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Hilfeersuchen an Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer wegen dem Tiroler Agrarunrecht und der beabsichtigen UNFAIREN TFLG Tiroler Flurlandesgesetz Novelle

An die

Österreichische Präsidentschaftskanzlei, BürgerInnenservice
z. Hd. Hr. Dr. Heinz Fischer, z. Hd. Fr. Barbara Reininger
Hofburg, Ballhausplatz, A 1014 Wien


Offener Bürgerbrief

Innsbruck, 2014-03-09

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Heinz Fischer,

sehr geehrte Frau Mag. Barbara Reininger,

ich hoffe zumindest Ihnen geht es gut. Wir, die große Mehrheit der Bevölkerung in Tirol, haben leider nicht viel zu lachen! Hatten Sie schon Zeit, das Ihnen im Oktober 2012 übersendete Schwarzbuch Tirol bzw. das Schwarzbuch Agrargemeinschaften zu lesen? Wenn ja, dann wissen Sie sicherlich über das der Mehrheit der Tiroler Bevölkerung seit Jahrzehnten angetane Unrecht bescheid sowie über den Ernst der Lage und die Wichtigkeit der Beseitigung dieses Unrechtes. Sozialer Frieden beruht auf Gerechtigkeit und nicht auf Beherrschung und Knechtung/Unterdrückung der Bevölkerung durch angetanes und aufrecht erhaltenes Unrecht! Es darf diese politisch verursachte 2-Klassengesellschaft nicht weiter betrieben und durch das neue Tiroler Flurlandesgesetz im Mai einzementiert werden!

Sehr geehrter Herr Dr. Heinz Fischer, wie Sie ja bereits wissen, haben wir in Tirol seit den 50er und 60er Jahren ein offenkundig verfassungswidriges (gesetzeswidriges) Unrecht, dass per Tiroler Volksparteiamtsmissbräuchen entgegen den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung grundlos durchgeführt wurde, und bis heute besteht. Uns TirolerInnen wurden die Gemeindegründe „geraubt“! Ein Eigentumsdelikt, nämlich eine Landnahme die per Amtsmissbräuche hinterlistig durchgeführt wurde! Die Tiroler Volkspartei hat in Tirol damit eine Zwei-Klassengesellschaft (die Besitzenden und die Landlosen!) hergestellt um ihre Macht nicht zu verlieren!

Das Ausmaß dieses offenkundig verfassungswidrige Handeln (widerrechtliche, gesetzeswidrige Eigentumsübertragung) wurde jetzt von einem Gemeinderat, Hr. Ulrich Stern, anhand des Grundbuches erhoben und ist noch weit größer als in den oben angeführten Büchern beschrieben. http://www.gemeindeverband-tirol.at/php/agrargemeinschaften,3199.html#

Es handelt sich nicht „nur“ um 2.000 Quadratkilometer hinterlistige Landnahme (Größe von Osttirol!) sondern gesamt um 3.576 Quadratkilometer (noch größer als Vorarlberg! Das sind 3 Milliarden 576 Millionen Quadratmeter im Wert von einer zweistelligen Millardensumme) das unseren Gemeinden offenkundig verfassungswidrig entzogen wurde. Dies stellt mehr als ein Drittel der nutzbaren Tiroler Landesfläche dar und hat(te) enorme gesellschaftliche Auswirkungen!

Hr. Dr. Heinz Fischer, vor diesem Unrecht gegen die große Mehrheit der Tiroler Bevölkerung, ausgeführt durch ehemalige Tiroler Volksparteipolitiker (Weingartner & Co), hatten die Tiroler Gemeinden 42 % der Tiroler Landesfläche für die Bürger zur Verfügung! Nach den Amtsmissbräuchen nur mehr 4 % der Tiroler Landesfläche! 2,2 Tausend Quadratkilometer wurden offenkundig verfassungswidrig enteignet. 1,3 Tausend Quadratkilometer Gemeindegrund werden und wurden bis heute von Agrargemeinschaften zwangsverwaltet, und die Nutzung der Grundstücke für Gemeindezwecke (für sozialen Wohnbau, etc.) den wahren Eigentümern verwehrt.

Meiner Meinung nach wurde in der Öffentlichkeit seitens der VP-Politiker, des Bauernbundes, der Agrarier, und von vielen finanziell abhängigen Medien mit Halbwahrheiten, Nichtdarstellungen, Falschdarstellungen, Lügen, falschen Zahlen und mit komplizierten Begriffen versucht, das Interesse der Bevölkerung vom Thema abzulenken auch das Thema medial zu bagatellisieren. Wenn ich mich mit TirolerInnen unterhalte, haben die allermeisten TirolerInnen haben fast keine Ahnung, um WAS und welches Ausmaß es bei der verfassungswidrigen Landnahme geht und was dies für unser aller Leben bewirkt(e)!

Der Berichterstattungsauftrag wurde meiner Meinung nach in Tirol von den Medien bei Weitem nicht erfüllt bzw. erbracht. Die Medien in Tirol sind stark finanziell von der Politik (und Wirtschaft) abhängig und es fehlt ihnen an Kritikfähigkeit und Objektivität. Den TirolerInnen gehören endlich übersichtlich, objektiv die tatsächlichen Fakten nähergebracht und nicht weiter medial und politisch für „dumm und dämlich“ verkauft bzw. schlecht unterrichtet! Es findet eine mediale „politisch korrekte“ Hofberichterstattung über das Agrarunrecht statt! Die Mediengelder unserer Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) für Imagekampagnen werden von den Politikern verteilt und sind den Medien für deren Existenz sehr wichtig. Diese Art der Medienfinanzierung ist in Europa einzigartig und abartig. Dies bewirkt sehr starke wechselseitige Abhängigkeiten und bewirkt eine „stille“ vorauseilend gehorsame willfährige Presse. Die hohen ORF-Gehälter verleiten auch stillzuhalten, und um die Existenz zu bangen, wenn man aus der Reihe tanzt.

Seit über 32 Jahren ist der Tiroler Landesregierung bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof mehrfach dieses offenkundige verfassungswidrige UNRECHT erkannt hat, und die Tiroler Volkspartei, hat bis heute unseren Gemeinden den „Überling“ unterschlagen! Auch unserer Gemeindegründe wurden den Bürgern vorenthalten und das verfügbare Grundangebot damit vorsätzlich verknappt. Der soziale Wohnbau konnte in den letzten Jahrzehnten deshalb nicht in ausreichender Menge durchgeführt werden! Es wurde eine bauernfreundliche Klientelpolitik aus Machtinteresse der Tiroler Volkspartei gemacht und alles wurde bis heute blockiert. Die Tiroler VP weisungsgebundene Agrarbehörde und der Agrarsenat haben ebenfalls willfährig den Interessen der mächtigen Tiroler Volkspartei und ihren eigenen Karieren gedient! (den RH-Bericht über Prüfung der Tiroler Agrarbehörde habe ich Ihnen ebenfalls bereits übersendet!)

Kurz vor der Tiroler Landtagswahl im Frühling 2013, im Wahlkampf, nach Auflösung des Tiroler Landtages bzw. der Koalition zwischen SPÖVP, wurde von den Grünen, der Liste Fritz, der SPÖ, der FPÖ, Bürgerforum Gurgiser ein Sonderlandtag zum Thema Rückübertragungsgesetz abgehalten. Trotz Mehrheit für das Rückübertragungsgesetz
von 20 zu 16 Stimmen der Landtagsabgeordneten wurde es vom VP-Landtagspräsidenten undemokratisch nicht beschlossen!

Hr. Bundespräsident, in Innsbruck und vielfach in Tirol ist es in der Lebensarbeitszeit nicht mehr möglich, sich ein Wohnungseigentum für sich und seine Familie zu erarbeiten, selbst bei niederen Zinsen! Viele Tiroler Familien müssen Tirol verlassen, da es hier politisch verschuldet, nicht mehr möglich ist, sich Wohlstand zu schaffen. Ein lebenslang, arbeitender und steuerzahlender Mietsklave (= alle die sich kein Eigentum kaufen können!) zahlt ca. 40 % lebenslang mehr, für das Wohnen, als wenn man im Wohnungseigentum lebt! Wohlstandsmehrung ist deshalb fast nicht möglich! Es wird eine Absiedlungspolitik (Assimilierung) und Aufrechterhaltung einer 2-Klassen- Gesellschaft seitens der Tiroler Volkspartei betrieben! Durch das offenkundig verfassungswidrige Agrarunrecht, durch das Tiroler Grundverkehrsgesetz von 1984, das den Gemeinden, den gemeinnützigen Bauträgern und allen Bürgern den Grünlandkauf verwehrt, …

Wie ich Ihnen und meinem Emailaussenderempfängern bereits mitgeteilt habe, bin ich aufgrund vieler politischer und struktureller Missstände im Staate (fehlender Parteienfinanzierungsgesetze, Lücken im Korruptionsstrafrecht, Lücken im Lobbyisten Gesetz, fehlender Gewaltentrennung, Informationskampagnegeldern, … siehe Aussendungen am Blog www.aktivist4you.at ) im aktiven friedlichen Widerstand sowie im Selbstständigen Streik, da ich diesem fein eingerichteten intranspart-korrupten verschwenderischen Umverteilungssystem von unten nach oben sowie aufgrund den verfassungswidrigen politischen Frechheiten- und Ungerechtigkeitsverursacher, nicht mehr länger zuarbeiten kann. Diese Freunderlwirtschaft und der Proporz ist widerlich!

Lieber Herr Dr. Heinz Fischer, seit September 2013 gehe ich mit Versammlungen (ca. 10 bisher, siehe Fotos am Blog) aber auch einen Auftritt in der Barbara Karlich Show, mit einem Blog verstärkt in die Öffentlichkeit. Ich thematisiere Themen wie das Tiroler Gemeindegutsagrarunrecht, nicht leistbare Tiroler Baukosten, u. v. m.! Ich leiste politischen Protest und aktiven Widerstand. (Mittlerweile werde ich von der Tiroler Volkspartei, unter falscher Flagge (= Stellvertreterprozess) strafrechtlich verfolgt wegen € 1,– angeblichen Sachschadens und von der willfährigen Polizei völlig überzogen erkennungsdienstlich behandelt, … aber das ist hier nicht relevant … aber so schaut´s aus in Tirol! Ich hoffe nur, dass ich keine Begnadigung von ihnen benötigen werdeJ)

Bei diesen abgehaltenen Demonstrationen, aber auch sonst überall, kam ich viel mit interessierten Menschen ins Gespräch. In diesen vielen Unterhaltungen mit TirolerInnen musste ich feststellen, dass der Wissensstand in der Tiroler Bevölkerung, um das tatsächliche Ausmaß und die Ursachen des uns angetanen Unrechtes sowie die sich daraus ergebenden Zusammenhänge, fast nicht erkannt bzw. nicht vorhanden sind! Die wenigen, die Bescheid wussten, auch einige ÖVP-WählerInnen, bedankten sich für mein Engagement zur Aufklärung rund um das Agrarunrecht und waren überall meiner Meinung und entrüstet!

Selbst viele Tiroler Volksparteiwähler waren über das Nichthandeln und das unfaire Handeln gegen ihren eigenen Interessen seitens des Management der Tiroler VP ebenfalls sehr erbost! Dies Unrecht betrifft ja ca. 96 % der Bevölkerung und hilft aber allen Immoblieneigentumbesitzern da dies die höheren Eigentumspreise ausmacht und natürlich den Agrarnutzniesern!

Es waren auch sehr viele erzürnte Tiroler dabei, die gesagt haben, dies geht nur mehr mit Gewalt! Ich bin zwar als Jagdkämpfergruppenkommandant vom Heer ausgebildet worden, bin aber sehr friedlich eingestellt und habe immer versucht dies diesen gewaltbereiten Menschen auch näherzubringen! Frieden ist der Weg.

Das Tiroler Agrarunrecht und das zu halbherzige, blockierende Vorgehen der Tiroler Volkspartei (neues Tiroler Flurlandesgesetz), dass die überwiegende Mehrheit der heutigen und der zukünftigen Tiroler Gesellschaft/Bevölkerung sehr stark und nachhaltig beeinflussen wird, ist nicht akzeptabel!

Hier geht es für die TirolerInnen um unsere

  1. Eigentumsrechte!,
  2. Gleichbehandlungsrechte!,
  3. unsere Freiheit! (Mietsklave oder die Möglichkeit Eigentümer zu sein!),
  4. die soziale Fairness (Gerechtigkeit)!,
  5. unsere Menschenwürde!,
  6. Einhaltung des Herrschaftsvertrages (Verfassung) durch die Politiker (legitimen Herrscher)
  7. Vertrauen/Misstrauen der Bürger gegenüber der Politik
  8. Vertrauen/Misstrauen der Bürger gegenüber den demokratischen „System
  9. Vertrauen/Misstrauen der Bürger gegenüber unseren (hoch finanzierten) Medien

Und einiges mehr…

Der derzeitige Entwurf der Novelle zum Tiroler Landesflurlandesgesetz
ist eine weitere Frechheit der Tiroler Volkspartei mit jetzt grünem anstatt rotem Schoßhund, als neuen grünen willfährigen regierungshungrigen Mittäter! Es ist kein Besserungswille seitens der Tiroler Volkspartei zu erkennen! Öffentliche Schönfärberei wird dazu betrieben.

Nachdem die TirolerInnen weiters seitens der Politik und deren abhängigen Medien beschwichtigt wurden und werden und die Wichtigkeit nicht medial transportiert wird, stellt sich mir die Frage, ob ich den Selbstverteidigungsfall/Notwehr gegen innere Feinde in Tirol ausrufen sollte?

Herr Dr. Heinz Fischer, ich habe auch mit vielen Journalisten und Redakteuren (auch alte „ORF-Hasen“ waren dabei …) gesprochen, die mir leider eigentlich überall Recht gegeben haben über die herrschenden Umstände in unserem Staate und deren eigenen „Abhängigkeiten & Arbeitsumstände“ im medialen Bereich! Ein Sprichwort besagt: Wer zahlt, schafft an. Geld regiert! Die Raiffeisen und die Industriellenvereinigung (IV) haben mehr politischen und medialen Einfluss im Staate, als 99 % der Bevölkerung zusammen. (Höre dazu Dr. Harald Katzmair, Machtforscher Österreich). Diese zwei Organisationen (Raiffeisen und IV) sind auch die größten Anzeigenschalter in Österreich. Zudem die größten Parteienfinanzierer in Österreich! Die Medienmacht von Raiffeisen ist Ihnen auch bekannt? Der Eigentümer entscheidet über die Blattlinie und kann jegliche für den Mischkonzern „taugliche und wirtschaftlich vorteilhafte “ Meldungen lancieren! U. v. m.

Gut, ich habe eindringlich, beharrlich, sachlich konstruktiv versucht, nachdem ich sehr, sehr viele Bücher (ca. 800 Sach- und Fachbücher über Wirtschaft und Globalisierung …) und Zeitungsartikel gelesen habe unsere Gewalten (Politik & Medien) zu briefen, diese auf deren übernommen Pflichten hinzuweisen! (Mahnungen, Mitteilung kaufmännische Ansichten, Bürgerforderungen, …) Auch auf die Missstände aufmerksam gemacht, wo sehr viel Geld verloren geht, Intransparenz herrscht, und leider sehr korruptionsdienlich sind, …. Siehe am Blog www.aktivist4you.at hinterlegte Schreiben, am besten mit dem ersten Brief an die Regierung und Medien unten anfangen und sich nach oben durchlesen …)

Es ist bis heute kein Besserungswille seitens der Tiroler Volksparteivertreter (aber auch von der Regierung! siehe unten!) erkennbar, alles nur Schönfärberei und viel „bla, bla, bla“! Die neue Novelle des Tiroler Flurlandesgesetzes ist halbherzig, agrarfreundlich und betrifft lediglich 1,1 Tausend von den 3,5 Tausend Quadratkilometer Landesfläche! Dies schreit zum Himmel! Und dies alles von einer angeblichen christlichen Volkspartei!?!

Dies ist meiner Einschätzung (Meinung) nach VolksverratL, wenn man die Gemeinden (Bürger) vorsätzlich (objektiv und subjektiv) bestiehlt, die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung seit Jahrzehnten außer Acht lässt und weiter knechtet! Aufgrund eigenen Machthunger und Machtwillen der Tiroler Volkspartei, die Eigen- und Partikularinteressen vertritt, aber angibt, die VfGH-Erkenntnisse auf Punkt und Beistrich umzusetzen. Dies ist meiner Einschätzung nach auch offenkundige pure Scheinheiligkeit
L der Tiroler Volksparteivertreter oder eine völlige Unfähigkeit/Inkompetenz, die ich nicht annehme! L Mein Rechtsempfinden ist gekränkt! Ich schäme mich so regiert zu werden! L

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Hier ein Ausschnitt eines ECHO Artikels: Hr. LA RA. Dr. Andreas Brugger:

http://www.mieming-transparent.at/presse-medien/759-echo-03-2014


3,5 Milliarden Quadratmeter. Was in dieser Zahl steckt, kann erst begriffen werden, werden die Verhältnisse bildhaft dargestellt. Die gesamte Tiroler Landesfläche beträgt rund 12,648 Milliarden Quadratmeter. Werden die sogenannten unproduktiven Flächen, also Berge, Gestein, Geröll und sonstige Ödnis sowie die Bauflächen abgezogen, verbleiben 9,528 Milliarden Quadratmeter, die als nutzbare bzw. produktive Landesfläche bezeichnet werden. Dazu gehören Almen, Wälder, Gärten, Wiesen, Äcker und Weiden. Das ist der Kuchen, der für die Tirolerinnen und Tiroler interessant ist. Darauf spielen sich das Leben und die Entwicklung ab. Sie sind die Ressourcen, das Gold des Landes und der Umstand, dass für die unprivilegierte, nichtbäuerliche Bevölkerung – also knapp 96 Prozent der Tirolerinnen und Tiroler – mit den Bauflächen (420 Quadratkilometer) und den Gärten (125 Quadratkilometer) lediglich 1,3 Prozent der gesamten Landesfläche zur Verfügung stehen, spricht für sich. Und dafür, dass das Ziel der VP-Machthaber, die Nichtbauern vom Grund und Boden fern zu halten, aufgegangen ist.

Zum Zeitpunkt der Grundbuchsanlegung, als Beamte der Monarchie und später der Republik Österreich zwischen 1900 und 1939 die Eigentumsverhältnisse in den Tiroler Gemeinden akribisch erfassten und in den Grundbüchern festhielten, waren die Gemeinden Eigentümerinnen von 42 Prozent oder 3,979 Milliarden Quadratmeter des interessanten „Kuchens“, also der produktiven Tiroler Flächen. 15 Prozent (1,426 Milliarden Quadratmeter) waren als Gemeinschaftseigentum von echten Agrargemeinschaften, also von Miteigentumsgemeinschaften, bäuerlichen Nachbarschaften oder Interessentschaften festgestellt worden. Schon dabei waren die Beamten wohlwollend mit dem Bauernstand umgegangen. Um Konflikte und Auseinandersetzungen nicht eskalieren zu lassen, wurde manches bäuerliche Recht anerkannt, selbst wenn die Belege dafür dürftig waren.

43 Prozent der produktiven Landesfläche (4,549 Milliarden Quadratmeter) befanden sich damals im Besitz sonstiger Eigentümer – zu denen nebst anderen vergleichsweise aber kleinen Großgrundbesitzern vor allem die Bundesforste (vormals Ärar) und die Kirche (Klöster, Stifte, etc.) zählten.

Seit damals ist viel passiert im Land Tirol. Wie eben die unheimliche Landnahme. Denn während der Anteil der sonstigen Eigentümer bei 43 Prozent geblieben ist, ist der Anteil der Gemeinden fast verschwunden. Statt über 42 Prozent können die Tiroler Gemeinden heute gerade mal noch über vier Prozent der produktiven Landesfläche selbst verfügen. Denn 50 Prozent sind in der Hand von Agrargemeinschaften. Auf knapp der Hälfte des heimischen Grund und Bodens herrscht eine Gruppe, die aus Tradition so gut wie ausschließlich an sich selbst und dem eigenen Machterhalt interessiert ist. In gewisser Weise wurde durch die Enteignung der Gemeinden und die Gründung der Agrargemeinschaften das mittelalterliche Gesellschaftssystem fortgeführt und eine echte Demokratisierung des Landes genauso verhindert wie eventuelle Auswüchse des Gleichheitsgrundsatzes. Wenn die Hälfte des entwicklungsfähigen Landes von einer entwicklungsfeindlichen und veränderungsresistenten Gruppe verwaltet wird, hat das enorme Auswirkungen. Vor dem Hintergrund beantwortet Ulrich Sterns Zahlenwerk viele Fragen. Vor dem Hintergrund erklärt Ulrich Sterns Zahlenwerk in weiten Teilen die Tiroler Welt.

Was diese Verhältnisse bedeuten, das spüren die Tirolerinnen und Tiroler deutlich und täglich. Die exorbitanten Grundstückspreise oder die anhaltende Unmöglichkeit, billiges Wohnen zu ermöglichen, stechen dabei ins Auge. „Man hat der Bevölkerung Milliarden Quadratmeter genommen und dann versucht man verfassungswidrig mittels Vertragsraumordnung, ein paar Quadratmeter für sozialen Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Dort wurden mit dem Großbagger Milliarden Quadratmeter auf die Agrarseite geschaufelt und hier geht man mit dem Teelöffel her, schaufelt ein bisschen zurück und sagt, schaut wir tun eh alles, um das Wohnen billiger zu machen“, ist Andreas Brugger empört.

Es ist eine bekannte bäuerliche Haltung, sich gegen zu viel Siedlungsraum zu wehren, wobei es ein Märchen ist, dass die als Agrargemeinschaften geadelte und trickreich in die Moderne geschleuste „alte Dorfehrbar-keit“ dadurch die Weideflächen für ihr Vieherhalten wollen. Nicht minder lachhaft ist das bis heute bediente Bild der Bauern, die unter Tränen die Bergwiesen mähen und nichts davon haben, das Gemeindeeigentum zu „bestellen“. Noch Anfang Dezember 2013 hielt Peter Raggl, Direktor des Tiroler Bauernbundes, in einem Bauernzeitungs-Kommentar zum Thema fest: „Dabei sollten nicht die Gemeinden um etwas gebracht, sondern die Gemeinschaft weiterentwickelt werden.

„Alles Schein, alles Trug. Es ging um enorm viel Geld und es ging darum, die Entscheidungsgewalt darüber zu haben, wer hier leben darf, wo und unter welchen Bedingungen. Durch die illegale Machtübernahme auf dem öffentlichen Grund und Boden wurde den Agrariern ermöglicht, dieses ungerechte Spiel großflächig zu perfektionieren. Grund und Boden wurde und wird künstlich sowie mit allerlei gesetzlicher Schnörkel versehen (Grundverkehr, Raumordnung, etc.) verknappt, die Grundstückspreise schnellten in die Höhe – und tun es immer noch. Dieser bewusst inszenierte Teufelskreis, der Gemeinden, Bürgermeister und Einwohner zu Bittstellern auf dem eigenen Grundvermögen degradierte, hat deutliche existenzielle Auswirkungen auf die Mehrheit der Bevölkerung, und das täglich. Und auf einer weit größeren Fläche, in weit mehr Gemeinden als bislang gedacht.

Das von den Regierungsvertretern der Tiroler ÖVP und der Tiroler Grünen geplante Gesetz würde nur jene Gemeindeguts-Flächen tangieren, deren Agrargemeinschaften als sogenannte Gemeindeguts-Agrargemeinschaften bezeichnet werden. Davon betroffen wären jene Gemeinden, für die das VfGHErkenntnis des Jahres 2008 zutrifft und die – wie eben die Beispiel- und Anlassgemeinde Mieders – mittels Bescheid der Agrarbehörde enteignet wurden. Dort wurde aufgrund verfassungswidriger Bescheide das Gemeindeeigentum reguliert, das Grundeigentum gesetzlos entzogen und sogenanntes atypisches Eigentum geschaffen. Die rund 1,148 Milliarden Quadratmeter, die aufgrund derartiger Behördenakte von den Gemeinden auf Agrargemeinschaften übertragen wurden, sind ausjudiziert, längst steht fest, dass die Gemeinden Eigentümerinnen ihrer Grundstücke geblieben sind und den berechtigten Landwirten lediglich die sich am historischen Haus- und Gutsbedarf orientierenden Holz und Weiderechte zustehen und sonst nichts. Wie schwer es selbst für diese Gemeinden ist, ihre Rechte am Grund und Boden wahrnehmen zu können, zeigt, dass bis heute noch bei keiner Gemeinde davon gesprochen werden kann, dass sie über ihre Grundstücke verfügen kann. Nicht nur die skandalösen Dreistigkeiten mancher Funktionäre der Agrargemeinschaft Langkampfen zeugen davon, dass das Eigentum der Gemeinden nach wie vor in Gefahr ist. Die Haltung der Landesregierung und der ihr weisungsgebundenen Beamtenschaft war seit Beginn der Diskussion ebenfalls eine gefährliche Kampfansage an die Gemeinden. „Statt, wie versprochen, die VfGH-Erkenntnisse und Gesetze auf Punkt und Beistrich umzusetzen, wurden nur Punkte und Beistriche umgesetzt, nicht aber, was dazwischen steht“, weiß Andreas Brugger.

So beschämend das Tauziehen für dieses „Drittel“ auch ist und so wiederholt rechtswidrig die Bescheide und Erkenntnisse der zuständigen Agrarbehörde oder des Landesagrarsenates auch waren, so haben die von Gemeindeguts-Agrargemeinschaften misshandelten Gemeinden zumindest die Chance, auf den in den ehemaligen Grundstücken steckenden Vermögenswert mit komplizierten Maßnahmen zugreifen zu können. „Bei diesem Drittel, also bei dem Teil, über den wir seit 2005 geredet haben, hat sich die Betrachtungsweise im Kopf geändert, aber noch nicht in der Realität“, so Brugger weiter. Ein zweites Drittel, der Teil, der großteils im wohl dunkelsten Kapitel der Agrargeschichte geschrieben wurde, würde durch die Schwarz-Grüne Gesetzesnovelle nicht tangiert. Auf diese 1,237 Milliarden Quadratmeter ehemaliges Gemeindeeigentum würden die betroffenen Gemeinden und ihre Einwohner nur dann wieder eine Chance haben, wenn der Tiroler Landtag das Rückübertragungsgesetz beschließen würde, das fix und fertig auf dem Tisch liegt und vor der Landtagswahl 2013 auch und sogar federführend von den Tiroler Grünen gefordert worden war. Das Abrücken der neuen Koalitionspartner von diesem Lösungsansatz wurde vielfach schon als Verrat oder Umfallen bezeichnet. 

Überspitzt formuliert kann vor dem Hintergrund der nunmehr vorliegenden Zahlen behauptet werden, dass die Grünen für ihre Regierungsbeteiligung über eine Milliarde Quadratmeter öffentliches Grundvermögen opferten. Zum Wohle der VP-Agrarfraktion und zum nachhaltigen, möglicherweise ewigen Nachteil der Bevölkerung. Der explosive Kern für diese vielleicht teuerste Regierungsbeteiligung aller Zeiten, liegt darin, dass die Grünen vor allem im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt, ab dem das Unrecht betrachtet und aufgearbeitet werden muss, einknickten. Vor der Landtagswahl war auch für die ehemalige Oppositionspartei logisch gewesen, dass dieser Zeitpunkt mit der Grundbuchsanlegung festgelegt werden müsse. Später – also nach 1939 – begann die Agrarbehörde zu werkeln und im Auftrag der fortgesetzten Blut- und Bodenpolitik der bauernaffinen VP-Machthaber das Gemeindeeigentum auf die Agrarseite zu verschieben.

Die Logik des Rückübertragungsgesetzes bleibt bestechend, weil in den Grundbüchern nachgelesen werden kann, welche Grundstücke wahres Eigentum der Gemeinde waren. „Wenn es vorher wahres Eigentum einer Gemeinde war und jetzt bei der Agrargemeinschaft ist, muss es zurück“, spricht Andreas Brugger nicht nur für die Liste Fritz, sondern für die gesamte Tiroler Landtagsopposition, die wiederholt das Rückübertragungsgesetz forderte. „Wenn es aus den Urkunden heraus keine Gegenbeweise gibt, dann gilt die Grundbuchsanlegung“. Wie zwingend dieser Ansatz ist, zeigt sich eben bei jenen 1,237 Milliarden Quadratmetern, deren Rückübertragung in die Hände der wahren Eigentümer ohne entsprechendes Rückübertragungsgesetz unmöglich wäre.

Diese enorme Fläche des zur Grundbuchsanlegung öffentlichen, dann auf verschiedene Weise einkassierten Gemeindeeigentums errechnete Ulrich Stern beispielsweise aus den NS-Regulierungen in Osttirol, unglaublichen jüngeren Skandalgeschichten, wie etwa jener aus Ainet, wo ein Bürgermeister mit deutlicher Schlagseite zu den Agrariern, einen rechtlosen Bescheid verschwinden und damit jegliche Gemeinderechte auf das Grundeigentum untergehen ließ, oder auch jener Gemeinden, die mittels sogenannter Hauptteilungen um ihr Eigentum gebracht wurden. Dass die VP-Regierungsverantwortlichen, allen voran Landeshauptmann Günther Platter, noch im vergangenen Jahr diese Hauptteilungen ernsthaft forcierten, ist deswegen unfassbar, da durch diesen – nunmehr als „vermögensrechtliche Auseinandersetzung“ bezeichneten rechtlichen Kniff – der überwiegende Großteil des Gemeindeeigentums den Agrariern für immer „zugeteilt“ wurde bzw. wird, während den Gemeinden ein Fingerbreit Grund gelassen wurde bzw. wird.

„Es gab nur relativ wenige Hauptteilungen, schlicht, weil man der Gemeinde den kleinen Rest an unbelastetem Grund nicht gegönnt hat“, erklärt Brugger, der zwar auch bei diesen Fällen Chancen für die Gemeinden sieht, den Weg zur Gerechtigkeit aber als steinig beschreibt. In der Erklärung Bruggers steckt nicht nur ein Hintergrund für die flächendeckende agrarische Selbstbedienung am Gemeindevermögen, sondern auch für die Gefahren, denen das Gemeindegut weiterhin ausgesetzt ist. Ulrich Stern hat im Umkehrschluss exakt erfasst, was den einzelnen Tiroler Gemeinden von ihrem ursprünglichen Eigentum geblieben, also nicht der agrarischen Zwangsverwaltung anheimgefallen ist. Dieser spärliche Rest, der sich zwischen nicht einmal zwei und knapp 14 Prozent (9,7 Prozent im Landesdurchschnitt) bewegt, wird von den aktuellen agrarischen „Dorfehrbarkeiten“ wohl so lange angegriffen, so lange kein endgültiges Machtwort die arg verschobenen Dinge in Tirol zurechtrückt.

Das auf den Verhältnissen der Grundbuchsanlegung basierende Rückübertragungsgesetz würde jedenfalls auch mit diesen Begehrlichkeiten aufräumen, denen die Landesbehörden nach wie vor Tür und Tor öffnen. Eine bizarre Situation im 21. Jahrhundert. Die Klassengesellschaft hat nicht nur überlebt, sondern wurde über die Jahrzehnte sogar gestärkt. Die Art jedoch, wie ein großer Teil dieses Agrargemeinschafts-Kuchenstücks als unangreifbar verteidigt wird, ist durch nichts zu entschuldigen. Wie erwähnt, fallen auch jene Raubzüge zu diesen politisch wie in der offiziellen Diskussion unbeachteten 1,237 Milliarden Quadratmeter, die in affenartiger Geschwindigkeit während der NS-Zeit den Gemeinden genommen und Agrargemeinschaften „gegeben“ wurden. Osttirol war während des nationalsozialistischen Terrorregimes zur agrarierfreundlichen Spielwiese deklariert und nach dem Zweiten Weltkrieg zum Vorbild erhoben worden. Die sogenannten Haller’schen Urkunden, benannt nach dem während der NS-Diktatur verantwortlichen Agrarbeamten, werden vom Land Tirol als unantastbar angesehen und es wird unterstellt, dass den Eigentumsübertragungen freiwillige Einigungen zugrunde liegen. Darin stecken gleich mehrere atemraubende Facetten. Wie auch immer man dies dreht und wendet und wie auch immer dies manchen Österreichern willkommen war, wurde Österreich von Hitler-Deutschland überfallen, wodurch Österreich aufhörte als Staat zu existieren. Die Bürgermeister, die ab 1938 in den Tiroler Dörfern „regierten“ waren nicht nach der Rechtsordnung des Staates Österreich im Amt, sondern Günstlinge des NS-Regimes bzw. der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei), die jenen Staat beherrschte, der Österreich überfallen hatte.

Die NSDAP nun hatte nach Wegen gesucht, die Bevölkerung dem Regime gewogen zu machen. Die „gemeine“ Bevölkerung war es aber nicht, deren Wohlwollen wichtig war, diese Schichten wurden als Kanonenfutter gebraucht. Nein, es waren die bäuerlichen Opinion-Leader in den Dörfern, die alten Dorfehrbarkeiten, um die es ging. Sie galt es, auf die Seite des NS-Regimes zu ziehen und auch das war ein Hintergrund dafür, dass die während der NSZeit dem Gau Kärnten zugeschlagenen Gemeinden Osttirols, vom zuständigen Agrarbeamten großflächig enteignet wurden. „Da hat der von der NSDAP eingesetzte Bürgermeister mit dem von der NSDAP eingesetzten oder wohlwollend geduldeten Ortsbauernführer eine Vereinbarung getroffen“, erklärt Andreas Brugger, „heute zu sagen, weil ein NSDAPGünstling, um die Bevölkerung gegenüber der NSDAP gewogen zu machen, österreichisches Vermögen verschenkt hat, könne man das nicht mehr antasten, ist ein Skandal.“ Ein Skandal mit unheimlich ekelhaftem Beigeschmack, werden laut offizieller Gangart des Landes Tirol doch die Vereinbarungen von NS-Bürgermeistern mit NS-Bauernführern voll und ganz anerkannt und sogar über hoheitliche Akte gestellt, die nach 1945 passierten.

Nach 1948 wurden die „Aktivitäten“ in Osttirol unter der Wallnöfer-Administration nahtlos fortgesetzt. Wie erwähnt, würde dieses dunkle Unrechts- Drittel von der Landesregierung bewusst „ausgespart“ und nicht angetastet. So wie das „letzte“ Drittel, von dem keiner wusste, dass es diese Ausmaße annimmt. „Im Fall dieses Drittels ist den Gemeinden das nackte Eigentum am Gemeindegut geblieben, sie sind auch im Grundbuch als Eigentümerinnen eingetragen, doch wurde ihnen eine Agrargemeinschaft drübergestülpt, den Gemeinden lediglich unterschiedlich hohe Anteile an der Agrargemeinschaft zugestanden und das Gemeindegut wird quasi zwangsverwaltet“, erklärt Ulrich Stern, dessen Berechnung ergab, dass dieses unbekannte Drittel 1,306 Milliarden Quadratmeter groß ist. Die Grundflächen der Agrargemeinschaft Silzer Alpen zählen beispielsweise dazu. Dort wurde im Regulierungsplan festgehalten, dass der Agrargemeinschaft die gesamten Einnahmen aus dem Gemeindegut (Skigebiet Kühtai, Tiwag) zustehen. Dass die Gemeinde auf Kosten der Allgemeinheit dafür sorgen muss, die Fäkalien aus dem Skigebiet abzutransportieren, ist ein besonders dreistes „Schmankerl“ dieser Verhältnisse.

„Diese Gemeinden fürchten derzeit nicht ganz zu Unrecht, noch schlechter dran zu sein, als die anderen“, sagt Andreas Brugger, „dieser Block wurde sorgfältigst ausgespart und man sagt mit großer Zynik, dass dies kein atypisches Gemeindegut sei und daher die vom Verfassungsgerichtshof für Mieders entwickelten Regeln dort nicht gelten würden.“

Wer glaubte, dass die Agrargemeinschafts- Debatte beendet ist, irrt. Angesichts des neuen Zahlenwerks wird erstmals klar, was die Gemeinden und die Bevölkerung zurückgewinnen können. 3,5 Milliarden Quadratmeter stehen auf dem Spiel.
Und mit ihnen die Entwicklungsmöglichkeiten und Entfaltungsmöglichkeiten der Zukunft.
Noch haben die Tirolerinnen und Tiroler die Chance. Es ist die letzte Chance.

Ende Artikelausschnitt ECHO.

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In Tirol breitet sich vor allem politisch verschuldet immer mehr die Armut in der Bevölkerung aus! Wir haben bereits über 10 Sozialmärkte in Tirol. Einige hunderte Obdachlose allein in Innsbruck.

Auch die Tiroler Rechtsanwaltskammer spricht sich für eine saubere Rückübertragung aus!

Sehr geschätzter Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, in der Hoffnung auf ihren Beistand bei der ordentlichen und gerechten Behebung dieses offenkundigen verfassungswidrigen Tiroler Agrarunrecht (1/3 der nutzbaren Tiroler Landesfläche!) das per Amtsmissbräuche durchgeführt wurde und die überwiegenden Mehrheit von uns TirolerInnen seit Jahrzehnten benachteiligte und weiter benachteiligen könnte

verbleibe ich mit hoffenden Grüßen

aus dem friedlichen Tiroler Widerstand mit diesem Hilferuf,

Klaus Schreiner per Email versendet – ohne Unterschrift gültig

PS.: Hier noch kurz, weil es auch wirklich sehr wichtig für den Staat bzw. die Volkswirtschaft und unsere Gesellschaft ist, und Sie auf die Bundesregierung am besten Einfluss üben können:

Dass die SPÖVP im Parlament sich gegen eine übersichtliche (doppelte) Buchhaltung sträubt, und den Länderchefs damit freie Hand gewährt, ist kaufmännisch sehr, sehr bedenklich. Nach dem Linzer Swapt Skandal, nach dem Salzburger Finanzskandal, nach Hypo Group Alpe Adria! Will man wirklich nichts daraus lernen, für die Sicherheit unserer Steuergelder? Dies ergibt auch fehlende Übersicht für die Erstellung des Budgets, fehlende Übersicht für den Staatsschuldenausschuss sowie für die Bundesfinanzagentur. Schlecht fürs Controlling.

Höre und lese dazu auch die zahlreichen Empfehlungen des Rechnungshofes zu diesem Thema. Auch Hr. Dr. Michael Bernt (RH-Beamter)! Eigentlich jeden der von Wirtschaft und vom Kaufmann sein einen Ahnung hat!

Der § 16, 1 in der Bundesfinanzverfassung nicht anzuwenden ist GEGEN jede kaufmännische Vernunft und zeugt von Ahnungslosigkeit oder Sorglosigkeit im Amt! Damit ist keine finanzielle Übersicht gegeben! Wie will man da ordentlich haushalten können! Herrscht weiterhin Sorglosigkeit in unserem Management (Regierung) vor?

Diese Kameralistik (Buchhaltung aus Kaisers Zeiten!) ist mehrfach ungeeignet (intransparent und missbrauchsgefährdet, es fehlt die Übersicht, die Aufstellung der Aktiva, ….) für die Führung und Steuerung eines Landes. Der Staat verlangt/zwingt Unternehmen mit mehr als € 700.000,– jährlichen Umsatz, bereits die doppelte Buchhaltung anzuwenden! Und das ist gut so!

Kameralistik oder Einnahmen Ausgaben Rechnung ist nur was für ganz kleine Unternehmen, nicht für Länder, und zudem wirtschaftlich und existenziell gefährlicher, als die doppelte Buchhaltung! Es steht die finanzielle Sicherheit des Staates auf dem Spiel! Wenn aufgrund von nicht rechtsgültigen politischen Mauscheleien, der Heiligenbluter Vereinbarung von 1974, WICHTIGE Gesetze nicht angewandt werden, dann ist das kaufmännische und wirtschaftliche Sorglosigkeit des Finanzministers und des Bundes! Diese unvernünftigen Blockaden müssen aufgelöst werden!

Dass die vom Staate, den Unternehmen vorgeschriebenen Aufzeichnungsplichten von Finanzprodukten (Derivaten, etc.) in der Buchhaltung vorschreibt und diese nicht den Ländern vorschreibt, sondern die Länder davon ausnimmt??!!, ist zudem sehr bedenklich und risikobehaftet! Es geht ja um unsere hart verdienten Steuergelder (aber auch staatliche Schuldenanhäufung, Verschwendung, …) auch um übernommene Verantwortungen und Verpflichtungen!

Zahlen wir die österreichischen Politiker zu wenig? (schlecht?) Nach Japan haben wir in Österreich die weltweit höchste Politiker- und Parteienfinanzierung! (Lese u. höre. Prof. DDr. Hubert Sickinger, auch über die Lücken in diesen Gesetzen, die sehr korruptionsdienlich sind!!! Einfallstore für Korruption! Macht verführt und korrumpiert! Die Intransparenz verleitet ebenfalls zu Korruption! Die Politiker sind auch korruptionsgefährdete Menschen! Das Amtsgeheimnis sollte ebenfalls längst abgeschafft und neu formuliert werden!

Kann man vom Management (Regierung) nicht auch die Sorgfaltspflichten von ordentlichen Kaufleuten verlangen? Dies ist aber notwendig, denn Schlendrian/Unvernunft kostet unsere Gelder! Der Schutz der Immunität bei der Amtsausführung sollte angepasst werden und eine zivile Haftung der Politiker und Parteien eingeführt werden! Dies wird mehr Schutz für unsere Steuergelder erbringen sowie vernünftige Handlungen seitens der Verantwortlichen!

Wir Kaufleute machen meist das Wichtigste zuerst. Die Regierung sollte demnach anfangen gute Arbeit im Bereich der Bankenabwicklung zu leisten. Es wurden bereits, je nach medialer Quelle, 240 bis 300 Millionen €uro (an Rechtsanwälte und Finanzberater!) allein für Hypo Alpe Adria Beratungsgelder ausgegeben! Und für was? Für weitere politische Blockaden, Fristversäumnisse, Verschleppung, … Es fand hier eine Konkursverschleppung und Verluststeigerungen statt, mit zusätzlichen verantwortungslosen sorglosen Milliardenschäden für die Bürger bzw. die Volkswirtschaft, bzw. Vermehrung unserer Staatsschulden, die uns Bürger noch viele Zinsen abverlangen werden! Die eingegangenen Risiken und Verluste von größenwahnsinnigen Bankstern wurden zudem von den Politikern den Bürgern umgehängt, eben sozialisiert! Das gehört untersucht! Siehe Forderung Opposition zum Thema U-Ausschuss!

Diese Bank Hypo Group Alpe Adria hat uns bereits einige Milliarden gekostet und wird uns noch viele Milliarden kosten! (Kommunalkredit, ÖVAG, .. nicht zu vergessen!) Hier eine Auflistung von Steuergeldverschwendungen, Skandalen, (unvollständig aber aussagekräftig!)

http://www.aktivist4you.at/2013/09/09/skandale-affaeren-korruption-steuergeldwettverlustliste-unschuldsvermutungsnamensliste-oesterreich-offene-luecken-in-gesetzen-fuer-freunderlwirtschaft-und-lobbyistenumgang-danke-liebe-regierun/

Weiters gehören unbedingt unabhängig die Aufsichtspflichten geprüft: vom Finanzminister, der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht, des Hypo Group Alpe Adria Vorstandes, des Hypo Alpe Adria Aufsichtsrates, des Risikomanagementes der Hypo Group Alpe Adria, des internes Controlling der Hypo Group Alpe Adria, des Finanzlandesrates Kärnten, des Landeshauptmannes Kärnten, der Kärntner Landesregierung, des Staatsschuldenausschusses, Bund, Ö. Bundesfinanzagentur, Geldwäscheamt bei dem BKA, die FIMAG, die Finanzprokuratur, … und dann wirksame Instrumente und Regelungen eingeführt! Dies verlangt doch die kaufmännische Betrachtungsweise und Vernunft! Unabhängige Aufklärung aller hier im Link angeführten Punkte tut not und sollte dazu beitragen sich über die zu behebenden Probleme ein klares Bild zu machen, sowie die Verantwortlichen dafür ausfindig zu machen!

http://www.aktivist4you.at/2014/03/08/naehere-infos-zur-petition-hypo-alpe-adria-u-ausschuss-jetzt-es-geht-um-unsere-hart-verdienten-steuern/

oder hier:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/PET/PET_00010/index.shtml

Die heutige Generation der Politiker hat die Aufgabe und Chance endlich wieder Volksvertreter zu werden und sich dem Willen und den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung zu widmen.

Die Verbrüderung der Machteliten im Bereich der Publizistik, Politik und Medien im Netzwerk des Gebens und Nehmens, muss aufhören!

Die auflösenden Zauberwörter dafür sind: Transparenz, Aufhebung des Amtsgeheimnisses, Herstellung einer demokratischen Gewaltenteilung zwischen Strafjustiz und Politik, Änderung der Politiker-Immunität und Einführung zivile Haftung der Verantwortlichen, lückenlose korruptionsdichte Gesetze im Korruptionsstrafrecht (Strafbestand für illegale Parteienfinanzierung, …), auch korruptionsdichte lückenlose Gesetze in der Politiker- und der Parteienfinanzierung sowie ebenfalls in den Lobbyistengesetzen!

Da wäre noch viel zu sagen, viel zu schreiben, aber textlastige Vielschreiberei möchte ich jetzt eigentlich langsam einstellen (können), allerdings treibt mich die Liebe zum Menschen und der Schöpfung sowie dem Leben, meine soziale Einstellung und meine kaufmännische Vernunft den Verantwortlichen mit übernommen Pflichten ein wenig auf die Sprünge zu helfen. Ein Volksvertreter sollte ein Volksvertreter sein und auf die GEMEINWOHL-Interessen achten und nicht Klientelpolitik betreiben und die Mehrheit der Bevölkerung zu benachteiligen! Verantwortung gehört gelebt! Es zählen die Taten, nicht das „bla, bla, bla“!

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Menschen, Umwelt, Tiere = MUT-Bürger

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