener gefördert als im Versicherungssystem. Insbesondere nach 2010 wurden hier die Fördermittel für Langzeitarbeitslose fast halbiert. Einige Korrekturen in jüngster Zeit haben nichts daran geändert, dass auch Mitte 2018 in der Arbeitslosenversicherung noch deutlich mehr Arbeitslose gefördert wurden als im letzten Netz der sozialen Sicherung. Zugleich kommt kurzfristigen Maßnahmen – wie den sogenannten Ein-Euro-Jobs – eine große Bedeutung zu, die die Eingliederung nicht nachhaltig verbessern können. Die Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung ist im Fürsorgesystem heute eher noch schlechter als früher für die BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe. Bei der beruflichen Weiterbildung werden selbst dann, wenn die Vermittler nach einem Profiling einen „konkreten Förderbedarf“ feststellen, in der Arbeitslosenversicherung im Schnitt etwa 1,5-mal mehr Mittel eingesetzt als beim Hartz-IV-System.

4.            Arbeitsmarktpolitischer Flickenteppich droht

Bei einer Abschaffung der Notstandshilfe entstehen neue Schnittstellen, die mit Reibungsverlusten und Nachteilen für Erwerbslose verbunden sind. In Deutschland wurden zwar die unterschiedlichen Regelungen zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe beseitigt, doch der Graben zwischen Versicherungs- und Fürsorgesystem deutlich vergrößert. Die häufig wechselnde Lebenssituation von Arbeitslosen oder NiedriglohnempfängerInnen – aber auch von im Haushalt lebenden Personen – kann schnell dazu führen, dass die Unterstützung durch die Versicherung bzw. das letzte soziale Netz ständig wechselt. Die Leistungsgewährung wird so komplizierter und personalintensiver. Die Vielzahl neuer Schnittstellen und bürokratischer Regelungen geht in Deutschland mit Effizienzverlusten einher. Wie problematisch die Auswirkungen dieses neu geschaffenen organisatorischen Flickenteppichs sind, zeigt exemplarisch die Ausbildungsvermittlung junger Menschen. So können die Kinder von erwerbstätigen Armen zwar die Berufsberatung der Arbeitslosenversicherung aufsuchen, bei der konkreten Vermittlung einer Ausbildungsstelle werden sie vom Gesetz aber auf das Fürsorgesystem verwiesen, während die Kinder reicher Eltern durchgängig von der Versicherung betreut werden, selbst wenn diese keine Arbeitslosenbeiträge entrichten.

5.            Negative Rückwirkung auf Beschäftigte

Eine Abschaffung der Notstandshilfe entfaltet ihre abschreckende Wirkung auch in der Mitte der Arbeitswelt. Denn für Beschäftigte wird es zur Bedrohung, bei Verlust des Arbeitsplatzes schnell von staatlicher Fürsorge leben, eigene Rücklagen aufbrauchen und jeden Job annehmen zu müssen. Hartz IV und der Abbau von Schutzstandards für Arbeit zeigen die reale Gefahr eines sozialen Abstiegs. Diese Abschreckungseffekte sind mit Ursache dafür, dass freiwillige Arbeitsplatzwechsel tendenziell abnehmen und Kernbelegschaften eher länger an einem Arbeitsplatz bleiben und vor Arbeitsplatzwechsel zurückschrecken. Berufliche Aufstiegschancen verringern sich und dadurch auch die Eintrittschancen für bisher benachteiligte Arbeitslose, die nicht mehr nachrücken können. Bei Beschäftigten wie der Bevölkerung insgesamt ist die Angst weitverbreitet, auf Hartz IV angewiesen zu sein.

6.            Gewerkschaftliche Verhandlungsmacht wird geschwächt

Traditionelle Risiken der Unternehmen – z. B. bei Produktionsschwankungen – werden mehr und mehr auf ArbeitnehmerInnengruppen bzw. das soziale Sicherungssystem verlagert. NiedriglöhnerInnen und prekär Beschäftigte tun sich sehr schwer bezüglich einer gewerkschaftlichen Organisierung und nehmen schlechte Arbeits- und Entlohnungsbedingungen – mangels Alternativen – schnell klaglos in Kauf; sie wollen sich die Chance nicht verbauen, irgendwann auf bessere Stellen im Betrieb wechseln zu können. Manchmal sind sie sogar übereifrig und können so die „Preise“ für die Kernbelegschaften gefährden. Prekarisierung und Hartz IV disziplinieren nicht nur, sondern spalten auch. Dies kann zur ständigen Mahnung auch für Festangestellte werden, nicht auf die Einhaltung oder gar Verbesserung arbeitsrechtlicher Schutzregelungen zu bestehen oder sich für bessere Entlohnung zu engagieren. Das deutlich niedrigere Einkommens- und Schutzniveau von Teilen der Belegschaft schüchtert ein und erschwert gewerkschaftliches Handeln. Mit dem steigenden Lohngefälle zwischen gewerkschaftlich gut und schlecht organisierten Branchen steigt das unternehmerische Interesse an einer Flucht aus den Branchentarifverträgen und an betrieblichen Outsourcingstrategien, soweit Betriebsteile in Niedriglohnbranchen verlagert werden können. Vormals stabile Entlohnungsstrukturen und Schutzmechanismen wie tarifliche oder arbeitsrechtliche Bestimmungen, Arbeitszeitregeln werden schleichend ausgehöhlt. Geschwächt wurden ebenso die Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Arbeitsmarktpolitik; so haben die selbstverwalteten Kontrollgremien der Bundesagentur für Arbeit nicht einmal ein Informationsrecht zur Praxis des Hartz-IV-Systems, weder zur Anwendung von Sanktionen noch zum Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Mittel.

7.            Gerechtigkeitsempfinden für viele verletzt

Trotz einiger zwischenzeitlicher Korrekturen ebbt die Kritik auch 14 Jahre nach Errichtung des neuen Fürsorgesystems nicht ab. In der Tat widerspricht es weitverbreiteten Wertvorstellungen, dass nicht nur bei sehr kurzer Arbeitslosigkeit die Unterstützung an den vorherigen Lohn gekoppelt sein sollte. Bei Arbeitslosigkeit ist die Gegenleistung für langjährig gezahlte Beiträge ohnehin viel ungünstiger als bei der Rente. So befürworten denn auch gut zwei Drittel der Bevölkerung, dass die Unterstützung auch bei längerer Arbeitslosigkeit an den vorherigen Lohn gekoppelt sein sollte. Bei Abschaffung der Arbeitslosen-(Notstands-)Hilfe wird die Entkopplung aber forciert, denn die Betroffenen erhalten nur noch Leistungen, wenn sie bedürftig sind. Vormalige Erwerbsarbeit und Beitragszahlung spielen – nach kurzem Arbeitslosengeldbezug – keinerlei Rolle mehr.

Fazit

Begleitet wurde die Hartz-IV-Einführung von einer Diskussion über Leistungsmissbrauch und der Kritik an unterschiedlichen Regelungen von Sozial- und Arbeitslosenhilfe. Darin wurde eine unsinnige Dopplung staatlicher Regelungen gesehen, die eine schnelle Integration erschwere. Die scheinbare Privilegierung von Menschen mit langer Erwerbsbiografie wurde so zum zentralen ökonomischen und sozialen Hindernis erklärt. Der eingeleitete Systemwechsel geht weit über die Einkommenseinbußen für die Betroffenen hinaus. Er verändert die Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt und fördert die Ausbreitung von Niedriglohn und prekärer Beschäftigung. Verschärft wird ebenso die Trennung in Arbeitslose erster und zweiter Klasse. Von einer sozialen und arbeitsmarktpolitischen Gleichbehandlung der Arbeitslosen kann nicht gesprochen werden. Dies zeigt sich sowohl beim Druck zur Änderung des individuellen Verhaltens und zur Annahme ungünstiger Jobs als auch bei den Chancen auf berufliche Eingliederung und Arbeitsförderung. Hartz IV ist zwar nicht alleinige Ursache für die steigende Ungleichheit und Spaltungstendenzen zwischen Stamm- und Randbelegschaften sowie der Gesellschaft insgesamt, sie wurden so aber befördert.

Das Konzept ist aber auch deshalb nicht zukunftsfähig, weil die Qualifizierung von Menschen mit geringer Qualifikation und längerer Arbeitslosigkeit vielfach vernachlässigt wird. Viel zu oft werden berufliche Abstiegsprozesse gefördert statt Weiterbildung und beruflicher Aufstieg. Zukunftsweisend wäre die entgegengesetzte Richtung. Sowohl gesellschaftspolitisch als auch volkswirtschaftlich ist es viel sinnvoller, Menschen dabei wirksam zu unterstützen, sich sozial zu stabilisieren und ihre Fähigkeiten zu entfalten, statt staatliches Geld in angstmachende Strukturen zu investieren.

Sechs weitere Gründe auf Basis der deutschen Erfahrungen zu Hartz IV (Teil I) wurden am 28. September hier am Blogveröffentlicht.

Zum Weiterlesen:

O. Nüchter, A. Schmid (2012): Eine subjektive Dimension der Arbeitsmarktpolitik. Einstellungen zur Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland, in: Bothfeld, Sesselmeier, Bogedan (Hrsg.): Arbeitsmarktpolitik in der sozialen Marktwirtschaft, Wiesbaden, S. 172.

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