Herrn Landeshauptmannstellvertreter Anton Steixner
Herr Anton Steixner,
nachdem Sie heute vormittags am Landhausplatz, auf meine Fragen über die Gemeindegutsagrar-gemeinschaften (GGAG) mit Ihren zu recht gelegten Aussagen sehr unglaubhaft wirkten bzw. mir erschienen sind und es dann auch noch vorgezogen haben die Bürgerflucht zu ergreifen, ersuche ich hiermit höflichst um schriftliche Beantwortung zu diesem, uns Tirolern, wichtigem Thema. Können Sie Ihr „Bla, bla, bla“ eigentlich noch selbst glauben? Ich denke nicht.
Wenn Ihre politische oder persönliche Meinung unserem Rechtsstaat und unseren Gesetzen entspricht, können Sie mich als Bürger und Nichtjurist sicher leicht und schnell beruhigen.
Wenn bereits die Nazis, solche unrechten Bürgerenteignungen durchgeführt haben, haben es die Tiroler Politiker alle nachgemacht oder sind unsere ehemaligen Politiker selbst darauf gekommen die Eigentumsrechte der Bürger nicht zu berücksichtigen, diese Rechte einfach zu übergehen und 20 % unserer Landesfläche an Bauernfreunde/-bekannte zu verschenken?
Wenn Hr. Dr. Andreas Scheil, (Univ. Prof. für Strafrecht, Finanzstrafrecht, Kriminologe…Innsbruck) sagt, das diese „Regelungen mit Bürgereigentum“ alle Amtsmissbräuche gewesen sind, ist Ihre politische Aussage von heute höher zu bewerten?
Wenn der Verfassungsgerichtshof in den 1980er Jahren und 2008, nehme an verschiedene Richter aufgrund langer Zeit, also mindestens zwei Verfassungsgerichtshofrichter unserer Landesregierung mitteilt…. siehe Erkenntnis VfGH Wien ….. ist Ihre Aussage wieder rum höher zu bewerten? Sind Sie etwa oder stehen Sie über dem Gesetz? Oder haben Sie Jura studiert mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht?
Zu Ihrer heutigen Aussage über Hr. Wallnöfer: „wenn er gewusst hätte, wie die Agrarobleute mit diesem Land umgehen… würde er sich im Grabe umdrehen….“ möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese Aussage, einer Ausrede sehr nahe kommt…. aber es doch in Ihrem Verantwortungsbereich steht, dem UNRECHT abzuhelfen und nicht weiter zuzusehen… um Ihre Ausdrucksweise zu verwenden: die Justitia hat sich die Augenbinde herunter gerissen und sich diese Augenbinde in ihre Ohren gesteckt und schreit seitdem „UNRECHT aufrechtes UNRECHT“ und unser „lieber“ Andreas Hofer schreit seither tief in der Erde „Tiroler Bürger wehrt´s euch gegen den inneren Feind im Lande, ihr wurdet alle von den Politikern verraten… bis heute… seit´s …“
Hr. Steixner, was ist „ihrer Meinung“ nach der Unterschied zwischen im Besitz haben, zur Verwaltung, zur Bewirtschaftung, zur Treuhandschaft, etc. gegenüber im Eigentum stehen? Oder wenn sich eine Sache im unrechten Eigentum sich befindet, ist dies Ihrer Meinung nach dann rechtens?
Nachdem diese GGAG auch in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, können Sie bitte meine Forderung nach Prüfung aller Kassenberichte der letzten zehn Jahre aller GGAG durch den Landesrechnungshof bzw. BRH, mit besonderem Augenmerk auf Spenden (Partei) und Grundstückverkäufe, zu welchen Preisen, an wem etc.…. unterstützen?
Es gibt ja sicher nichts zu verstecken bei den GGAG und würde dazu beitragen, künftig die Einnahmen und Verwendung der GGAG Gelder, den Grundsätzen und der Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes zu unterwerfen, auch den Kriterien des Bundeshaushalts- und Bundesfinanzgesetzes wie beim Steuergeld/Staatsgeld?!!! Die Grundsätze kennen Sie sicher bestens, weil Sie diese sicher „Bla, bla, bla“ leben. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und hohe regionale Beschäftigungswirksamkeit mit hohen Steuer- und Abgabenrückflüssen!
Ich danke im Voraus für Ihre Beantwortung und hoffentlich Mitunterstützung meiner Forderung nach Nachschau und Überprüfung der GGAG-Kassen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Klaus Schreiner
per Computer ausgestellt ohne Unterschrift gültig
PS.: Sind Sie Hr. Steixner, als zweifacher GemeindegutsagrargemeinschaftsMITBESITZERObmann eigentlich nicht befangen und sehen da keine Interessenskonflikte?