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Widerstandsrecht aus Sicht der Rechtsphilosophie und Rechtsethik

WIDERSTAND JETZTAn unsere Bundesregierung und unsere lieben Medienvertreter!

                                                                                                    Innsbruck, 2013-04-12

Sehr geehrte Damen und Herren,

kann mir bitte jemand helfen? In einem Studienbuch über Grundfragen der Rechtsphilosophie und Rechtsethik (Univ. Prof. Dr. Gerhard Luf, MANZ, Wien 2009) habe ich über das Widerstandsrecht folgendes gelesen und bin mir nicht ganz sicher, in wie weit man dieses Widerstandsrecht heute anwenden darf/sollte/muss? Hier der Studienbuchausschnitt zum Widerstandsrecht:

1. Definition: Beim Widerstandsrecht handelt es sich um das Recht des einzelnen oder bestimmter Gruppen, sich offenkundig unrechtmäßigen Handlungen der Inhaber der Herrschafts- und Staatsgewalt durch Verweigerung des Gehorsams (passiver Widerstand) oder durch Anwendung von Gewalt (aktiver Widerstand) zu widersetzen, wenn alle anderen legalen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind oder ihre Inanspruchnahme keine Aussicht auf wirksame Abhilfe verspricht.

2. Geistesgeschichtliche Grundlagen

2.3.
Das in diesem Zusammenhang konzipierte Widerstandsrecht knüpft an das antike Vorbild des Kampfes gegen den Tyrannen an. Dabei werden zwei Formen der Tyrannei unterschieden:

a) Tyrannus absque titulo: Usurpator, der sich ohne Rechtstitel politische Macht verschafft.

b) Tyrnnus exercito: Bruch des Herrschaftsvertrages (der Gesetze) durch einen an sich legitim eingesetzten Herrscher.

Die Feststellung des Treuebruchs durch den Herrscher obliegt der Ständeversammlung, die auch dessen Absetzung bzw. Tötung anordnet. Besonders radikal wurde die Idee des Tyrannenmordes vom Jesuiten De MARIANA als ein unter Umständen jedem Einzelnen zustehendes Recht vertreten. An Formen des Widerstandes kennt man: a) Mahnung (als erstes Mittel); b) Absetzungsverfahren; c) Tötung (als ultima ratio).

2.4. Moderne Elemente enthalten diese Theorien, insofern sie die Idee einer verfassungsmäßigen Bindung der Staatsgewalt vertreten und im weiteren Aspekte der Volkssouveränität artikulieren. Danach wird das Recht des Monarchen, die Regierungsgewalt auszuüben, vom Volk übertragen. Im Rahmen der Entwicklung des Menschenrechtsgedankens wurde das Recht zum Widerstand als ein ursprüngliches, jeder politischen Organisation vorgängiges Recht des Menschen angesehen.

In der Declaration des droits de l´homme et du citoyen von 1789 heißt es dazu im Art. 2: „Der Endzweck aller politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unabdingbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind die Freiheit, das Eigentum, die Sicherheit, der Widerstand gegen Unterdrückung.

3. Zur heutigen Situation:

Im Rahmen der Entwicklung zum modernen Rechts- und Verfassungsstaat trat die Diskussion um das Widerstandsrecht immer mehr in den Hintergrund. Zwar enthält z. B. der Art. 20 IV des Bonner Grundgesetzes einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerstandsrecht. Es heißt hier: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand.“ Doch zeigt sich an dieser Formel die Problematik, das Widerstandsrecht legalisieren zu wollen. Es kommt, so wurde bemerkt, ja immer erst in Betracht, wenn „die verfassungsgemäße Ordnung schon korrumpiert oder ganz außer Kraft gesetzt ist.“ Die Anforderung, politischen Gewaltmechanismen Widerstand entgegenzusetzen, behält indes angesichts vielfältiger Bedrohungen fundamentaler Rechte des Menschen auch heute bleibende Aktualität.

Meiner bescheidenen unjuristischen Bürgermeinung nach: Wir in Tirol befinden uns in einer Situation der offenkundig unrechtmäßigen Handlungen der Herrschafts- und der Staatsgewalt: Bei den Tiroler Gemeindegutsagrargemeinschaften!!! Seit über 30 Jahren gibt es eine massive Blockade der Tiroler ÖVP gegen Verfassungsgerichtshoferkenntnisse und gegen die Interessen der Gemeinden (aller Bürger!) Legale Rechtsbehelfe werden seit über 3 Jahrzehnten ausgeschöpft – unsere oberste gerichtliche Instanz (Verfassungsgerichtshof – Wächter unserer Verfassung!) hat bereist mehrmals zu Gunsten der Bürger entschieden, und trotzdem haben die Gemeinden (die Bürger) bis heute das Nachsehen! Selbst die Exekution der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes durch den Bundespräsidenten (oberste Exekutive) wurde vergeblich versucht!

Das UNRECHT in Tirol besteht aufgrund vielfacher AMSTMISSBRÄUCHE vonseiten Tiroler ÖVP Politiker in der Vergangenheit!!! Den Tiroler Bürgern (uns) wurde das Eigentum durch die Politiker geraubt, und gleichzeitig werden wir dadurch unterdrückt! Ein passiver Widerstand ist in Tirol seit über 30 Jahren nicht Ziel führend bzw. ausreichend gewesen! Die verfassungsmäßige Ordnung wird politisch korrumpiert! Die legalen Rechtsbehelfe wurden ausgeschöpft und haben keine Aussicht auf wirksame Abhilfe gebracht. Zahlreiche Mahnungen und Versuche wurden unternommen. Die mir wichtige Frage lautet nun: Sollten die Tiroler Bürger zu einem aktiven Widerstand mit neuen Formen wechseln? Hier besteht doch die Bürgerpflicht (höre B. Brecht) zum Aktivismus! Es geht ja auch um unsere Kinder und die bzw. u. auch deren GERECHTIGKEIT! Versteh ich da etwa was falsch?

Eine erste aktive Bürgermaßnahme wäre zum Anfang: Die Entfernung aller ÖVP Wahlplakate!

Um einer politischen Absetzung durch eine Abwahl näherzukommen!
Die Frage wäre noch: Reicht ihnen ziviler Ungehorsam oder benötigen sie den aktiven Widerstand?

Sie können doch einen pazifistisch eingestellten Bürger nicht zur GEWALT NÖTIGEN!!! Oder doch? Müssen wir Bürger den aktiven Widerstand L den Politikern erst beweisen (tun) bevor etwas politisch geschieht? RECHT geschieht!!!

Die Medien im wirtschaftspolitischen verbrüderten Verbund tragen zum

Rückerhalt des Grundeigentums wenig bei und sind dabei zu vergessen?

Im Selbstständigenstreik zum Widerstand bereit! 

Aus dem per ÖVP-Amtsmissbräuche agrar-ausgeraubten Tirol, vom Widerstand, Klaus Schreiner

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Wir haben lange Zeit auf eine  Selbstbefreiung der Medienvertrter gewartet! Da können wir ewig warten?  Die Unfreiheit im beruflichen medialen Wirken und weiteres Eintreten für Eigeninteressen sind bei Weitem angenehmer? Wir, die Gesellschaft werden dadurch verkauft!