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Ziviler Ungehorsam aus Sicht der Rechtsphilosophie und Rechtsethik

An unsere Bundesregierung und unsere lieben Medienvertreter!          Innsbruck, 2013-04-12 II

 

Liebe systemanalytisch-interessierte Mitmenschen,

liebe Politiker,

kann mir bitte jemand helfen? In einem Studienbuch über Grundfragen der Rechtsphilosophie und Rechtsethik (Univ. Prof. Dr. Gerhard Luf, MANZ, Wien 2009) habe ich über den Zivilen Ungehorsam gelesen und bin mir nicht ganz sicher, in wie weit man diesen zivilen Ungehorsam heute anwenden darf/sollte/muss? Buchausschnitt: ….

Ziviler Ungehorsam ist nach RAWLS zu definieren als eine „öffentliche, gewaltlose, gewissensbestimmte, aber politisch gesetzeswidrige Handlung, die gewöhnlich eine Änderung der Gesetze oder der Regierungspolitik herbeiführen soll“. Der Ungehorsam gegenüber einzelnen Gesetzen soll sich im Rahmen einer Haltung prinzipieller Gesetzestreue artikulieren. Unter folgenden Bedingungen wird er als rechtsethisch gerechtfertigt angesehen: 

  1. Vorliegen eindeutiger und schwerwiegender Ungerechtigkeiten
  2. Erforderlichkeit des Ungehorsams zur Erreichung des angestrebten Zwecks, d. h. legale Vorgangsweisen müssen ausgeschöpft sein bzw. von vornherein auf Grund der besonderen Situation keinerlei Aussicht auf Erfolg besitzen
  3. Gewaltfreiheit: Es darf nicht zu einer Verletzung der körperlichen Integrität bzw. anderer elementarer Rechtsgüter kommen.
  4. Es muss gesichert sein, dass daraus keine schwerwiegende Gefährdung des allgemeinen Rechtsfriedens bzw. des Funktionierens der Verfassung entsteht (Verhältnismäßigkeit).

Die hier genannten Definitionselemente bleiben sehr allgemein. Über ihre inhaltliche Konkretisierung (z. B. über das Element der Gewaltfreiheit oder das der Verhältnismäßigkeit) gibt es daher eine Fülle von höchst divergierenden Auffassungen.

Der Zivile Ungehorsam steht im Zusammenhang mit Krisenphänomenen des modernen Rechts bzw. einer Überforderung der herkömmlichen Institutionen politischer Entscheidungsfindung. Letzteres zeigt sich vor allem an Legitimationsproblemen der demokratischen Mehrheitsregel. Herausforderungen wie: Umweltprobleme mit irreversiblen Folgen, grenzüberschreitende Betroffenheiten, Belastung künftiger Generationen, die durch die Mehrheitsbeschlüsse vorangegangener Generationen vor vollendete Tatsachen gestellt werden, führen dazu, dass die Mehrheitsregel an befriedender Kraft einbüßt. 

Das nächste Kapitel wäre: Das Verhältnis von Recht und Moral – auch sehr interessant, aus der Sicht der Rechtsphilosophie bzw. der Rechtsethik zu betrachten, aber wir bleiben beim zivilen Ungehorsam. 

Meiner Meinung nach, sollten alle UNABHÄNGIGEN Tiroler Medien längst mehrmals täglich öffentlich berichten bzw. aufrufen:

„Aufgrund der tragischen, politischen Tiroler Umstände (Ungeheuerlichkeiten!) ist es in Tirol legitim, zivilen Ungehorsam zu leben und beherzt aufzuführen. Eigentlich ist es längst und ratsam, notwendig und sollte eigentlich eine Bürgerpflicht sein!

Wacht endlich wieder auf, Tiroler Bürger! Hört ihr denn nicht den Andreas Hofer rufen:

Es ist soweit – es ist Zeit – Mander und Weiberleut von heut! Lasst euch von den inneren scheinheiligen Feinden (hier die Tiroler ÖVP!!!) nicht alles gefallen!

Aufbegehrt und wehrt´s euch! Vernetzt euch- heute!

Ja, und ziviler Ungehorsam kann auch Spaß machen und sozial gerechte Erfolge bringen! Neben einem gutem Gefühl, das Richtige und Notwendige getan zu haben. Es zumindest versucht zu haben! Sie wissen sicherlich: Wer schweigt stimmt zu! Politisches Schweigen auf meine Bürgerfragen bedeutet dann sicher auch politische Zustimmung zum aktiven Widerstand und zivilen Ungehorsam!?

 Die Frage wäre nochmals:

Reicht ihnen ziviler Ungehorsam oder benötigen sie den aktiven Widerstand?

Mit dem Widerstand dienlichen und ungehorsamen Grüßen, Klaus Schreiner

PS: Die Aussage vom Verfassungsrechtler Hr. Dr. Bernd Christian Funk ist

Ihnen noch erinnerlich? Siehe Schreiben Nr.106 v. 13.03.13 auch über Zivilcourage Nr. 64 v. 13.2.13