Finanzmarkt- und Konzernmacht-Zeitalter der Plutokratie unterstützt von der Mediakratie in den Lobbykraturen der Geld-regiert-Regierungen in Europa, Innsbruck, 2014-04-06
Liebe BlogleserIn, aus dieser Quelle frisch entnommen:
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JENS BLECKER April 06, 2014
Petitionsentwurf: Separation der Bundesländer für eine Rückkehr zur Demokratie
Aufgrund der hohen Durchsatzgeschwindigkeit und dem Mangel an Respekt der deutschen Politik vor dem Grundgesetz, verliert der Rechtsstaat zusehends seine Grundwerte. Anstatt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und mehr Kontrolle an den Ort des Geschehens zu lenken, wird ein immer größerer – alles kontrollierender – Moloch geschaffen. Dieser Petitionsentwurf soll nicht nur ein Zeichen setzen, er soll die Politik zu mehr direkter Demokratie bewegen.
Damit würde ein Anfang geschaffen um den Machtverlust in Richtung Brüssel und zum Nachteil der Bürger zu bremsen. Anmerkungen und Kommentare sind absolut erwünscht.
Separation der Länder aus dem Bund für einen friedlichen Neuanfang per Volksentscheid!
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Bertolt Brecht)
Auch wenn die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die EU-Vertreter bereits mehrfach das Recht beugen, muss ein Widerstand dennoch den demokratischen Charakter wahren und nicht Falsches mit Falschem vergelten.
Die Petition hat das Ziel, eine Volksabstimmung (je Bundesland) über die Abspaltung der Länder vom Bund zu erreichen, und damit die Unabhängigkeit von der Bundesrepublik Deutschland und der EU für einen friedlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Laut der Expertise des Staatsrechtlers Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ergibt sich die Möglichkeit zur Separation aus dem Grundgesetz wie folgt:
„Die Bündnistreue, die aus dem bündischen Prinzip folgt, im Grundgesetz durch die Verpflichtung, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu wahren, verstärkt, hat die Grenze in der existentiellen Verantwortung. Das gilt auch, wenn die existentiellen Verfassungsprinzipien eines Landes in Gefahr oder verletzt sind, insbesondere der demokratische Grundgedanke der Verfassung (arg. aus Art. 75 Abs. 2 S. 2 BV). Der Staat verändert sich existentiell, wenn seine Verfassungsprinzipien aufgegeben werden. Eine Lage, die ein Land in eine Tyrannis zu führen droht, rechtfertigt und verpflichtet die Verfassungsprinzipien mit allen Mitteln zu verteidigen. Das Grundgesetz enthält dafür das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4. Ein Mittel der Verteidigung der Verfassung ist aber auch die Separation eines Landes von dem Bund, der eine solche Gefahr bringt. Eine solche Separation schützt das Volk in seiner physischen oder politischen Existenz, in seiner Freiheit. Das Gleiche gilt, wenn der Bund einen völkerrechts- und verfassungswidrigen Krieg, einen Angriffskrieg, betreibt, aber auch, wenn der Bund die unverrückbaren Verfassungsprinzipien verlässt, wenn er die Freiheit und die aus der Freiheit folgenden Prinzipien aufkündigt. Dadurch verlässt der Bund die Bundesvoraussetzung, so dass die Pflicht zur Bündnistreue oder Bundestreue entfällt.“
Begründung der Legitimation einer Separation der Bundesländer aus dem Bund:
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Durch die aktive und passive Beteiligung der Bundesrepublik an Drohnenangriffe, welche in Deutschland aus der US-Militärbasis in Ramstein durchgeführt werden, verletzt die Bundesrepublik Deutschland gegen das GG Art. 26 Abs.1: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Ein Nato-Truppenstatut kann hier nicht über dem Völkerrecht und dem Grundgesetz stehen (GG Art. 25). Dadurch, dass das US-Militär sich in Deutschland weiterhin den quasi-Status einer Besatzungsmacht gibt, ist die Bundesrepublik in der aktuellen Vertragskonstellation handlungsunfähig. Nur eine neue, demokratische Verfassung kann diesen Zustand wirksam ändern.
Siehe dazu auch den auf ARD erschienenen Panoramabeitrag „Deutschland: Schaltzentrale im weltweiten Drohnenkrieg“ vom 3.4.14 und die am Folgetag veröffentlichten Beiträge in der Süddeutschen Zeitung:
Auszüge aus dem Panoramabeitrag:
Bislang ging man davon aus, dass lediglich Drohnenangriffe in Afrika von Deutschland aus gesteuert werden. Die Recherche stützt sich auf amerikanische Dokumente und die Aussagen des ehemaligen Drohnen-Piloten Brandon Bryant:
„Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnen-Krieg des US-Militärs nicht möglich“
so Bryant. Er war bis April 2011 auf einer Basis in New Mexico stationiert und steuerte von hier aus Drohnen. Während Bryants Dienstzeit war seine Einheit an der Tötung von 1.626 Menschen beteiligt.
Die Bundesregierung erklärte auf Anfrage, die US Regierung habe ihr versichert,„dass von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland Einsätze bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt werden.“
2. Die Legalisierung von Genmais „1507“ gegen die Interessen der Bevölkerung, obwohl nachweislich keine Kosteneinsparungen oder Produktionszuwächse entstehen, aber ein erhebliches Risiko durch den gentechnisch veränderten Mais für alle anderen Sorten entsteht. Es ist offensichtlich, dass die Abstimmung nicht den Volkswillen entspricht, sondern den Interessen der Agrar-Lobby, welches auch offen so von der SPD Politikerin Frau Drobinski-Weiss bestätigt wurde.
3. Das momentan in Geheimverhandlung befindliche Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP), welches mit einem erwarteten Wirtschaftswachstum von 0,49% weit hinter den Erwartungen zurück liegt. Gleichwohl aber die Sorge offenbart, dass damit die hohen EU (und vor allem Deutschen) Verbraucherstandards eliminiert werden und die EU unkalkulierbaren Haftungsrisiken klagender US-Industrien ausgesetzt wird. Durch die Geheimhaltung der Inhalte und der Einbindung von Industrie-Interessevertretern ist nicht zu erwarten, dass dieses Freihandelsabkommen dem Volke dient.
4. Der politische Umgang mit der Ukraine-Krise, bei welchem eine nicht legitimierte Übergangsregierung, welche rechtsradikale Züge aufweist, von der Bundesregierung (aktiv) unterstützt wird und alle rechtsstaatlichen Grundsätze zur Seite geschoben werden, spiegelt nicht den Volkswillen wieder. Durch die unnötige Provokation Russlands und den Sanktionen bringt uns die Bundesregierung als Deutsches Volk in eine Lage, in der kriegerische Handlungen nicht mehr ausgeschlossen werden können. Ihr Auftrag ist es aber gerade, solche Zustände vom Deutschen Volke ab zu wenden. Dazu leistet der erste Mann im Staat – unser Bundespräsident – laut GG Art. 56 bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid (Hervorhebungen durch mich): „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [So wahr mir Gott helfe.]“
5. Der Wirtschaftskurs der Bundesrepublik und die stetig steigende Staatsverschuldung drohen den bisher erzielten Wohlstand zu gefährden. Durch die Legitimierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch das Verfassungsgericht im März ist die verbotene verdeckte Staatsfinanzierung nun legalisiert, bei dem Deutschland in unbegrenzter Höhe für die EU-Schulden haftet.
Zusammenfassung:
Die dargelegten fünf Punkte sind die zentralen Aspekte, die zum Handeln aufrufen.
Zu einem demokratisch legitimierten Handeln von dem Volke aus, für das Volk – den Souverän des Staates – gibt es derzeit als einzige Möglichkeit die des Volksentscheids im Ausnahmezustand. In dieser Notlage haben die Länder die Verantwortung alleine und können kraft ihrer existentiellen Staatseigenschaft auch die Rechtshoheit, d.h. das letzte Wort in Sachen ihrer Existenz, beanspruchen.
Die Notwendigkeit zu diesem Schritt
zeigt die aktuelle politische Diskussion klar auf: nicht mehr der Volkswille steht im Mittelpunkt des Handelns, sondern Interessen, welche das Gemeinwohl untergraben. Es zu schützen, ist aber die Hoheitsaufgabe der Bundesrepublik Deutschland und ihrer (gewählten) Organe. Da diese durch die Regierungsvertreter – an fünf Punkten exemplarisch dargestellt – nicht mehr wahrgenommen werden (können), ist es an der Zeit, dass der Souverän dieses Recht einfordert. Dies ist nur möglich, in dem sich ein Land von dem Bund löst. Das Ziel dieser Petition, ist es, eine Mehrheit in der Bevölkerung für diesen Schritt zu gewinnen. Mit der Zeichnung dieser Petition unterstützen Sie dieses Vorhaben!
Danke für Ihre Stimme, im April 2014.
„Wenn wir zu schlechten Methoden greifen, um das Schlechte zu besiegen, dann sind oder werden wir selbst schlecht und verewigen das Schlechte.Unrecht mit unrechten Mitteln zu bekämpfen, gibt dem, was Unrecht ist, Stärke.“ (Jiddu Krishnamurti)
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