Diese hatte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) bereits gestern verlauten lassen, nun ist aber fix dass Irmgard Griss, die Leiterin der Hypo-Untersuchungskommission, nicht dabei ist.
Dies sei auf eigenen Wunsch von Griss erfolgt, teilte dir Parlamentskorrespondenz am Mittwochabend in einer Aussendung mit. Gestern hatte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) gemeint, Griss solle gefragt werden, ob sie bereit sei mitzuwirken.
Die Zahlen zur Bankenrettung sind jedenfalls ernüchternd, geht aus der Aussendung hervor: „Seit der Implementierung des Bankenpakets wurden Einnahmen im Ausmaß von rund 2,708 Millionen Euro erzielt, dem stehen Ausgaben in der Höhe von rund 8,206 Millionen Euro gegenüber. Der Saldo des Bankenpakets ist demgemäß mit 5,498 Mio. Euro negativ.
In diesem Jahr seien jedenfalls keine weiteren Kapitalmaßnahmen für die Hypo vorgesehen, versicherte Schelling gegenüber NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable. Ob es allerdings in Zukunft weiteren Kapitals bedarf, werde erst eine endgültige Bewertung durch den derzeit laufenden „Double-Asset-Review“ zeigen.
Bezüglich der Österreichischen Volksbanken (ÖVAG) wiederum teilte Schelling mit, seitens der EZB liege die grundsätzliche Zustimmung zur Restrukturierung des Gesamtsektors bis Juni 2015 vor.
Irmgard Griss: Über die Pleitebank in die Hofburg?
Mit ihrem Bericht über die Vorgänge rund um die Hypo gewann Irmgard Griss viele Sympathiepunkte. / Bild: (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
Nach ihrem Bericht wird Irmgard Griss gar für die Hofburg gehandelt. Zuvor schlug ihr Misstrauen entgegen.
Von Philipp Aichinger (Die Presse)
Wien. Präsidentin, das war Irmgard Griss schon einmal. Nämlich Präsidentin des Obersten Gerichtshofs. Nun wird in sozialen Netzwerken wie Twitter aber von mehreren Seiten gefordert, die Juristin solle gleich für die Hofburg kandidieren. Sie sehe das als Kompliment, sagte Griss am Mittwoch zur „Presse“. Ernst nehme sie Gerüchte über eine solche Kandidatur aber freilich nicht.
Die 68-jährige Steirerin ist zum Star geworden. Als Vorsitzende der Hypo-Kommission deckte sie die Vorgänge schonungslos auf. Ihr Auftritt in der „ZiB 2“ verschaffte der Juristin Sympathiepunkte in der breiten Bevölkerung. Dass eine von der rot-schwarzen Regierung eingesetzte Kommission es wagt, tatsächlich Kritik an Entscheidungen rot-schwarzer Regierungen zu üben, das gilt in einem Land wie Österreich noch immer als Sensation. Wohl auch deswegen war die Einsetzung der Griss-Kommission im März noch höchst skeptisch beäugt worden. Selbst namhafte Juristenkollegen bezeichneten die Kommission als „Alibiaktion“ oder „Beruhigungspille“. Die Opposition war erst recht empört. Eine „reine Vertuschungsaktion“ ortete etwa FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. „Ein völlig untauglicher Fluchtversuch“ sei das, meinte damals Grünen-Vizechef Werner Kogler.
Und tatsächlich mag so mancher in der Bundesregierung die Griss-Kommission als Chance gesehen haben, um das Volk von der geforderten Einsetzung eines U-Ausschusses abzulenken. Schließlich hatte die nun eingesetzte Griss-Kommission kaum Rechte: Wer nicht aussagen wollte, musste nicht. Wer aussagte, konnte lügen wie gedruckt, eine Wahrheitspflicht gab es nicht. Griss machte das von Anfang an keine Sorgen. Als erfahrene Richterin werde sie schon merken, wenn jemand nicht die Wahrheit sage, erklärte sie.
Freundlich im Ton, hart in der Sache
An Selbstvertrauen mangelte es Griss noch nie. Grundsätzlich freundlich, aber im Ton sehr bestimmt, wenn es sein muss – so tritt sie auf. Auch wenn es um den Vorwurf geht, sie hätte Michael Spindelegger geschont. Dieser hatte als Finanzminister die Kommission eingesetzt. Es sei aber schon aus Zeitgründen klar gewesen, dass nur die Zeit vor Spindeleggers Amtsantritt (Ende 2013) Untersuchungsgegenstand gewesen sei, sagt Griss. Auch wenn das im Ministerratsbeschluss so nicht steht. Eine „völlig böswillige Interpretation“ wäre der Vorwurf, sie wollte Spindelegger schonen, sagte Griss in der „ZiB 2“.
Diskussionen scheut Griss nie. Als Chefin des Höchstgerichts etwa führte sie mit Richterkollegen Debatten über die Frage, wie man Urteile kürzer besser abfasst. Das kam bei manchen Kollegen, die ihre Urteile gern ausführlich wissenschaftlich begründen, nicht so gut an. „Wenn man ein Problem wirklich verstanden hat, dann kann man es auch einfach ausdrücken“, lautete aber das Credo von Griss.
Geboren ist Griss im weststeirischen Bösenbach. Es folgen Matura und Jus-Stadium in Graz. Griss werkt zunächst als Assistentin für Zivilgerichtliches Verfahren an der Uni Graz. Dann schlägt sie die Anwaltslaufbahn ein, entscheidet sich aber ein Jahr nach der Anwaltsprüfung doch für die Richterkarriere. 2007 wird Griss die erste Präsidentin dieses Höchstgerichts. Nach Erreichen des Ruhestandsalters im Jahr 2011 übernimmt Griss neue Aufgaben: So leitet sie etwa nun die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte.
„Fehler, es allen recht machen zu wollen“
Ratschläge an die Politik hatte Griss schon als Richterin gern parat. So sei es ein Fehler, es immer allen recht machen zu wollen und – wie etwa im Mietrecht – lange untätig zu bleiben. „Es ist ein völlig falsches Verständnis von Politik, wenn man meint, der Gesetzgeber dürfe nur Regelungen treffen, die ohnedies alle wollen“, sagte die Juristin. Die Politik müsse versuchen, eine gute Lösung zu finden und dann die Menschen dafür zu gewinnen.
Immer wieder kursierte der Name Griss, wenn die ÖVP eine Justizministerin suchte. Insbesondere, als es um die Ablöse von Claudia Bandion-Ortner ging, war die als bürgerlich geltende OGH-Chefin im Gespräch. Sie betonte aber, damals keine Ambitionen auf das politische Amt gehabt zu haben.
Noch bliebe Zeit für Ambitionen: Die Bundespräsidentenwahl findet 2016 statt.
(Die Presse)
Hypo: Verfassungsklage gegen Schuldenschnitt
FPÖ, Grüne und NEOS präsentieren Antrag auf Gesetzesprüfung, um Insolvenz zu erreichen.
Die Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und NEOS präsentieren morgen, Donnerstag, ihre des längeren angekündigte und nun fertige Verfassungsklage gegen den Schuldenschnitt durch das Hypo-Sondergesetz. De jure handelt es sich um einen Antrag auf Gesetzesprüfung, die beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden soll – „noch heuer“, wie Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler auf APA-Anfrage heute betonte.
Vom „einseitigen Schuldenschnitt“, wie ihn die Oppositionsparteien orten, sind verschiedene Gläubiger der früheren Hypo Alpe Adria betroffen, deren Beschwerden zum Hypo-Sondergesetz vom Verfassungsgerichtshof bereits geprüft werden. Ein Teil des Hypo-Sondergesetzes sieht einen Schnitt bei landesbehafteten Nachranganleihen von 100 Prozent vor, was 890 Mio. Euro bringen soll – andere Gläubiger sollen hingegen gar nicht angetastet werden.
„Es geht um den Rechtsstaat. Es geht um den Schutz des Eigentums“, betonte NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable, dessen Fraktion die anderen Oppositionsparteien zum geplanten Schritt eingeladen hatte, des öfteren.
Richtung Insolvenz
Vor allem aber zielen FPÖ, Grüne und Neos darauf ab, „neue Wege in der Abwicklung“ der nunmehrigen Abbaugesellschaft Heta zu gehen. Sie treten für eine „geordnete Insolvenz“ ein, um den Schaden für die Steuerzahler „durch die Beteiligung aller Gläubiger“ wenigstens noch zu verringern, erklärte Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler zuletzt. FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek will mit der Anfechtung des Hypo-Sondergesetzes beim VfGH auch „aufzeigen, dass aus unserer Sicht grundlegend das Gesetz gebrochen wurde“.
Ansonsten soll durch das Sondergesetz noch die ehemalige Hypo-Mutter BayernLB, die ebenso schon Beschwerde eingelegt hat, einen Sanierungsbeitrag von 800 Mio. Euro leisten. Dabei handelt es sich um Geld, dass die Bayern noch in die frühere Hypo steckten, als diese bereits zum ersten Mal staatliches Partizipationskapital erhalten hatte.