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Verfassungsjurist zu Aktivismus!

An unsere Bundesregierung und unsere „liebenMedienvertreter!

                                                                                              Innsbruck, 2013-03-13 II

P A U S C H A L V E R D Ä C H T I G U N G S U N S C H U L D S V E R M U T U N G!

Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung, liebe Systemanalytiker und Mitbürger,

im Aktivismus ergeben sich immer wieder mal rechtliche Fragen, welche leider seitens des Gesetzgebers unzulänglich abgehandelt wurden! Friedliche Aktivisten möchten normalerweise ja keine Grenzen unabsichtlich überschreiten… sich aber schon aktiv bewegen und frei die Meinung äußern können.

Nachdem ich immer versuche, faire, friedliche gemeinsame Wege zu gehen, ist es bei der Umsetzung von einem sanften Wandel bzw. einer friedlichen Revolution (für Sie vielleicht: subversiver Staatsstreich) verständlich, dass ich zuvor mal versuche der politischen Elite vielfach Möglichkeiten zu geben, um einzulenken. Jahrzehntelanges zusehen unserer ungerechten Umstände (Tiroler Agrargemeinschaften!, Baupreise!, Machtbündnis gegen Bürger u. wirklich v. m.….) ergaben bisher keinerlei Veränderung/Erfolg. Wie lange muss ein Tiroler Bürger noch Geduld aufbringen, der Hoffnung anhängen dass sich irgendwann etwas ändert? Auch ständig versuchen der Verzweiflung zu entfliehen und sich politische Arroganz und Ignoranz (auch Scheinheiligkeit) gefallen lassen? Bis zum Eintritt von völligem Wahnsinns? Wie lange müssen wir Tiroler noch ruhig bleiben? Für viele politisch interessierte Menschen sind unsere Zustände nicht mehr zu ertragen. Die Verbrüderung der Macht, mit bürgerfeindlichen Netzwerken und die Meinungslenkung durch eine abhängige Presse sind ja eigentlich schon lange nicht mehr zu dulden. Die unfreie und politisch abhängige und weisungsgebundene Justiz obendrein.

Hr. Dr. Bernd-Christian Funk, Verfassungsjurist, bei einem Club 2 Gespräch zu Aktivismus:

Aus juristischer Sicher ergibt sich die Frage: Wie kann der Staat auf einer Seite verlangen dass Gewalt nicht verübt wird und auf der anderen Seite keine effektive Möglichkeiten zu erlauben, um Protest zu äußern, dies ist eine wesentliche Aufgabe der Rechtsordnung und ich behaupte nun, dass unsere Rechtsordnung diese Aufgabe nicht gut gelöst hat, siehe Erfahrungen mit dem Tierschützerprozess, alles was dabei herausgekommen ist, Regelungen im Mediengesetz, wo ich mich wundere, dass alle die im Medienbereich tätig sind, sich nicht aufgeregt haben gegen §23 Mediengesetz, die versuchte Einflussnahme, (Verfassungswidrig, Menschenrechtswidrig, außerdem unsinnig…) aber für mich stellt sich schon die Frage, wie lässt sich dieses Problem bewältigen, es ist klar, dass es den zivilen Ungehorsam geben muss, es gibt ihn, es ist Aufgabe des Staates eine rechtliche Ordnung zur Verfügung zu stellen, die hier einigermaßen klare und handhabbare Grenzen zieht, und dass ist meine Kernbotschaft, da sind wir noch weit davon entfernt, hier ist unsere Rechtordnung in wesentlichen Bereichen notleidend, und mit der Rechtordnung auch ihre Anwendung, denn das was hier geschehen ist, was man hier beobachten konnte, zeigt auf seitens der Exekutive (Sicherheitspolizei und Staatsanwaltschaft) ein geradezu ein erschütterndes Ausmaß an Ahnungslosigkeit, Inkompetenz und Vorgehen ohne Augenmaß und ohne Verstand“

……

Was jetzt im Kern juristisch jetzt besonders bemerkenswert ist, nach meiner Einschätzung, ist die Frage, wie werden ziviler Ungehorsam und Terrorismus abgegrenzt, und das ist im Kern eine rechtliche Frage, und da sehe ich die Gefahr, dass die Unterscheidbarkeit zwischen diesen Bereichen, dass die relativiert wird und sehr rasch preisgegeben wird zugunsten eines Urteils: „ja das ist alles Terrorismus“, ich habe damals den Strafantrag gesehen der gegen sie gestellt wurde (von VGT Tierschützer) und meine erste Reaktion war, das kann nicht wahr sein, das gibt’s nicht, dass muss ein Scherz sein, da war nichts drinnen und Gott sei Dank ist damit nichts herausgekommen, aber dass meine ich, es besteht eine sehr hohe und sich verstärkende Neigung einen Zweifel etwas Strafbares zu sehen, eine Grenze zwischen des erlaubten Aktionismus und strafbaren Verhalten zuungunsten des Aktionismus zu verschieben!

Und weiter:“Die Ermöglichung von auch unangenehmen Protest und Schutz vor Rechtsbruch andererseits. Die Grenze steht aber im vor hinein nicht fest, die muss gesetzlich definiert und dann auch in der Anwendung gefunden werden. In einem offenen engagierten Gespräch gefunden werden. Die passenden Mittel sind gegen Gleichgültigkeit vorzugehen, welcher der schlimmste Feind der demokratischer Mittel…und sich für Diskurs einzusetzen…..“

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Nachdem die Möglichkeiten für Aktivisten nicht wirklich gesetzlich definiert und erlassen wurden, verlasse ich mich auf meinen eigenen bürgerlichen Hausverstand und werde meiner Bürgerverpflichtung, über Missstände zu berichten, selbstverständlich weiterhin nachkommen. Als Volksvertreter in der Öffentlichkeit stehend wird man sich sicher darüber freuen vom Bürger ernst genommen zu werden.
Mit freundlichen Aktivistengrüßen, Klaus Schreiner